Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im September 2022 um 9,0 Prozent unter dem Ergebnis vom September 2021. Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern ging um 9,3 Prozent zurück. Maßgeblich hierfür war die starke Reduzierung des Lohnsteueraufkommens durch die Auszahlung der Energiepreispauschale im September 2022. Die Einnahmen aus den Bundessteuern gingen um 10,6 Prozent zurück. Dies war im Wesentlichen auf die Verringerung der Energiesteuersätze in den Monaten Juni bis August 2022 durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz) zurückzuführen, die zu einer deutlichen Reduzierung des Energiesteueraufkommens in den Monaten August bis Oktober führte. Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten einen Rückgang um 7,7 Prozent, maßgeblich bedingt durch Einnahmerückgänge bei den aufkommensstärksten Ländersteuern Grunderwerb- und Erbschaftsteuer.
EU-Eigenmittel
Im Berichtsmonat September 2022 verringerte sich die Abführung von EU-Eigenmitteln (exklusive Zölle) gegenüber dem September 2021 um 5,7 Prozent. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und verteilen sich in der Regel recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate. Der Jahreshaushalt der EU liegt in diesem Jahr in einer ähnlichen Größenordnung wie im Vorjahr.
Gesamtüberblick kumuliert Januar bis September 2022
In den Monaten Januar bis September 2022 war kumuliert ein merkliches Plus bei den Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen (+9,7 Prozent). Dies war zum Teil bedingt durch die insbesondere im 1. Halbjahr noch schwache Vergleichsbasis 2021 infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der im Zusammenhang damit ergriffenen gesetzlichen und untergesetzlichen steuerlichen Maßnahmen. In den Monaten Januar bis September 2022 stieg das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 11,2 Prozent, die Einnahmen aus den Bundessteuern verringerten sich leicht um 0,1 Prozent und die Ländersteuern verzeichneten einen Zuwachs um 3,0 Prozent.
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im September 2022 einen Rückgang um 6,7 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom September 2021. Hauptsächlich wirken sich die Auszahlung der Energiepreispauschale sowie der – insbesondere durch die geringeren Energiesteuereinnahmen verursachte – Rückgang der Bundessteuern gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Infolge der Auszahlung der Energiepreispauschale verringerten sich die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern um 4,8 Prozent. Der Rückgang wurde dadurch gemindert, dass die im Rahmen des Finanzausgleichs über Festbeträge an die Länder abgegebenen Anteile am Aufkommen der Steuern vom Umsatz im September 2022 wesentlich niedriger lagen als im Vergleichszeitraum September 2021, in dem diese als Folge vor allem von aufgrund der Pandemie ergriffenen Maßnahmen stark erhöht waren. Der Bundesanteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz betrug dadurch im Berichtszeitraum rund 47,3 Prozent gegenüber rund 42,3 Prozent im Vergleichszeitraum. Die vom Bund an die Länder gezahlten Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmittel sind im September 2022 etwas höher ausgefallen als im Vergleichszeitraum, die an die EU geleisteten Eigenmittelzahlungen etwas geringer (s. o.).
Die Länder verbuchten im September 2022 einen Rückgang ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen um 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Sowohl die Einnahmen aus Ländersteuern (-7,7 Prozent) als auch die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern (-10,2 Prozent) verringerten sich im Vorjahresvergleich. Aus den gegenüber den stark erhöhten Werten vom September 2021 niedrigeren Umsatzsteuerfestbeträgen im Rahmen des Finanzausgleichs resultiert spiegelbildlich zum Bund ein Rückgang des Länderanteils am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von rund 53,6 Prozent im September 2021 auf rund 49,9 Prozent im September 2022. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 26,2 Prozent. Auch die Gemeinden erhielten gegenüber dem erhöhten Vergleichszeitraum im Finanzausgleich geringere Festbeträge, wodurch ihr Anteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von rund 3,8 Prozent im September 2021 auf rund 2,8 Prozent im September 2022 sank.
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr
Tabelle vergrößernGemeinschaftsteuern
Lohnsteuer
Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im September 2022 deutlich um 43,4 Prozent unter dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Ursache ist die Auszahlung von 300 Euro Energiepreispauschale je Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer im September. Dazu kommen die Auswirkungen der mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Die für das Aufkommen grundsätzlich maßgebliche Entwicklung am Arbeitsmarkt war dagegen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin robust (s. a. Bericht zur konjunkturellen Entwicklung in diese Ausgabe). Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg um 1,0 Prozent gegenüber September 2021. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum September 2021 um 53,7 Prozent unter dem Vorjahresmonat. Aufgrund der kräftigen Entwicklung in der 1. Jahreshälfte lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen in den Monaten Januar bis September 2022 kumuliert um 2,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Körperschaftsteuer
Im Vorauszahlungsmonat September stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 20,7 Prozent gegenüber September 2021. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr entwickelten sich dabei gegenüber dem Vorjahr ähnlich kräftig wie in den bisherigen beiden Vorauszahlungsmonaten des Jahres. Aus dem Aufkommen wurden in Summe geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rund 16,9 Mio. Euro gezahlt, sodass der Einfluss auf das Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im September 2022 lag somit das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 20,5 Prozent über dem Vorjahresmonat. In den Monaten Januar bis September 2022 ergab sich kassenmäßig kumuliert ein Zuwachs um 14,6 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Veranlagte Einkommensteuer
Im Vorauszahlungsmonat September lag das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto um 1,1 Prozent unter dem Betrag des Vorjahresmonats. Der Anstieg der Vorauszahlungen für das laufende Jahr fiel dabei gegenüber dem Vorjahr schwächer aus als in den bisherigen beiden Vorauszahlungsmonaten des Jahres. Dazu trug auch die Minderung von Vorauszahlungen durch die Energiepreispauschale im September 2022 bei. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verringerten sich um 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer im September 2022 um 0,1 Prozent unter dem Vorjahresmonat. In den Monaten Januar bis September 2022 war kumuliert ein Anstieg um 11,1 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums zu verzeichnen.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Im September 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 15,6 Prozent unter demjenigen im September 2021. Das Aufkommen wird maßgeblich durch die Einnahmen bei den Kapitalertragsteuern aufgrund von Dividendenausschüttungen von Unternehmen bestimmt. Diese Ausschüttungstermine verschieben sich regelmäßig im Jahresverlauf. Der September zählt traditionell nicht zu den aufkommensstarken Monaten. In solchen Monaten kann das Aufkommen größeren Schwankungen gegenüber dem Vorjahr unterliegen, ohne dass daraus notwendigerweise Schlussfolgerungen gezogen werden können. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 52 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (+19,9 Prozent gegenüber September 2021). Insgesamt ergab sich damit ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 16,6 Prozent gegenüber September 2021. Mit Blick auf das kumulierte Ergebnis im bisherigen Jahresverlauf bis September 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 34,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im September 2022 um 45,5 Prozent und kumuliert über die Monate Januar bis September 2022 um 26,9 Prozent unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums, in dem infolge von Kursgewinnen an den Finanzmärkten relativ hohe Veräußerungserträge generiert worden sein dürften.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im September 2022 um 7,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer stiegen um 2,5 Prozent, die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 21,2 Prozent gegenüber September 2021. Das merkliche Plus bei der Einfuhrumsatzsteuer spiegelte den im Vorjahresvergleich deutlich gestiegenen Wert der Warenimporte wider, wozu insbesondere auch der sehr starke Anstieg der Importpreise beitrug. Da die Einfuhrumsatzsteuer bei der (Binnen-)Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann, führen steigende Einnahmen bei der Einfuhrumsatzsteuer tendenziell zu einer schwächeren Einnahmeentwicklung bei der (Binnen-)Umsatzsteuer. Die unterjährige Entwicklung des Aufkommens der Steuern vom Umsatz unterliegt generell starken Schwankungen, die bei der Einfuhrumsatzsteuer seit Anfang 2021 durch bereits mehrfach aufgetretene Verschiebungen eines Teils der kassenmäßigen Buchungen in den Folgemonat verstärkt wurden.
Auch hinsichtlich der Bewertung der Entwicklung im bisherigen Jahresablauf sind Besonderheiten zu berücksichtigen, welche die Vergleichsbasis im Vorjahr betreffen. Im Januar 2021 führte die Verschiebung des Termins für die Anmeldung und Abführung der Einfuhrumsatzsteuer zu einem Einnahmeausfall in Höhe von fast 5 Mrd. Euro. Zudem waren in den ersten Monaten des Jahres 2021 die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz durch die Corona-Pandemie, die dagegen getroffenen Eindämmungsmaßnahmen sowie auch die im Zusammenhang mit der Pandemie ergriffenen steuerlichen Maßnahmen beträchtlich verringert worden. Der starke Anstieg kumuliert für die Monate Januar bis September 2022 von 16,8 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums war also in signifikanten Teilen auf die schwache Vergleichsbasis zurückzuführen.
Bundessteuern
Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im September 2022 um 10,6 Prozent unter dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Im Wesentlichen ist dies auf einen starken Rückgang des Energiesteueraufkommens um 38,3 Prozent gegenüber dem September 2021 zurückzuführen. Dies ist die Folge der temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe durch das Energiesteuersenkungsgesetz, die sich mit zweimonatiger Verzögerung in den Kasseneinnahmen zeigt. Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich auch bei der Kraftfahrzeugsteuer (-6,9 Prozent), der Stromsteuer (-2,6 Prozent) und der Kaffeesteuer (-2,0 Prozent). Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag stieg im Berichtsmonat aufgrund des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen um 8,9 Prozent gegenüber September 2021. Zuwächse zeigten weiterhin die Versicherungsteuer (+9,3 Prozent), die Tabaksteuer (+21,0 Prozent) sowie die Luftverkehrsteuer (+58,7 Prozent). Der starke Zuwachs bei der Luftverkehrsteuer im Vorjahresvergleich ist mit dem Wiederanstieg des Flugverkehrs nach den pandemiebedingt sehr schwachen Vorjahren zu erklären.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern lag im September 2022 um 7,7 Prozent unter dem Ergebnis aus dem September 2021, maßgeblich bedingt durch den Rückgang der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (12,6 Prozent) und der Erbschaftsteuer (-1,6 Prozent). Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer (+1,0 Prozent) ergab sich vor allem aus Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Bei der Feuerschutzsteuer ergab sich ein Zuwachs um 8,7 Prozent und bei der Biersteuer um 12,4 Prozent gegenüber September 2021.