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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Kre­dit­auf­nah­me des Bun­des und sei­ner Son­der­ver­mö­gen

    Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Restrukturierungsfonds (RSF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW). Der RSF und das SV BW werden nachfolgend nicht mit aufgeführt, da zu den betrachteten Stichtagen keine Kreditaufnahmen vorgelegen haben. Die Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF dient dabei zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß § 9 Abs. 5 StFG und § 23 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden. Die Aufnahme dieser Kredite über den Bund dient der Kostenersparnis durch die günstigeren Finanzierungskonditionen des Bundes.

    Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich

    • erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
    • dann auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie von FMS, WSF und ITF ohne Finanzierung von Darlehen für Anstalten des öffentlichen Rechts und
    • schließlich auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Finanzierung von an Anstalten des öffentlichen Rechts durchzuleitende Darlehen (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“).

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes

    Der Bund hatte am 31. Dezember 2021 Kredite in Höhe von 1.438,4 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. Oktober 2022 auf 1.498,2 Mrd. Euro. Der Anstieg der Kreditaufnahme um 59,8 Mrd. Euro ging auf den Finanzierungsbedarf des Bundes für den Haushalt und die Sondervermögen einschließlich Darlehensfinanzierung zurück. Wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 wird auch die Kreditaufnahme im Jahr 2022 im Vergleich zu früheren Jahren erhöht sein. Dies liegt u. a. daran, dass ein großer Teil des zusätzlichen pandemiebedingten Kreditbedarfs der Jahre 2020 und 2021 über Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten finanziert worden ist, die nunmehr fällig werden und refinanziert werden müssen. Der Bund beabsichtigt, das hohe ausstehende Volumen dieser kurzlaufenden Wertpapiere mittelfristig sukzessive abzubauen.

    Der Anstieg des Bestands der Kreditaufnahme gegenüber dem 31. Dezember 2021 resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 403,5 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 343,7 Mrd. Euro gegenüberstanden. Bis zum 31. Oktober 2022 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 15,8 Mrd. Euro aufgewendet.

    Im Oktober 2022 wurden 97,4 Mrd. Euro an Bundeswertpapieren emittiert. Der Schwerpunkt lag mit 97,0 Mrd. Euro bei den konventionellen Bundeswertpapieren. Sie verteilten sich auf 10,0 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 48,5 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen1, 10,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 8,5 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 20,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. In inflationsindexierten Bundeswertpapieren wurden 0,4 Mrd. Euro begeben. Im Oktober 2022 wurden keine Grünen Bundeswertpapiere begeben.

    Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Oktober 2022 insbesondere durch eine außerordentliche Aufstockung in den Eigenbestand von 54,0 Mrd. Euro, mit der dem Repo-Markt besonders nachgefragte Bundeswertpapiere zur Verfügung gestellt werden sollen. Darüber hinaus gibt die Aufstockung dem Bund zusätzlich Flexibilität, einen kurzfristig auftretenden außerordentlichen Finanzierungsbedarf im Rahmen des Maßnahmenpakets des Bundes zur Bewältigung der Energiekrise zu decken. Insgesamt erhöhte sich der Eigenbestand um 52,7 Mrd. Euro auf 201,7 Mrd. Euro. Neben der außerordentlichen Aufstockung resultierte die Veränderung im Wesentlichen aus bei regelmäßigen Emissionen zurückbehaltenen Emissionsanteilen in Höhe von 14,3 Mrd. Euro und Sekundärmarktkäufen in Höhe von 6,1 Mrd. Euro, denen Sekundärmarktverkäufe in Höhe von 20,0 Mrd. Euro gegenüberstanden. Am 31. Oktober 2022 entfielen 93,7 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung. 6,3 Prozent der Kreditaufnahme entfielen auf die Darlehensfinanzierung.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)

    Im Oktober 2022 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 40,9 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 38,4 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Oktober 2022 saldiert 0,5 Mrd. Euro aufgewendet.

    Am 31. Oktober 2022 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.404,1 Mrd. Euro. Damit erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Dezember 2021 um 56,1 Mrd. Euro. Mit 55,5 Mrd. Euro entfiel fast die gesamte Erhöhung im bisherigen Jahresverlauf auf den Bundeshaushalt, dessen Bestand auf 1.361,9 Mrd. Euro anstieg. Die Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung haben sich im bisherigen Jahresverlauf nur sehr geringfügig verändert, sodass sich per 31. Oktober 2022 der Bestand der Kreditaufnahme für den ITF um 0,2 Mrd. Euro auf 16,3 Mrd. Euro, der Bestand der Kreditaufnahme des FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG um 0,2 Mrd. Euro auf 22,9 Mrd. Euro und der Bestand der Kreditaufnahme des WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG um 0,3 Mrd. Euro auf 2,9 Mrd. Euro erhöht hat.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung

    Seit dem Jahr 2019 werden für den FMS Kredite zur Refinanzierung von an die FMS Wertmanagement (FMS-WM) durchzuleitende Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG aufgenommen. In ähnlicher Weise erfolgt seit dem Jahr 2020 eine Kreditaufnahme für den WSF zur Gewährung von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Finanzierung von Krisenmaßnahmen gemäß § 23 StFG. Die Aufnahme dieser Kredite über den Bund dient der Kostenersparnis durch die günstigeren Finanzierungskonditionen des Bundes. Im Oktober 2022 wurden für den FMS zu diesem Zweck keine neuen Kredite aufgenommen und keine Kredite fällig. Der Bestand von 55,0 Mrd. Euro am 31. Dezember 2021 erhöhte sich durch Veränderungen im bisherigen Jahresverlauf bis zum 31. Oktober 2022 auf 60,0 Mrd. Euro. Zur Darlehensfinanzierung für den WSF wurden im Oktober 2022 2,0 Mrd. Euro Kredite aufgenommen und keine Kredite getilgt. Der Bestand von 35,4 Mrd. Euro am 31. Dezember 2021 hat sich im Jahresverlauf bis zum 31. Oktober 2022 um insgesamt 1,3 Mrd. Euro auf 34,1 Mrd. Euro verringert. Seit Jahresbeginn stieg der Bestand der Kredite zur Darlehensfinanzierung insgesamt auf 94,1 Mrd. Euro.

    Weitere Einzelheiten für den Monat Oktober 2022 können folgenden Tabellen entnommen werden:

    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)
    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung
    • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren

    Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die drei erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die monatliche Historie zur Kreditaufnahme, dem Bedarf der Kreditaufnahme, Tilgungen und Zinsen für die Kreditaufnahme enthalten.

    Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die bisherige Aufnahme im Jahr 2022 als auch für den gesamten Bestand per 31. Oktober 2022. Den größten Anteil der Kreditaufnahme im bisherigen Jahresverlauf machten mit 181,4 Mrd. Euro beziehungsweise 45,0 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 71,2 Mrd. Euro beziehungsweise 17,7 Prozent. Zu diesem Segment werden hier auch die im Jahr 2020 neu eingeführten 7- und 15-jährigen Bundesanleihen gezählt. Per 31. Oktober 2022 waren über 99 Prozent des Bestands der Kreditaufnahmen des Bundes in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.

    Balkendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr BildVergroessern
    Abbildung 1

    Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.2 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.3

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Oktober 2022

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Oktober 2022

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    Tabelle 2

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung im Oktober 2022

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    Tabelle 3

    Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Oktober 2022

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    Tabelle 4

      Fußnoten

      1
      In diesem Bericht werden die im Jahr 2020 eingeführten 7- und 15-jährigen Bundesanleihen zu den 10-jährigen Bundesanleihen gezählt. Seit dem Jahr 2022 werden keine 7-jährigen Anleihen mehr begeben.
      2
      Emissionskalender
      3
      Emissionsergebnisse

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