Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Dezember 2022 um 2,4 Prozent unter dem Ergebnis vom Dezember 2021. Zum Minus trug allerdings ein Sondereinfluss bei der Einfuhrumsatzsteuer maßgeblich bei. Hier war der Vorjahreswert aufgrund eines kassentechnischen Effekts deutlich erhöht (s. u.). Insgesamt lag das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern im Dezember 2022 um 2,2 Prozent unter dem Vorjahresmonatsniveau. Einnahmerückgänge verzeichneten neben den Steuern vom Umsatz, bei denen sich zusätzlich zum Sondereinfluss bei der Einfuhrumsatzsteuer auch die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme aufkommensmindernd bemerkbar machte, auch die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie die Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Demgegenüber standen Aufkommenszuwächse vor allem bei der Lohn- und Körperschaftsteuer. Die Einnahmen aus den Bundessteuern gingen um 2,1 Prozent zurück. Hier wiesen Energie-, Kraftfahrzeug- und Stromsteuer Rückgänge auf. Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten ein Minus von 23,1 Prozent zum Vorjahresmonat, bedingt vor allem durch Einnahmerückgänge der beiden aufkommensstärksten Ländersteuern – der Grunderwerb- sowie der Erbschaftsteuer.
EU-Eigenmittel
Im Berichtsmonat Dezember 2022 lag die Abführung von EU-Eigenmitteln (inklusive Zölle) gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 114,6 Prozent höher. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und verteilen sich in der Regel recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate. In einzelnen Monaten können sich aber auch größere Schwankungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum ergeben. Kumuliert lagen die Abführungen im Jahr 2022 um 1,0 Prozent über denen im Jahr 2021.
Gesamtüberblick im Haushaltsjahr 2022
Im Haushaltsjahr 2022 war kumuliert ein merkliches Plus von 7,1 Prozent bei den Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Dies war zum Teil bedingt durch die im 1. Halbjahr 2022 noch schwache Vergleichsbasis 2021 infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der im Zusammenhang damit ergriffenen gesetzlichen und untergesetzlichen steuerlichen Maßnahmen (siehe Bericht zu den Steuereinnahmen 2022 in dieser Ausgabe). So stiegen die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) im 1. Halbjahr 2022 um 17,5 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum an. Im 2. Halbjahr 2022 wirkten sich zudem die steuerlichen Entlastungen, wie das Steuerentlastungsgesetz 2022 oder das Energiesteuersenkungsgesetz, einnahmemindernd aus.
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen, die der Bund leistungsschwachen Ländern im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs aus seinen Einnahmen gewährt, verzeichneten im Dezember 2022 einen Rückgang um 11,2 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Dezember 2021. Dies ist insbesondere auf zwei im Dezember 2022 wirksam gewordene Gesetzesänderungen zurückzuführen. Zum einen verzeichneten die Länder zulasten des Bundes rund 3,3 Mrd. Euro höhere Einnahmen durch eine geänderte vertikale Umsatzsteuerverteilung (Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze). Diese zusätzlichen Mittel dienen den folgenden Zwecken:
- Umsetzung der jeweils zweiten Tranche des „Pakts für den Rechtsstaat“ (110 Mio. Euro) und des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (350 Mio. Euro)
- „Spitzabrechnung“ der Flüchtlingskostenbeteiligung für den Zeitraum 1. September 2020 bis 31. Dezember 2021 (rund 542 Mio. Euro)
- Bundesübernahme der Mindereinnahmen von Ländern und Gemeinden aus dem Kinderbonus 2022 (800 Mio. Euro)
- Pauschalbeteiligung des Bundes an den Kosten von Ländern und Gemeinden im Zusammenhang mit Geflüchteten (1.500 Mio. Euro)
Zum anderen erhielten die Länder zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 1,0 Mrd. Euro. Die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel wird außerdem ab dem Jahr 2023 von 1,8 Prozent auf 3,0 Prozent erhöht. Auf diese Weise unterstützt der Bund die Länder dabei, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen deutlich zu erhöhen. Zudem reduzierten geringere Einnahmen aus den Bundessteuern (-2,1 Prozent gegenüber Dezember 2021) das Aufkommen des Bundes.
Die Länder verbuchten im Gegenzug im Dezember 2022 einen Anstieg ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen um 4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus Ländersteuern verringerten sich dabei allerdings im Vorjahresvergleich deutlich um 23,1 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 1,3 Prozent.
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im Jahr 2022
Tabelle vergrößernGemeinschaftsteuern
Lohnsteuer
Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Dezember 2022 um 4,5 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Dies spiegelt u. a. wider, dass sich der Arbeitsmarkt auch gegen Jahresende trotz der gesamtwirtschaftlichen Belastungen robust entwickelte (siehe Bericht zur konjunkturellen Entwicklung in dieser Ausgabe). Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg um 0,4 Prozent gegenüber Dezember 2021. Im Ergebnis wuchs das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Haushaltsjahr 2022 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen damit um insgesamt 4,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Körperschaftsteuer
Im Vorauszahlungsmonat Dezember stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 9,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr lagen dabei weiterhin spürbar höher als im Vorjahr. Aus dem Aufkommen wurden in Summe geringe Beträge an die Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rund 27,0 Mio. Euro gezahlt, sodass deren Einfluss auf das Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im Dezember 2022 lag somit das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen rund 9,3 Prozent über dem Ergebnis des Vorjahresmonats. Im Jahr 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen insgesamt um 10,0 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum.
Veranlagte Einkommensteuer
Auch das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto hatte im Vorauszahlungsmonat Dezember einen Anstieg gegenüber Dezember 2021 zu verzeichnen, wenn auch mit +1,8 Prozent deutlich weniger stark als bei der Körperschaftsteuer. Bei den Vorauszahlungen für das laufende Jahr war dabei ein leichtes Plus gegenüber dem (vergleichsweise hohen) Vorjahreswert zu verzeichnen. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen an Arbeitnehmer lagen um 48,3 Prozent höher als im Vorjahr, wobei hier in den vergangenen Jahren wiederholt eine hohe Volatilität der Änderungsraten gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat zu beobachten gewesen war. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer im Dezember 2022 um 0,9 Prozent unter dem Vorjahresmonat. Im Haushaltsjahr 2022 insgesamt lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer dagegen um 7,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Im Dezember 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 19,1 Prozent unter demjenigen im Dezember 2021. Das Aufkommen wird maßgeblich aus den Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer aufgrund von Dividendenausschüttungen von Unternehmen gespeist. Die Ausschüttungstermine können im Jahresverlauf variieren. Der Dezember zählt zu den aufkommensschwachen Monaten (Anteil von 3,7 Prozent am Jahreswert 2022); in solchen Monaten kann das Aufkommen größeren Schwankungen gegenüber dem Vorjahr unterliegen. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 136 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet. Insgesamt ergab sich damit ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 21,1 Prozent gegenüber Dezember 2021. Im Haushaltsjahr 2022 insgesamt lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag dagegen um 19,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im Dezember 2022 um 60,5 Prozent und kumuliert im Haushaltsjahr 2022 um 34,6 Prozent unter dem (hohen) Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Im Jahr 2021 dürften infolge von Kursgewinnen an den Finanzmärkten relativ hohe Veräußerungserträge angefallen sein.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Dezember 2022 merklich um 10,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer verringerten sich um 7,0 Prozent und die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 17,5 Prozent gegenüber Dezember 2021. Der hohe Rückgang bei der Einfuhrumsatzsteuer war allerdings maßgeblich auf einen Sonderfaktor im Vorjahr zurückzuführen: Ein Teil des Steueraufkommens aus dem November 2021 wurde erst im Folgemonat Dezember 2021 aufkommenswirksam gebucht. Dadurch ergibt sich eine deutlich überhöhte Vorjahresbasis und das deutliche Minus im aktuellen Berichtsmonat. Berücksichtigt man dies, ist das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer im Einklang mit dem gegenüber Vorjahr deutlich höheren Wert der Warenimporte merklich gestiegen. Da die Einfuhrumsatzsteuer bei der (Binnen-)Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann, führen steigende Einnahmen bei der Einfuhrumsatzsteuer tendenziell zu einer schwächeren Einnahmeentwicklung bei der (Binnen-)Umsatzsteuer. Dazu dürfte sich im Berichtsmonat die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme spürbar dämpfend auf die Entwicklung des Aufkommens der (Binnen-)Umsatzsteuer ausgewirkt haben. Für das Gesamtjahr 2022 war bei den Steuern vom Umsatz insgesamt ein Plus von 13,6 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums zu verzeichnen.
Bundessteuern
Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im Dezember 2022 um 2,1 Prozent unter dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Das Energiesteueraufkommen war zwar weniger kräftig im Minus als im November, wies aber immer noch einen Rückgang von 5,5 Prozent gegenüber dem Dezember 2021 auf. Bei der Tabaksteuer ergab sich dagegen ein Plus von 4,2 Prozent, da Einnahmen aus dem November 2022 erst im Dezember verbucht wurden. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag stieg durch den Anstieg seiner Bemessungsgrundlagen um 4,5 Prozent. Zuwächse zeigten weiterhin die Versicherungsteuer (+4,0 Prozent) sowie – merklich, da gegenüber einem durch die Pandemie noch deutlich eingeschränkten Vorjahr – die Luftverkehrsteuer (+35,5 Prozent). Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich dagegen bei der Kraftfahrzeugsteuer (-1,1 Prozent), der Stromsteuer (-4,9 Prozent), der Alkoholsteuer (-11,5 Prozent) und der Kaffeesteuer (-5,6 Prozent). Die Veränderungen der übrigen Steuerarten hatten nur geringfügige Auswirkungen auf das Steueraufkommen. Im Haushaltsjahr 2022 insgesamt lag das Aufkommen aus den Bundessteuern um 1,5 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Dezember 2022 um 23,1 Prozent unter dem Ergebnis aus dem Dezember 2021, maßgeblich bedingt durch den Rückgang der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (25,0 Prozent) und der Erbschaftsteuer (-24,6 Prozent). Bei der Grunderwerbsteuer dürfte die Eintrübung am Immobilienmarkt infolge der stark gestiegenen Baupreise und der verschlechterten Finanzierungskonditionen die Aufkommensentwicklung beeinträchtigen. Bei den Rennwett- und Lotteriesteuern ergab sich ein Rückgang um 13,6 Prozent. Zuwächse verzeichneten dagegen die Feuerschutzsteuer um 7,0 Prozent sowie die Biersteuer um 1,4 Prozent, jeweils gegenüber Dezember 2021.