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    Porträtfoto von Staatssekretär Steffen Saebisch

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    das Bundeskabinett hat Ende April das Deutsche Stabilitätsprogramm 2023 beschlossen – die finanzpolitische Strategie der Bundesregierung. Der Name impliziert es schon: Es geht um die Tragfähigkeit, Zuverlässigkeit und Konsistenz unserer Finanzen. Die Rückkehr zur regulären Kreditobergrenze der deutschen Schuldenregel ab dem Jahr 2023 ist dafür ein ganz wichtiges Signal. In den Krisen der vergangenen Jahre wurden Mittel in außerordentlichem Umfang mobilisiert. Das hat sichtbare Spuren in den öffentlichen Kassen hinterlassen. Um die Staatsfinanzen nicht auf Dauer unverhältnismäßig zu belasten, gilt es jetzt, handlungsfähig zu bleiben, für künftige Herausforderungen vorzusorgen und all dies nicht auf Kosten nachfolgender Generationen zu tun.

    Diesen Anspruch hat Anfang Mai auch der Stabilitätsrat von Bund und Ländern unterstrichen, der für langfristig solide Haushalte im Bund und bei den Ländern sorgen soll. Allen ist klar, dass die öffentlichen Budgets weiter vor großen Aufgaben stehen. Dennoch sollen nicht die Staatsausgaben wachsen, sondern unsere Wirtschaft – und mit ihr der Wohlstand in unserer Gesellschaft. Deshalb ringen wir derzeit so intensiv um den Haushalt für 2024 und stellen jede Ausgabe auf den Prüfstand.

    Denn auch das jüngst vorgelegte Ergebnis der Steuerschätzung löst unsere akuten Haushaltsprobleme nicht. Bund, Länder und Gemeinden werden zwar im kommenden Jahr voraussichtlich zusammen 962 Mrd. Euro an Steuern einnehmen – das sind 4,5 Prozent mehr als 2023. Der Gesamtstaat kann sich also nicht über zu geringe Einnahmen beklagen. Doch die Steuereinnahmen des Bundes werden nicht reichen, alle derzeit bestehenden Ausgabenwünsche zu decken und so die Lücke im Haushalt des Bundes zu schließen, die aktuell bei rund 20 Mrd. Euro allein für 2024 liegt. Diese strukturelle Lücke können wir nur in den Griff bekommen, wenn wir diszipliniert und ambitioniert an Verbesserungen auf der Ausgabeseite arbeiten. Unser Ziel ist es deshalb, den Pfad der fiskalischen Expansion zu verlassen und Zukunftsinvestitionen zu priorisieren.

    Dazu passend stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe unter anderem das Zukunftsfinanzierungsgesetz vor. Mit diesem Vorhaben schaffen wir attraktive steuerrechtliche Rahmenbedingungen z. B. für Start-ups, indem wir die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erleichtern. Darüber hinaus vereinfachen wir den Zugang zum Kapitalmarkt, stärken und modernisieren den Finanzstandort Deutschland, erhöhen die Transparenz und bauen Digitalisierungshemmnisse bei der Finanzmarktaufsicht ab. Das Gesetz soll bis zum Jahresende in Kraft treten. Dies sind gute Zukunftsaussichten für viele Unternehmen, die mutig und optimistisch nach vorn schauen und investieren wollen.

    Ich hoffe, auch Sie entdecken bei der Lektüre dieses Monatsberichts einiges, das Sie zuversichtlich stimmt.

    Ihr Steffen Saebisch
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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