Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Restrukturierungsfonds (RSF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG, der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG oder zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5, 23 und 26a Abs. 1 Nr. 5 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis. Der RSF und Kredite des Bundes für die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Refinanzierung von Programmen und Stützungsmaßnahmen im Energiebereich nach § 26a Abs. 1 Nr. 5 StFG werden nachfolgend nicht mit aufgeführt, da zu den betrachteten Stichtagen keine Kreditaufnahmen beziehungsweise Verschuldung vorgelegen haben.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich
- erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
- dann auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF und ITF ohne Darlehensfinanzierung und
- schließlich auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2022 Kredite in Höhe von 1.551,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. Mai 2023 auf 1.579,7 Mrd. Euro. Die Erhöhung gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 28,0 Mrd. Euro resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 253,0 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 225,0 Mrd. Euro gegenüberstanden. Von Anfang Januar 2023 bis Mai 2023 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 20,7 Mrd. Euro aufgewendet.
Im Mai 2023 wurden 42,3 Mrd. Euro an konventionellen Bundeswertpapieren emittiert. Sie verteilten sich auf 3,5 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 1,5 Mrd. Euro 15-jährige Bundesanleihen, 9,3 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 3,0 Mrd. Euro 7-jährige Bundesanleihen, 5,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 6,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 14,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Im Mai 2023 wurden 0,5 Mrd. Euro inflationsindexierte Bundeswertpapiere emittiert und 5,3 Mrd. Euro Grüne Bundeswertpapiere begeben.
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Mai 2023 um 2,6 Mrd. Euro auf 183,1 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 13,0 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 4,0 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 11,6 Mrd. Euro gegenüberstanden.
Am 31. Mai 2023 entfielen 93,3 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung, 6,7 Prozent der Kreditaufnahme entfielen auf die Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)
Im Mai 2023 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 45,1 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 34,5 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Mai 2023 saldiert 1,6 Mrd. Euro aufgewendet.
Am 31. Mai 2023 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.474,2 Mrd. Euro. Damit erhöhte sich dieser gegenüber dem 30. April 2023 um 10,6 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt erhöhte sich um 12,3 Mrd. Euro, deren Bestand auf 1.380,5 Mrd. Euro stieg. Per 31. Mai 2023 betrug die Kreditaufnahme für den WSF für Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG 52,6 Mrd. Euro. Der Bestand reduzierte sich somit im Mai 2023 um 1,8 Mrd. Euro. Der Bestand der Kreditaufnahme für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG lag wie im Vormonat weiter bei 0,6 Mrd. Euro. Die Bestände der übrigen Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung (23,0 Mrd. Euro für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG, 16,3 Mrd. Euro für den ITF und 1,1 Mrd. Euro für das Sondervermögen Bundeswehr) veränderten sich gegenüber dem 30. April 2023 nicht oder nur sehr geringfügig.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Im Mai 2023 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG keine neuen Kredite aufgenommen und getilgt. Der Bestand per 31. Mai 2023 veränderte sich gegenüber dem Vormonat April nicht und lag bei 58,9 Mrd. Euro. Für den WSF wurden im Mai 2023 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG keine neuen Kredite aufgenommen, während 3,0 Mrd. Euro Kredite getilgt wurden; der Bestand reduzierte sich im Mai 2023 somit auf 46,7 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vormonat reduzierte sich der Bestand der Kredite zur Darlehensfinanzierung insgesamt um 3,0 Mrd. Euro auf 105,6 Mrd. Euro.
Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Mai 2023,
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Mai 2023 und
- Entwicklung von Umlaufvolumen, Eigenbestände und Anlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Mai 2023.
Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.
Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Mai 2023 als auch für den gesamten Bestand per 31. Mai 2023. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr machten mit 87,1 Mrd. Euro beziehungsweise 34,4 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 50,8 Mrd. Euro beziehungsweise 20,1 Prozent.
Von der Kreditaufnahme des Bundes über Verbriefungen lagen per 31. Mai 2023 über 99 Prozent in Form von Inhaberschuldverschreibungen vor, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.1 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2