Entwicklung des Steueraufkommens
Steueraufkommen insgesamt
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im August 2023 mit einem Plus von rund 8 ½ Prozent spürbar über dem Ergebnis im Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Der größte Impuls kam von den aufkommensstarken Gemeinschaftsteuern, die um knapp 8 Prozent über dem Vorjahresniveau lagen. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer stiegen um fast 5 Prozent. Wie im Vormonat Juli spielte hier allerdings die aufgrund der Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 niedrigere Basis eine Rolle (s. a. Anmerkungen zur Lohnsteuer). Daneben beförderte der Zuwachs der Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz um mehr als 7 Prozent das Wachstum der gemeinschaftlichen Steuereinnahmen. Nicht zuletzt waren auch bei den Kapitalertragsteuern (Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und nicht veranlagte Steuern vom Ertrag) hohe Zuwachsraten zu verzeichnen. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer sowie aus der Körperschaftsteuer waren im Berichtsmonat von den Ergebnissen der Veranlagung beziehungsweise den daraus folgenden Nachzahlungen und Erstattungen bestimmt. Hier gab es bei der veranlagten Einkommensteuer einen Rückgang zu verzeichnen. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer hingegen stiegen an.
Das Aufkommen aus den Bundessteuern hatte einen kräftigen Anstieg gegenüber August 2022 um fast 21 Prozent zu verzeichnen. Dies war vor allem auf einen Basiseffekt bei der Energiesteuer zurückzuführen (s. u.). Bereinigt um diesen Basiseffekt lag der Zuwachs geschätzt bei circa 4 Prozent. Beim Solidaritätszuschlag ergab sich ein kräftiger Zuwachs von fast 13 Prozent, da von seinen Bemessungsgrundlagen insbesondere die Einnahmen aus den voll dem Zuschlag unterliegenden Steuerarten Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer kräftig zunahmen.
Die Ländersteuern verzeichneten einen weiterhin anhaltenden Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat, der mit einem Minus von knapp 11 Prozent in ähnlicher Größenordnung lag wie in den zwei Vormonaten. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer gingen dabei weiterhin merklich gegenüber dem Vorjahr zurück, auch wenn dieser Rückgang mit knapp 22 Prozent (etwas) geringer ausfiel als zuletzt. Bei den Einnahmen aus der Erbschaftsteuer ergab sich gegenüber dem Vorjahresmonat dagegen ein Anstieg von rund 8 Prozent.
Verteilung auf die Gebietskörperschaften
Der kräftige Anstieg bei den Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern wirkt sich unmittelbar auch für Bund und Länder in erheblichen Einnahmezuwächsen gegenüber dem Vorjahr aus. Die Steuereinnahmen des Bundes nach Umsatzsteuerverteilung und Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen erhöhten sich im August um knapp 17 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, während der Anstieg bei den Ländern bei fast 6 Prozent lag. Der kräftigere Anstieg beim Bund war insbesondere auf das steigende Aufkommen der Bundessteuern sowie den Rückgang der Ländersteuern (s. o.) zurückzuführen. Zudem profitierte der Bund stärker vom Anstieg der Steuern vom Umsatz. Die Zahlung von Regionalisierungsmitteln an die Länder erhöhte sich im laufenden Monat gegenüber dem Vergleichszeitraum August 2022. Der Gemeindeanteil aus den Gemeinschaftsteuern erhöhte sich im Berichtszeitraum um circa 5 Prozent. Der Anteil von Bund, Ländern und Gemeinden am Aufkommen der Steuern vom Umsatz berechnet sich für den Monat August 2023 wie in der Tabelle ersichtlich.
Konjunkturelles Umfeld
Nach der Stagnation der Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2023 hatte die deutsche Wirtschaft einen schwachen Einstieg in das 3. Quartal zu verzeichnen (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Die Einzelhandelsumsätze sanken im Juli 2023 und büßten einen Teil der Zuwächse der Vormonate wieder ein. Noch schwächer entwickelte sich die Industrie: Nach dem merklichen Minus im Juni war bei der Produktion im Juli ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. Im Dreimonatsvergleich lag die Industrieproduktion um rund 1 ½ Prozent niedriger als im Vorzeitraum. Auch bei den Warenexporten zeigte sich im Juli ein Rückgang, auch wenn dieser in realer Rechnung etwas geringer ausfiel, da die Exportpreise gegenüber dem Vormonat rückläufig waren. In dieser Entwicklung dürfte sich vor allem, wie bereits in den Vormonaten, die schwache Dynamik der Auslandsnachfrage widerspiegeln. Der kräftige Anstieg der Warenimporte im Juli fiel dagegen in realer Rechnung sogar noch stärker aus, dank des anhaltenden Rückgangs bei den Importpreisen. Der Anstieg dürfte allerdings vor allem auch eine technische Gegenreaktion nach dem sehr deutlichen Minus im Vormonat sein. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lagen die Importe im Juli knapp 2 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum, die Exporte um gut 1 Prozent.
Frühindikatoren deuteten kurzfristig auf eine weiterhin schwache gesamtwirtschaftliche Dynamik hin. Das ifo Geschäftsklima verschlechterte sich im August erneut, zum mittlerweile vierten Mal in Folge. Die Beurteilung der Geschäftslage fiel auf den niedrigsten Stand seit August 2020. Zudem blicken die Unternehmen pessimistischer auf die kommenden Monate. Die vom ifo Institut aus den Daten errechnete Wahrscheinlichkeit für eine expansive Entwicklung beträgt aktuell weniger als 3 Prozent; zu Beginn des Jahres lag der Wert noch bei fast 100 Prozent. Die deutliche Eintrübung der Stimmung im Verarbeitenden Gewerbe dürfte dabei vor allem auf die anhaltend schwachen außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Auftragseingänge zurückzuführen sein. Die Neuaufträge sanken im Juli 2023 gegenüber dem Vormonat sehr deutlich, was vor allem auf volatile Großaufträge zurückzuführen war. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen stabilisierte sich der Auftragseingang in den vergangenen Monaten zwar, allerdings um rund 5 Prozent unterhalb des Vorpandemieniveaus.
Impulse für die weitere Entwicklung sind eher aus der Entwicklung des privaten Konsums zu erwarten, da der Arbeitsmarkt weiterhin robust ist. Zwar geht die gedämpfte konjunkturelle Entwicklung mittlerweile auch am Arbeitsmarkt nicht mehr spurlos vorbei. So fiel der im August übliche Anstieg der Arbeitslosigkeit kräftiger aus als in den Jahren vor der Pandemie. Aber gleichzeitig liegt die Arbeitslosigkeit weiterhin auf historisch relativ niedrigem Niveau und die Zahl der Beschäftigten ist so hoch wie nie seit der Wiedervereinigung. Zusammen mit der zu erwartenden anziehenden Reallohnentwicklung könnte dies die Ausgangsbasis für eine Belebung des Konsums in den kommenden Quartalen bilden. Hinter der Erwartung von steigenden Reallöhnen steht – neben den merklichen Anstiegen bei den Nominallöhnen – die Annahme, dass die Inflationsrate vom derzeit immer noch deutlich erhöhten Niveau aus nach und nach rückläufig ist (s. a. Kasten zur erwarteten Inflationsentwicklung).
Insgesamt wird in den Anfang September veröffentlichten Prognosen der an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute für das Jahr 2023 im Durchschnitt ein Rückgang des Bruttosozialprodukts von rund ½ Prozent erwartet, für das Jahr 2024 im Durchschnitt ein Anstieg von etwas über 1 Prozent. Die Gemeinschaftsdiagnose mit einer gemeinsamen Einschätzung wird Ende September 2023 veröffentlicht, die Herbstprojektion der Bundesregierung am 11. Oktober.
Faktoren für die weitere Inflationsentwicklung
Die Inflationsrate ging im August auf nach wie vor hohem Niveau leicht zurück. Dabei trug die Teuerungsrate bei Energie gegenüber dem Frühjahr wieder stärker zur Inflation bei, was auch maßgeblich mit Basiseffekten durch die temporäre Reduzierung der Energiesteuer auf Kraftstoffe im vergangenen Jahr sowie den Wegfall der EEG-Umlage zusammenhing. Die Kerninflation ohne Energie und Nahrungsmittel war mit 5 ½ Prozent weiterhin deutlich erhöht, wozu auch der Basiseffekt aus dem temporären 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr noch beitrug. Die Steigerungsrate des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vormonat von 0,3 Prozent spiegelte den anhaltenden zugrundeliegenden Preisdruck wider.
Umfragen unter Firmen des ifo Instituts zeigten zuletzt einen weiteren Rückgang beim Anteil an Unternehmen, die in den kommenden Monaten Preiserhöhungen planen. Allerdings fiel dieser Rückgang gegenüber dem Vormonat nur leicht aus, aktuell planen noch knapp 15 Prozent Erhöhungen. Dies betrifft vor allem den Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln (55 Prozent der befragten Unternehmen), die Gastronomie (knapp 47 Prozent) und den Einzelhandel (33 ½ Prozent).
Erzeuger- und Importpreise waren zuletzt deutlich abwärtsgerichtet. So fielen beispielsweise die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte seit Herbst 2022 im Vormonatsvergleich fast durchgängig (s. a. Abbildung). Dahinter standen vor allem Preisrückgänge bei Energie, aber auch bei Vorleistungsgütern. Gegenüber dem Vorjahresmonat lagen die Erzeugerpreise aktuell 6 Prozent niedriger, nachdem im vergangenen Jahr zwischenzeitlich Teuerungsraten von über 40 Prozent zu beobachten gewesen waren.
Insgesamt dürften die Inflationsraten in den kommenden Monaten noch spürbar erhöht bleiben, aber nach und nach weiter rückläufig sein. Im September könnte der Rückgang mit dem Wegfall der temporären Basiseffekte aus Energiesteuer und 9-Euro-Ticket etwas kräftiger ausfallen, im Oktober erhöht der Basiseffekt aus der Umsatzsteuersatzsenkung für Erdgas dagegen für sich genommen die Inflationsrate.
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Lohnsteuer
Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im August 2023 um circa 7 ½ Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Wie im vorangegangenen Berichtsmonat haben die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 im Vorjahresmonat die Vergleichsbasis reduziert: Insbesondere im Juli und August 2022 minderten Lohnsteuererstattungen für das 1. Halbjahr aufgrund der rückwirkenden Erhöhungen von Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag das Aufkommen deutlich. Andererseits verringerten unverändert die umfangreichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen durch das Inflationsausgleichsgesetz und das Jahressteuergesetz 2022 in diesem Jahr den Aufkommenszuwachs. Zusammen genommen dürften sich die Auswirkungen der Entlastungen nur in einer relativ geringen Minderung der Zuwachsrate des Bruttoaufkommens im August niedergeschlagen haben. Aufgrund der Erhöhung des Kindergelds im laufenden Jahr war der Zuwachs des Kassenaufkommens mit knapp 5 Prozent deutlich geringer als der Zuwachs des Bruttoaufkommens.
Mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollte die, trotz der gesamtwirtschaftlichen Belastungen, zuletzt stabile Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Kombination mit beträchtlichen Nominallohnzuwächsen das Aufkommen der Lohnsteuer für sich genommen erhöhen. Die umfangreiche Nutzung der steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie mindert dagegen den Zuwachs. Die Kurzarbeit dürfte sich im für das Lohnsteueraufkommen im August überwiegend einschlägigen Monat Juli in ähnlicher Größenordnung bewegt haben wie im Vorjahr und damit wohl keine starken Auswirkungen auf das Aufkommen im Vorjahresvergleich mehr gehabt haben.
Ertragsteuern
Im August 2023 war das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer von der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für die Jahre bis 2022 bestimmt. Je nach Zulauf an Steuererklärungen und Bearbeitungsstand der Erklärungen durch die Finanzverwaltung können sich dabei beträchtliche Aufkommensschwankungen – insbesondere aus größeren Steuerfällen – ergeben. Eine nicht unbedeutende Rolle spielt hier auch die Festsetzung von Ergebnissen abgeschlossener Betriebsprüfungen.
Für die Körperschaftsteuer ergab sich in diesem Monat ein Bruttoaufkommen von rund 320 Mio. Euro. Dieses wurde durch die Auszahlung von Forschungszulage und geringfügigen Beträgen an Investitionszulage gemindert. Im Ergebnis lag das Kassenaufkommen bei circa 280 Mio. Euro.
Bei der veranlagten Einkommensteuer betrug das Bruttoaufkommen rund 1,9 Mrd. Euro. Nach Abzug der Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von verhältnismäßig geringen Beträgen an Forschungszulage, Investitionszulage und Eigenheimzulage ergab sich ein Kassenaufkommen von rund 220 Mio. Euro.
Nachdem bereits im Juli dieses Jahres das bisherige Minus in der Einnahmeentwicklung der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag mehr als ausgeglichen worden war, konnten auch für den Berichtsmonat August 2023 mit einem Plus von fast 28 Prozent Mehreinnahmen bei dieser Steuerart gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Kumuliert für den Zeitraum Januar bis August 2023 stiegen die Einnahmen nunmehr um knapp 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und liegen nah an den Erwartungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, der in seiner Sitzung im Mai 2023 für das Jahr 2023 von einem Einnahmeplus von fast 13 Prozent ausgegangen war.
Bei der Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge war im Berichtsmonat ein Anstieg um circa 103 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Nachdem in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 das Aufkommen gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten noch zurückgegangen war, zeichnete sich ab April 2023 eine Wende in der Einnahmeentwicklung ab. In den drei Monaten Juni bis August 2023 haben sich nunmehr die Einnahmen gegenüber dem Vergleichszeitraum fast verdoppelt und liegen damit wieder auf dem Niveau der entsprechenden Monate des bisher aufkommensstärksten Jahres 2021. Hier bleibt abzuwarten, ob sich dieser Trend im 4. Quartal 2023 fortsetzt. Insgesamt bestätigt sich die Volatilität der Aufkommensentwicklung bei dieser Steuer, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die jeweilige Entwicklung des Aufkommens der Steuern auf die Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren zurückzuführen ist und die Prognose des Aufkommens erschwert.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im August 2023 mit über 7 Prozent spürbar über dem Niveau des Vorjahresmonats. Dabei verbuchte die Einfuhrumsatzsteuer im Einklang mit der zum Teil preisbedingt rückläufigen Entwicklung der nominalen Warenimporte ein Minus von knapp 10 Prozent. Die Warenimporte lagen zuletzt im Juli ebenfalls rund 10 Prozent unterhalb des Niveaus im Vorjahresmonat, wobei ein saison- und kalenderbereinigter Anstieg um gut 1 ½ Prozent gegenüber dem Vormonat zu verzeichnen war. Das rückläufige Aufkommen aus der Einfuhrumsatzsteuer dürfte für sich genommen über einen geringeren Vorsteuerabzug erhöhend auf das Aufkommen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer wirken. Hier kam es im August zu einem Anstieg gegenüber dem Vormonat von fast 15 Prozent. Mit weiteren Impulsen für das Aufkommen aus der konjunkturellen Entwicklung ist kurzfristig allerdings nicht zu rechnen. So lag der Umsatz im Einzelhandel sowie der Umsatz im Gastgewerbe im Juli 2023 in der für das Steueraufkommen maßgeblichen nominalen Rechnung nur um jeweils knapp 3 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Energiesteuer
Das Aufkommen aus der Energiesteuer erhöhte sich um rund 56 Prozent. Der starke Anstieg wurde vor allem durch die niedrigere Vorjahresvergleichsbasis verursacht. Dahinter stand maßgeblich, dass die Energiesteuersätze für Kraftstoffe im vergangenen Jahr im Zeitraum Juni bis August abgesenkt waren. Zwischen Entstehung des Aufkommens und Kassenwirksamkeit besteht bei der Energiesteuer in der Regel ein Abstand von zwei Monaten, sodass sich die Steuersatzsenkung erstmals im August 2022 im Kassenaufkommen niederschlug. Bereinigt um diesen Effekt hätte das Plus bei der Energiesteuer geschätzt bei etwas mehr als 3 Prozent gelegen.