- Es bedarf gemeinsamer und koordinierter Anstrengungen weltweit, um die Implementierung der vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen und damit die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius noch zu erreichen.
- Um die ärmsten und besonders vulnerablen Staaten zu unterstützen, müssen alle finanzkräftigen Staaten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
- Neben wirkungsorientierter und effizienter internationaler Klimafinanzierung (öffentlich und privat) bedarf es zusätzlich marktbasierter und technologieoffener Lösungsansätze in der internationalen Finanz- und Wirtschaftspolitik.
- Das BMF setzt sich aktiv für Klimaschutz und die Finanzierung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ein und unterstützt zudem andere Ministerien in der Klimafinanzierung für Entwicklungsländer.
- Darüber hinaus setzt sich das BMF aktiv für die weltweite Bekämpfung klimaschädlicher Umweltkriminalität durch effektive Bekämpfung von Geldwäsche ein. Unter der deutschen Präsidentschaft der Financial Action Task Force (FATF) wurden entscheidende Schritte erreicht.
Einleitung
Das Ausmaß des Klimawandels und die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen werden immer deutlicher, weltweit und auch in Deutschland. Physische Risiken, d. h. vor allem extreme Wetterereignisse wie Stürme, Fluten oder Dürren, werden weiter zunehmen, selbst bei Erfüllung der vereinbarten Maßnahmen des Pariser Klimaschutzabkommens (PA), in dem das Ziel einer Begrenzung der weiteren Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius vereinbart worden ist. Daher ist es wichtig, dass Deutschland ambitioniert Emissionen mindert und sich an die Erderwärmung anpasst. Die nötige Transformation der Wirtschaft zu weniger Emissionen und mehr Resilienz ist unerlässlich. Entscheidend sind angesichts der begrenzten öffentlichen Ressourcen und der großen Herausforderung vor allem marktbasierte Innovationen und private Investitionen. Dafür müssen u. a. globale Rahmenbedingungen (weiter)entwickelt und angepasst werden. Dafür setzt sich das BMF aktiv ein, wie im Folgenden anhand einiger Beispiele dargestellt wird.
Da sich das Zeitfenster für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius schließt, wird eine gemeinsame Antwort aller Staaten benötigt – nicht nur der Industrieländer, sondern vor allem auch der aufstrebenden Schwellenländer. Klimaschutz ist ein globales öffentliches Gut: Emissionsminderungen eines Staats kommen allen zugute; wohingegen die Kosten der Einsparung nur in dem Land anfallen, wo die Einsparung tatsächlich erfolgt ist. Dieses Auseinanderfallen von Kosten und Nutzen hat zur Folge, dass es zu einem Unterangebot dieses öffentlichen Guts kommt (sogenanntes Trittbrettfahrerproblem). Auf nationaler Ebene wird dieser Anreizproblematik typischerweise dadurch begegnet, dass der Staat öffentliche Güter bereitstellt und für eine faire Lastenteilung sorgt. Da eine derartige Lösung bei globalen öffentlichen Gütern nicht möglich ist, kommt der Kooperation und Koordinierung der Staaten in ihren Klimapolitiken und der internationalen Lastenteilung eine entscheidende Rolle zu. Das zentrale Instrument hierfür ist das PA, in dem sich die 195 teilnehmenden Staaten insbesondere dazu verpflichtet haben, ihre Treibhausgasemissionen entscheidend zu senken. Hierbei kooperieren weltweit auch die Finanzministerien. Politische Impulse zu diesem Prozess kommen u. a. aus Kommuniqués des G7- oder G20-Finanzstrangs. Zudem sind technische Arbeiten, die in G7- oder G20-Arbeitsgruppen, aber auch in der Coalition of Finance Ministers for Climate Action (CFMCA) im Bereich der Klimapolitik durchgeführt werden und in denen sich das BMF engagiert, relevant.
Die weltweit notwendige Klimafinanzierung wird gemäß dem Finanzausschuss des Rahmenübereinkommens der Vereinigten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) auf jährlich 800 Mrd. US-Dollar geschätzt (öffentliche, private, nationale und internationale Mittel). Art. 2.1.c des PA sieht vor, dass Finanzflüsse in Einklang mit einem Pfad hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung gebracht werden. Grundlegend dafür ist vor allem die Mobilisierung privater Finanzmittel. Um die Transformation der Realwirtschaft zu unterstützen, setzt sich das BMF für eine weltweit möglichst einheitliche oder interoperable Finanzmarktregulierung ein, z. B. bezüglich einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Anforderungen und Überwachung durch die Finanzaufsicht, Bekämpfung von Geldwäsche oder Etablierung von Finanzinstrumenten wie Green Bonds.
Neben Art. 2.1.c des PA ist auch dessen Art. 9 ein wichtiges Instrument. Er beinhaltet die finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer für Klimaschutzmaßnahmen. Dabei fällt den Industrieländern gemäß der UNFCCC-Konvention von 1992 eine besondere Verantwortung zu, da sie für einen Großteil der damaligen Emissionen verantwortlich waren. Industrieländer haben sich daher bereits 2009 in Kopenhagen dazu verpflichtet, bis 2020 jährlich kollektiv 100 Mrd. US-Dollar für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu mobilisieren (sogenanntes 100-Mrd.-Ziel). 2015 wurde dieses Ziel auf der Klimakonferenz in Paris bekräftigt und bis 2025 fortgeschrieben. In Art. 9 des PA werden erstmals aber auch andere Vertragsparteien (nicht nur Industrieländer) zu freiwilligen Beiträgen ermutigt, denn auch große Schwellenländer (z. B. China und Indien) haben sich in den vergangenen Jahren zu Hauptemittenten entwickelt und tragen somit ebenfalls eine größere Verantwortung. Entsprechend verfolgt das BMF das Ziel, die starre Dichotomie zwischen Industrie- und Entwicklungsländern in der Klimafinanzierung vom Anfang der 90er-Jahre zu öffnen, damit das finanzielle Engagement die veränderte Realität widerspiegelt. Das BMF setzt sich neben der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die internationale Klimafinanzierung zudem für die Ausrichtung der Tätigkeit der multilateralen Entwicklungsbanken am Klimaschutzabkommen, für die Berücksichtigung des Klimawandels bei Exportgarantien und noch stärkere Berücksichtigung von Klimafragen bei den Analysen und den Programmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ein.
Die beschriebene Anreizproblematik bei der Bereitstellung öffentlicher Güter (Kosten bei einem Land, Nutzen auch bei allen anderen) kann dadurch zusätzlich verschärft werden, dass Industrien aus entwickelten Ländern in solche Länder abwandern können, die eine weniger ambitionierte Klimapolitik betreiben (sogenanntes Carbon Leakage). Grund kann etwa eine Verteuerung der Produktionskosten aufgrund einer CO₂-Bepreisung sein. Im Ergebnis wäre nichts für den Klimaschutz gewonnen, aber in klimapolitisch ambitionierten Staaten würden sich Wirtschaftskraft und Wohlstand reduzieren. Diese Problematik verstärkt zusätzlich die Dringlichkeit internationaler Kooperation. Zudem unterstreicht sie die Notwendigkeit für Industrieländer, effiziente klimapolitische Instrumente zu nutzen, die Wachstum und Wohlstand erhalten und neue wirtschaftliche Chancen eröffnen. Parallel können zusätzliche Maßnahmen in Industrieländern erwogen werden, um dem Problem von Carbon Leakage zu begegnen. So wurde etwa in der Europäischen Union (EU) ein CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, s. u.) beschlossen – den das BMF aktiv unterstützt.
Engagement im Rahmen der G7 und G20 Finance Tracks
Im sogenannten Finance Track der G7 und der G20 beraten die Finanzministerinnen und Finanzminister regelmäßig auch über wichtige klimapolitische Fragen. Die Ergebnisse finden Eingang in die jeweiligen Kommuniqués.
Im Zentrum der Arbeit der G20 Sustainable Finance Working Group steht die Verbesserung der Finanzierung nachhaltiger Investitionen durch die Finanzmarktpolitik. Ein zentrales Ergebnis der Arbeit ist die sogenannte G20 Sustainable Finance Roadmap mit 19 konkreten Handlungsoptionen. Ein wichtiger Baustein für die Mobilisierung der für die Erreichung der Klimaziele dringend benötigten privaten klimafreundlichen Investitionen ist die Schaffung vergleichbarer Standards, wie sie das International Sustainability Standards Board im Juni 2023 veröffentlichte. Damit wurden wichtige Impulse für konkrete Politiken zur gemeinsamen Erreichung der Klimaziele gesetzt.
Weiterhin zu nennen ist die G20-Arbeitsgruppe zur Internationalen Finanzarchitektur, die sich u. a. mit der Reform der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) befasst. Ziel ist es, die MDBs inhaltlich und finanziell noch stärker aufzustellen, um wirksam zum Schutz globaler öffentlicher Güter wie Klima und Biodiversität, Pandemievorsorge und die Förderung von Frieden und Sicherheit beitragen zu können.
Die G20 Infrastructure Working Group befasst sich mit den Chancen und Risiken für die Entwicklung der Weltwirtschaft. Vor diesem Hintergrund hat sie sich in diesem Jahr intensiv mit den makroökonomischen Auswirkungen des Klimawandels sowie des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft auseinandergesetzt.
Sustainable Finance weltweit voranbringen
Art. 2.1.c des PA sieht vor, dass Finanzflüsse in Einklang mit einem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung gebracht werden. Bisher gibt es dazu im Prozess der Vereinten Nationen keine konkretisierenden Beschlüsse.
Sustainable Finance (SF) spielt bei der Erreichung der Nachhaltigkeit (einschließlich Klimaschutz und Art 2.1.c des PA) und zum Erhalt der Finanzmarktstabilität eine zentrale Rolle, denn auch für private Finanzmarktakteure wie z. B. Banken, Versicherungen oder Investmentfonds ergeben sich Unsicherheiten und Kosten durch den Klimawandel.
Zu Sustainable Finance (SF)
gibt es keine allgemeingültige Definition, sondern verschiedene Ansichten, was darunter verstanden werden sollte. Die Bundesregierung versteht unter SF, dass private und staatliche Akteurinnen und Akteure am Finanzmarkt Nachhaltigkeitsaspekte bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat dabei ein breites Verständnis von „Sustainable“, das Klima- und Umweltschutz (Green Finance), aber auch ökonomische und soziale Aspekte einbezieht („ESG-Ansatz“ mit Environment-, Social- and Governance-Aspekten). Das „Finance“ fokussiert sich auf Nachhaltigkeit, insbesondere in der Finanzmarktpolitik. Dieser Politikbereich bezieht aus Sicht der Bundesregierung für SF die Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht ein (z. B. Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Pensionsfondsaufsicht, Wertpapieraufsicht, Asset-Management, Börsenaufsicht, Verbraucherschutz im Rahmen der Kapitalmarktaufsicht, Geldwäscheprävention). Darüber hinaus zählen der Bund als Finanzmarktakteur (z. B. als Anleger und Emittent von Anleihen am Kapitalmarkt), aber auch Förderbanken sowie Bürgschafts- und Garantieprogramme dazu.
Gleichzeitig gehen mit der notwendigen Transformation auch Geschäftsmöglichkeiten einher, denn die nötigen Investitionen müssen finanziert und Unternehmen finanziell in diesem Prozess begleitet werden. Somit liegt es im Eigeninteresse der Finanzmarktakteure, sich mit den Risiken und Chancen des Klimawandels auseinanderzusetzen. Indem Deutschland – gemeinsam mit seinen Partnern – die richtigen Rahmenbedingungen im Bereich SF setzt, trägt es auch dazu bei, dass private Investitionen in den Klimaschutz fließen. Somit leistet SF einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Art. 2.1.c des PA.
Europa gilt im Bereich SF als führend und das BMF setzt sich nicht nur auf der nationalen und europäischen Ebene für dessen weitere Stärkung ein, sondern auch weltweit. Ziel ist es, global möglichst harmonisierte Standards zu schaffen und somit Wettbewerbs- und Chancengleichheit zu erzielen. Das BMF unterstützt zusammen mit der Deutschen Bundesbank entsprechende internationale Prozesse:
- Dazu gehört die Verbesserung der Transparenz, die im Finanzsystem elementar ist, denn Finanzmarktakteure benötigen aussagkräftige und vergleichbare Informationen über ihre Kundschaft. Folglich sind weltweit möglichst einheitliche Standards in der Unternehmensberichterstattung eine Voraussetzung für eine effiziente Mittelallokation und dafür, dass eine effiziente, grenzüberschreitende Finanzierung möglich ist. Daher war es eine Priorität der deutschen G7-Präsidentschaft 2022, hierbei die Arbeiten des in Frankfurt am Main beheimateten International Sustainability Standards Board (ISSB) zu unterstützen. Das ISSB ist inzwischen der maßgebliche Standardsetzer für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in nationale Berichtsanforderungen überführt wird.
- Um weltweit die Nachhaltigkeit im Finanzmarkt zu stärken, begibt der Bund als einer der wichtigsten Emittenten im Anleihenmarkt seit 2020 sogenannte Grüne Bundeswertpapiere. Seitdem hat er die Begebung seiner grünen Anleihen Jahr für Jahr ausgeweitet. Investoren in Grüne Bundeswertpapiere sind dabei breit – global und über alle Anlegertypen hinweg – diversifiziert.
- Die Bekämpfung von insbesondere auch klimaschädlicher Umweltkriminalität korreliert mit einer effektiven Bekämpfung von Geldwäsche. Für 2016 wurde der Wert der illegalen Ausbeutung und des Handels mit natürlichen Ressourcen und Abfall von UNEP und INTERPOL auf bis zu 260 Mrd. US-Dollar geschätzt. Die deutsche Präsidentschaft der sogenannten Financial Action Task Force 2020 bis 2022 hat dieses Thema analysiert und Handlungsempfehlungen für seine Mitgliedstaaten entwickelt. Zum einen sollten Staaten das Geldwäscherisiko der Umweltkriminalität in ihre nationalen Risikoanalysen inkludieren. Zum anderen wurden behördenübergreifende und internationale Koordination und Kooperation initiiert.
Schwellen- und Entwicklungsländer unterstützen
Da eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs und mehr Resilienz nur gelingen kann, wenn weltweit agiert wird, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung Schwellen- und Entwicklungsländer bei der Finanzierung ihrer Klimapolitik.
Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung
Die Gesamtsumme der deutschen Klimafinanzierung aus allen Quellen lag im Jahr 2022 bei knapp 10 Mrd. Euro, davon stammten rund 6,4 Mrd. Euro aus Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten. Weitere knapp 3 Mrd. Euro öffentlich mobilisierte Mittel konnten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH bereitgestellt werden; hinzu kamen privat mobilisierte Finanzierungen von fast 500 Mio. Euro. Die stärkere Mobilisierung privater Mittel weltweit ist entscheidend, um die enormen Finanzierungsbedarfe decken zu können. Langfristig sollten Haushaltsmittel private Mittel in mindestens gleicher Höhe hebeln.
Deutschland zählt damit weltweit zu den stärksten und verlässlichsten Gebern zum 100-Mrd.-Ziel. Prognosen deuten darauf hin, dass im Jahr 2023 das 100-Mrd.-Ziel erstmals erreicht wird. Ein neues kollektives Ziel „New Collective Quantified Goal“ soll auf der Weltklimakonferenz im Jahr 2024 beschlossen werden. Es ist essenziell, die Geberbasis zu erweitern, sodass alle finanzkräftigeren Länder einen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung leisten. Das BMF bringt sich aktiv dafür ein, dass dieses Ziel erreicht wird.
Das BMF unterstützt Schwellen- und Entwicklungsländer bei der Transformation zudem in den folgenden Bereichen:
- Die Bundesregierung hat die Reform der MDBs – zunächst der Weltbank als „lead institution“ – mit initiiert. Ziel ist es, besser auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, den Verlust von Biodiversität oder den Ausbruch von Pandemien reagieren zu können (s. a. Artikel zu MDBs im Monatsbericht Oktober 2023 für Details zur MDB-Reform). Dafür werden zum einen Anpassungen des Auftrags und des Geschäftsmodells der Weltbank angestrebt. Zum anderen werden Schritte zur Erhöhung der Ausleihkapazität diskutiert. Die Anteilseigner der Weltbank haben bei der Jahrestagung im Oktober 2023 wichtige Eckpunkte zu inhaltlichen Schwerpunkten, Strukturen und Finanzinstrumenten beschlossen, die die Reform der Weltbank entscheidend voranbringen werden.
- Im Bereich der Außenwirtschaftsförderung (Exportkreditgarantien und Direktinvestitionsgarantien) hat die Bundesregierung eine Klimastrategie mit Sektorleitlinien erarbeitet, welche regelmäßig an aktuelle Erfordernisse, beispielsweise an Festlegungen in der geplanten Carbon Management Strategie, angepasst werden sollen. Nach einem Konsultationsprozess wurde die Klimastrategie mit Sektorleitlinien für die Bereiche Energie, Industrie und Transport finalisiert und trat zum 1. November 2023 in Kraft. Deutsche Unternehmen sollen damit auch auf ihrem Weg der Transformation unterstützend begleitet werden, indem notwendige Anreize für grüne Technologien gestärkt und verbessert werden.
- Das BMF hat sich mit seinen Partnern erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch der IWF Klimarisiken angemessen berücksichtigt. Seit langem analysiert der IWF makroökonomische Klimarisiken und auch, ob und wie einzelne Länder angemessene Maßnahmen ergreifen, um die entsprechenden Risiken für die Finanzstabilität zu adressieren. Darüber hinaus hat das BMF 6 Mrd. Euro Haushaltsmittel in Form eines Darlehens für den Resilience and Sustainability Trust bereitgestellt. So kann der IWF vulnerable Schwellen- und Entwicklungsländer mit einer stabilen Finanzierung dabei unterstützen, langfristige Herausforderungen wie dem Klimawandel zu begegnen.
Beispiel: Internationaler Klimaschutz bei der KfW Bankengruppe
Das Nachhaltigkeitsverständnis der KfW Bankengruppe geht von Nachhaltigkeit als Transformationsprozess aus: Die KfW will die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen und die ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen in Deutschland, Europa und weltweit verbessern. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist dabei der Klima- und Umweltschutz. Im Jahr 2022 machten die Neuzusagen in diesem Bereich mit 60,5 Mrd. Euro 36 Prozent des gesamten Fördervolumens aus. Weltweit ist die KfW damit eine der größten Finanzierungspartner von Vorhaben, die dem Klima- und Umweltschutz dienen. Zudem sorgt die KfW dafür, dass die Wirkungen ihrer Finanzierungen noch besser gemessen und gesteuert werden und kompatibel mit dem PA sind. Die „1,5-Grad-Celsius-Kompatibilität der KfW-Finanzierungen“ ist im Strategischen Zielsystem der KfW verankert. Prozessual wird sie über Sektorleitlinien sichergestellt, die auf das 1,5-Grad-Celsius-Ziel abstellen.
- Die KfW Entwicklungsbank finanziert im Auftrag der Bundesregierung Programme und Vorhaben mit überwiegend staatlichen Akteuren in Entwicklungs- und Schwellenländern. Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung sind zentrale Förderschwerpunkte. Die KfW Entwicklungsbank setzt rund zwei Drittel der internationalen Klimamittel des Bundes um und ist einer der weltweit größten Financiers für Biodiversität, einem eng mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel verbundenen Problemfeld.
- Die 100-prozentige Tochtergesellschaft DEG berät, finanziert und strukturiert Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, um diese wirtschaftlich nachhaltig zu entwickeln, für lokale Wertschöpfung zu sorgen und den Ausbau der Privatwirtschaft als wichtigen Motor für die Entwicklung vor Ort zu fördern. Im Jahr 2022 hat die DEG mit der Umsetzung ihrer im Vorjahr entwickelten neuen Geschäftsstrategie „Climate.Impact.Returns.“ begonnen. Mit ihrem fokussierten Geschäftsmodell positioniert sich die DEG dabei als leistungsstarke Finanziererin und Transformationsberaterin zukunftsorientierter privater Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländen.
- Die KfW IPEX-Bank verantwortet innerhalb der KfW Bankengruppe die Export- und Projektfinanzierung. Mit der Strukturierung mittel- und langfristiger Finanzierungen für deutsche und europäische Exporte, Infrastrukturinvestitionen und Rohstoffsicherung sowie Umwelt- und Klimaschutzprojekten auf der ganzen Welt unterstützt sie Unternehmen auf den globalen Märkten bei der Transformation zur Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Das beinhaltet neben etablierten Finanzierungen von Projekten erneuerbarer Energien insbesondere auch die Unterstützung innovativer Vorhaben, die transformative Klimaschutztechnik fördern. Beispiele sind die großindustrielle Herstellung von grünem Wasserstoff, wasserstoffbasierte Reduktionsverfahren in der Stahlproduktion oder Anlagen zum Einsatz von Sustainable Aviation Fuels.
Einsatz für CO₂-Bepreisung als effizientes Instrument
Die CO₂-Bepreisung gilt als das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Die Mitgliedstaaten legen eine im Zeitverlauf sinkende Menge an Emissionsberechtigungen fest. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent. Die Akteure können diese Emissionsberechtigungen auf dem Markt frei handeln. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das sinkende Volumen der Emissionsberechtigungen führt dazu, dass aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive die kostengünstigen Klimaschutzmaßnahmen prioritär angegangen werden. Gleichzeitig besteht der Anreiz, in Innovationen und technologischen Fortschritt zu investieren. Auch das für das Erreichen der Klimaziele notwendige Abscheiden und Speichern beziehungsweise Nutzen von CO₂ sowie Negativemissionen kann durch eine Einbindung in CO₂-Bepreisungsyssteme effizient angereizt und skaliert werden.
Insgesamt verfügen derzeit 49 Staaten auf nationaler und subnationaler Ebene über CO₂-Bepreisungssysteme. Deutschland und Europa sind hier Vorreiter. Der Weg zu einer weltweiten und einheitlichen Bepreisung von Emissionen ist trotzdem noch lang, auch wenn das Instrument klimapolitisch sehr kosteneffizient ist. Damit die Bepreisung der Emissionen innerhalb der EU nicht zu Abwanderung und einer Erhöhung der CO₂-Emissionen außerhalb der EU führt, unterstützt das BMF die Einführung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (sogenannter Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) der EU. Das Prinzip ist einfach: Mit dem CBAM muss für in die EU importierte Güter aus bestimmten Sektoren (Stahl und Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff sowie Elektrizität) ein CO₂-Preis abgeführt werden, wenn die Produkte in Ländern hergestellt wurden, in denen kein oder ein sehr geringer CO₂-Preis gilt. Damit werden faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt. Konkret müssen ab dem 1. Januar 2026 Zertifikate für Emissionen, die bei der Herstellung dieser Güter entstehen, erworben werden, soweit im Herkunftsland kein vergleichbarer CO₂-Preis gezahlt worden ist. Dies setzt gleichzeitig Anreize, ein dem Europäischen Emissionshandel gleichwertiges System der CO₂-Bepreisung in diesen Staaten einzuführen. Da das langfristige Ziel eines weltweiten Emissionshandelssystems derzeit politisch schwer durchsetzbar ist, setzt sich das BMF z. B. bei den G20 oder der CFMCA dafür ein, dass mehrere Länder Emissionshandelssysteme einführen und diese miteinander verknüpfen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:
- Eine adäquate Bereitstellung des globalen öffentlichen Guts Klimaschutz kann nur über internationale Koordinierung und Kooperation erfolgen. Zentral hierfür ist das PA aus dem Jahr 2015. Das BMF bringt sich aktiv in den verschiedenen Formaten und Themen ein (s. a. Kasten „Engagement im Rahmen der G7 und G20 Finance Tracks“).
- Für Deutschland und die EU ist es entscheidend, marktbasierte, effiziente und technologieoffene Instrumente zu nutzen, die Wachstum und Wohlstand sichern und gleichzeitig ambitionierten Klimaschutz bedeuten. Neben dem Instrument der CO₂-Bepreisung gehören dazu auch gemeinsame Standards und Märkte, die zu fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen. Denn nur wenn Deutschland und die EU es schaffen, die Transformation erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig Wohlstand zu bewahren und zu mehren, werden sich Nachahmer in der Welt finden. Diese braucht es, denn eine Begrenzung der Erderwärmung wird nur gelingen, wenn beim Klimaschutz global ambitioniert gehandelt wird.
- Für die globale Umsetzung von Klimaschutz ist eine faire Lastenteilung unter den Staaten essenziell; dies gilt für die eigenen Anstrengungen beim Klimaschutz wie auch für die Beteiligung bei der Unterstützung der besonders vulnerablen Staaten.