BMF-Monatsbericht Januar 2024

Inhalt

Bundeshaushalt 2024: solide Finanzpolitik, für die Zukunft

30.01.2024
  • Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags hat am 18. Januar seine Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 abgeschlossen.
  • Der Bundeshaushalt 2024 kommt nach vier Jahren Ausnahmezustand wieder ohne Notlagenkredite aus. Gleichzeitig erhält der Haushalt die Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Die Bundesregierung hat im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 Maßnahmen beschlossen, um Rechtssicherheit herzustellen. Diese werden auch im Bundeshaushalt 2024 umgesetzt.
  • Der Deutsche Bundestag wird das Haushaltsgesetz und den geänderten Haushaltsplan 2024 gemäß Terminplan in der 5. Kalenderwoche in 2./3. Lesung abschließend beraten. Die Befassung im Bundesrat ist für den 2. Februar 2024 vorgesehen.

Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags hat am 18. Januar 2024 eine zweite Bereinigungssitzung abgehalten und weitere Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vom Sommer 2023 beschlossen. Diese weiteren Änderungen setzen auch die Vereinbarungen der Koalition zum Haushalt 2024 („Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“) vom 19. Dezember 2023 und der weiteren Verständigung vom 4. Januar 2024 um. Das stagnierende Wirtschaftswachstum, die gestiegenen Zinskosten und hohe Tarifabschlüsse gestalteten das Umfeld für die Haushaltsverhandlungen zunächst herausfordernd. Der Bundeshaushalt 2024 stellt den Einstieg in eine wachstumsorientierte Konsolidierung dar.

Die Bereinigungssitzung
bildet – üblicherweise im November – den Abschluss der Beratung des Haushaltsentwurfs im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.

Der Bundeshaushalt 2024 hält nach vier Ausnahmejahren die Regelgrenze der Schuldenbremse ein, genügt den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Maßstäben und führt die Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität fort. So begegnet die Bundesregierung den strukturellen Problemen im Bundeshaushalt, leitet die notwendige qualitative und quantitative Konsolidierung des Bundeshaushalts ein und stärkt die Zukunftsinvestitionen.

Bundeshaushalt 2024 im Überblick

Der geänderte Haushaltsplan sieht nunmehr Ausgaben von 476,8 Mrd. Euro bei einer Nettokreditaufnahme (NKA) von 39,0 Mrd. Euro vor.

Bundeshaushalt 2024
Regierungsentwurf
2024
VeränderungErgebnis
Haushaltsausschuss
in Mrd. Euro
Einnahmen (ohne NKA)429,1+8,7437,8
davon: Steuereinnahmen375,3+2,3377,6
davon: Entnahme Rücklage1,4+8,810,2
Ausgaben445,7+31,1476,8
davon: Investitionen54,2+16,370,5¹
NKA16,6+22,4²39,0
Zulässige NKA16,6+22,439,0
davon: 0,35 Prozent des BIP und Konjunkturkomponente16,0+6,122,1
davon: Saldo finanzielle Transaktionen0,6+16,316,9

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Solide Haushalten: Handlungsfähigkeit stärken

Die NKA im Bundeshaushalt 2024 liegt nun bei 39,0 Mrd. Euro: Die Regelgrenze der Schuldenregel wird damit eingehalten. Die NKA sinkt im Vergleich zum Jahr 2023 deutlich; sie lag im Jahr 2023 – einschließlich des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie (WSF-E) – bei 68,7 Mrd. Euro (vergleiche Artikel zur Abrechnung der Schuldenregel 2023). Die gegenüber dem Regierungsentwurf höhere zulässige NKA resultiert aus den Auswirkungen der Herbstprojektion zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Veränderungssaldo der Konjunkturkomponente +5,3 Mrd. Euro (von +2,4 Mrd. Euro auf +7,7 Mrd. Euro) sowie der aktualisierten Strukturkomponente, die sich aufgrund des Jahreswechsels auf das Bruttoinlandsprodukt 2023 bezieht (+0,8 Mrd. Euro). Dadurch erhöht sich die zulässige NKA auf 22,7 Mrd. Euro. Hinzu kommen weitere 12 Mrd. Euro als finanzielle Transaktion schuldenregelneutrale Darlehen an das Generationenkapital sowie die ebenfalls schuldenregelneutrale Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG von rund 4,4 Mrd. Euro.

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Fit für die Zukunft: Investitionen auf Rekordniveau

Ein solider Haushalt, die finanzielle Tragfähigkeit und die Einhaltung der Schuldenbremse verlangen Prioritätensetzung. Für das BMF bedeutet die Priorisierung der Ausgaben insbesondere, Zukunftsausgaben zu stärken und Wachstumspotenziale zu heben. Der Bundeshaushalt 2024 ist der Auftakt für die notwendige wachstumsorientierte Konsolidierung, die in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt werden muss. Daher bleibt der Investitionsanteil am Bundeshaushalt auf hohem Niveau. Es werden gezielte Impulse für Wirtschaftswachstum und insbesondere private Investitionen gesetzt. Damit verbessert der Bund maßgeblich die Rahmenbedingungen für die private Investitionstätigkeit. Er unterstützt die deutsche Volkswirtschaft bei der Bewältigung der Transformationsprozesse und investiert in eine moderne Infrastruktur, etwa in schnelleres Internet oder eine verlässliche Energie- und Stromversorgung sowie in einen modernen und digitalen Staat.

Für das Jahr 2024 sind im Kernhaushalt Investitionsausgaben von 70,5 Mrd. Euro vorgesehen. Hierzu tragen das Darlehen an das Generationenkapital in Höhe von 12 Mrd. Euro sowie die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG in Höhe von 5,5 Mrd. Euro bei, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Sowohl ohne diese Sondereffekte als auch preisbereinigt liegen die Investitionen damit über dem Vorkrisenniveau (Corona und Ukraine-Krieg) von 38,1 Mrd. Euro im Jahr 2019. Zum Teil gehen die Investitionen und Maßnahmen sogar über das hinaus, was im ursprünglichen Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 beschlossen worden ist. So werden die Eigenkapitalzuführungen an die Deutsche Bahn für dringend nötige Investitionen im Jahr 2024 und in den Folgejahren gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf um 4,4 Mrd. Euro erhöht.

Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden weiterhin Maßnahmen gefördert, welche die Energiewende, der Klimaschutz und die Transformation fördern. 2024 sind Programmausgaben des KTF von 49,1 Mrd. Euro vorgesehen. Wichtige Ausgaben zur Transformation der Wirtschaft und zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung der Energiewende werden auf hohem Niveau fortgeführt, beispielsweise die Modernisierung der Gebäudeenergie und die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage. Die ambitionierten Ziele, welche die Koalition sich in diesen Bereichen gesetzt hat, werden weiterverfolgt.

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Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das finanzverfassungsrechtliche Vorgaben präzisiert hat, ergab sich ein Anpassungsbedarf für den Haushalt 2023 und 2024. Die Bundesregierung hat zunächst mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 Rechtssicherheit für das Jahr 2023 geschaffen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die nötigen Anpassungen im KTF für das Jahr 2023 vorgenommen und Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro gestrichen. Das Sondervermögen WSF-E wurde zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Das von der Koalition beschlossene Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen bildet den Anpassungsbedarf im Bundeshaushalt 2024 ab.

Im Wesentlichen vorgesehen sind Änderungen bei der Luftverkehrsteuer, im Windenergie-auf-See-Gesetz sowie im Zweiten und Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Darüber hinaus ist das schrittweise Auslaufen der Steuerentlastung nach § 57 Energiesteuergesetz (Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) geregelt. Es wird eine Sanktionsregelung beim Bürgergeld für sogenannte Totalverweigerer eingeführt. Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, während die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie erhalten bleiben. Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird der Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ausgeweitet. Hierzu zählen insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei Pflichtverletzungen.

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Ausblick

Deutschland steht vor großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen. Die kurz- und mittelfristigen Wachstumszahlen liegen deutlich unter denen der vergangenen Jahre. Nach dem Ende des expansiven Krisenmodus treten nunmehr die strukturellen Probleme zutage – im Bundeshaushalt und in der Wirtschaftsdynamik. Schon im Bundeshaushalt 2024 werden zwei Drittel der Mittel für Sozialausgaben, Personal- und Zinskosten gebunden sein. Gleichzeitig muss der Bundeshaushalt angebotsseitiges Wachstum ermöglichen. Es bedarf einer qualitativen Konsolidierung, die mit einer Stärkung von Arbeits- und privaten Investitionsanreizen einhergeht und so insgesamt den Standort und das Wirtschaftswachstums strukturell stärkt.

Mit dem Haushalt 2024 wurde der Anfang gemacht. Dieser Weg muss konsequent weiterverfolgt werden.