- Die Nettokreditaufnahme (NKA) für den Bundeshaushalt 2023 – Ausweis ohne Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie (WSF-E) – belief sich auf 27,2 Mrd. Euro. Die mit dem Nachtragshaushalt 2023 vorgesehene NKA im Umfang von 27,4 Mrd. Euro wurde leicht unterschritten. Gegenüber dem Jahr 2022 ist dies ein Rückgang von rund 88,3 Mrd. Euro. Hinzu kam die NKA des WSF-E in Höhe von 41,5 Mrd. Euro.
- Nach ersten Ergebnissen der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnungen lag das Finanzierungsdefizit im Jahr 2023 gesamtstaatlich bei 2,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Das Defizit ging im Wesentlichen auf den Bund einschließlich seiner Extrahaushalte zurück. Grund ist, dass vor allem der Bund die Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine finanziert.
- Die strukturelle NKA in Abgrenzung der Schuldenbremse belief sich 2023 auf 1,50 Prozent des BIP. Die Obergrenze für die strukturelle NKA wurde nach vorläufigem Ergebnis um rund 41,3 Mrd. Euro überschritten.
- Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 (BVerfG-Urteil) wurde für das Jahr 2023 ein Nachtragshaushalt mit Inanspruchnahme der Notfallklausel für die Kreditaufnahme des WSF-E (abzüglich finanzieller Transaktionen) und für die Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Zugleich wurde ein Tilgungsplan beschlossen, nach dem die Kreditaufnahmen jeweils um 1/31 pro Jahr zurückzuführen sind. Des Weiteren wurden aufgrund des Urteils die Abrechnungen der Schuldenbremse für die Jahre 2020 bis 2022 korrigiert mit entsprechenden Anpassungen der Tilgungspläne.
Inhalt
- Ausgangslage
- Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
- Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes („Schuldenbremse“)
- Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
- Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2023
- Entwicklung der konsumtiven und investiven Ausgaben
- Ausgabenstruktur nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen
Ausgangslage
Die deutsche Wirtschaft hat sich in der Energiepreiskrise grundsätzlich als widerstandsfähig erwiesen. Gleichwohl belasteten im vergangenen Jahr die Nachwirkungen der zwischenzeitlichen massiven Energiepreisanstiege infolge des russischen Angriffskriegs, die sich mit Verzögerung auch auf nachgelagerte Wertschöpfungsstufen und Haushalte niederschlugen, die wirtschaftliche Entwicklung. Die hohen Inflationsraten und die in der Folge deutlich gestiegenen Zinsen bremsten die binnenwirtschaftliche Nachfrage spürbar. Auch die außenwirtschaftliche Nachfrage zeigte sich merklich geschwächt. Der Arbeitsmarkt war dagegen trotz der konjunkturellen Schwäche bei Zuwächsen der Erwerbstätigkeit, aber auch leicht steigender Arbeitslosigkeit, relativ robust. Insgesamt war das preisbereinigte BIP im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Im Jahresverlauf 2023 entwickelte sich die Wirtschaftsleistung zunächst tendenziell seitwärts, gefolgt von einem Rückgang im 4. Quartal.
In – für die Entwicklung der Steuereinnahmen relevanterer – nominaler Rechnung kam es zu einem Anstieg des BIP 2023 um 6,3 Prozent. Der Zuwachs war damit etwas niedriger als im Vorjahr mit 7,1 Prozent. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2023 stiegen dagegen deutlich schwächer, und zwar um 1,8 Prozent. Dass der Anstieg der Steuereinnahmen deutlich hinter dem des nominalen BIP zurückblieb, ist einerseits auf die gedämpfte reale konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen. Andererseits trugen hierzu aber vor allem die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bei, wie das Inflationsausgleichsgesetz oder die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze auf Gas und Fernwärme. Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2023 können dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2023 und konjunkturelles Umfeld“ in diesem Monatsbericht entnommen werden.1
Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
Der Bundeshaushalt 2023 schloss nach vorläufigem Jahresabschluss mit einem Finanzierungsdefizit ab. Im Bundeshaushalt war eine NKA in Höhe von 27,2 Mrd. Euro erforderlich, die NKA des WSF-E betrug 41,5 Mrd. Euro.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 das Gesetz über die Feststellung des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) für nichtig erklärt. Es hat festgestellt, dass die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes (GG) vom tatsächlichen Einsatz der durch diese außergewöhnliche Notsituation bedingten Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit widerspricht. Mit dem Nachtragshaushalt 2023 wurden die Auswirkungen der Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 geheilt sowie die Maßstäbe dieses Urteils auf den Bundeshaushalt 2023 beziehungsweise auf mit dem Bundeshaushalt 2023 festgestellte Wirtschaftspläne verschiedener Sondervermögen übertragen. Damit wurde Rechtssicherheit geschaffen. Der Deutsche Bundestag hat den Nachtragshaushalt am 15. Dezember 2023 beschlossen (BGBl. I Nr. 407 vom 28. Dezember 2023). Gleichzeitig nahm die Bundesregierung die nötigen Anpassungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2023 vor und strich Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro. Parallel wurde im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2023 der WSF-E ermächtigt, im Jahr 2023 Kredite in Höhe von 43,2 Mrd. Euro aufzunehmen. Das Sondervermögen (SV) WSF-E wurde zum 31. Dezember 2023 aufgelöst.
Die Kreditaufnahme des WSF-E war bei der Feststellung der Kreditaufnahme nach Artikel 115 Grundgesetz im Rahmen der Schuldenbremse für 2023 zu berücksichtigen. Dies galt ebenfalls für die im Nachtragshaushaltsgesetz vorgesehene zusätzliche Kreditaufnahme zur Finanzierung der Zuführung an das SV „Aufbauhilfefonds 2021“ zur Unterstützung der von der Flutkatastrophe des Sommers 2021 Betroffenen. Die im Kernhaushalt vorgesehene NKA überschritt die zulässige NKA infolge der Zuführung an den Aufbauhilfefonds 2021 um rund 1,6 Mrd. Euro. Die Regelgrenze der Kreditaufnahme nach Artikel 115 Grundgesetz wurde durch die Zuführung an das SV „Aufbauhilfe 2021“ und infolge der Kreditaufnahme des WSF-E überschritten.
Ausgaben und Einnahmen
Das Haushaltssoll 2023 und die wesentlichen Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2023 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2022 werden in Tabelle 1 ausgewiesen. Das Haushaltssoll 2023 bezieht sich mit Ausnahme des Kapitels „Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)“ auf die Sollwerte, die sich aus dem Nachtragshaushalt 2023 ergeben haben.
Die Ausgaben des Bundes beliefen sich nach vorläufigem Ist 2023 auf rund 457,1 Mrd. Euro (vergleiche Tabelle 1). Das Soll wurde damit um rund 4,1 Mrd. Euro beziehungsweise 0,9 Prozent unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2022 fielen die Ausgaben im Jahr 2023 um rund 4,9 Prozent beziehungsweise 23,6 Mrd. Euro geringer aus. Dabei waren insbesondere auch niedrigere Ausgaben im Zusammenhang mit der Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ursächlich. Zu den Einzelheiten siehe den Abschnitt „Konsumtive Ausgaben“.
Die Einnahmen (vergleiche Tabelle 1) beliefen sich im Jahr 2023 nach vorläufigem Ist auf rund 392,2 Mrd. Euro. Damit nahm der Bund rund 2,5 Mrd. Euro beziehungsweise 0,6 Prozent mehr ein, als im Soll veranschlagt war. Im Vergleich zum Vorjahresniveau stiegen die Einnahmen um 7,6 Prozent (rund +27,6 Mrd. Euro). Dies resultierte im Vergleich zum Ist des Jahres 2022 aus Steuermehreinnahmen und gestiegenen sonstigen Einnahmen. Die Steuereinnahmen im Jahr 2023 fielen etwa so hoch aus wie veranschlagt (-0,1 Prozent), die sonstigen Einnahmen (ohne Münzeinnahmen) waren jedoch 8,2 Prozent (s. a. Tabelle 1) beziehungsweise rund 2,7 Mrd. Euro höher als im Soll.
Bei den sonstigen Einnahmen ist ein nicht unwesentlicher Teil der Mehreinnahmen veranschlagungstechnisch begründet. So wurden 4,9 Mrd. Euro als globale Mindereinnahme veranschlagt. Es handelt sich hierbei um eine gebundene Vorsorge für dem Grunde nach bekannte, aber noch nicht etatreife Belastungen. Die Soll-Ist-Differenz kommt dadurch zustande, dass globale Mehr- und Mindereinnahmen am Abschluss des Haushaltsjahres immer ein Ist-Ergebnis von „Null“ ausweisen. Auch die Vorjahreswerte der Sonstigen Einnahmen wurden überschritten (+31,5 Prozent). Hier schlugen insbesondere Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union aufgrund der Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans in Höhe von rund 4,0 Mrd. Euro zu Buche, da Deutschland im Jahr 2022 noch keine derartigen Zuschüsse erhalten hatte. Die Steuereinnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent. Sowohl die Einnahmen aus Bundes- als auch aus Gemeinschaftsteuern waren höher als ein Jahr zuvor.
Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme
Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergab sich im Haushaltsjahr 2023 ein Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts (ohne WSF-E) in finanzstatistischer Abgrenzung von rund 64,9 Mrd. Euro. Nach Berücksichtigung von Münzeinnahmen in Höhe von rund 0,2 Mrd. Euro und der Einnahme aus der Rücklagenentnahme in Höhe von 37,5 Mrd. Euro war eine NKA von rund 27,2 Mrd. Euro notwendig, um das Finanzierungsdefizit abzudecken. Die NKA blieb um rund 0,2 Mrd. Euro unter der im Nachtragshaushalt veranschlagten NKA und war ohne WSF-E um rund 88,3 Mrd. Euro geringer als im Jahr 2022. Mit dem WSF-E betrug die NKA 68,7 Mrd. Euro.
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 15. Januar 2024 das erste vorläufige Ergebnis zum gesamtstaatlichen („Maastricht“-) Finanzierungssaldo 2023 in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Der Finanzierungssaldo belief sich auf -2,0 Prozent des BIP. Dabei ging, wie auch in den vergangenen zwei Jahren, das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit zum überwiegenden Teil auf das hohe Finanzierungsdefizit des Bundes (inklusive seiner Extrahaushalte) zurück. Demgegenüber wiesen die übrigen staatlichen Ebenen nur moderate Defizite auf und die Sozialversicherungen schlossen mit einem Überschuss ab. Dies zeigt, dass vor allem der Bund finanziell in erheblichem Umfang die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine finanziert und dabei gleichzeitig die Länder erheblich unterstützt hat.
Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes („Schuldenbremse“)
Abrechnung der Schuldenbremse für das Jahr 2023
Grundlage für die vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse sind das erste vorläufige Jahresergebnis des Statistischen Bundesamts zum BIP 2023 vom 15. Januar 2024 sowie der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2023 (Stand 16. Januar 2024).
Für den Bund insgesamt lag die NKA gemäß vorläufigem Abschluss im Jahr 2023 bei rund 68,7 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2 Zeile 8). Zur Berechnung der strukturellen NKA sind der Saldo finanzieller Transaktionen und die Konjunkturkomponente zu berücksichtigen. Ausgehend von der NKA in Höhe von rund 68,7 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos finanzieller Transaktionen von -7,7 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2 Zeile 6) und zuzüglich der an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepassten Konjunkturkomponente von -7,1 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2 Zeile 5) belief sich die strukturelle NKA des Bundes auf Basis vorläufiger gesamtwirtschaftlicher Daten auf rund 53,9 Mrd. Euro beziehungsweise 1,50 Prozent des BIP. Damit wurde die Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP = rund 12,6 Mrd. Euro) nach vorläufigem Ergebnis um rund 41,3 Mrd. Euro überschritten. Insgesamt fiel die Überschreitung der regulären Obergrenze geringer aus als im Nachtrag 2023 (44,8 Mrd. Euro) erwartet.
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Dezember 2023 mit der Drucksache 20/9676 für die Kreditaufnahme des WSF-E und für die Kredite des Bundeshaushalts zur Finanzierung von Ausgaben des SV „Aufbauhilfe 2021“ eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Die im Nachtragshaushalt 2023 vorgesehene Überschreitung der Regelgrenze ist daher verfassungskonform.
Der Überschreitungsbetrag im Ist 2023 in Höhe von rund 41,3 Mrd. Euro setzt sich zusammen aus der NKA von 41,5 Mrd. Euro des WSF-E bereinigt um den Saldo der hiervon getätigten finanziellen Transaktionen in Höhe von rund -0,029 Mio. Euro und aus der Unterschreitung der regulären Obergrenze im Bundeshaushalt in Höhe von rund 0,2 Mrd. Euro. Die Unterschreitung ergibt sich aus der Differenz zwischen der tatsächlichen strukturellen NKA in Höhe von 12,4 Mrd. Euro (= NKA Bundeshaushalt in Höhe von 27,2 Mrd. Euro zuzüglich -7,7 Mrd. Euro Saldo finanzieller Transaktionen zuzüglich Konjunkturkomponente von -7,1 Mrd. Euro) und der Obergrenze in Höhe von 12,6 Mrd. Euro. Der Betrag der Unterschreitung wird dem Kontrollkonto gutgeschrieben.
Darüber hinaus wird das Kontrollkonto um den tatsächlichen Kreditbetrag über 1,4 Mrd. Euro für die Finanzierung der Zuweisung an das SV „Aufbauhilfe 2021“, der unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregel gemäß Beschluss des Deutschen Bundestags vom 7. Dezember (Drucksache 20/9676) zu tilgen ist, bereinigt. Diesem Vorgehen liegt § 7 Artikel 115-Gesetz zugrunde. Insgesamt beläuft sich damit die Entlastung auf dem Kontrollkonto auf rund 1,5 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2 Zeile 12).
Tilgungsplan nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 GG aus dem Jahr 2023
Mit der Drucksache 20/9676 hat der Deutsche Bundestag gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 GG einen Tilgungsplan zur Rückführung der aufgenommenen Kredite zur Finanzierung der Ausgaben des SV „Aufbauhilfe 2021“ und der Kreditaufnahme (abzüglich finanzieller Transaktionen) des WSF-E beschlossen. Die Rückführung erfolgt über einen Zeitraum von 31 Jahren in Höhe von jährlich 1/31 des Rückführungsbetrags für das SV „Aufbauhilfe 2021“ ab dem Jahr 2028 und für den WSF-E ab dem Jahr 2031.
1/31 des vorläufigen Rückführungsbetrags für die Finanzierung der Ausgaben des SV „Aufbauhilfe 2021“ aus dem Bundeshaushalt von rund 1,365 Mrd. Euro sind rund 0,044 Mrd. Euro pro Jahr. Der Rückführungsbetrag für den WSF-E beträgt 1/31 von 41,519 Mrd. Euro, also rund 1,339 Mrd. Euro pro Jahr.
Gemäß § 7 Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes erfolgt die Abrechnung der Schuldenregel für das abgelaufene Jahr erstmals zum 1. März und abschließend zum 1. September. Damit erfolgt die endgültige Berechnung des zu tilgenden Betrags zum 1. September 2024 und wird im Monatsbericht des BMF im September 2024 veröffentlicht.
Auswirkungen des Urteils des BVerfG vom 15. November 2023 auf die Abrechnungen der Schuldenbremse für die Jahre 2020 bis 2022
Mit BVerfG-Urteil vom 15. November 2023 wurde das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt.
Das BVerfG hat u. a. entschieden, dass die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit, der Jährigkeit und der Fälligkeit grundsätzlich auch für Sondervermögen gelten. Notlagen-Kreditermächtigungen stehen insoweit lediglich für Notlagenjahre zur Verfügung und verfallen anschließend. Es dürfen also keine Kredite auf Vorrat aufgenommen werden. Das Urteil betrifft unmittelbar den KTF und mittelbar – bei Übertragung der Maßstäbe aus den Entscheidungsgründen – auch den WSF-E und das SV „Aufbauhilfe 2021“, das SV „Digitale Infrastruktur“ und das SV „Ganztagsbetreuung“. Auch die beiden letztgenannten SV haben zum Teil Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt aus Notlagenkrediten erhalten und sind daher für diesen Teil vom Urteil des BVerfG betroffen.
In der Folge dürfen Rücklagen, die SV aus „Notlagenkreditermächtigungen“ gebildet haben, unter Berücksichtigung von in Notlagenjahren bereits abgeflossenen Mittel nicht mehr verwendet werden. Um den nicht mehr zu verwendenden Betrag reduzieren sich die im Rahmen der Schuldenbremse zu berücksichtigende NKA für die betroffenen Jahre 2020 bis 2022 sowie der Überschreitungsbetrag der regulären Obergrenze und damit auch die Höhe der Tilgungsbeträge (s. a. Tabelle 3). Hinzu kommt die Tilgungsverpflichtung aus dem vorläufigen Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2023. Der Tilgungsplan zeigt, dass sich die Rückführungsbeträge pro Jahr deutlich reduziert haben.
Weitere für die Schuldenbremse relevante Sondervermögen sind insbesondere gemäß einem verfassungsrechtlichen Kurzgutachten von Prof. Dr. Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld nicht vom Urteil betroffen: Das SV „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ erhielt Zuweisungen aus Überschüssen und das SV „Aufbauhilfe“ (Flutkatastrophe 2013) wurde über eine Zuweisung aus regulärer Kreditaufnahme aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Die Tilgungsverpflichtungen des SV Bundeswehr sind in dieser Betrachtung nicht enthalten, da sie nicht auf Notlagenbeschlüssen basieren. Kredite dieses SV sind gemäß § 8 Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigung (100 Mrd. Euro), spätestens ab dem 1. Januar 2031, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Die Kennziffern des Bundeshaushalts (ohne WSF-E) für das Jahr 2023 spiegeln insgesamt eine Verbesserung der finanziellen Situation des Bundeshaushalts wider. Allerdings zeigen sich im Anstieg der Zinsausgabenquote und der Zins-Steuer-Quote die Auswirkungen der Leitzinsanhebungen infolge der starken Preissteigerungen in den vergangenen zwei Jahren. Insgesamt setzten sich damit die Trends aus dem Jahr 2022 fort.
- Die Ausgabenquote (s. a. Abbildung 1) setzt die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zum nominalen BIP (erstes vorläufiges Jahresergebnis für das BIP 2023: 4.121,2 Mrd. Euro; Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben 2023 gingen mit -4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr weiter zurück, während das nominale BIP um rund 6,3 Prozent zunahm. In der Folge verringerte sich die Ausgabenquote 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um etwa 1,3 Prozentpunkte auf rund 11,1 Prozent des BIP und lag damit unter der jeweiligen Quote der ersten beiden Pandemiejahre 2020 und 2021.
- Die Zinsausgabenquote (s. a. Abbildung 2) stellt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts dar. Die Zinsausgabenquote stieg das zweite Mal in Folge an. Sie belief sich auf 8,2 Prozent und überschritt damit das Vorjahresniveau um 5,1 Prozentpunkte deutlich.
- Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wie viel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden müssen. Im Jahr 2023 betrug die Quote 10,6 Prozent und war damit um 6,0 Prozentpunkte höher als ein Jahr davor (4,5 Prozent). So hoch war die Zins-Steuer-Quote seit zehn Jahren nicht gewesen. Die Zinsausgaben stiegen deutlich stärker als die Steuereinnahmen.
- Die Steuerfinanzierungsquote gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts wieder. Die Quote stieg gegenüber dem Vorjahr weiter um 7,8 Prozentpunkte auf 77,9 Prozent an. Dies zeigt eine weitere Normalisierung der Entwicklung der Steuereinnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt an. Im Jahr 2021 wurde nur etwa die Hälfte der Ausgaben durch Steuereinnahmen finanziert. Im Durchschnitt der Jahre 1952 bis 2019, also vor der Pandemie, betrug die Quote knapp 85 Prozent.
- Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten) und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden. Diese Kennzahl eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten). Der Bundeshaushalt 2023 wies einen Primärsaldo von -27,3 Mrd. Euro auf. Im Vorjahr hatte er noch bei -100,8 Mrd. Euro gelegen. Der Primärsaldo war damit zwar weiterhin negativ, aber dennoch deutlich günstiger als in den Pandemiejahren.
Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2023
Umsetzung ausgewählter ausgabenseitiger Maßnahmen
Im Folgenden sind ausgewählte Maßnahmen und Programme auf der Ausgabenseite aus dem Jahr 2023 im Vergleich zum Soll dargestellt. Es gab Minder-, aber auch überplanmäßige Ausgaben. Genannt sind hier finanzielle Auswirkungen ausgewählter Maßnahmen im Bundeshaushalt 2023 und im WSF-E zur Abmilderung der mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verbundenen humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belastungen:
- Zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen wurde ein Kostendämpfungsprogramm im Umfang von 1 Mrd. Euro im Soll angesetzt. Tatsächlich flossen rund 0,3 Mrd. Euro ab.
- Studentinnen und Studenten, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler erhielten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Dafür wurden im Bundeshaushalt 0,6 Mrd. Euro verausgabt. Im Soll waren 0,7 Mrd. Euro veranschlagt.
- Entlastungs- und Stützungsmaßnahmen hinsichtlich der gestiegenen Energiepreise wurden in erheblichem Maße über den WSF-E finanziert, für den im Jahr 2023 ursprünglich rund 121,2 Mrd. Euro veranschlagt worden waren. Im Rahmen des Nachtragshaushalts 2023 wurden die Soll-Ansätze vom Dezember 2022 entsprechend den zu erwartenden Mittelabflüssen auf 43,2 Mrd. Euro angepasst. Tatsächlich wurden aus dem WSF-E Maßnahmen im Jahr 2023 in Höhe von rund 41,5 Mrd. Euro finanziert. Darin enthalten waren insbesondere 14,3 Mrd. Euro für die Finanzierung der Gas- und Fernwärmepreisbremse, 16,3 Mrd. Euro für Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse und rund 8,0 Mrd. Euro für Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
- Der WSF-E wurde zum 31. Dezember 2023 aufgelöst. Ab dem 1. Januar 2024 tritt der Bund in die Rechte und Pflichten des Fonds ein. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen gehen auf den Bund und den Bundeshaushalt und seine Einzelpläne über. Für 2024 sind derzeit noch nachlaufende Kosten in Höhe von circa 1,3 Mrd. Euro geplant, insbesondere für die Abwicklung und Endabrechnung der Gas- und Strompreisbremse.
- Mit der Wohngeldreform und der Einführung des Bürgergelds wurden ab dem 1. Januar 2023 ausgabenseitige Maßnahmen des Entlastungspakets III mit dauerhaften Entlastungen von Familien und Haushalten umgesetzt. Für das Bürgergeld wurden im Soll 23,8 Mrd. Euro veranschlagt und im Ist 25,8 Mrd. Euro verausgabt, also 2 Mrd. Euro mehr als geplant. Beim Wohngeld wurde insbesondere in Reaktion auf in den Jahren 2021 und 2022 stark gestiegene Heizkosten dauerhaft eine Heizkostenkomponente eingeführt. Für Wohngeld wurden Mittel in Höhe von rund 2,4 Mrd. Euro verausgabt.
- Für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung standen Mittel in Höhe von 2,2 Mrd. Euro bereit. Erforderlich waren jedoch 5,4 Mrd. Euro. Der Mehrbedarf wurde durch Mittel aus der globalen Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise (1,9 Mrd. Euro) und zusätzlich bewilligten überplanmäßigen Ausgaben (1,3 Mrd. Euro) abgedeckt. Die Mittel dienten dringlichem Unterstützungsbedarf zur Ausrüstung der ukrainischen Streitkräfte, der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entstanden war, sowie zur Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenem Bundeswehrmaterial.
Darüber hinaus wurden Mittel zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verausgabt. Mit dem Abflauen der Pandemie und der Abnahme der Gefährlichkeit des Virus für Menschen konnten die Ausgaben zur Bekämpfung und Eindämmung der Krankheit und zur Bewältigung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen, insbesondere auch gegenüber den Vorjahren, zurückgefahren werden.
- Die Corona-Unternehmenshilfen waren mit rund 1,0 Mrd. Euro veranschlagt. Es wurden jedoch nur 0,6 Mrd. Euro verausgabt. Darüber hinaus vereinnahmte der Bundeshaushalt Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige in Höhe von rund 1,7 Mrd. Euro.
- Im Bereich des Gesundheitswesens waren für Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für von der SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen rund 1,2 Mrd. Euro veranschlagt. Darin enthalten waren vor allem Zuschüsse für Impfen und Testen auf der Grundlage der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung. Hier flossen 1,5 Mrd. Euro ab.
- Im Bundeshaushalt 2023 waren Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in Höhe von rund 3,0 Mrd. Euro eingeplant. Mit rund 1,2 Mrd. Euro wurden deutlich weniger Mittel verausgabt.
- Zusätzlich waren 1,3 Mrd. Euro zur Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen veranschlagt. Es flossen mit etwa 0,6 Mrd. Euro nur knapp die Hälfte der Mittel ab.
Im Bundeshaushalt 2023 waren investive Ausgaben in Höhe von 61,1 Mrd. Euro veranschlagt. Davon flossen rund 55,0 Mrd. Euro ab. Damit erreichten die Investitionsausgaben in absoluten Zahlen den historisch höchsten Wert. Darin enthalten war ein Sondereffekt in Höhe von 6,3 Mrd. Euro für ein Darlehen an den „Resilience and Sustainability Trust“ (RST) des Internationalen Währungsfonds (IWF). Weitergehende Informationen zu Investitionen, insbesondere im Vergleich zum Jahr 2022, werden im Abschnitt „Investive Ausgaben“ dargestellt.
Auch im Jahr 2023 erhielten die Länder und Kommunen umfangreiche Unterstützungen. Diesbezügliche Maßnahmen sind im Abschnitt „Unterstützung der Länder und Kommunen“ zu finden.
Steuerpolitik
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bestimmten auch im Jahr 2023 das finanz- und steuerpolitische Handeln der Bundesregierung. Eine weiterhin hohe, wenn auch im Jahresverlauf 2023 nachlassende Inflation stellte Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft vor besondere Herausforderungen. Neben anhaltenden Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreisanstiege sorgte die Bundesregierung u. a. im steuerlichen Bereich mit dem Ausgleich der Effekte der kalten Progression dafür, dass Lohnsteigerungen zum Ausgleich der Inflation bei den Einkommensteuerzahlerinnen und -zahlern im Jahr 2023 tatsächlich ankommen konnten und zusätzliche Steuerbelastungen vermieden wurden. Darüber hinaus hat insbesondere die deutliche Erhöhung des Kindergelds von 219 Euro auf 250 Euro pro Monat die verfügbaren Einkommen von Familien gestärkt.
Mit Blick nach vorn gilt es unverändert, neben notwendigen und spürbaren Fortschritten bei Bürokratieabbau und Digitalisierung, innerhalb der bestehenden haushalterischen Restriktionen die steuerlichen Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu verbessern. Bei den öffentlichen Ausgaben ist der Schwerpunkt von Staatskonsum und Transfers hin zu Investitionen zu verschieben.
Unterstützung der Länder und Kommunen
Der Bund hat die Länder und Kommunen – wie in den vergangenen Jahren – auch im Jahr 2023 umfassend unterstützt. Die Bundesmittel wurden für konkrete Ausgabenzwecke in verschiedenen Politikbereichen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde den finanziellen Mehrbelastungen der Länder durch Erhöhungen ihres Anteils an der Umsatzsteuer Rechnung getragen. Der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer liegt seit 2018 unter 50 Prozent.
Im Jahr 2023 wurden zahlreiche Maßnahmen im Sozial-, Familien- und Bildungs- sowie Investitions- und Verkehrsbereich vom Bund fortgeführt. Viele dieser Maßnahmen sind langfristig, zum Teil sogar dauerhaft angelegt. Ebenso übernimmt der Bund weiterhin Teile der flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen. Nachfolgend werden ausgewählte Entlastungen näher dargestellt.
Krisenunterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund
Der Bund unterstützte die Länder und Kommunen weiterhin bei der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie aus anderen Ländern. So trägt der Bund bei den anerkannten Geflüchteten zu 100 Prozent die Kosten für den Lebensunterhalt gemäß SGB II beziehungsweise bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Darüber hinaus übernimmt der Bund für alle Personen, die SGB-II-Leistungen erhalten, bis zu 75 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Der Bund hatte im Jahr 2023 insgesamt flüchtlingsbezogene Ausgaben in Höhe von rund 26 Mrd. Euro.
Um den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Länder zu begegnen, wurde ferner der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erhöht. Im Zuge der Umsatzsteuerverteilung erhielten die Länder 3,75 Mrd. Euro im Bereich der Flüchtlingskostenfinanzierung gesondert.
Bereich Soziales
Die Bundesbeteiligung im Bereich Soziales wurde in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt. Die größte Entlastung der Kommunen erfolgt dabei im Bereich des Bürgergelds (vormals Arbeitslosengeld II). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU um 25 Prozentpunkte im Jahr 2020 entlastet der Bund die Länder und Kommunen jährlich um zusätzlich rund 4 Mrd. Euro. Die Bundesbeteiligung an den KdU ist inzwischen auf 11,6 Mrd. Euro im Jahr 2023 angestiegen. Zudem erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig (im Jahr 2023: 9,8 Mrd. Euro).
Darüber hinaus leistete der Bund im Jahr 2023 Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die in Integrationseinrichtungen beschäftigten Menschen mit Behinderungen in Höhe von 1,43 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der DDR führte im Jahr 2023 zu einer finanziellen Entlastung der neuen Länder von rund 1,83 Mrd. Euro.
Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unterstützt der Bund die für die Wohnraumförderung zuständigen Länder durch die Gewährung von Finanzhilfen. Die vom Bund bereitgestellten Programmmittel betrugen im Jahr 2023 insgesamt 2,5 Mrd. Euro.
Bildung und Betreuung
In der Bildung und bei der Betreuung werden die Länder und Kommunen umfangreich vom Bund unterstützt. Der Bund hat in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule drei Sondervermögen errichtet, um den Ausbau der Kitas (5,4 Mrd. Euro, bis Mitte 2024), die Ganztagsbetreuung an Grundschulen (gemäß Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz 3,5 Mrd. Euro, bis Ende 2027) und die Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt Schule mit 6,5 Mrd. Euro, bis 2024 im Rahmen des SV „Digitale Infrastruktur“) zu fördern.
Im Hinblick auf ihre mit den zusätzlichen Betreuungsplätzen im Kita-Bereich einhergehenden zusätzlichen Betriebskosten wurde die Umsatzsteuerverteilung in einer Höhe von 845 Mio. Euro zugunsten der Länder angepasst. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) wurde zum 1. Januar 2023 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) geändert und inhaltlich weiterentwickelt. Nachdem die finanziellen Mehrbelastungen der Länder bereits in den Jahren 2019 bis 2022 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung mit insgesamt rund 5,5 Mrd. Euro berücksichtigt worden sind, wird dies in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Mrd. Euro fortgesetzt.
Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls. Bedeutsame Unterstützungen sind u. a. die vollständige Übernahme der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) seit dem Jahr 2015 durch den Bund (im Jahr 2023: rund 2,6 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenzstrategie und den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (2023: rund 2,4 Mrd. Euro). Hinzu kommt der Finanzierungsanteil des Bundes von 78 Prozent bei der Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung (AFBG) mit 0,85 Mrd. Euro.
Bereich Investitionen und Verkehr
Investitionen finanzschwacher Kommunen werden weiterhin durch den Bund über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) gefördert. Dessen Förderzeiträume wurden zuletzt im Jahr 2021 verlängert (KInvFG I bis 2023 und KInvFG II bis 2025). Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) standen im Jahr 2023 zudem über 1,1 Mrd. Euro und für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) rund 0,6 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder wurden so strukturschwache und ländliche Regionen mit rund 3,2 Mrd. Euro (GAK 1,9 Mrd. Euro und GRW 1,3 Mrd. Euro) unterstützt. Darüber hinaus förderte der Bund die drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Rahmen der Städtebauförderung mit Programmmitteln in Höhe von 0,8 Mrd. Euro.
Im Klimapaket 2030 wurden sowohl die Regionalisierungsmittel als auch die Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz strukturell erhöht und (zusätzlich) dynamisiert. Im Jahr 2023 erhielten die Länder insgesamt 10,9 Mrd. Euro an sogenannten regulären Regionalisierungsmitteln. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 für den Ausgleich der durch die Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden finanziellen Nachteile jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Weitere Entlastungen der Länder und Kommunen
Nennenswerte Entlastungen ergeben sich auch durch das seit dem Jahr 2018 wirksame Entlastungspaket von jährlich 5 Mrd. Euro zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Der Bund gewährt außerdem den Ländern Bremen und Saarland Sanierungshilfen von jährlich zusammen 0,8 Mrd. Euro.
Zur Finanzierung der Wiederaufbauhilfe in den von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 geschädigten Regionen wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit bis zu 30 Mrd. Euro errichtet, wobei 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Bundesinfrastruktur vorgesehen sind. Die weiteren 28 Mrd. Euro werden hälftig von Bund und Ländern getragen.
Zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Länder im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten die Länder und Kommunen insgesamt Mittel in Höhe von 4 Mrd. Euro, hiervon im Jahr 2023 insgesamt rund 723 Mio. Euro, einschließlich 500 Mio. Euro durch Anpassung der Umsatzsteuerverteilung.
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 hat zu einer Entlastung der Länder in einer Größenordnung von rund 10 Mrd. Euro jährlich geführt, von denen derzeit rund 4,5 Mrd. Euro auf die vertikale Umsatzsteuerverteilung entfallen.
Finanzlage der Sozialversicherungen
Nach Jahren mit teils extrem hohen Defiziten, in denen die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA) von rund 25,8 Mrd. Euro vollständig aufgebraucht worden war und der Bund zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der BA Zuschüsse von 23,8 Mrd. Euro geleistet hatte, hat die BA das Haushaltsjahr 2023 bereits wieder mit einem positiven Finanzierungssaldo von rund 3 Mrd. Euro abgeschlossen. Außerdem konnte sie das überjährige Darlehen des Bundes aus dem Jahr 2022 von 423,5 Mio. Euro zurückzahlen und nach einer Entnahme von rund 0,5 Mrd. Euro aus der umlagefinanzierten Rücklage für das Insolvenzgeld sowie einer Zuführung von rund 38 Mio. Euro zur umlagefinanzierten Rücklage für die Winterbeschäftigungsförderung gut 3 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zur Risikovorsorge zuführen.
Die gesetzliche Rentenversicherung konnte insgesamt auf eine positive Einnahmeentwicklung in den vergangenen Jahren zurückblicken. Dies spiegelt sich auch in der Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung wider. Diese dient dazu, Defizite und Einnahmenschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. So hatte sich die Nachhaltigkeitsrücklage gegenüber dem Vorjahr um knapp 3,8 Mrd. Euro zum Jahresende 2022 auf rund 42,8 Mrd. Euro erhöht. Mit umgerechnet 1,7 Monatsausgaben bewegte sie sich auf einem weiterhin hohen Niveau.
Dieser positive Trend setzte sich auch im Jahr 2023 fort. So stellte die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2023 fest, dass die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis zum September 2023 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 5,4 Prozent gestiegen waren. Für das Jahresende 2023 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 44,5 Mrd. Euro geschätzt. Dies entspricht 1,67 Monatsausgaben. Vor dem Hintergrund der hohen Nachhaltigkeitsrücklage konnte der Beitragssatz von 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung auch für das Jahr 2023 fortgeschrieben werden. Insgesamt flossen im Jahr 2023 rund 111,6 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt als Leistungen an die Rentenversicherung.
Der im Jahr 2004 eingeführte steuerfinanzierte Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrug im Jahr 2023 – wie bereits in den Vorjahren – 14,5 Mrd. Euro. Zudem leistete der Bund im Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einen ergänzenden Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Mrd. Euro und gewährte ein Darlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro. Dies trug mit einer Reihe von weiteren Maßnahmen u. a. dazu bei, den Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der GKV um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent zu begrenzen.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2023 bei rund 12 Mrd. Euro. In seiner Schätzung vom 12. Oktober 2023 prognostizierte der GKV-Schätzerkreis die Reserve nach Abschluss des Rechnungsjahres 2023 zum 15. Januar 2024 auf rund 9,9 Mrd. Euro. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich zum Stichtag 30. September 2023 auf rund 9,3 Mrd. Euro.
Gemäß den Berechnungen des GKV-Schätzerkreises dürften im Jahr 2023 die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder stärker gestiegen sein als die Ausgaben der GKV: So rechnet das Gremium für 2023 mit einem Ausgabenwachstum von 4,5 Prozent (im Jahr 2022: +4,3 Prozent; im Jahr 2021: +5,6 Prozent), dem ein geschätzter Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 5,2 Prozent (im Jahr 2022: +4,5 Prozent; 2021: +3,4 Prozent) gegenübersteht. Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für 2023 dürften Ende Februar 2024 vorliegen.
Ende 2022 lag der Mittelbestand der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei rund 5,6 Mrd. Euro, was 1,2 Monatsausgaben entsprach. Für 2023 ergab sich bis einschließlich September 2023 ein Überschuss von rund 0,18 Mrd. Euro. Damit betrug der Mittelbestand der SPV am 30. September 2023 – unter Berücksichtigung des nach § 12 Absatz 4a Haushaltsgesetz 2022 gewährten zinslosen Bundesdarlehens in Höhe von 1 Mrd. Euro – rund 5,8 Mrd. Euro (circa 1,2 Monatsausgaben der SPV). Gemäß § 61a Absatz 2 SGB XI war die Hälfte des Bundesdarlehens bis Ende 2023 zu tilgen; die restlichen 500 Mio. Euro sind bis zum 31. Dezember 2028 rückzahlbar.
Die positive Finanzentwicklung der SPV ist insbesondere auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurückzuführen. Damit ist zum 1. Juli 2023 der reguläre Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte angehoben worden, was zu Mehreinnahmen von rund 6,6 Mrd. Euro pro Jahr führt. Zusätzlich wurde der Beitragssatz nach der Kinderanzahl differenziert, d. h. ein Abschlag je Kind unter 25 Jahren in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten gewährt, sowie der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,35 Beitragssatzpunkten auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben. Mit dem PUEG wurde ferner die für 2023 vorgesehene Mittelzuführung der SPV an den Pflegevorsorgefonds (1,7 Mrd. Euro) auf 2024 verschoben. Der Bund hat sich im Jahr 2023 mit 1 Mrd. Euro an den Aufwendungen der SPV beteiligt. Insgesamt ist für 2023 ein Überschuss prognostiziert.
Entwicklung der konsumtiven und investiven Ausgaben
Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auch der Länder werden in der Haushaltsstatistik entsprechend ihrer ökonomischen Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe zugeordnet. Dies erfolgt über den Gruppierungsplan. Hier kann nach konsumtiven und investiven Ausgabearten unterschieden werden. So werden u. a. Baumaßnahmen, Immobilienkäufe, Darlehen und die Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen den investiven Ausgaben zugeordnet. Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben inklusive der militärischen Beschaffungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme jener für Investitionen sind konsumtive Ausgaben.2
Aus Tabelle 4 lässt sich entnehmen, dass zwar die Ausgaben im abgelaufenen Jahr insgesamt im Vergleich zum Jahr 2022 gesunken sind, sich dies jedoch nicht gleich auf die konsumtiven und investiven Ausgaben verteilt. So sind zwar die konsumtiven Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen, die investiven Ausgaben aber um 18,9 Prozent gestiegen. Dass die Gesamtausgaben trotzdem rückläufig gewesen sind, liegt daran, dass die konsumtiven Ausgaben einen rechnerischen Anteil von 88,0 Prozent an den Gesamtausgaben des Bundes hatten und damit den Gesamteffekt dominieren.
Konsumtive Ausgaben
Die Hauptgruppen 4 bis 6 des Gruppierungsplans stellen konsumtive Ausgaben dar. Die konsumtiven Ausgaben des Bundes summierten sich im Haushaltsjahr 2023 auf rund 402,2 Mrd. Euro. Sie fielen im Jahr 2023 um 7,4 Prozent beziehungsweise rund 32,3 Mrd. Euro niedriger aus als ein Jahr zuvor (vergleiche Tabelle 5).
Insbesondere die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse waren um 16,7 Prozent geringer als im Vorjahr. Den Hauptanteil an dem Rückgang hatten die Zuweisungen an die Sozialversicherungen (-31,8 Mrd. Euro beziehungsweise -18,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Der größte Posten, der den Rückgang der Zuweisungen an die Sozialversicherungen begründete, waren geringere Ausgaben für Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für von der SARS-CoV2-Pandemie verursachte Belastungen. Diese lagen mit 1,5 Mrd. Euro um rund 29,7 Mrd. Euro beziehungsweise 95 Prozent unter den Ausgaben von 2022. Auch die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an Unternehmen waren deutlich niedriger als im Vorjahr. Die Ausgaben gingen hier um 15,2 Mrd. Euro beziehungsweise 31,4 Prozent zurück. Hierzu trugen vor allem die Corona-Unternehmenshilfen bei, die das Vorjahresniveau um 95 Prozent beziehungsweise rund 12,9 Mrd. Euro unterschritten und im Jahr 2023 nur noch bei 0,6 Mrd. Euro lagen. Dazu kommen 1,7 Mrd. Euro zurückgezahlte Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, die als negative Ausgaben in den Haushalt eingehen.
Steigende konsumtive Ausgaben gegenüber dem Jahr 2022 waren insbesondere die Zinsausgaben (+22,4 Mrd. Euro), die sich vor dem Hintergrund der hohen Inflation und infolge deutlich erhöhter Leitzinsen mehr als verdoppelten. Die Auswirkungen der gestiegenen Zinsausgaben sind auch in dem Kapitel „Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern“ bei den Kennziffern Zinsausgabenquote und Zins-Steuer-Quote erkennbar. Neben den Zinsausgaben stiegen auch die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an die Renten und andere Unterstützungen (+3,4 Mrd. Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben (+2,0 Mrd. Euro) und die Personalausgaben (+2,3 Mrd. Euro), wenn auch deutlich moderater. Die gestiegenen Ausgaben lassen sich im Wesentlichen auch durch die hohen Preissteigerungsraten und den ihr begegnenden Tarifabschlüssen, einschließlich der Inflationsausgleichsprämien, Einmalzahlungen an Studentinnen und Studenten, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie die Anpassung der Regelbedarfe bei der Ablösung des Arbeitslosengelds II durch das Bürgergeld erklären.
Investive Ausgaben
Investive Ausgaben sind in den Hauptgruppen 7 und 8 des Gruppierungsplans dargestellt. Die Definition ist nicht mit jener in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar, bei der Investitionen in Finanzvermögen nicht als investive Ausgaben zählen, wohingegen u. a. die Ausgaben für Forschung und Entwicklung und für bestimmte Militärausgaben hinzugezählt werden. Die investiven Ausgaben erreichten im Bundeshaushalt 2023 eine Höhe von 55,0 Mrd. Euro. Der Ausschöpfungsgrad der Investitionen lag bei 90 Prozent. Die investiven Ausgaben hatten im Jahr 2023 einen Anteil von 12,0 Prozent an den Gesamtausgaben. Der Anteil war damit um rund 2,4 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Im Jahr 2022 lagen sie bei 46,2 Mrd. Euro. Die investiven Ausgaben sind in Tabelle 6 aufgeschlüsselt.
Das Niveau der investiven Ausgaben war im Jahr 2023 um 18,9 Prozent (rund +8,8 Mrd. Euro) höher als ein Jahr zuvor. Davon waren 6,3 Mrd. Euro auf einen Sondereffekt durch das Darlehen an den „Resilience and Sustainability Trust“ des IWF zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung des Effekts fielen die investiven Ausgaben dennoch um rund 2,5 Mrd. Euro höher aus als im Vorjahr. Ziel des Treuhandfonds ist es, Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen in ihrer Widerstandsfähigkeit und bei einem nachhaltigen Wachstum zu unterstützen. Gleichzeitig wurden die Darlehensvergaben an den „Poverty Reduction and Growth Trust“ (PRGT) um 0,7 Mrd. Euro auf 0,5 Mrd. Euro reduziert. Die Gesamtbeteiligung Deutschlands an dem Darlehen beträgt 3 Mrd. Euro. Die Auszahlungen erfolgten 2021 bis 2023. Ziel des PRGT sind die Armutsbekämpfung und die Wachstumsförderung.3
Dagegen gab es dämpfende Effekte bei dem Erwerb von Beteiligungen. Die Ausgaben lagen 33,4 Prozent unter denen des Vorjahres. Hauptfaktor war hier eine geringere Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG im Vergleich zum Vorjahr (-0,9 Mrd. Euro). Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG wurde in den vergangenen Jahren erhöht, um die Sanierung des Schienennetzes zu finanzieren. Bei den Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche schlugen positiv die Investitionsausgaben für den Betrieb von Schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units, FSRU) mit 1 Mrd. Euro zu Buche. Sie waren um knapp 300 Mio. Euro höher als geplant. Die Sachinvestitionen lagen mit 6,7 Mrd. Euro über denen des Vorjahres (+0,2 Mrd. Euro beziehungsweise +2,4 Prozent).
Über die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt hinaus erfolgten im KTF umfangreiche Investitionsausgaben in Höhe von rund 15,2 Mrd. Euro. Das waren rund 4 Mrd. Euro höhere investive Ausgaben als im Jahr 2022. Zusammen mit den nichtinvestiven Ausgaben beliefen sich die Programmausgaben im KTF im abgelaufenen Jahr auf insgesamt 20,1 Mrd. Euro. Das waren um rund 6,4 Mrd. Euro höhere Programmausgaben als im Jahr 2022 (+47,0 Prozent).
Ausgabenstruktur nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen
Im Sollbericht 2023 wurden wichtige der nachfolgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen bereits kommentiert (s. a. Monatsbericht vom Februar 2023 „Sollbericht 2023: Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“).
Die Tabellen 7 und 8 zeigen die Ausgaben und Einnahmen des Bundes nach Aufgabenbereichen. Die Nummerierung und Darstellung erfolgt aufgrund der Systematik des Funktionenplans. Im Folgenden werden die vorläufigen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2023 dargestellt.
Fußnoten
- 1
- In dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2023 und konjunkturelles Umfeld“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den in den folgenden Tabellen 1 und 8 dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
- 2
- Eine genaue Auflistung findet sich in § 13 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung.
- 3
Detailliertere Informationen über diese IWF-Treuhandfonds enthält der Artikel „Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe“ im Monatsbericht Mai 2023.