Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Restrukturierungsfonds (RSF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG, der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG oder zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5, 23 und 26a Abs. 1 Nr. 5 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis. Der RSF und Kredite des Bundes für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Refinanzierung von Programmen und Stützungsmaßnahmen im Energiebereich nach § 26a Abs. 1 Nr. 5 StFG werden nachfolgend nicht mit aufgeführt, da zu den betrachteten Stichtagen keine Kreditaufnahmen beziehungsweise Verschuldungen vorgelegen haben.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, welches das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärte, waren Anpassungen im Bundeshaushalt und den Sondervermögen des Bundes notwendig. Insbesondere wurde der in Abschnitt 2 Teil 3 des StFG errichtete Teil des WSF zur Abfederung der Folgen der Energiekrise mit Ablauf des Jahres 2023 aufgelöst. Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des Fonds ein und die Verbindlichkeiten dieses Teils des WSF gehen auf den Bund über. Dementsprechend wird die Berichterstattung hier ab dem nächsten Monatsbericht angepasst, der Daten vom Januar 2024 ausweisen wird.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich
- erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
- dann auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF und ITF ohne Darlehensfinanzierung und
- schließlich auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2022 Kredite in Höhe von 1.551,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.639,7 Mrd. Euro. Die Erhöhung gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 88,0 Mrd. Euro resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 501,5 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 413,5 Mrd. Euro gegenüberstanden. Von Anfang Januar bis ultimo Dezember 2023 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 40,2 Mrd. Euro aufgewendet.
Im Dezember 2023 wurden 14,0 Mrd. Euro an konventionellen Bundeswertpapieren emittiert. Sie verteilten sich auf 3,5 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 4,5 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 6,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Im Dezember 2023 wurden keine Grünen Bundeswertpapiere begeben. Die Zusatzemission des Bundes, die im Jahr 2022 begeben worden ist und deren Volumen zuletzt 136,9 Mrd. Euro betragen hat, wird infolge der Auflösung des in Abschnitt 2 Teil 3 des StFG errichteten Teil des WSF nicht mehr benötigt. Sie wurde am 28. Dezember 2023 vollständig gelöscht.1
Der Bund hat am 22. November 2023 angekündigt, das Programm für inflationsindexierte Anleihen zum Ende des Jahres 2023 einzustellen.2 Im vorliegenden Monatsbericht findet sich zu dieser Entscheidung auch ein ausführlicher Artikel (s. a. „Bund beendet Emission von inflationsindexierten Bundeswertpapieren“).
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Dezember 2023 um 3,0 Mrd. Euro auf 206,4 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 53,3 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 52,7 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 3,6 Mrd. Euro gegenüberstanden.
Am 31. Dezember 2023 entfielen 94,4 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung, 5,6 Prozent entfielen auf die Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)
Im Dezember 2023 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 10,9 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 29,5 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Dezember 2023 saldiert 0,4 Mrd. Euro aufgewendet.
Am 31. Dezember 2023 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.5485,5 Mrd. Euro. Damit erhöhte sich dieser gegenüber dem 30. November 2023 um 18,6 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt erhöhte sich um 22,7 Mrd. Euro auf 1.430,6 Mrd. Euro. Per 31. Dezember 2023 betrug die Kreditaufnahme für den WSF für Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG 71,7 Mrd. Euro. Der Bestand erhöhte sich somit im Dezember um 3,0 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für das SV BW erhöhte sich um 2,0 Mrd. Euro auf 5,8 Mrd. Euro. Der Bestand der Kreditaufnahme für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG sank um 0,8 Mrd. Euro auf 22,6 Mrd. Euro. Der Bestand für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG sank um 0,2 Mrd. Euro auf 1,1 Mrd. Euro. Der Bestand für den ITF (16,7 Mrd. Euro) veränderte sich gegenüber dem Bestand Ende November 2023 nur sehr geringfügig.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Im Dezember 2023 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG weder neue Kredite aufgenommen noch getilgt. Der Bestand betrug per 31. Dezember 2023 55,4 Mrd. Euro. Für den WSF wurden im Dezember 2023 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG keine neuen Kredite aufgenommen und 1,2 Mrd. Euro an Krediten getilgt; der Bestand verringerte sich im Dezember 2023 somit auf 35,8 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vormonat reduzierte sich der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung um 1,2 Mrd. Euro und beträgt per 31. Dezember 2023 insgesamt 91,2 Mrd. Euro.
Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Dezember 2023,
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Dezember 2023 und
- Entwicklung von Umlaufvolumen, Eigenbestände und Anlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Dezember 2023.
Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.
Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme von Januar bis Dezember 2023 als auch für den gesamten Bestand per 31. Dezember 2023. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr machten mit 195,2 Mrd. Euro beziehungsweise 38,9 Prozent die (teils unterjährig fälligen) unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den konventionellen 10-jährigen Bundesanleihen mit 85,1 Mrd. Euro beziehungsweise 17,0 Prozent.
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Von der Kreditaufnahme des Bundes über Verbriefungen lagen per 31. Dezember 2023 über 99 Prozent in Form von Inhaberschuldverschreibungen vor, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.3 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.4
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Dezember 2023
Tabelle vergrößernEntwicklung von Umlaufvolumen, Eigenbestände und Anlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Dezember 2023
Tabelle vergrößernDie Rentenmarktentwicklung im Jahr 2023
Die Zentralbankpolitik dominierte auch im Jahr 2023 das Geschehen an den internationalen Rentenmärkten. Geopolitische Entwicklungen und andere Ereignisse hatten einen nur kurzzeitigen und bislang begrenzten Einfluss auf die Renditeentwicklung. Vor dem Hintergrund zwar sinkender, aber immer noch deutlich über den angestrebten Zielwerten liegender Inflationsraten setzten die meisten Notenbanken zunächst ihren im Vorjahr eingeschlagenen Kurs der kontinuierlichen geldpolitischen Straffung fort. Im weiteren Jahresverlauf nahmen geldpolitische Entscheidungsträger in vielen Währungsräumen anhaltende Fortschritte in der Inflationsbekämpfung zum Anlass, die Leitzinsen in einem Umfeld gedämpfter Konjunkturaussichten bis auf weiteres konstant zu halten. Bei Marktteilnehmern setzte sich daraufhin im Schlussquartal 2023 die Erwartung durch, dass die Leitzinsen vielerorts ihren Höchststand erreicht haben und im Jahr 2024 wieder deutlich gesenkt werden dürften.
Die Renditen deutscher Bundeswertpapiere lagen zum Jahresende 2023 in allen Laufzeiten auf spürbar niedrigeren Niveaus als vor Jahresfrist. Nach einem markanten, von den USA ausgehenden realzinsgetriebenen Renditeanstieg im Frühherbst, in dessen Verlauf die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen kurzzeitig sogar einen Wert von 3 Prozent erreichte, kam es in den Monaten November und Dezember im Zuge niedriger als erwartet ausgefallener Inflationsdaten und der aufkommenden Erwartung baldiger Leitzinssenkungen zu einer Umkehr dieser Entwicklung und einem ausgeprägten Renditerückgang in allen Laufzeitsegmenten. Die Rendite 2-jähriger Bundeswertpapiere fiel auf 2,39 Prozent und lag zum Jahresende um 33 Basispunkte unter dem Vorjahresstand. Noch ausgeprägter war der Renditerückgang bei 5-jährigen Bundesanleihen, die mit 1,94 Prozent ganze 62 Basispunkte niedriger als vor Jahresfrist rentierten. Im langfristigen Laufzeitsegment sanken die Renditen 10-jähriger Bundesanleihen um 53 Basispunkte auf 2,03 Prozent und die Renditen 30-jähriger Bundesanleihen um 17 Basispunkte auf 2,27 Prozent. Da der Renditerückgang im ultralangen Bereich von 30 Jahren weniger stark als im 10-jährigen Bereich ausfiel, nahm die Zinskurve in diesem Abschnitt im Jahresverlauf wieder eine positive Steigung an. Demgegenüber verstärkte sich die Inversion der Zinskurve im Laufzeitbereich zwischen zwei und zehn Jahren auf 36 Basispunkte.
| 31. Dezember 2022 | 30. September 2023 | 31. Dezember 2023 | |||
2 Jahre | 2,72 | 3,20 | 2,39 | ||
|---|---|---|---|---|---|
5 Jahre | 2,56 | 2,77 | 1,94 | ||
10 Jahre | 2,56 | 2,84 | 2,03 | ||
30 Jahre | 2,44 | 3,03 | 2,27 | ||
| Quelle: LSEG Datastream | |||||
Die Europäische Zentralbank (EZB) straffte die Geldpolitik 2023 weiter. Sie erhöhte, letztmalig im September, in sechs Schritten alle drei Leitzinsen um insgesamt 200 Basispunkte. Zum Jahresende lagen die Leitzinsen bei 4,00 Prozent für die Einlagefazilität, 4,50 Prozent für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und 4,75 Prozent für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Auf der Grundlage seiner Beurteilung vom Dezember sieht der EZB-Rat das erreichte Leitzinsniveau, sofern es lange genug aufrechterhalten wird, als geeignet an, um einen erheblichen Beitrag zu einer zeitnahen Rückkehr der Inflationsrate zum mittelfristigen Ziel von 2 Prozent zu gewährleisten. Die zukünftigen Zinsbeschlüsse werden weiterhin datengestützt auf der Beurteilung der Inflationsaussichten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Marktteilnehmer erwarteten Ende Dezember keine weiteren Leitzinsanhebungen durch die EZB. In den Forwards waren für das Jahr 2024 Leitzinssenkungen in einem Umfang von 165 Basispunkten, beginnend ab dem Frühjahr, eingepreist. Diese Erwartungen erscheinen vielen Ökonominnen und Ökonomen angesichts der makroökonomischen Datenlage als zu weitgehend.
Die von der EZB gehaltenen geldpolitischen Bestände an Wertpapieren waren im Berichtsjahr rückläufig. Seit Juli 2023 verzichtet die EZB vollständig auf die Wiederanlage der Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP) angekauften Wertpapiere. Demgegenüber beabsichtigt der EZB-Rat, die Reinvestition der Tilgungsbeträge fälliger Wertpapiere des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) in der 1. Jahreshälfte 2024 unverändert fortzuführen. Im 2. Halbjahr 2024 soll das PEPP-Portfolio im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. Euro reduziert und zum Jahresende 2024 die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP eingestellt werden.
Die Inflationsrate im Euroraum, gemessen am harmonisierten Verbraucherindex HVPI, verringerte sich 2023 kontinuierlich. Im 4. Quartal wurden Gesamtinflationsraten von knapp unter 3 Prozent für den Euroraum festgestellt. Zu einem Großteil war dieser Rückgang deutlich niedrigeren Preisen für Energie geschuldet, aber auch der Preisanstieg für Nahrungsmittel verlangsamte sich im Vorjahresvergleich. Den jüngsten Projektionen von Fachleuten des Eurosystems zufolge soll die jährliche HVPI-Inflationsrate von geschätzten 5,4 Prozent im Jahr 2023 auf 2,7 Prozent im Jahr 2024 zurückgehen und 2026 das Inflationsziel von 2 Prozent erreichen. Ein deutlicher, wenn auch etwas geringerer Rückgang, wird in den kommenden Jahren ebenfalls für die sogenannte Kerninflationsrate (ohne Energie, Lebensmittel, Tabak und Alkohol) erwartet. Dieses für geldpolitische Entscheidungen wichtige Maß für den zugrundeliegenden Preisdruck verringerte sich im Jahresverlauf 2023 ebenfalls, bleibt den Projektionen zufolge im Zeitraum bis 2026 jedoch durch das erwartete anhaltend kräftige Wachstum der Lohnstückkosten weiterhin über der Marke von 2 Prozent.
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Auch in den USA straffte die amerikanische Notenbank Fed die Geldpolitik im Jahr 2023 weiter. Neben der Fortführung des Bilanzabbaus erhöhte sie das Zielband für die als Leitzins geltende Fed Funds Rate um insgesamt 100 Basispunkte auf eine Spanne von nunmehr 5,25 Prozent bis 5,50 Prozent. Der letzte Zinsschritt erfolgte im Juli, seitdem hält die Fed vor dem Hintergrund der erkennbar rückläufigen Inflationsentwicklung den Leitzins auf dem erreichten Niveau konstant. Im Dezember lag die Jahresänderungsrate der Verbraucherpreisinflation in den USA bei 3,4 Prozent, nachdem zu Jahresbeginn noch Werte über 6 Prozent verzeichnet worden waren. Weiter rückläufig zeigte sich auch die Kerninflationsrate, die auf 3,9 Prozent sank.
Die Mitglieder des Offenmarktausschusses der US-Notenbank erwarten im Median ihrer Dezemberprojektion eine Fed Funds Rate von 4,6 Prozent zum Jahresende 2024. Die US-Wirtschaft, die im abgelaufenen Jahr kräftiger als erwartet gewachsen war, dürfte sich der Fed zufolge 2024 spürbar abkühlen, eine Rezession jedoch weiterhin vermeiden. Die Inflation sollte in diesem Umfeld weiter in die Richtung des Zielwerts von 2 Prozent zurückgedrängt werden. Mit dieser jüngsten Projektion korrigierten die Währungshüter ihre Septemberprojektion kräftig. Insbesondere die Absenkung des erwarteten Leitzinspfades führte gegen Jahresende 2023 zu ausgeprägten Renditerückgängen an den Anleihemärkten, da Marktteilnehmer ihre Leitzinserwartungen kräftig revidierten. Zu Berichtsschluss wurden in den Forwards für 2024 Leitzinssenkungen durch die Fed in Höhe von 135 Basispunkten eingepreist.
10-jährige US-Staatsanleiherenditen, die unterjährig aufgrund kräftiger Realzinsanstiege bis auf 5 Prozent gestiegen waren, notierten Ende 2023 nahezu konstant bei 3,87 Prozent. Die Rendite 2-jähriger US-Staatsanleihen sank um 15 Basispunkte auf 4,25. Damit verstärkte sich die Inversion der Zinskurve im Bereich zwischen zwei und zehn Jahren etwas auf 38 Basispunkte.
| 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2023 | |
USA | 3,88 | 3,87 |
|---|---|---|
Vereinigtes Königreich | 3,66 | 3,53 |
Japan | 0,41 | 0,61 |
Deutschland | 2,56 | 2,03 |
| Quelle: LSEG Datastream | ||
Im Umfeld einer hohen, gleichwohl ebenfalls abnehmenden Inflationsentwicklung im Vereinigten Königreich erhöhte die Bank of England 2023 den Leitzins um insgesamt 225 Basispunkte auf 5,25 Prozent. Die Renditen 10-jähriger britischer Staatsanleihen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahresstand leicht auf 3,53 Prozent.
Eine Sonderstellung nahm weiterhin die Bank of Japan ein. Trotz einer für japanische Verhältnisse hohen Teuerungsrate (die Kerninflationsrate erreichte 2023 zeitweise sogar Werte über 4 Prozent) hielt die japanische Notenbank 2023 in großen Teilen an ihrer ultraexpansiven Geldpolitik fest. Der kurzfristige Leitzins in Höhe von -0,1 Prozent blieb unangetastet im negativen Bereich. Etwas gelockert wurde hingegen zur Jahresmitte die Zinskurvenkontrolle. Seitdem kauft die Notenbank 10-jährige japanische Staatsanleihen bis zu einer Renditeobergrenze von 1 Prozent. In der Folge stiegen die langfristigen Renditen leicht an. Die Rendite 10-jähriger japanischer Staatsanleihen erhöhte sich 2023 um 20 Basispunkte auf 0,61 Prozent.
Fußnoten
- 1
- Bekanntmachung der Finanzagentur: Vollständige Löschung der Zusatzemission des Bundes [PDF, 70,2 KB]
- 2
- Pressemitteilung der Finanzagentur: Bund stellt Programm für inflationsindexierte Anleihen ein [PDF, 124 KB]
- 3
- Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
- 4
- Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse