Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe am 7. Dezember 2023 und des ECOFIN-Rats am 8. Dezember 2023 sowie der informellen Videokonferenz des ECOFIN-Rats am 20. Dezember 2023
Eurogruppe
Die Eurogruppe im regulären Format befasste sich zunächst mit den vorläufigen Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten. Die Ministerinnen und Minister verabschiedeten hierzu einvernehmlich eine gemeinsame Erklärung. In der Erklärung wird eine insgesamt restriktive fiskalische Ausrichtung des Euroraums für 2023 konstatiert und auch für 2024 für angemessen befunden, um die fiskalische Tragfähigkeit zu stärken und inflationärem Druck entgegenzuwirken. Mitgliedstaaten, deren Pläne die fiskalischen länderspezifischen Empfehlungen für 2024 voraussichtlich nicht oder nur teilweise erfüllen, werden aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Deutschland wird in der Gruppe der neun Mitgliedstaaten genannt, die die Empfehlungen aus Sicht der Europäischen Kommission nur teilweise erfüllen. Grund ist, dass die Kommission die Empfehlung, Energiepreismaßnahmen möglichst frühzeitig in den Jahren 2023 und 2024 auslaufen zu lassen, für Deutschland als nicht erfüllt ansieht. Nach Einschätzung der Kommission hält Deutschland aber die zentrale quantitative Vorgabe eines maximalen Wachstums der Nettoprimärausgaben von 2,5 Prozent ein. Zudem richtet die Erklärung eine Informationsbitte an Deutschland hinsichtlich der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021.
In der Aussprache gaben zahlreiche Mitgliedstaaten weitere Erläuterungen zu ihren Haushaltsplänen. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass sich Deutschland ebenfalls auf einem restriktiven fiskalischen Pfad befinde. Die Bewertung der Europäischen Kommission zum deutschen Plan entspreche nicht mehr dem aktuellen Stand. Nahezu alle der in Reaktion auf die hohen Energiepreise getroffenen Maßnahmen seien bereits ausgelaufen oder würden in den Jahren 2023 beziehungsweise 2024 auslaufen. Bundesfinanzminister Christian Lindner informierte die Mitglieder der Eurogruppe zudem über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Danach stellte die Kommission ihren am 21. November 2023 vorgelegten Entwurf für Empfehlungen an den Euroraum 2024 vor. Diese sind Bestandteil des Herbstpakets zum Auftakt des Europäischen Semesters 2024. Die Mitglieder der Eurogruppe teilten die Einschätzung der Kommission, dass geeignete Politikmaßnahmen zur Bekämpfung der Inflation und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich seien. Der ECOFIN wird die Eurozonenempfehlung voraussichtlich im Januar 2024 politisch finalisieren und im Frühjahr nach Billigung durch den Europäischen Rat verabschieden.
Unter zusätzlicher Teilnahme Dänemarks und Bulgariens unterrichtete der bulgarische Finanzminister Assen Wassilew über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Post Entry Commitments, zu denen sich Bulgarien mit Beitritt zum Wechselkursmechanismus II im Juli 2020 verpflichtet hat. Die Erfüllung der Post Entry Commitments (in den Bereichen Nichtbankensektor, staatseigene Betriebe, Insolvenzrahmen sowie Geldwäschebekämpfung) ist neben der Einhaltung der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, solide öffentliche Finanzen, Dauerhaftigkeit der Konvergenz, Wechselkursstabilität, rechtliche Konvergenz) Voraussetzung für einen möglichen Euroraumbeitritt Bulgariens. Bulgarien ist bestrebt, dem Euroraum zum 1. Januar 2025 beizutreten. Nach jetzigem Stand bestehen aber noch Herausforderungen bei der Preisstabilität und weiterer Umsetzungsbedarf bei der rechtlichen Konvergenz und den Post Entry Commitments. Die Eurogruppe wird sich nach Vorlage der nächsten Konvergenzberichte von EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) im Juni 2024 erneut zu den Fortschritten Bulgariens austauschen.
Im Anschluss trafen sich die Mitglieder der Eurogruppe im inklusiven Format zu einem Austausch über die relevanten Fortschrittstreiber für eine Weiterentwicklung der Europäischen Kapitalmärkte. Die externen Experten Mathias Cormann (Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD) und Thomas Wieser (ehemaliger Vorsitzender des Capital Markets Union High-Level Forum der Europäischen Kommission) führten in das Thema ein. Mathias Cormann betonte, vollständig integrierte Kapitalmärkte würden das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union (EU) stärken und zudem neue Finanzierungsquellen eröffnen. Für eine verbesserte Kapitalmarktunion seien Arbeiten an vier Säulen zentral: der Bereich Insolvenzrecht, ein stärkeres Engagement von Pensionsfonds – sie sollten stärker in Aktien investieren –, die Ermöglichung von mehr Investments durch Privatanlegerinnen und -anleger, u. a. durch bessere Finanzbildung und steuerliche Anreize für Privatanlegerinnen und -anleger; ferner die Schaffung guter Rahmenbedingungen für Private Equity und Venture Capital. Thomas Wieser äußerte, dass zur Stärkung der Kapitalmarktunion Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich seien. Prioritäten sehe er bei den folgenden Themen: Die Gründung und das Wachstum von Unternehmen müssten erleichtert werden, die nationale Durchsetzung des Insolvenzrechts sei zu verbessern. Ferner nannte er den Bereich Quellensteuern und die Konsolidierung beziehungsweise ein Netzwerk von Börsen in der EU. Eine zentrale europäische Kapitalmarktaufsicht sei nicht erforderlich, eine starke „Konvergenz“ schon.
In der anschließenden Diskussion äußerten die Finanzministerinnen und -minister ihre Unterstützung, die Arbeiten weiter voranzubringen. Bundesfinanzminister Christian Lindner hob hervor, es sei wichtig, die Exit-Optionen für kleine und mittlere Unternehmen und die finanzielle Bildung zu verbessern; ferner seien Fortschritte beim Insolvenzrecht in Bezug auf Finanzinstrumente und bei Verbriefungen wichtig. Eurogruppen-Präsident Paschal Donohoe kündigte an, im Januar mit der Abstimmung einer gemeinsamen Erklärung über die politischen Prioritäten im Bereich der Kapitalmarktunion für die nächste Legislaturperiode zu starten.
ECOFIN
Zentrales Thema beim ECOFIN-Rat war erneut der Economic Governance Review. Um die Einigung der noch offenen Punkte bezüglich der Reform des präventiven und korrektiven Arms voranzubringen, lud die spanische Ratspräsidentschaft am Vorabend des ECOFIN-Rats zu einem informellen Abendessen ein. Während des abendlichen Austauschs konnten einige Fortschritte hinsichtlich eines gemeinsamen Verständnisses der Reformeckpunkte erreicht werden.
In der ECOFIN-Sitzung am 8. Dezember resümierte die spanische Ratspräsidentschaft, dass eine Einigung in Sichtweite sei. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass vor einer Einigung nach wie vor einige Hürden zu beseitigen seien. Zwar bestehe mittlerweile Einigkeit über die Instrumente zum Abbau von Defiziten und Schuldenstandsquoten. Es müsse aber noch an der richtigen Kalibrierung, d. h. an der Festlegung der Ambitionsniveaus gearbeitet werden. Ein wesentlicher noch offener Punkt sei zudem die Ausgestaltung des Defizitverfahrens bei Überschreitung des Drei-Prozent-Referenzwerts. Hier müssten noch Fortschritte erreicht werden. Insgesamt sei eine Einigung noch in diesem Jahr sowohl möglich als auch wünschenswert. Diese Einschätzung bekräftigten auch andere wortnehmende Sitzungsteilnehmer.
Im anschließenden Tagesordnungspunkt stellte die spanische Ratspräsidentschaft ihren Fortschrittsbericht zum angepassten Eigenmittelpaket vor. In den Monaten seit der Vorstellung des Pakets durch die Europäische Kommission im Juni 2023 habe die Ratspräsidentschaft sich bemüht, die Beratungen auf technischer Ebene voranzubringen. Es sei allerdings nicht erkennbar, dass einer oder mehrere Vorschläge in naher Zukunft die nötige einstimmige Unterstützung im Rat erzielen könnten. Mit Blick auf den Vorschlag eines statistischen Eigenmittels auf Basis der Daten zu Unternehmensgewinnen sei eine allgemeine Skepsis unter den Mitgliedstaaten zu vernehmen. Zudem bestünden divergierende Auffassungen zu einem Eigenmittel auf Grundlage der Einnahmen der Mitgliedstaaten aus dem EU-Emissionshandelssystem. Eine allgemein aufgeschlossenere Sicht bestehe zu einem Eigenmittel auf Basis der Einnahmen der Mitgliedstaaten aus dem neu geschaffenen CO2-Grenzausgleichmechanismus.
Die Europäische Kommission erinnerte an die Schlussfolgerungen des Rats vom Juli 2020, in denen man einstimmig vereinbart hatte, auf die Einführung neuer Eigenmittel hinzuarbeiten, mit denen die Mittel für die Rückzahlungen im Rahmen des Aufbauprojekts NextGenerationEU (NGEU) finanziert werden sollten. Es sei wenig Engagement bei den Mitgliedstaaten festzustellen. Ein Verschieben der Beratungen zu neuen Eigenmitteln in die Verhandlungen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens bezeichnete die Kommission mit Blick auf die nötige Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten als zu spät und forderte die Mitgliedstaaten auf, jetzt schnell Fortschritte mit den vorliegenden Vorschlägen zu erreichen. Sie forderte zudem Belgien als kommende Ratspräsidentschaft auf, die weiteren Verhandlungen im Jahr 2024 rasch aufzunehmen.
In der Aussprache zeigte sich das bekannte geteilte Meinungsbild. Einige Mitgliedstaaten sprachen sich für ein rasches Vorankommen aus. Andere Mitgliedstaaten vertraten den Standpunkt, dass keine Eile geboten sei, da das gegenwärtige System gut funktioniere und eine Rückzahlung der NGEU-Mittel auch im gegenwärtigen System gesichert sei. Eine Reihe von Mitgliedstaaten betrachteten die Vorschläge insgesamt als unausgewogen und forderten eine fairere Lastenteilung.
Ferner tauschten sich die Ministerinnen und Minister über die Vorschläge zum digitalen Euro und über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel aus. Zu Beginn stellte die spanische Ratspräsidentschaft ihren Fortschrittsbericht zu den beiden Legislativdossiers vor. Beim Legislativvorschlag zum digitalen Euro seien weitere Arbeiten, auch mit der EZB, erforderlich. Schwerpunkte für zukünftige Diskussionen seien u. a. die Ausgestaltung der Annahmepflichten, das Distributionsmodell, die Begrenzung der Wertaufbewahrungsfunktion, der Schutz der finanziellen Privatsphäre und das Vergütungsmodell. Auch beim Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel seien gute Fortschritte erreicht worden. Die Zahlungsmöglichkeit und Verfügbarkeit von Bargeld sei insbesondere auch für die finanzielle Inklusion bedeutsam. Die spanische Ratspräsidentschaft, die Kommission und die EZB betonten, dass eine breite demokratische Unterstützung für einen erfolgreichen digitalen Euro notwendig sei.
Bundesfinanzminister Christian Lindner dankte der spanischen Ratspräsidentschaft für die erzielten Fortschritte. Deutschland werde die Arbeiten an einem digitalen Euro weiter konstruktiv begleiten. Dabei sei eindeutig, dass ein digitaler Euro das Bargeld nur ergänzen und nicht ersetzen könne. Zudem begrüßte er den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu stärken, da Deutschland der generellen Verfügbarkeit und Annahme von Bargeld große Bedeutung beimesse. Beim digitalen Euro handele es sich um ein komplexes Projekt, das noch umfangreiche Diskussionen erfordere. Wichtig seien die richtige Balance zwischen den beteiligten Akteuren, der Austausch mit dem Eurosystem über die technische Ausgestaltung und die stärkere Untersuchung möglicher Innovationspotenziale im Kontext von Industrieanwendungen. Beim Vorschlag zum Euro-Bargeld seien die Verhandlungen weit fortgeschritten, einige Kernaspekte müssten noch tiefgehender analysiert werden. Wichtig sei insgesamt eine gute Abstimmung beider Vorschläge aufeinander.
In der weiteren Diskussion wurde die Bedeutsamkeit einer auch künftigen Verfügbarkeit von Bargeld mehrfach betont. Darüber hinaus wurden weitere Aspekte wie der Schutz der finanziellen Privatsphäre, das Distributionsmodell und die Balance in der Aufgabenteilung thematisiert.
Bei der Diskussion um die ökonomischen und finanziellen Folgen des Kriegs in der Ukraine hob die spanische Präsidentschaft eingangs hervor, dass eine Einigung zur Ukraine-Fazilität bis zum Jahresende dringend geboten sei und man auch den Kommissionsvorschlag zum Umgang mit den eingefrorenen Vermögenswerten gespannt erwarte. Die Europäische Kommission gab einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und den weiterhin hohen Finanzbedarf der Ukraine und betonte die Notwendigkeit einer Einigung beim Europäischen Rat am 14. und 15. Dezember. Die Arbeiten an einer möglichen Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte als weitere Finanzierungsquelle habe die Kommission beschleunigt.
Die wortnehmenden Mitgliedstaaten waren sich einig, dass die finanzielle Unterstützung nach wie vor hohe Priorität habe. Auch die Diskussion zur Nutzung der Windfall-Profite wurde im Grundsatz begrüßt, allerdings seien zentrale Fragen zu klären, u. a. hinsichtlich der rechtlichen Aspekte und möglicher Risiken für die Finanzmarktstabilität.
Darüber hinaus berichtete die Europäische Kommission über den Stand der Implementierung der Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) und die Revisionen der ARP verschiedener Mitgliedstaaten. Die Kommission erläuterte, dass bislang circa 177 Mrd. Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility) ausgezahlt worden seien. In den nächsten Wochen würden voraussichtlich weitere 35 Mrd. Euro ausgezahlt werden (Auszahlungsanträge von Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, der Slowakei, Slowenien).
Danach wurden die Durchführungsbeschlüsse zur Revision der ARP von Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern zur Abstimmung gestellt. Deutschland hatte am 15. September 2023 seinen aktualisierten und revidierten ARP mit einem Gesamtvolumen von rund 28 Mrd. Euro und 41 Maßnahmen vorgelegt. Die Europäische Kommission hatte dazu am 16. November 2023 eine positive Bewertung abgegeben.
Alle Durchführungsbeschlüsse wurden mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Allerdings betonten einige Mitgliedstaaten, dass die Europäische Kommission gewährleisten müsse, dass keine reguläre Auszahlung vor Erfüllung der Supermeilensteine zur Rechtsstaatlichkeit erfolge. Aus selbigem Grund enthielten sich mehrere Mitgliedstaaten zum Durchführungsbeschluss des ungarischen revidierten Plans, ein Mitgliedstaat enthielt sich auch zum polnischen revidierten Plan.
Beim letzten inhaltlichen Tagesordnungspunkt stellte die Europäische Kommission Elemente des Herbstpakets des Europäischen Semesters 2024 vor, darunter die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, den Warnmechanismusbericht im makroökonomischen Ungleichgewichteverfahren und den Vorschlag für die Eurozonenempfehlungen. Der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses kündigte an, dass nun in den vorbereitenden Gremien die Ratsschlussfolgerungen zur Jährlichen Wachstumsstrategie und zum Warnmechanismusbericht zur Annahme im ECOFIN im Januar vorbereitet würden.
Bei der informellen Videokonferenz des ECOFIN-Rats am 20. Dezember 2023 haben sich die Ministerinnen und Minister auf die wesentlichen Eckpunkte der Reform der EU-Fiskalregeln einigen können. Die spanische Ratspräsidentschaft hatte im Vorfeld der Sitzung kurzfristig eine Note zu den zentralen, noch offenen Punkten als Kompromissvorschlag vorgelegt. In einer fast vollständigen Tischrunde unterstützten alle Mitgliedstaaten den vorgelegten Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft.
Mit der politischen Einigung der Ministerinnen und Minister konnten die wesentlichen verbliebenen offenen Punkte bei den Verordnungsentwürfen zum präventiven und korrektiven Arm ausgeräumt werden. Damit wurde der Weg frei gemacht für die Mandatierung der Aufnahme von Verhandlungen der Ratspräsidentschaft mit dem Europäischen Parlament durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter am 21. Dezember 2023. Gegenstand des Economic Governance Reviews sind die Verordnungen zum präventiven Arm und korrektiven Arm sowie die Haushaltsrahmenrichtlinie.
Aus Sicht der Bundesregierung ist im Rat eine Einigung auf realistischere und verlässlichere Regeln gelungen, die solide Staatsfinanzen in allen Mitgliedstaaten sowie eine verbesserte Grundlage für Investitionen und Reformen gewährleisten. Dabei konnten auch wichtige Aspekte wie die Gleichbehandlung unter den Mitgliedstaaten und die Durchsetzung der Regeln gestärkt werden. Dies hat Bundesfinanzminister Christian Lindner in seinem Beitrag im Rahmen der informellen Videokonferenz deutlich gemacht.
Für Deutschland von besonderer Bedeutung sind die auf deutsche Initiative in die Rechtstexte aufgenommenen Mindestanforderungen für die Rückführung von Schuldenstandsquoten sowie die Defizit-Sicherheitsmarge für die Sicherstellung ausreichend niedriger Defizite. Darüber hinaus konnte erreicht werden, dass das defizitbasierte Defizitverfahren im Grundsatz unverändert bestehen bleibt. Im Regelwerk wird lediglich in einem Erwägungsgrund auf bestehenden Ermessensspielraum der Europäischen Kommission in Zusammenhang mit steigenden Zinsbelastungen der öffentlichen Haushalte begrenzt auf die Jahre 2025 bis 2027 hingewiesen. Die Regeln sehen zudem die Einleitung eines Defizitverfahrens vor, wenn ein Mitgliedstaat spürbar mehr Geld ausgibt als vereinbart. Diese Abweichungen sollen anhand eines Kontrollkontos aufgezeichnet und an vereinbarten Schwellenwerten gemessen werden. Der Kompromiss sieht auch eine Verbesserung der Voraussetzungen für Investitionen und Wachstum vor, indem Mitgliedstaaten für glaubhaft ambitionierte Reform- und Investitionszusagen zusätzlicher fiskalischer Spielraum eingeräumt wird.