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BMF-Monatsbericht Februar 2024

Inhalt

Steuereinnahmen im Januar 2024 und konjunkturelles Umfeld

22.02.2024

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Januar 2024 um fast 6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Beim Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, war gegenüber Januar 2023 ein Plus von fast 7 Prozent zu verzeichnen. Sehr starke Zuwächse ergaben sich bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, der Körperschaftsteuer sowie den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Die Steuern vom Umsatz wiesen eine moderat positive Veränderungsrate auf. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer stagnierten (s. a. Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Die Einnahmen aus den Bundessteuern lagen im Januar 2024 knapp 7 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Fast alle wichtigen Bundessteuern hatten teils beträchtliche Einnahmezuwächse zu verzeichnen. Schlüsse für den weiteren Jahresverlauf lassen sich aus dem Januarergebnis noch nicht ziehen. So ist beispielsweise bei der Energiesteuer, welche die aufkommensstärkste Bundessteuer ist, der Januar der aufkommensschwächste Monat. Beim Solidaritätszuschlag ist der Anstieg maßgeblich auf die starken Zuwächse im Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Körperschaftsteuer zurückzuführen.

Das Aufkommen aus den Ländersteuern verringerte sich gegenüber Januar 2023 um rund 8 Prozent. Der Rückgang war weiterhin maßgeblich auf die Grunderwerbsteuer zurückzuführen, bei der die Einnahmen um rund 18 Prozent unterhalb des Niveaus im Vorjahresmonat lagen. Es zeichnete sich hier eine Stabilisierung des Aufkommens auf einem monatlichen Niveau zwischen 0,9 Mrd. Euro und 1 Mrd. Euro ab. Teilweise wurde das Minus bei der Grunderwerbsteuer von im Vorjahresvergleich um mehr als 9 Prozent gestiegenen Einnahmen bei der Erbschaftsteuer kompensiert. Bei der Erbschaftsteuer ergeben sich regelmäßig merkliche Schwankungen im Vorjahresvergleich.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern erhöhten sich im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 Prozent. Dabei folgte die Einnahmeentwicklung beim Bund grundsätzlich der oben beschriebenen Entwicklung der einzelnen Gemeinschaftsteuern in diesem Monat. Lediglich bei den Steuern vom Umsatz war für den Bund, trotz des Anstiegs der Einnahmen insgesamt um fast 3 Prozent, nur ein Zuwachs um knapp 1 Prozent zu verzeichnen. Dies liegt an den Festbeträgen, die gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder übertragen werden (s. a. zur aktuellen Verteilung Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Januar 2024“). Diese lagen im Berichtsmonat höher als im Vergleichszeitraum. Umgekehrt stiegen aufgrund dieses Sachverhalts die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahr stärker als die Gemeinschaftsteuern insgesamt.

Die Zahlung von Regionalisierungsmitteln vom Bund an die Länder lag im Januar 2024 um fast 17 Prozent über dem Wert im Vorjahresmonat. Die Steigerung resultierte zum überwiegenden Teil aus der monatlichen Rate für die Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket (§ 9 Regionalisierungsgesetz – RegG). Die mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes eingeführte Regelung war Mitte des Jahres 2023 in Kraft getreten. Der Rest war auf die im § 5 RegG festgeschriebene Dynamisierung der Regionalisierungsmittelzahlungen um 3 Prozent p. a. zurückzuführen. Die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder verringerten sich dagegen im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 5 Prozent. Die aus dem Steueraufkommen des Bundes an die Europäische Union abgeführten Eigenmittelzahlungen waren gegenüber dem Vergleichszeitraum spürbar rückläufig. Insgesamt ergab sich bei den Steuereinnahmen des Bundes nach Umsatzsteuerverteilung und Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen im Januar 2024 ein Plus gegenüber dem Vorjahresmonat von rund 8 Prozent. Bei den Ländern drückte der Rückgang der Einnahmen aus den Ländersteuern die Aufkommensentwicklung etwas. Insgesamt lag der Aufkommenszuwachs hier bei rund 6 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stiegen im Berichtszeitraum um 5 Prozent.

Der Anteil von Bund, Ländern und Gemeinden am Aufkommen der Steuern vom Umsatz berechnet sich für den Monat Januar 2024 wie in der Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Januar 2024“ angegeben.

Umsatzsteuerverteilung im Januar 2024
 BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,81398351 Prozent45,19007254 Prozent1,99594395 Prozent

am Aufkommen (25.487 Mio Euro)

13.461 Mio. Euro11.518 Mio. Euro509 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-):
1/12 der Festbeträge gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 FAG (12.740 Mio. Euro)

-1.062 Mio. Euro+862 Mio. Euro+200 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen

48,6 Prozent48,6 Prozent2,8 Prozent
12.399 Mio. Euro12.379 Mio. Euro709 Mio. Euro

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Konjunkturelles Umfeld

Im 4. Quartal 2023 war die Wirtschaftsleistung in Deutschland nach Meldung des Statistischen Bundesamts rückläufig: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging saison-, kalender- und preisbereinigt um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurück. Dies spiegelte sich in den zuletzt veröffentlichten Konjunkturdaten wider: So büßte der deutsche Warenhandel mit einem kräftigen Rücksetzer im Dezember 2023 die Zuwächse aus dem Vormonat mehr als ein. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe war zum Jahresende 2023 merklich rückläufig. Der Einzelhandel verzeichnete ein schwaches Weihnachtsgeschäft: Der Umsatz war gegenüber dem Vormonat rückläufig und auch im Vorjahresvergleich schwach.

Auf eine anziehende Dynamik im 1. Quartal 2024 deuten die Frühindikatoren bisher nicht hin. So hat sich gemäß ifo Geschäftsklima die Stimmung unter den Unternehmen zu Jahresbeginn weiter verschlechtert. Die Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Lage schlechter und auch die Erwartungen für die kommenden Monate fielen erneut pessimistischer aus. Dazu stieg die Unsicherheit über die zukünftige Geschäftsentwicklung spürbar an. Im Verarbeitenden Gewerbe legten die Auftragseingänge zuletzt zwar kräftig zu, dies war allerdings allein auf volatile Großaufträge zurückzuführen. Kurzfristig deutet der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex zwar auf einen Wiederanstieg der Produktion im Januar hin, aber – angesichts der Stimmungsindikatoren – nicht auf eine nachhaltige Trendwende. Allein aufgrund der schwachen Ausgangsbasis (sogenannter statistischer Unterhang) ist insgesamt im 1. Quartal 2024 eher kein Impuls aus der Produktion zu erwarten. Die Entwicklung im Einzelhandel dürfte durch das nach wie vor schlechte Konsumklima gedämpft sein, das zuletzt noch einmal nachgegeben hat. Auch vom Außenhandel sind angesichts pessimistischer Exporterwartungen derzeit keine Impulse zu erwarten, kurzfristig haben sich zudem aufgrund der Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer Schifffahrtswege verlängert.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Trotz der schwachen Konjunktur blieb die Lage am Arbeitsmarkt um den Jahreswechsel stabil. Es kam zuletzt zu einem leichten Beschäftigungsaufbau und Abbau der Arbeitslosigkeit. Die Frühindikatoren zum Arbeitsmarkt zeichneten im Januar ein gemischtes Bild, sodass zunächst damit zu rechnen ist, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt eher seitwärts entwickeln dürfte. Dass das BIP im vergangenen Jahr trotz der aufwärtsgerichteten Beschäftigung zurückging, könnte auf Basis aktueller Studien auch daran gelegen haben, dass sich der Krankenstand auf historisch stark erhöhtem Niveau befand, was das Arbeitsvolumen für sich genommen gedämpft haben dürfte.

Die Inflationsrate fiel im Januar spürbar und lag erstmals seit Juni 2021 unter 3 Prozent. Einer Fortsetzung des Abwärtstrends könnten in den nächsten Monaten einige Faktoren temporär entgegenwirken. So dürfte beim Strompreis die Erhöhung der Netzentgelte sukzessive an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden und die temporäre Umsatzsteuersatzsenkung bei Gas und Fernwärme läuft aus. Dazu fällt der inflationssenkende Basiseffekt aus der Einführung des 49-Euro-Tickets ab Mai 2024 weg. Gleichwohl dürfte sich die Inflationsrate im Jahresverlauf aber der Zwei-Prozent-Marke weiter nähern. Aus den wieder deutlich niedrigeren Inflationsraten ergeben sich in Kombination mit den immer noch merklichen nominalen Lohn- und Gehaltszuwächsen steigende Realeinkommen. Zusammen mit der robusten Lage am Arbeitsmarkt dürfte dies die Basis dafür bilden, dass der private Konsum im Jahresverlauf wieder an Dynamik gewinnt, was die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stützen wird. Daher geht die Bundesregierung trotz der derzeit noch eingetrübten Indikatoren in ihrer Jahresprojektion davon aus, dass das preisbereinigte BIP in diesem Jahr leicht um +0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr ansteigt. Die jahresdurchschnittliche Inflationsrate wird gemäß Projektion bei +2,8 Prozent erwartet.

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Im Januar 2024 stagnierte das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer gegenüber Januar 2023. Der Arbeitsmarkt ist trotz des schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds weiterhin robust. Allerdings dürften die leichten Impulse für das Lohnsteueraufkommen, die sich aus etwas höherer Beschäftigung als im Vorjahreszeitraum ergeben, dadurch gedämpft werden, dass auch die Kurzarbeit etwas höher liegt als im Vorjahresmonat. Die Effektivlohnsteigerungen der vergangenen Monate sind wohl zu einem erheblichen Teil auf die Auszahlung der steuerfreien Inflationsausgleichspauschale zurückzuführen und damit nicht aufkommenswirksam. Verbleibende Effekte über höhere Bruttolöhne werden durch die Auswirkungen der mit dem Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression verabschiedeten Steuertarifsenkungen egalisiert. Der Betrag des aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlten Kindergelds veränderte sich nur geringfügig. Daher stagnierte auch das Kassenaufkommen der Lohnsteuer.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer bestimmte das Ergebnis der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung das Aufkommen dieses Monats. Das Aufkommen der Körperschaftsteuer erhöhte sich um rund 50 Prozent gegenüber Januar 2023. Hier führte die Veranlagung von Steuerfällen der Jahre vor 2022 – insbesondere Betriebsprüfungsfälle – zu gegenüber dem Vergleichszeitraum Januar 2023 erhöhten Nachzahlungen und nachträglichen Vorauszahlungen. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer blieben gegenüber dem Januar 2023 nahezu unverändert. Das Niveau der aus den Veranlagungen resultierenden Nachzahlungen und Erstattungen erhöhte sich hier gleichmäßig, sodass im Saldo keine Veränderung zu verzeichnen war.

Die Auszahlung der Forschungszulage aus dem Aufkommen von Körperschaftsteuer und veranlagter Einkommensteuer hat sich bei beiden Steuerarten gegenüber dem Vorjahr annähernd verdoppelt, allerdings ist das Auszahlungsniveau bei der veranlagten Einkommensteuer wesentlich niedriger als bei der Körperschaftsteuer.

Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge setzte sich das kräftige Aufkommenswachstum der vergangenen Monate fort und verzeichnete im Januar 2024 mit rund 212 Prozent einen Höhepunkt. Ein erheblicher Teil der Zinszahlungen erfolgt bei festverzinslichen Anlageprodukten zum 31. Dezember eines Jahres. In Verbindung mit dem kräftigen Zinsanstieg infolge der stark erhöhten Inflation und der geldpolitischen Straffung ergab sich somit im Januar 2024 das vorgenannte Plus im Aufkommen. Aus der Besteuerung der Zinserträge ergab sich für das Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge nicht nur eine beträchtliche Einnahmesteigerung, sondern zugleich auch eine Nivellierung der aus der Besteuerung der Veräußerungserträge resultierenden Einnahmeschwankungen. Diese dürfte nun weniger ins Gewicht fallen, da der Anteil der Steuern auf Zinserträge am Gesamtaufkommen zuletzt wohl sehr deutlich gestiegen ist. Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag lag mit rund 40 Prozent ebenfalls erheblich oberhalb des Aufkommens aus dem Januar 2023. Schlüsse für die weitere Entwicklung lassen sich daraus allerdings noch nicht ziehen, zumal dies z. B. mit Unterschieden in der unterjährigen Verteilung der Dividendenauszahlungszeitpunkte zusammenhängen könnte.

Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz stiegen im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 3 Prozent. Dies liegt weiterhin ungefähr im Einklang mit den zuletzt zu beobachtenden Steigerungsraten der Verbraucherpreise und spricht dafür, dass sich der Konsum gegen Ende das Jahres 2023 (üblicherweise liegen bei den Steuern vom Umsatz zwischen dem Zeitpunkt der Entstehung des Steueraufkommens und der Verbuchung in der Kasse zwei Monate) verhalten entwickelt hat. Die Entwicklung des Anteils der Einfuhrumsatzsteuer am Gesamtaufkommen blieb von der Importentwicklung mitbestimmt. So lagen die nominalen Einfuhren zum Jahresende 2023 mehr als 12 Prozent niedriger als im Vorjahr (bei um über 8 Prozent rückläufigen Importpreisen), was einen deutlichen Teil des Rückgangs der Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer im Januar 2024 um 19 Prozent erklären kann. Mit den rückläufigen Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer war eine entsprechende Verringerung des Vorsteuerabzugs bei der Umsatzsteuer verbunden; dies führte zu einem überproportionalen Anstieg des Aufkommens aus der Umsatzsteuer. Dieser lag mit einer Zuwachsrate von mehr als 12 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Januar 2023 beträchtlich über dem Zuwachs des Aufkommens der Steuern vom Umsatz.