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BMF-Monatsbericht März 2024

Inhalt

Kreditaufnahme des Bundes und seiner Sondervermögen

21.03.2024

Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).

Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5 und 23 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.

Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis.

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich

  • erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
  • dann auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF und ITF ohne Darlehensfinanzierung und
  • schließlich auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.

Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes

Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2023 Kredite in Höhe von 1.639,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 29. Februar 2024 auf 1.648,4 Mrd. Euro. Die Erhöhung gegenüber dem 31. Dezember 2023 um 8,7 Mrd. Euro resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 81,2 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 72,5 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Februar 2024 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 8,2 Mrd. Euro aufgewendet.

Im Februar 2024 wurden insgesamt 49,0 Mrd. Euro an Bundeswertpapieren emittiert; hiervon waren 48,0 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere und 1,0 Mrd. Euro Grüne Bundeswertpapiere. Die konventionellen Bundeswertpapiere verteilten sich auf 8,0 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 9,0 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 3,0 Mrd. Euro 7-jährige Bundesanleihen, 4,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 10,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 14,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Es wurden ausschließlich 30-jährige Grüne Bundeswertpapiere begeben.

Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Februar 2024 um 4,8 Mrd. Euro auf 200,7 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 16,7 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 15,5 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 8,2 Mrd. Euro gegenüberstanden. Darüber hinaus gab es Fälligkeiten im Eigenbestand in Höhe von 2,1 Mrd. Euro.

Am 29. Februar 2024 entfielen 94,5 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung; 5,5 Prozent der Kreditaufnahmen entfielen auf die Darlehensfinanzierung.

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)

Im Februar 2024 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 41,7 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 40,2 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Februar 2024 saldiert 2,9 Mrd. Euro aufgewendet.

Am 29. Februar betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.558,2 Mrd. Euro. Damit erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Januar 2024 um 1,4 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt lag bei 1.510,3 Mrd. Euro und veränderte sich gegenüber dem Vormonat nur geringfügig. Die Kreditaufnahme für das SV BW im Februar 2024 erhöhte sich um 1,3 Mrd. Euro auf 7,5 Mrd. Euro. Die Bestände für die Kreditaufnahme für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,6 Mrd. Euro), für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (1,1 Mrd. Euro) und für den ITF (16,7 Mrd. Euro) veränderten sich nicht oder nur sehr geringfügig gegenüber dem 31. Januar 2024.

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung

Im Februar 2024 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG keine neuen Kredite aufgenommen und keine neuen Kredite getilgt. Der Bestand betrug per 29. Februar 2024 56,4 Mrd. Euro. Für den WSF wurden im Februar 2024 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG keine neuen Kredite aufgenommen und 1,0 Mrd. Euro an Krediten getilgt; der Bestand verringerte sich im Februar 2024 somit auf 33,9 Mrd. Euro. Der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung betrug per 29. Februar 2024 90,3 Mrd. Euro.

Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:

  • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Februar 2024,
  • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Februar 2024 und
  • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Februar 2024.

Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.

Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Februar 2024 als auch für den gesamten Bestand per 29. Februar 2024. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr machten mit 31,2 Mrd. Euro beziehungsweise 38,4 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 14,3 Mrd. Euro beziehungsweise 17,5 Prozent.

Balkendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 1Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Von der Kreditaufnahme des Bundes über Verbriefungen lagen per 29. Februar 2024 über 99 Prozent in Form von Inhaberschuldverschreibungen vor, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.

Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.1 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2

Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Februar 2024

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Tabelle 1

Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Februar 2024

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Tabelle 2

Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände im Februar 2024

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Tabelle 3

Fußnoten

1
Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
2
Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse