- Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte am 22. März 2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.
- Das Wachstumschancengesetz verbessert die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu stärken.
- Mit Verbesserungen bei Abschreibungsbedingungen und Verlustverrechnungen steigen die Spielräume und die Anreize für Unternehmen, mehr zu investieren. Die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung schafft besonders für kleine und mittlere Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen. Investitionen und Innovationen wiederum sind die entscheidenden Wachstumstreiber.
- Ein zentrales Ziel des Wachstumschancengesetzes ist außerdem die Vereinfachung des Steuersystems, um die Bürokratielast für Unternehmen zu reduzieren und auch damit den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Mit den Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes werden Investitionen und Innovationen erleichtert und das Steuersystem vereinfacht. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird gestärkt. Es werden Anreize geschaffen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist wichtig, um die Transformation der Wirtschaft erfolgreich zu gestalten sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sah ursprünglich rund 50 Einzelmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt rund 7 Mrd. Euro vor. Das vom Deutschen Bundestag am 17. November 2023 beschlossene Gesetz fand im Bundesrat keine Mehrheit. Es wurde deshalb im Wege des Vermittlungsverfahrens in Verhandlungen mit den Bundesländern angepasst. Das Entlastungsvolumen wurde auf rund 3,2 Mrd. Euro reduziert, u. a. wurde die vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen.
Anreize für Investitionen und Innovationen
Das Wachstumschancengesetz setzt Anreize für Investitionen und Innovationen, die eng miteinander verknüpft sind und das Wachstumspotential Deutschlands erhöhen. Mit Innovationen werden neue Ideen, Technologien oder Verfahren in die Wirtschaft eingeführt. Sie steigern die Produktivität, erschließen neue Märkte und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Ohne ausreichende Investitionen ist die Umsetzung von Innovationen schwierig. Unternehmen müssen in moderne und zukunftsträchtige Technologien investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Investitionen der privaten Wirtschaft sind entscheidend für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Steigerung der Produktivität und die Förderung von Wirtschaftswachstum.
Um private Investitionen zu fördern und als attraktiver Standort für Unternehmen zu gelten, sind vor allem stabile politische und rechtliche Rahmenbedingungen, eine effiziente Verwaltung und schnelle Genehmigungsverfahren, ein gutes Bildungssystem und qualifizierte Fachkräfte, eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur und der möglichst ungehinderte Zugang zu Märkten – sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Absatzseite – erforderlich.
Das Wachstumschancengesetz soll konkrete Wachstumsimpulse setzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland verbessern. Dabei stehen Maßnahmen für den Mittelstand sowie klimafreundliche Investitionen im Vordergrund.
Wichtige Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes
- Einführung einer zeitlich befristeten degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für neue Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent
- Wiedereinführung einer degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt wurden
- Anhebung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von 20 auf 40 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft oder hergestellt werden
- Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer), befristet auf vier Jahre
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
- Einführung der verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025
Vereinfachung des Steuersystems und Abbau von Bürokratie
Neben steuerlichen Entlastungen enthält das Wachstumschancengesetz wichtige Maßnahmen, welche das Steuersystem vereinfachen und so den Erfüllungsaufwand gerade für kleinere Betriebe reduzieren.
Das Wachstumschancengesetz führt zu einer Bürokratieentlastung der Unternehmen von circa 1,44 Mrd. Euro jährlich; davon sind rund 1,36 Mrd. Euro auf die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen zurückzuführen. Weitere Entlastungen von circa 80 Mio. Euro erfolgen durch die Schwellenwerterhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger nach § 241a Handelsgesetzbuch und § 141 Abgabenordnung.
Ausblick
Das Wachstumschancengesetz stellt einen ersten Schritt für bessere steuerliche Rahmenbedingungen der deutschen Wirtschaft dar. Zur Dynamisierung der Wirtschaft müssen Unternehmen aber weiter entlastet werden, denn Steuern und Abgaben stellen einen wichtigen Standortfaktor dar und beeinflussen die Investitionstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Mit einem durchschnittlichen nominalen Steuersatz von knapp 30 Prozent für Kapitalgesellschaften zählt Deutschland im internationalen Vergleich zu den Hochsteuerländern.
Aber auch andere Wachstumshemmnisse wie die demografische Alterung, das geringe Produktivitätswachstum, ein z. T. veralteter Kapitalstock sowie eine zu geringe Anzahl junger und innovativer Unternehmen müssen angegangen werden. Daher sind weitere Schritte für eine Wirtschaftswende notwendig, um neben den steuerlichen auch andere Rahmenbedingungen für Investorinnen und Investoren aus aller Welt zu verbessern. Dazu zählen der Arbeitsmarkt, bürokratische Belastungen und Energiepolitik, um im internationalen Standortranking wieder nach vorn zu kommen.