- Transparenz, Verantwortung und Effizienz sind wichtige Eckpfeiler des Beteiligungsmanagements des Bundes. Der veröffentlichte Beteiligungsbericht 2023 gibt Auskunft über das Portfolio der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen.
- Er bietet eine Übersicht über den Rechtsrahmen, ausgewählte Kennzahlen zu Geschäftsentwicklungen, Beschäftigungszahlen, die Höhe von Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt und über die Zusammensetzung und Vergütung der Geschäftsführungen und der Überwachungsorgane.
- Die Unternehmen mit Bundesbeteiligung haben eine besondere Verantwortung bei der Corporate Governance, die sich in den aktualisierten Regelungen für die Unternehmensorgane und der Beteiligungsführungen, „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ widerspiegeln.
- Zu einer guten Corporate Governance gehört auch die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Berichtsjahr ist es gelungen, die Parität bei den Mandaten des Bundes mit einer Frauenquote von 50,7 Prozent in Aufsichtsgremien der unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen zu erreichen.
Inhalt
- Einleitung
- Wichtiges Bundesinteresse bei Beteiligung
- Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
- Beteiligungsmonitoring beim Bund
- Erfolgskontrolle von Bundesbeteiligungen
- Bundesbeteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2022
- Bundesbeteiligungen der Jahre 2012 bis 2022
- Beteiligungsführung des Bundes
- Anteil von Frauen in Geschäftsführungen und Überwachungsgremien in unmittelbaren Bundesbeteiligungen
- Nachhaltigkeit
- Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex
- Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
- Fazit
Einleitung
Die unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen des Bundes umfassen neben einer Vielzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen auch große Kapitalgesellschaften. Außerdem sind aus Transparenzgründen auch wirtschaftlich agierende Anstalten des öffentlichen Rechts in dem Bericht enthalten. Das Portfolio der unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen ist im Bericht über die Beteiligungen des Bundes an Unternehmen 2023 (Beteiligungsbericht 2023) zusammengefasst.
Der Beteiligungsbericht 2023
ist Quelle dieses Artikels und auf der Internetseite des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de/beteiligungsbericht veröffentlicht.
Wichtiges Bundesinteresse bei Beteiligung
Die Voraussetzungen für das Eingehen einer Beteiligung des Bundes an einem privaten Unternehmen ergeben sich, sofern die Beteiligung nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen eingegangen wird, aus § 65 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bei diesen Beteiligungen des Bundes an einem privatrechtlich organisierten Unternehmen muss ein wichtiges Bundesinteresse im Sinne des § 65 BHO vorliegen. Bundesbeteiligungen dienen regelmäßig der Durchführung oder Unterstützung öffentlicher Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein fachpolitisches Interesse, mit dem z. B. wirtschafts-, verkehrs-, sicherheits-, struktur-, kultur- oder umweltpolitische Ziele verfolgt werden.
Der Bund zieht sich dort zurück, wo private Initiative eine mindestens gleich gute Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Bei Wegfall des wichtigen fachpolitischen Interesses werden Handlungsoptionen im weiteren Umgang mit der Beteiligung durch das zuständige beteiligungsführende Ressort sorgfältig geprüft.
Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
Die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Grundsätze) sind das zentrale Dokument für die Unternehmen mit Bundesbeteiligung und deren Beteiligungsführung. Sie sorgen für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Unternehmensverfassung sowie eine aktive Beteiligungsführung. Die Grundsätze bestehen aus dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK; Teil I) und den Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Teil II).
Die Grundsätze
sind auf der Internetseite des BMF veröffentlicht: www.bundesfinanzministerium.de/grundsaetze
Die Grundsätze werden regelmäßig überprüft. Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2023 eine Aktualisierung der Grundsätze verabschiedet. Die Hauptziele der Aktualisierung bilden die Hebung der Digitalisierungspotenziale der Bundesunternehmen, die Stärkung der Resilienz, Bürokratieabbau durch Weiterentwicklung der abgestuften Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Anpassung der Abschlussprüfungsanforderungen an die rechtlichen Voraussetzungen.
Im Fokus der Richtlinien steht das wichtige Bundesinteresse, dessen Vorliegen zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung des Bundes erforderlich ist. Das Bundesinteresse ist mittels Wirkungszielen zu konkretisieren und hat darüber hinaus in der Unternehmensstrategie Niederschlag zu finden.
Das Fortbestehen des wichtigen Bundesinteresses und dessen wirtschaftliche Umsetzung ist regelmäßig von der die Gesellschafterstellung ausübenden aktiven Beteiligungsführung zu überprüfen (Erfolgskontrolle). Einen weiteren Prüfungsgegenstand bilden zudem das Auswahlverfahren und die angemessene – richtige Anreize bietende, variable – Vergütung der Geschäftsführung. Ein starker Aufsichtsrat mit dem Bund berichtenden Bundesvertreterinnen und -vertretern soll den erforderlichen und angemessenen Einfluss des Bundes realisieren.
Beteiligungsmonitoring beim Bund
Das Bundesfinanzierungsgremium hat das BMF dazu beauftragt, ein Standardisiertes Beteiligungsmonitoring (SBM) für Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Bundes sowie ein spezifisches Monitoring für die Deutsche Bahn AG und ihre Töchter, das die Komplexität und Besonderheiten des Konzerns berücksichtigt, zu implementieren.
Das Bundesfinanzierungsgremium
besteht insbesondere aus Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Bundesregierung unterrichtet das Gremium über alle grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsverwaltung durch die Bundesregierung gemäß § 69a BHO.
Ziel des SBM ist die Fokussierung auf das wichtige Bundesinteresse an den Unternehmensbeteiligungen und auf die Erreichung der Beteiligungsziele sowie die angemessene Berücksichtigung der haushalterischen Risiken für den Bund.
Erfolgskontrolle von Bundesbeteiligungen
Eine wesentliche Aufgabe der Beteiligungsführung ist die Erfolgskontrolle von Bundesbeteiligungen. Der Umgang mit dem anvertrauten öffentlichen Vermögen gebietet es, dass die Kontrolle des Erfolgs der Unternehmen mit Bundesbeteiligung nicht nur auf die Offenlegung und Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Kennzahlen und qualitativen Faktoren der Unternehmen abstellt. Vielmehr knüpft die Erfolgskontrolle an das mit der Beteiligung langfristig verfolgte wichtige Bundesinteresse an, das von der Beteiligungsführung regelmäßig zu überprüfen ist. Gleichzeitig ist es auch in mittelfristigen Wirkungszielen zu konkretisieren. Diese Wirkungsziele haben Eingang in die Unternehmensstrategie zu finden, die dann von der Geschäftsführung umzusetzen ist.
Bundesbeteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2022
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren der Bund und seine Sondervermögen unmittelbar an 118 Unternehmen des privaten Rechts beteiligt. Zudem führte der Bund in seinem Portfolio 399 mittelbare Beteiligungen, bei denen der Anteil des Bundes mindestens 25 Prozent und die Beteiligung am Nennkapital mindestens 50.000 Euro betrugen (vergleiche nachstehende Tabelle).
Art der Beteiligung | Anzahl 2022 |
Unmittelbare Beteiligungen des Bundes und der Sondervermögen des Bundes | 118¹ |
---|---|
davon: | |
| 89 |
| 73 |
| 16 |
| 29 |
Mittelbare Beteiligungen mit einem Nennkapital von ≥ 50.000 Euro und ≥ 25 Prozent Anteilsbeteiligung | 399 |
1 Darüber hinaus an drei privatrechtlich organisierten Unternehmen und einer Genossenschaft ohne Geschäftstätigkeit. | |
Quelle: Beteiligungsbericht 2023 |
Von den in der Tabelle aufgeführten 73 Unternehmen mit Geschäftstätigkeit war der Bund an 54 Gesellschaften mit mehr als 50 Prozent beteiligt. Davon waren 34 Unternehmen große Kapitalgesellschaften nach der Größenklasseneinordnung des § 267 Handelsgesetzbuch (HGB).
Große Kapitalgesellschaften
sind nach § 267 Abs. 3 HGB (in der für das Berichtsjahr 2022 geltenden Fassung des HGB) solche Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Merkmale Bilanzsumme 20 Mio. Euro/250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt/Umsatzerlöse 40 Mio. Euro überschreiten.
Bundesbeteiligungen der Jahre 2012 bis 2022
Die Zahl der unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen ist im Zehnjahresvergleich etwa unverändert geblieben. Die mittelbaren Beteiligungen des Bundes mit einem Nennkapital von mindestens 50.000 Euro und mindestens 25 Prozent Anteilsbeteiligung haben sich im zurückliegenden Jahrzehnt von 591 Beteiligungen auf 399 Beteiligungen gemindert.
In Abbildung 1 wird die Entwicklung der Bundesbeteiligungen in den vergangenen zehn Jahren skizziert.
Beteiligungsführung des Bundes
Die Beteiligungsführung des Bundes erfolgt aufgabenbezogen und dezentral durch die verschiedenen Bundesministerien. Die 118 unmittelbaren Bundesbeteiligungen waren im Berichtsjahr auf die entsprechenden Fachressorts verteilt, wie Abbildung 2 entnommen werden kann.
Abbildung 3 und Abbildung 4 stellen die Verteilung der unmittelbaren Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen mit Geschäftstätigkeit in den jeweiligen Fachressorts dar.
Anteil von Frauen in Geschäftsführungen und Überwachungsgremien in unmittelbaren Bundesbeteiligungen
Im Bericht werden Auswertungen und Darstellungen zum Anteil von Frauen in den Geschäftsführungen und Aufsichtsratsgremien der Bundesbeteiligungen abgebildet. Zum 31. Dezember 2022 entsprach der Frauenanteil an den vom Bund besetzten Mandaten in Überwachungsgremien seiner unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen 50,7 Prozent. Die Einflussmöglichkeit des Bundes bei der Besetzung der Überwachungsgremien in Minderheitsbeteiligungen ist begrenzt. Aber auch in unmittelbaren Minderheitsbeteiligungen ist der Frauenanteil gestiegen.
In Abbildung 5 ist die Entwicklung des Frauenanteils in den Überwachungsgremien (einschließlich der vom Bund besetzten Mandate) und Geschäftsführungen der unmittelbaren Beteiligungen des Bundes in den vergangenen zehn Jahren dargestellt.
Bei den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes erhöhte sich im Berichtsjahr der Anteil von Frauen in Überwachungsgremien auf 44,8 Prozent (Vorjahr: 44,3 Prozent). Die Geschäftsführungspositionen sind mit einem Anteil von 29,2 Prozent (Vorjahr: 30,1 Prozent) durch Frauen besetzt.
Weitere Angaben zu den Zielgrößenfestsetzungen zur Erhöhung des Frauenanteils nach dem Führungspositionen-Gesetz I und II für die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes in den Unternehmensorganen der Bundesunternehmen können dem Beteiligungsbericht 2023 entnommen werden.
Nachhaltigkeit
Das Thema Nachhaltigkeit ist für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Im Teil I der Grundsätze, im PCGK, wurde der Nachhaltigkeit daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Geschäftsführung soll für eine nachhaltige Unternehmensführung sorgen, wie sie in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) formuliert ist. Sie soll das Unternehmen hin zu einer klimaneutralen Organisation entwickeln. Hierbei haben die Geschäftsführungen Gestaltungsspielraum, da sie selbst am besten wissen, welche Wege hierfür einzuschlagen sind.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich die großen und die kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Bundesbeteiligung zukünftig an den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs zu orientieren, die aus dem in Planung befindlichen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)-Umsetzungsgesetz resultieren. Sie sollen in ihrem Lagebericht eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen. Nichtkapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Kleinstkapitalgesellschaften jeweils mit Beteiligung des Bundes können für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung Rahmenwerke nutzen, die von nationalen und internationalen Organisationen entwickelt worden sind. Zu diesen Rahmenwerken gehören z. B. der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), die von den Vereinten Nationen initiierten UN Global Compact Standards, die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die von der Global Reporting Initiative (GRI) entwickelten GRI Sustainability Reporting Standards.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
basiert auf den von der GRI entwickelten Standards. Unternehmen und Organisationen können anhand von 20 Kriterien aus den vier Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten darlegen. In einer sogenannten Entsprechenserklärung berichten teilnehmende Unternehmen über die Erfüllung (comply) der Kriterien beziehungsweise erklären Abweichungen (explain).
Die Global Reporting Initiative (GRI)
entwickelt Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen.
Der Beteiligungsbericht gibt Auskunft über die bisher geltende CSR-Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Informationen und der geplanten erheblichen Ausweitung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den EU-Gesetzgeber im Rahmen der CSRD.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät die Bundesregierung in Nachhaltigkeitsfragen. Der RNE hat zusammen mit Finanzanalystinnen und -analysten, Unternehmen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern den DNK entwickelt. Die Bundesregierung unterstützt den konzipierten Berichtsstandard für Unternehmen und Organisationen. Derzeit ist der RNE dabei, einen DNK speziell für nichtkapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen zu entwickeln. Das BMF begleitet diesen Entwicklungsprozess.
Anstelle des DNK können Unternehmen auch andere vergleichbare Berichtsformate der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einer menschenrechtlichen Berichtspflicht nutzen (beispielsweise die EMAS-Umwelterklärung oder die bereits erwähnten GRI-Standards).
EMAS
ist die Kurzbezeichnung für das „Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (Eco-Management and Audit Scheme). Die EMAS-Umwelterklärung eignet sich laut Umweltbundesamt als gute Grundlage für eine weitergehende Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung der unmittelbaren Bundesbeteiligungen wird im Beteiligungsbericht 2023 ausgewertet. Abbildung 7 zeigt die Nutzung der Berichtsformate für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes auf.
Insbesondere einige unmittelbare Bundesbeteiligungen des Ressorts Bundesministerium Bildung und Forschung benutzen LeNa (Leitfaden Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeitsmanagement in außeruniversitären Forschungseinrichtungen) als spezielles Instrument für ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Der weltweite Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Die Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan zur „Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ dazu verpflichtet, im Beteiligungsbericht alle international tätigen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und über 500 Beschäftigten, welche den DNK oder ein vergleichbares Rahmenwerk mit einer menschenrechtlichen Berichtspflicht anwenden oder nicht anwenden, im Kapitel „Nachhaltigkeit“ gesondert auszuweisen.
Dieser Selbstverpflichtung kommt die Bundesregierung im Beteiligungsberich 2023 nach und benennt die unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen, die die Kriterien erfüllen.
Fazit
Das Beteiligungsmanagement des Bundes ist durch die Rahmenwerke des Bundes modern, zukunftsorientiert und verantwortungsvoll ausgerichtet. Der Beteiligungsbericht schafft Transparenz über das Beteiligungsportfolio mit den wesentlichen Unternehmenskennzahlen. Verantwortung und Effizienz als wichtige Eckpfeiler des Beteiligungsmanagements des Bundes bestimmen die inhaltlichen Ergebnisse des Berichts.
Ausgehend von den klaren Vorgaben der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes prüfen die Beteiligungsführungen regelmäßig, ob die Beteiligungsziele erreicht werden und ein wichtiges Bundesinteresse besteht.
Der Bund hat seine Besetzungsrechte konsequent und erfolgreich genutzt, um die Zielvorgabe einer geschlechterparitätischen Besetzung von Führungspositionen in Bundesunternehmen zu erreichen. Der Anteil von Frauen in Überwachungsgremien aller unmittelbaren Bundesbeteiligungen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.
Das Thema Nachhaltigkeit ist für die Bundesregierung von hoher Bedeutung und bestimmt das Engagement der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführungen für die unternehmerische Nachhaltigkeit in Bundesbeteiligungen.