Entwicklung des Steueraufkommens
Steueraufkommen insgesamt
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Mai 2024 um rund 2 ½ Prozent höher als im Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, stieg gegenüber Mai 2023 um rund 2 Prozent. Die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge wies dabei weiterhin einen sehr kräftigen Aufkommensanstieg auf. Ein merkliches Plus beim Aufkommen war bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zu verzeichnen, ein moderater Zuwachs bei der Lohnsteuer. Niedriger als im Vorjahresmonat fielen dagegen die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz, der Körperschaftsteuer und der veranlagten Einkommensteuer aus (s. a. Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten). Der Anstieg der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) im Mai 2024 entsprach ungefähr dem kumulierten Anstieg im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis Mai), der bei knapp 3 Prozent liegt.
Bei den Bundessteuern lag das Aufkommen leicht höher als im Vorjahresmonat (knapp 1 Prozent). Unter den aufkommensstarken Bundessteuern waren Zuwächse bei der Tabaksteuer, der Versicherungsteuer, der Kraftfahrzeugsteuer sowie den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu verzeichnen. Beim Solidaritätszuschlag resultierte dies maßgeblich aus dem Anstieg seiner Bemessungsgrundlagen bei den Kapitalertragssteuern gegenüber Mai 2023. Rückläufig waren dagegen die Einnahmen aus der Energiesteuer und der Stromsteuer. Der Aufkommensrückgang bei der Stromsteuer spiegelt weiterhin die Entlastungswirkung des Strompreispakets wider.
Bei den Ländersteuern kam es im Berichtsmonat zu einem deutlichen Aufkommensanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 19 Prozent. Dahinter steht maßgeblich ein kräftiges Plus bei der Erbschaftsteuer von rund 45 Prozent. Bei dieser Steuerart ergibt sich allerdings regelmäßig Volatilität der monatlichen Einnahmen, ohne dass daraus notwendigerweise Schlüsse für die weitere Entwicklung gezogen werden können. Bei der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, der Grunderwerbsteuer, setzte sich der Trend zur Aufkommensstabilisierung bei rund 1 Mrd. Euro pro Monat fort.
Verteilung auf die Gebietskörperschaften
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen lagen im Mai 2024 knapp 9 Prozent höher als im Vorjahresmonat und wiesen damit ein deutlich kräftigeres Plus auf als die Steuereinnahmen insgesamt. Dahinter standen vor allem zwei Gründe. Zum einen lagen die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleisteten Eigenmittelzahlungen an die Europäische Union im Mai 2024 deutlich niedriger als im Mai 2023. Zum anderen waren die vom Bund an die Länder gezahlten Regionalisierungsmittel deutlich geringer als im Vorjahresmonat. Dahinter steht, dass der Bund den Ländern zum Ausgleich der durch die Einführung und Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden finanziellen Nachteile 1,5 Mrd. Euro jährlich für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellt (§ 9 Regionalisierungsgesetz). Während die Zahlung im Jahr 2023 einmalig im Mai erfolgte, verteilt sie sich im Jahr 2024 gleichmäßig über zwölf Monate. Darüber hinaus lagen die Bundesergänzungszuweisungen etwas höher als im Vorjahresmonat, während die Bundessteuern nur leicht angestiegen sind (s. o.). Bei den Steuern vom Umsatz fiel der Einnahmerückgang im Berichtsmonat beim Bund stärker aus als insgesamt gesehen. Dies ist auf die Festbeträge zurückzuführen, die gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder und Gemeinden übertragen werden (s. a. zur aktuellen Verteilung Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Mai 2024“). Der Bundesanteil am Umsatzsteueraufkommen lag im Vorjahresmonat um 1,2 Prozentpunkte höher.
Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen stagnierten im Mai 2024 nahezu gegenüber dem Vorjahreszeitraum trotz des Anstiegs der Einnahmen aus Ländersteuern und gemeinschaftlichen Steuern. Dies lag, spiegelbildlich zum Bund, an den im Vorjahresmonat stark erhöhten Regionalisierungsmitteln. Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern stieg im Berichtsmonat (in absoluten Zahlen) um rund 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Bund | Länder | Gemeinden | |
USt-Anteil gemäß § 1 FAG | 52,8 Prozent | 45,2 Prozent | 2,0 Prozent |
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am Aufkommen (24.517 Mio. Euro) | 11.918 Mio. Euro | 10.198 Mio. Euro | 450 Mio. Euro |
Hinzu (+)/ab (-): 1/12 der Festbeträge gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 FAG (12.740 Mio. Euro) | -1.062 Mio. Euro | +862 Mio. Euro | +200 Mio. Euro |
Anteil nach Festbeträgen: | 48,5 Prozent | 48,7 Prozent | 2,8 Prozent |
11.887 Mio. Euro | 11.941 Mio. Euro | 689 Mio. Euro | |
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||
Quelle: Bundesministerium der Finanzen |
Konjunkturelles Umfeld
Einige Konjunkturindikatoren legten zuletzt eine Verschnaufpause ein und bewegten sich eher seitwärts. Das gilt z. B. für das ifo Geschäftsklima: Es stagnierte im Mai 2024, den sich weiter aufhellenden Geschäftserwartungen stand ein Rückgang bei der Zufriedenheit der Unternehmen mit ihrer aktuellen Geschäftslage gegenüber.
Auch die Industrieproduktion bewegte sich im April 2024 seitwärts. Bei der Bauproduktion sind dagegen die u. a. auf die gute Witterung zurückzuführenden Zuwächse zu Jahresbeginn im März und April 2024 wieder aufgezehrt worden. Die Umsatzentwicklung im Einzelhandel blieb zuletzt weiterhin schwach. Die Zuwächse bei den Exporten stabilisierten sich dagegen allmählich und auch die nominalen Importe expandierten im April weiter merklich (s. u. zur Bedeutung für die Einfuhrumsatzsteuer).
Die Inflationsrate stieg im Mai leicht an, was maßgeblich auf einen wegfallenden inflationssenkenden Basiseffekt aus der Einführung des 49-Euro-Tickets im vergangenen Mai zurückzuführen war. Für die kommenden Monate gilt: Fundamentale Faktoren sprechen nicht für einen spürbaren Wiederanstieg der Inflation. Die Rate dürfte sich aber noch einige Monate lang tendenziell seitwärts bewegen und das nachhaltige Erreichen der 2-Prozent-Marke noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, weil u. a. die Teuerung in den Dienstleistungsbereichen noch spürbar erhöht ist.
Am Arbeitsmarkt setzten sich die Trends der vergangenen Monate am aktuellen Rand fort: Die Arbeitslosigkeit stieg weiter moderat an, während der Beschäftigungsaufbau abflachte. Die Frühindikatoren zum Arbeitsmarkt blieben im Mai verhalten. Laut Umfragen des ifo Instituts nahm die Einstellungsbereitschaft der Firmen zwar leicht zu, die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt aktuell aber angesichts der Konjunkturlage eher gedämpft.
Insgesamt ist weiterhin von einer moderaten konjunkturellen Erholung im Jahresverlauf auszugehen. Die Geschäftserwartungen gemäß Befragungen des ifo Instituts hellten sich in allen Wirtschaftsbereichen weiter auf. Der private Konsum dürfte sich im Laufe des Jahres erholen, wenn sich die Zuwächse in der realen Kaufkraft verstetigen. Mit einer allmählichen Belebung des Welthandels dürften sich auch die Absatzperspektiven der deutschen Exporteure verbessern und die Trendwende beim deutschen Außenhandel verfestigen. Die geo- und handelspolitischen Unsicherheiten bleiben allerdings weiterhin hoch. Die Geschäftserwartungen im Verarbeitenden Gewerbe liegen trotz Zugewinnen per saldo immer noch leicht im pessimistischen Bereich und der Auftragsbestand dürfte hier weiterhin tendenziell leicht rückläufig sein. Die erwartete wirtschaftliche Erholung sollte sich daher zunächst entstehungsseitig vor allem in den Dienstleistungsbereichen bemerkbar machen – entsprechend der Erwartung einer Belebung des privaten Konsums.
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuer wies das Bruttoaufkommen im Mai 2024 einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 3 Prozent auf. Vom Arbeitsmarkt kamen dabei derzeit keine nennenswerten Impulse: Zwar lag die Beschäftigung leicht höher als im Vorjahresmonat, das galt jedoch auch für die Kurzarbeit. Damit schlug sich das zuletzt sehr kräftige Nominallohnwachstum, das im 1. Quartal 2024 mehr als 6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum betrug, noch nicht in höheren Zuwachsraten bei der Lohnsteuer nieder. Dies dürfte einerseits auf die deutlichen Entlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz zurückzuführen sein. Andererseits ist ein Teil des Lohnzuwachses wohl noch auf Zahlungen von steuerfreier Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen. Nach Berücksichtigung von gegenüber dem Vorjahr kaum veränderten Kindergeldzahlungen und Auszahlungen von Altersvorsorgezulage ergab sich beim Kassenaufkommen der Lohnsteuer ein Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat von rund 4 Prozent.
Ertragsteuern
Die Ergebnisse der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume waren maßgeblich für die Aufkommensentwicklung der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer im Berichtsmonat. Bei der veranlagten Einkommensteuer ergab sich sowohl bei den Nachzahlungen als auch den Erstattungen ein Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat, während die nachträglichen Vorauszahlungen leicht rückläufig waren. Im Ergebnis lag das Kassenaufkommen leicht um knapp 20 Mio. Euro niedriger als im Vorjahresmonat. Die Auszahlungen der Forschungszulage aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer waren fast doppelt so hoch wie im Mai 2023, bleiben allerdings mit 4 Mio. Euro für das Kassenergebnis nicht relevant.
Bei der Körperschaftsteuer lagen sowohl die Nachzahlungen als auch die Erstattungen aus der Veranlagungstätigkeit im Mai 2024 unterhalb des Niveaus des Vorjahresmonats, wobei der Rückgang der Nachzahlungen prozentual gesehen spürbar größer ausfiel. Dazu waren die nachträglichen Vorauszahlungen für das vergangene Jahr im Berichtsmonat weiterhin spürbar rückläufig, was eine konjunkturell gebremste Dynamik der steuerlichen Gewinne der körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen reflektieren dürfte. Im Ergebnis ging das Kassenaufkommen der Körperschaftsteuer im Mai um fast 30 Prozent beziehungsweise rund 250 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr zurück. In begrenztem Ausmaß war dies darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen der Forschungszulage aus dem Aufkommen weiterhin wesentlich höher waren als im Vorjahr.
Der bisher beobachtete sehr starke Anstieg des Aufkommens der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge setzte sich im Mai 2024 mit einem Plus von 140 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat fort. Im Fokusthema dieses Artikels wird im Detail auf die Gründe für die aktuelle Aufkommensentwicklung bei dieser Steuerart eingegangen (s. u.). Auch bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag war mit über 40 Prozent ein kräftiges Plus gegenüber Mai 2023 zu verzeichnen. Hier setzt sich allerdings kein anhaltender Trend fort, kumuliert weisen die Einnahmen dieser Steuerart im bisherigen Jahresverlauf einen Anstieg von rund 5 Prozent auf. Für das Jahresergebnis insgesamt dürften vor allem die kommenden zwei Monate relevant sein; im Juni und Juli lagen in den vergangenen Jahren jeweils die höchsten Monatsaufkommen vor.
Steuern vom Umsatz
Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz gingen im Berichtsmonat um rund 5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Der Rückgang fiel dabei bei der Einfuhrumsatzsteuer mit rund 8 ½ Prozent höher aus als bei der (Binnen-)Umsatzsteuer. Im Niveau lag das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer aber in etwa in einer Größenordnung wie seit Mitte 2023. Die Aufkommensrückgänge haben sich in der Vormonatsbetrachtung also nicht fortgesetzt, was auch die Entwicklung der nominalen Importe am aktuellen Rand widerspiegelt. Diese sind in den vergangenen Berichtsmonaten wieder gestiegen und waren im aktuellen Berichtsmonat April 2024 noch um rund ½ Prozent niedriger als im Vorjahr. Daher ist bei der Einfuhrumsatzsteuer – von üblichen Schwankungen abgesehen – mindestens von einer Aufkommensstabilisierung auszugehen. Die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer lagen im Mai 2024 um 4 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Neben einer üblichen Volatilität dürfte sich darin auch eine nach wie vor gedämpfte Entwicklung der Konsumausgaben widerspiegeln. Diese zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung der Einzelhandelsumsätze am aktuellen Rand (s. o.). Kumuliert lagen die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz im bisherigen Jahresverlauf nur leicht um etwas über 1 Prozent oberhalb des Niveaus im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Im Fokus: Entwicklung des Aufkommens der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Kapitalertragsteuer auf Zinserträge sowie auf Veräußerungserträge aus dem Verkauf von Wertpapieren wird als Quellensteuer unmittelbar von den Finanzinstituten, bei denen das entsprechende Konto beziehungsweise Depot geführt wird, abgeführt und in der Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen und der Haushaltssystematik unter der Steuerart „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ (im Weiteren AbgSt) erfasst. Die Besteuerung von Zins- und Veräußerungserträgen unterliegt einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Bei der Anmeldung und Abführung der einbehaltenen AbgSt erfolgt kein getrennter statistischer Ausweis von Aufkommen auf Zinserträge und auf Veräußerungserträge. Dies erschwert die Interpretation der Entwicklung der Kasseneinnahmen aus der AbgSt. Grundsätzlich gilt: Während das Aufkommen aus der Besteuerung von Zinserträgen vom Zinsniveau und dem Umfang verzinster Anlagen abhängt und sich daher eher graduell verändern sollte, kann sich bei der Besteuerung der Veräußerungserträge starke Volatilität im Aufkommen ergeben.
Das Aufkommen der AbgSt seit Einführung in der jetzigen Form zum 1. Januar 2009 ist in Abbildung 1 dargestellt. Infolge des sinkenden Zinsniveaus war tendenziell ein Rückgang des Aufkommens zu verzeichnen, der auf das abnehmende Volumen der Besteuerungserträge auf Zinsen zurückgeführt werden kann. Nach merklichen Schwankungen in den Jahren 2020 bis 2022, die mit den volatilen Veräußerungserträgen in Zusammenhang stehen dürften, weist das Aufkommen seit Mitte 2023 einen zunehmend ansteigenden Aufwärtstrend auf. Die Zuwachsrate im 1. Quartal 2024 fiel – auch unter Berücksichtigung der hohen Volatilität der vergangenen Jahre – außergewöhnlich stark aus: Das Aufkommen im 1. Quartal 2024 war mehr als dreimal so hoch wie im Vorjahresquartal. Bis einschließlich Mai 2024 liegt das Aufkommen bereits über dem Aufkommen des gesamten Jahres 2023.

Als ausschlaggebende Ursache für die aktuell hohe Aufkommensdynamik muss das stark angestiegene Zinsniveau angenommen werden. So sind beispielsweise die Zinsen auf Tagesgeld infolge der raschen geldpolitischen Straffung von 0 Prozent auf – je nach Angebot – über 3 Prozent gestiegen. Die Veränderung der Zinsen erklärt allerdings nicht allein den außergewöhnlich starken Anstieg. Daten der Deutschen Bundesbank zeigen, dass sich zuletzt auch erhebliche Veränderungen bei den Einlagen privater Haushalte bei deutschen Banken ergeben haben (s. a. Abbildung 2). So ist beispielsweise das Volumen von Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren, die relativ kräftige Anstiege der Einlagezinsen aufwiesen, erheblich gestiegen. Insgesamt hat sich die Effektivverzinsung der Einlagen bei Banken in den vergangenen Quartalen sehr stark erhöht. Gleichzeitig liegt das Einlagevolumen beispielsweise gegenüber dem 4. Quartal 2012 – als der effektive Zinssatz der Einlagen in etwa zuletzt so hoch war wie jetzt – um über 50 Prozent höher. Beide Faktoren – Zins und Einlagenvolumen – erhöhen den potenziell zu versteuernden Zinsertrag. Vom 2. Quartal 2022 bis einschließlich zum 1. Quartal 2024 hat sich dieser, gerechnet als Höhe der Einlagen multipliziert mit dem effektiven Zins, um den Faktor 14 erhöht.

Während sich für den Einfluss der Zinserträge auf die Aufkommensentwicklung also Anhaltspunkte ergeben, lässt sich die Entwicklung der Aufkommenskomponente Veräußerungserträge anhand vorliegender Daten deutlich weniger gut greifen. Als grobe Annäherung können Aktienumsätze der Deutschen Börse herangezogen werden, die sowohl das Handelsvolumen als auch die Preisentwicklung abbilden. Die Aktienumsätze liegen derzeit – trotz Rekordstands des DAX – rund 20 Prozent unter dem langfristigen Trend der vorangegangenen anderthalb Dekaden (s. a. Abbildung 3). Schließt man aus diesen Umsätzen auf die Veräußerungserlöse insgesamt, so dürften diese nicht zum aktuellen massiven Anstieg des Aufkommens der AbgSt beitragen.
