Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Ferner nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5 und 23 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung in Form von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis durch die niedrigeren Refinanzierungskonditionen des Bundes.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich
- erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
- nachfolgend auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF, ITF und SV BW ohne Darlehensfinanzierung und
- anschließend auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2023 Kredite in Höhe von 1.639,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. Mai 2024 um 1,9 Mrd. Euro auf 1.641,7 Mrd. Euro. Diese Erhöhung resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 191,8 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 189,9 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Mai 2024 wurden für Zinszahlungen aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 15,2 Mrd. Euro aufgewendet.
Im Mai 2024 wurden insgesamt 32,0 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere emittiert. Diese verteilten sich auf 2,0 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 2,0 Mrd. Euro 15-jährige Bundesanleihen, 4,0 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 5,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 5,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 14,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Darüber hinaus wurden im Mai 2024 5,0 Mrd. Euro Grüne Bundeswertpapiere begeben.1
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Mai 2024 um 0,5 Mrd. Euro auf 201,1 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 14,1 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 9,1 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 6,2 Mrd. Euro gegenüberstanden. Ferner gab es Fälligkeiten im Eigenbestand in Höhe von 0,7 Mrd. Euro.
Zum Stichtag gliederte sich der Bestand der Kreditaufnahmen des Bundes in 94,6 Prozent Kreditaufnahmen für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung und in 5,4 Prozent der Kreditaufnahmen zur Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)
Im Mai 2024 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 35,4 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen und 39,8 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für Zinszahlungen der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Mai 2024 saldiert 1,4 Mrd. Euro aufgewendet.
Am 31. Mai 2024 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.552,5 Mrd. Euro. Folglich verringerte sich dieser gegenüber dem 30. April 2024 um 4,4 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt lag bei 1.502,5 Mrd. Euro und verminderte sich gegenüber dem Vormonat um 5,6 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für das SV BW erhöhte sich im Mai 2024 um 1,4 Mrd. Euro auf 10,1 Mrd. Euro. Nur geringfügig gegenüber dem 30. April 2024 änderten sich die Bestände der Kreditaufnahme für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (0,6 Mrd. Euro), für den FMS für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,6 Mrd. Euro) und den ITF (16,7 Mrd. Euro).
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Im Mai 2024 wurden weder für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG noch für den WSF zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG neue Kredite aufgenommen oder Kredite getilgt. Der Bestand belief sich damit per Ende Mai 2024 auf 56,3 Mrd. Euro (FMS) beziehungsweise 32,9 Mrd. Euro (WSF). Der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung betrug zum 31. Mai 2024 gegenüber dem Vormonat unverändert 89,2 Mrd. Euro.
Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Mai 2024,
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Mai 2024 und
- Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Mai 2024.
Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.
Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Mai 2024 als auch für den gesamten Bestand zum 31. Mai 2024. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr stellten mit 72,0 Mrd. Euro beziehungsweise 37,6 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes dar, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 32,3 Mrd. Euro beziehungsweise 16,8 Prozent.
Mehr als 99 Prozent der Kreditaufnahme des Bundes sind in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Die konkreten Gläubiger sind dem Bund nicht bekannt.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren sind den Pressemitteilungen zum Emissionskalender zu entnehmen.2 Ferner werden auf der Internetpräsenz der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.3
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Mai 2024
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Fußnoten
- 1
- Inklusive der Emission vom 30. April 2024, die am 3. Mai 2024 valutierte.
- 2
- Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
- 3
Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse