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BMF-Monatsbericht Juni 2024

Inhalt

Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik

20.06.2024

Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe am 13. Mai 2024 und des ECOFIN-Rats am 14. Mai 2024

Eurogruppe

Bei der Eurogruppe am 13. Mai 2024 im regulären Format legten der Präsident der Eurogruppe und die Europäische Kommission zu Beginn ihre Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Aussichten dar. Darüber hinaus berichtete die Europäische Kommission von den zurückliegenden internationalen Treffen wie der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank vom 17. bis 19. April 2024 in Washington, D.C. Die Befassung beinhaltete auch eine Erläuterung der aktuellen haushaltspolitischen Entwicklungen im Euroraum durch die Europäische Kommission. Bei der anschließenden Diskussion bekannten sich die Ministerinnen und Minister der Eurogruppe zu weiteren Anstrengungen hinsichtlich der Stärkung der Wachstumskräfte im Euroraum. Die jüngsten Fortschritte im Kampf gegen die hohe Inflation wurden im Kreis der Ministerinnen und Minister als Erfolg gewürdigt.

Daran anschließend präsentierte der portugiesische Finanzminister der Eurogruppe Joaquim Miranda Sarmento den Ministerinnen und Ministern die wirtschafts- und haushaltspolitischen Prioritäten der neuen portugiesischen Regierung. Dies ist in der Eurogruppe gängige Praxis, wenn in einem Mitgliedstaat eine neue Regierung ihr Amt antritt.

In der Eurogruppe im Bankenunionsformat informierten im Anschluss die Vorsitzende des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) Dr. Claudia Buch und der Vorsitzende des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) Dominique Laboureix über die aktuelle Lage und die Herausforderungen in den Bereichen Bankenaufsicht und -abwicklung. Damit kamen sie ihrer halbjährlichen Berichterstattungspflicht nach. Die Vorsitzenden von SSM und SRB erklärten u. a., dass die Anstrengungen zum Schutz der Stabilität des Finanz- und Bankensektors erfolgreich gewesen seien. Mittlerweile seien die Banken deutlich widerstandsfähiger. Das spiegele sich auch in der besseren Kapitalausstattung wider. Auch die Aufsicht der Institute funktioniere gut. Allerdings bestünden weiterhin ernstzunehmende Herausforderungen wie z. B. bei der Cybersicherheit oder der Finanzmarktstabilität im Kontext des Klimawandels. Die Vorsitzenden betonten zudem, dass die Arbeiten am Krisenmanagementrahmen, an der Kapitalmarktunion und der Vollendung der Bankenunion fortzusetzen seien.

In der anschließenden Diskussion würdigten die Ministerinnen und Minister die Fortschritte in der einheitlichen Aufsichts- und Abwicklungsarbeit anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens. Bundesfinanzminister Christian Lindner bekannte sich in seinem Wortbeitrag grundsätzlich zur Vollendung der Bankenunion und zu weiteren Arbeiten am Krisenmanagementrahmen. In diesem Zusammenhang müsse die volle Funktionsfähigkeit der nationalen institutsbezogenen Sicherungssysteme sichergestellt werden. Zudem sei das Prinzip des Schutzes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu wahren, indem die Hauptverantwortung bei Aktionärinnen und Aktionären und Gläubigerinnen und Gläubigern verbleibe. Darüber hinaus verwies der Bundesfinanzminister auf die Einigung der Eurogruppe von Juni 2022, nach der zunächst die Arbeiten am Krisenmanagementrahmen angegangen und abgeschlossen werden sollten, bevor über andere Elemente der Bankenunion, wie das Europäische Einlagensicherungssystem und die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen, gesprochen werde.

Im Anschluss trafen sich die Mitglieder der Eurogruppe im inklusiven Format. Zuerst tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang mit Bildung und Forschung aus. Als externer Experte führte Michiel Scheffer, der Präsident des Europäischen Innovationsrats (European Innovation Council), in das Thema ein. Ein Schwerpunkt seines Vortrags war die Stärkung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen in der Europäischen Union (EU), die neben Start-ups eine wichtige Quelle für Innovation seien. Zwar wachse die Gründerszene in Europa, unterm Strich gebe es aber zu wenige neue innovative Unternehmen. Auch müsse Europa im Bereich neuer Patente und deren unternehmensseitiger Umsetzung besser werden.

Nach Darstellung der Europäischen Kommission seien die Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung deutlich niedriger als in den USA oder Japan. Daher müssten die Rahmenbedingungen für Innovationen verbessert werden. Dies sei insbesondere durch weniger Bürokratie, mehr Wettbewerb und eine weitere Vertiefung des europäischen Binnenmarkts zu erreichen. Die Mitgliedstaaten stimmten der Analyse weitgehend zu. Sie waren sich einig, dass Innovationskraft, Bildung und Entwicklung in der EU gestärkt werden müssten, auch mit Blick auf eine höhere Produktivität und ein höheres Wachstum.

Die Ministerinnen und Minister trafen sich anschließend im Rahmen eines Arbeitsabendessens zu einer Bestandsaufnahme der Arbeiten an der Kapitalmarktunion. Der Honorar-Gouverneur der französischen Zentralbank Christian Noyer stellte zu Beginn der Befassung seinen Bericht zur Kapitalmarktunion vor. Der Bericht beinhaltet u. a. Vorschläge zu einer europäischen Kapitalmarktaufsicht, zur Stärkung des Verbriefungsmarkts, einem europäischen Spar- und Investmentprodukt und zur Vereinheitlichung der Nachhandels- und Abwicklungssysteme. Daran anschließend tauschten sich die Mitgliedstaaten zum aktuellen Stand der Arbeiten und zu den nationalen Maßnahmen aus. Die Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass die Schaffung einer echten Kapitalmarktunion nicht in einem einzigen Schritt, sondern nur durch eine Vielzahl an Initiativen und Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erfolgen könne.

Bundesfinanzminister Christian Lindner machte im Kreis der Ministerinnen und Minister deutlich, dass ein funktionierender europäischer Kapitalmarkt zentral sei, um die Finanzierungsbedarfe der Transformation zu decken und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Er stellte klar, dass im Sinne nennenswerter Fortschritte bei der Kapitalmarktunion zunächst die bereits als notwendig identifizierten Maßnahmen umgesetzt werden müssten. Wichtige Elemente auf dem Weg zu einem funktionierenden europäischen Kapitalmarkt seien insbesondere der Abbau von Bürokratie und die Reduzierung von Komplexität, die u. a. durch heterogene Marktstrukturen und wenig anwendungsfreundliche Regelungen entstehen. Als nationale Maßnahmen wies er auf die Verbesserung des Kapitalmarktzugangs für kleine und mittelgroße Unternehmen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und den Abbau von unnötiger Bürokratie durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV hin.

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ECOFIN

Beim ECOFIN am 14. Mai 2024 beschäftigten sich die Ministerinnen und Minister zunächst mit dem Ukraine-Plan, den sie per Durchführungsbeschluss des Rats fristbedingt anstelle des für den Plan zuständigen Außenrats annahmen. In dem Beschluss sind diejenigen Reform- und Investitionsmaßnahmen festgehalten, deren Erfüllung die Voraussetzung für die Auszahlung von Mitteln aus Säule I (Liquiditätshilfen) der Ukraine-Fazilität ist. Dem anschließenden Austausch virtuell zugeschaltet war der ukrainische Finanzminister Sergii Marchenko, der sich bei den Ministerinnen und Ministern für die bisherige Unterstützung bedankte. Er betonte, dass die finanziellen Mittel wie auch die Umsetzung des Ukraine-Plans von hoher Bedeutung für das Überleben und die weitere Entwicklung der Ukraine seien. Der ukrainische Finanzminister versicherte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass vonseiten der Ukraine alles für die Erfüllung des Plans getan werde. Nach seiner Einschätzung sei die Ukraine hier auf einem guten Weg. Eine Reihe von Indikatoren für das 1. Halbjahr 2024 habe sie bereits erfüllt. Die Ausgaben im humanitären und sozialen Bereich seien durch Unterstützung der EU und der USA erst einmal gesichert.

Im Anschluss gaben die belgische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und würdigten die Annahme des Ukraine-Plans als wichtigen Meilenstein für die Umsetzung der Ukraine-Fazilität. Positiv hervorgehoben wurde auch die politische Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter auf Step-2 bei der Nutzung der sogenannten Windfall-Profits von eingefrorenen russischen Vermögenswerten. Zudem wurde die Durchsetzung und Ausweitung des Sanktionsregimes von der Europäischen Kommission auch mit Blick auf das von ihr kürzlich vorgestellte 14. Sanktionspaket hervorgehoben.

Die wortnehmenden Mitgliedstaaten waren sich einig, dass die Ukraine auch in Zukunft unterstützt werden müsse. Neben dem deutschen Sitzungsvertreter begrüßten weitere Mitgliedstaaten die Annahme des Ukraine-Plans und sprachen sich in diesem Zusammenhang für ein 14. Sanktionspaket aus. In diesem Zusammenhang wurde im Kreis der Mitgliedstaaten hervorgehoben, dass die Sanktionen trotz teilweise anderslautender Berichte ihre Wirkung in Russland entfalten würden. Darüber hinaus wurde das neue Zollabkommen zwischen den baltischen Staaten und Polen angesprochen, das insbesondere die Sanktionsumgehung verhindern soll. Die Mitgliedstaaten wurden von den am Zollabkommen teilnehmenden Mitgliedstaaten eingeladen, dem Abkommen beizutreten.

Der deutsche Sitzungsvertreter wertete in seinem Wortbeitrag den Abschluss der Verhandlungen zu Step-2 zur Nutzung der sanktionierten russischen Vermögenswerte als Erfolg. Dieser liefere einen rechtlich soliden Rahmen zur Unterstützung der Ukraine. Der Vorschlag der USA im Rahmen der G7 sei insoweit zu begrüßen, als dass er die Nutzung der sanktionierten Vermögenswerte selbst nicht mehr beinhalte, und nun sehr sorgfältig geprüft werden müsse. Der deutsche Sitzungsvertreter erinnerte zudem an die Wiederaufbaukonferenz zur Ukraine am 11. und 12. Juni 2024 in Berlin. Diese biete eine erste gute Gelegenheit, um die Fortschritte bei der Implementierung der Ukraine-Fazilität zu diskutieren.

Im Anschluss befassten sich die Ministerinnen und Minister im öffentlich gehaltenen Teil der Tagung mit der Richtlinie über die schnellere und sicherere Entlastung überschüssiger Quellensteuern (FASTER). Dabei konnte im Rat eine allgemeine Ausrichtung zu dem unter spanischer und belgischer Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromisstext beschlossen werden. Dem Europäischen Parlament wurde die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem beschlossenen Kompromisstext eingeräumt. Der entsprechende Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission war am 19. Juni 2023 veröffentlicht worden.

Die Richtlinie FASTER soll die Verfahren zur Entlastung von überschüssigen grenzüberschreitenden Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen innerhalb der EU vereinfachen, standardisieren und beschleunigen. Aus Sicht der Bundesregierung stellt der Kompromiss den richtigen Ausgleich zwischen Beschleunigung und Missbrauchsbekämpfung bei der Erstattung von Quellensteuern dar. Einige wortnehmende Mitgliedstaaten würdigten die Richtlinie als einen wichtigen Beitrag zur Kapitalmarktunion.

Zentraler Diskussionspunkt der Richtlinie war zuletzt der Schwellenwert zur Marktkapitalisierungsquote, ab der die Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss. Der Kompromisstext enthält nun eine Anhebung des Schwellenwerts auf 1,5 Prozent. Dieser muss nun in vier aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden, bevor die Kapitel-III-Vorgaben der Richtlinie verpflichtend umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus enthält der Kompromiss nun eine objektive Schwelle in Höhe von 100.000 Euro pro Investor und Dividendenzahlung, bei deren Überschreiten eine Ausnahme von dem Schnellerstattungsverfahren vorgesehen ist. Die Schwelle von 100.000 Euro greift indes nicht bei EU-ansässigen Staats- und Rentenfonds sowie bestimmten EU-ansässigen und streng regulierten Investmentfonds.

Ferner befassten sich die Mitgliedstaaten mit dem Paket zur „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“. Schwerpunkte dessen sind die Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Verwendung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sowie die Schaffung einer harmonisierten Rechtsgrundlage für transaktionsbezogene Meldesysteme, die Senkung der Bürokratielast grenzüberschreitend tätiger Unternehmen und die Novellierung der Vorschriften für elektronische Plattformen, die im Beherbergungs- und Personentransportsektor Leistungen erbringen. Die belgische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission warben zu Beginn der Befassung intensiv für eine Einigung. Beide hoben hervor, dass das Paket eine Vereinfachung der elektronischen Rechnung und ein effizientes digitales Berichtssystem vorsehe. Insgesamt bedeute das Paket eine Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Eine Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung konnte allerdings nicht erreicht werden. Die belgische Ratspräsidentschaft kündigte an, eine Einigung noch im Laufe ihrer Amtszeit, die noch bis Ende Juni 2024 geht, erreichen zu wollen.

Die Ministerinnen und Minister wurden anschließend durch die Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsvorschläge im Finanzdienstleistungsbereich unterrichtet.

Auf dem Programm des ECOFIN standen auch die Ratsschlussfolgerungen zur finanziellen Bildung, die von den Mitgliedstaaten angenommen wurden. Die belgische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission begrüßten die Ratsschlussfolgerungen. Diese würden ein klares politisches Signal senden, den eingeschlagenen Weg bei diesem Thema auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU fortzusetzen. Die Ratspräsidentschaft erklärte zudem, dass besser informierte und finanziell gebildete Bürgerinnen und Bürger auch die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion unterstützen würden.

Die Mitgliedstaaten tauschten sich zudem zur Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) aus. Die Europäische Kommission informierte die Ministerinnen und Minister zunächst über den aktuellen Umsetzungsstand der RRF: Mittlerweile seien inklusive Vorabfinanzierungen in Höhe von mehr als 232 Mrd. Euro an insgesamt 25 Mitgliedstaaten ausgezahlt worden. Aktuell befänden sich 14 Anträge mit einem Umfang von rund 36 Mrd. Euro in der Bearbeitung. Für dieses Jahr erwartet die Europäische Kommission weitere 21 Zahlungsanträge. Insgesamt werde die RRF in diesem Jahr voraussichtlich mehr als 100 Mrd. Euro auszahlen. Die Durchführungsbeschlüsse zu den Änderungsanträgen von Italien und Spanien zu ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wurden vom Rat angenommen.

Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten die Ratsschlussfolgerungen zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Hinblick auf eine alternde Bevölkerung angenommen. Die Ratsschlussfolgerungen befassen sich mit dem demografischen Wandel und seiner Auswirkung auf die öffentlichen Finanzen der EU-Mitgliedstaaten. Sie beinhalten u. a. die Billigung der im „Ageing Report 2024“ enthaltenen Wirtschafts- und Haushaltsprojektionen für den Zeitraum von 2022 bis 2070. Die Europäische Kommission stellte fest, dass die Alterung der Bevölkerung in der EU eine große Herausforderung für die öffentlichen Finanzen darstelle. Diese dürften in den kommenden Jahren zusätzlich an Bedeutung gewinnen. Die Europäische Kommission unterstrich die hohe Bedeutung des Themas für die Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus kam es wie bereits in der Eurogruppe zu einer Nachbereitung des G20-Treffens der Finanzministerinnen und -minister sowie der Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure am Rande der Frühjahrstagung des IWF und der Weltbank vom 17. bis 19. April 2024. Die Europäische Kommission und die Ratspräsidentschaft berichteten. Unter anderem erwähnte die belgische Ratspräsidentschaft, dass die Finanzierung einer fairen und gerechten Transformation, die Klimafinanzierung, Nachhaltigkeit und die Rolle der multilateralen Entwicklungsbanken im Mittelpunkt der Gespräche standen. Die Europäische Kommission stellte fest, dass der geopolitische Kontext insbesondere mit Blick auf die Ukraine und den Nahen Osten von besonderer Bedeutung gewesen sei. Das habe sich u. a. darin gezeigt, dass sich bei der Sitzung des International Monetary and Finance Committee (IMFC) die Staaten nicht auf ein Kommuniqué hätten einigen können, sondern stattdessen nur eine Zusammenfassung durch den saudi-arabischen IMFC-Vorsitz veröffentlicht worden sei.

Zum Abschluss tauschten sich die Mitgliedstaaten über die Klima-Koalition der Finanzministerinnen und ‑minister (CFMCA) aus. Dabei informierten die Niederlande, die aktuell zusammen mit Indonesien den Vorsitz innehaben, über die Tätigkeiten der CFMCA. Die Niederlande warben in diesem Zusammenhang bei den anwesenden Mitgliedern um finanzielle Beiträge zur besseren Ausstattung des bisher kleinen CFMCA-Sekretariats. In der anschließenden Diskussion schlugen einige Mitgliedstaaten u. a. die Erarbeitung von makroökonomischen Modellen zum haushalterischen Umgang mit Klimarisiken und einen intensiveren Austausch zur Kommunikation von Klimarisiken gegenüber der Öffentlichkeit vor. Auch wurde in der Diskussion der Wert des Forums als Austauschplattform von Industrie- und Entwicklungsländern hervorgehoben.