Entwicklung des Steueraufkommens
Steueraufkommen insgesamt
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Juni 2024 um rund 6 Prozent höher als im Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, stieg gegenüber Juni 2023 um rund 8 Prozent. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge erhöhten sich – wie bereits in den vergangenen Monaten – außerordentlich stark. Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag wuchs im Vorjahresvergleich ebenfalls stark an. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass es in Abhängigkeit von den Dividendenzahlungszeitpunkten der großen Kapitalgesellschaften regelmäßig zu beträchtlichen unterjährigen Schwankungen in der Aufkommensentwicklung kommt. Bei der Lohnsteuer war mit 6 Prozent Zuwachs gegenüber dem Vorjahresmonat die bisher höchste monatliche Zuwachsrate in diesem Jahr zu verzeichnen. Die Steuern vom Umsatz verzeichneten im Juni nach dem Rückgang im Vormonat wieder einen beträchtlichen Einnahmezuwachs gegenüber dem Vorjahr. Niedriger als im Vorjahresmonat fielen dagegen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer und der veranlagten Einkommensteuer aus. Der Anstieg der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis Juni 2024) liegt bei knapp 4 Prozent.
Bei den Bundessteuern lag das Aufkommen insgesamt um mehr als 5 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Einnahmeanstiege bei Energiesteuer, Versicherungsteuer, Alkoholsteuer sowie Luftverkehrsteuer wurden durch Rückgänge im Aufkommen vom Solidaritätszuschlag, bei der Tabaksteuer, der Kraftfahrzeugsteuer und der Stromsteuer mehr als ausgeglichen. Der Aufkommensrückgang bei der Stromsteuer spiegelt weiterhin die Entlastungswirkung des Strompreispakets wider. Bei der Tabaksteuer wurden erhebliche dem Juni zugehörige Einnahmen erst im Juli aufkommenswirksam gebucht.
Die Ländersteuern verzeichneten im Berichtsmonat einen erheblichen Aufkommensrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um mehr als 12 Prozent. Bei der Erbschaftsteuer ergab sich ein Rückgang um fast 27 Prozent. Bei dieser Steuerart ist allerdings regelmäßig eine hohe Volatilität der monatlichen Einnahmen zu beobachten, ohne dass daraus notwendigerweise Schlüsse für die weitere Entwicklung gezogen werden können. Bei der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, der Grunderwerbsteuer, ergab sich ein relativ geringer Rückgang um rund 3 Prozent. Hier setzte sich der Trend zur Aufkommensstabilisierung bei rund 1 Mrd. Euro pro Monat weiter fort.
Verteilung auf die Gebietskörperschaften
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen lagen im Juni 2024 knapp 6 Prozent höher als im Vorjahresmonat und wiesen damit einen etwa gleich hohen Zuwachs auf wie die Steuereinnahmen insgesamt. Der Rückgang in den Einnahmen aus den Bundessteuern sowie die höheren Auszahlungsbeträge an Regionalisierungsmitteln und Bundesergänzungszuweisungen wurden durch den Anstieg der Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern sowie den Rückgang der Eigenmittelabführung an die Europäische Union gegenüber dem Vorjahresmonat kompensiert. Bei den Steuern vom Umsatz fiel der Einnahmeanstieg im Berichtsmonat beim Bund schwächer aus als beim Aufkommen aus dieser Steuerart insgesamt. Dies ist auf Änderungen bei den Festbeträgen zurückzuführen, die gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder und Gemeinden übertragen werden (s. a. zur aktuellen Verteilung Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Juni 2024“). Der Bundesanteil am Umsatzsteueraufkommen lag dadurch nach Festbeträgen im Vorjahresmonat nur um 0,7 Prozentpunkte höher.
Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Juni 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufgrund des kräftigen Aufkommenszuwachses bei den gemeinschaftlichen Steuern und trotz des Rückgangs der Einnahmen aus Ländersteuern ein Plus von 8 Prozent. Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern stieg im Berichtsmonat (in absoluten Zahlen) um rund 4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
| Bund | Länder | Gemeinden | |
USt-Anteil gemäß § 1 FAG | 52,8 Prozent | 45,2 Prozent | 2,0 Prozent |
|---|---|---|---|
am Aufkommen (24.163 Mio. Euro) | 12.761 Mio. Euro | 10.919 Mio. Euro | 482 Mio. Euro |
Hinzu (+)/ab (-): | -1.062 Mio. Euro | +862 Mio. Euro | +200 Mio. Euro |
Anteil nach Festbeträgen: | 48,4 Prozent | 48,7 Prozent | 2,8 Prozent |
| 11.700 Mio. Euro | 11.781 Mio. Euro | 682 Mio. Euro | |
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen | |||
Konjunkturelles Umfeld
Zuletzt veröffentlichte Indikatoren deuten darauf hin, dass die Konjunktur im 2. Quartal 2024 noch recht schwunglos geblieben sein könnte. Zwar hatten sich die Konjunkturindikatoren in den ersten Monaten des Jahres spürbar aufgehellt, am aktuellen Rand waren aber teilweise überraschend deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Beispielsweise erhielten die Exporte nach zwei Monaten mit Zuwächsen im Mai 2024 einen deutlichen Dämpfer. Parallel sank auch die Industrieproduktion zuletzt merklich, u. a. durch Rückgänge in der Autoindustrie und im Maschinenbau. Die Auftragseingänge in der Industrie waren im Mai, getrieben durch den Bereich der Investitionsgüter und eine schwache Auslandsnachfrage, erneut rückläufig. Eine erste Schätzung zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts im 2. Quartal 2024 wird das Statistische Bundesamt voraussichtlich am 30. Juli veröffentlichen.
Im 2. Halbjahr 2024 dürfte die Erholung der deutschen Wirtschaft aber wieder etwas Fahrt aufnehmen; das erwarten auch die an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren Sommerprognosen. Treibende Kraft dürfte vor dem Hintergrund der Reallohnzuwächse bei robustem Arbeitsmarkt der private Konsum sein. Diese Erwartung spiegelt sich auch in Unternehmensbefragungen wider: Die Dienstleister blicken am aktuellen Rand erneut weniger pessimistisch auf die kommenden Monate. Dagegen ist die Stimmung in der Industrie noch gedrückt. Laut ifo Geschäftsklima trübt der sinkende Auftragsbestand derzeit die Perspektive der Industrieunternehmen. Auch die Erwartungen an das Exportgeschäft gingen zuletzt wieder etwas zurück. Erst im späteren Jahresverlauf sind auch wieder Zuwächse bei der Produktion zu erwarten, sofern sich – wie in den Prognosen unterstellt – die Auslandsnachfrage belebt.
Die Inflationsrate lag im Juni bei 2,2 Prozent und ging damit gegenüber dem Vormonat etwas zurück. Dahinter stand vor allem ein weiterer Rückgang der Verbraucherpreise für Energie, die um rund 2 Prozent niedriger waren als im Vorjahresmonat. Die Teuerung bei Nahrungsmitteln lag im Juni 2024 mit rund 1 Prozent leicht höher als im Mai. Die Kerninflation ohne Energie und Nahrungsmittel sank leicht, ist mit knapp 3 Prozent aber immer noch deutlich erhöht. Maßgeblich hierfür ist die Teuerung bei Dienstleistungen. Die Inflation könnte angesichts der hartnäckigen Kerninflation noch einige Monate oberhalb der 2-Prozent-Marke liegen.
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuer wies das Bruttoaufkommen im Juni 2024 einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 5 Prozent auf. Nennenswerte Impulse vom Arbeitsmarkt bleiben derzeit aus. Hier setzten sich die Trends der vergangenen Monate am aktuellen Rand ungebrochen fort: Die Arbeitslosigkeit stieg weiter an und die Beschäftigung erhöhte sich geringfügig. Die Zuwachsrate bei der Lohnsteuer lag damit wohl weiterhin unterhalb des aus dem Nominallohnwachstum zu erwartenden Niveaus. Einerseits dämpfen die deutlichen Entlastungen durch die mit dem Inflationsausgleichsgesetz verabschiedeten Tarifänderungen 2024 den Anstieg des Lohnsteueraufkommens. Zudem steht ein Teil des Lohnzuwachses noch immer mit der Zahlung von steuerfreier Inflationsausgleichsprämie in Verbindung. Nach Berücksichtigung von gegenüber dem Vorjahr kaum veränderten Kindergeldzahlungen ergab sich beim Kassenaufkommen der Lohnsteuer ein Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat von rund 6 Prozent.
Veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Aus den im Juni 2024 fälligen Vorauszahlungen ergaben sich für das Aufkommen dieses Monats im Vorjahresvergleich kaum Impulse. Sowohl bei der veranlagten Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer stagnierten die Vorauszahlungen für das jeweils laufende Jahr annähernd auf dem Niveau vom Juni 2023. Die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume resultierte in der Summe aus nachträglichen Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen in leichten Aufkommensrückgängen bei beiden Steuerarten. Das Bruttoaufkommen (vor Abzug der Zulagen) ging bei der veranlagten Einkommensteuer um etwas mehr als 2 Prozent und bei der Körperschaftsteuer um rund 4 ½ Prozent zurück. Die Auszahlungen von Forschungszulage aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer erhöhten sich gegenüber dem Juni 2023 um mehr als 50 Prozent, blieben allerdings mit rund 4 Mio. Euro für das Kassenergebnis nicht relevant. Die aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlte Forschungszulage erhöhte sich um rund 90 Prozent auf etwa 48 Mio. Euro. Im Ergebnis ging das Kassenaufkommen der veranlagten Einkommensteuer gegenüber dem Vorjahresmonat um mehr als 2 Prozent und das Kassenaufkommen der Körperschaftsteuer um fast 5 Prozent zurück.
Kapitalertragsteuern
Der bisher in diesem Jahr beobachtete sehr starke Anstieg des Aufkommens der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge setzte sich auch im Juni mit einem Plus von 154 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat fort. Im monatlichen Aufkommensniveau zeichnet sich in den vergangenen Monaten eine Stabilisierung ab. Da ab dem 3. Quartal 2023 bereits ein allmählicher Anstieg des Aufkommens der Abgeltungsteuer zu verzeichnen gewesen ist, ist bei einer anhaltenden Stabilisierung eine zunehmende Reduzierung der Zuwachsraten zu erwarten.
Auch die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verzeichneten im Berichtsmonat mit rund 44 Prozent ein kräftiges Plus gegenüber Juni 2023. Damit weisen die Einnahmen aus dieser Steuerart kumuliert im bisherigen Jahresverlauf einen Anstieg von rund 18 Prozent auf. Das monatliche Aufkommen aus dieser Steuerart hängt aber maßgeblich auch von den Dividendenzahlungszeitpunkten der Kapitalgesellschaften ab, die im Jahresvergleich einer beträchtlichen unterjährigen Fluktuation unterliegen. Hier bleibt daher insbesondere die Aufkommensentwicklung im Juli abzuwarten. In diesem Monat war im Vorjahr ein sehr hohes monatliches Aufkommen zu verzeichnen gewesen.
Steuern vom Umsatz
Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz stiegen im Berichtsmonat um rund 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum an. Dies war auf die Entwicklung des Aufkommens aus der (Binnen-)Umsatzsteuer zurückzuführen, welches sich um knapp 18 Prozent erhöhte. Der kräftige Anstieg dürfte aber im Wesentlichen auf „technische“ Aspekte der Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer insbesondere bei großen Unternehmen zurückzuführen sein (Abrechnungsspitzen, Vorsteuerabzug etc.). Die Einfuhrumsatzsteuer verzeichnete hingegen einen leichten Rückgang um knapp 3 Prozent. Ein Erreichen des Vorjahresniveaus ist auf Basis der neusten Zahlen zu den nominalen Importen für diese Steuerart kurzfristig nicht zu erwarten: Nach stetigen Zuwächsen seit Jahresbeginn gingen die Importe im Mai deutlich zurück und lagen um knapp 9 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Kumuliert liegen die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz im bisherigen Jahresverlauf um etwa 3 Prozent oberhalb des Niveaus im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.