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BMF-Monatsbericht Juli 2024

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Kreditaufnahme des Bundes und seiner Sondervermögen

23.07.2024

Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).

Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Ferner nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5 und 23 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.

Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung in Form von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis durch die niedrigeren Refinanzierungskonditionen des Bundes.

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich

  • erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
  • nachfolgend auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF, ITF und SV BW ohne Darlehensfinanzierung und
  • anschließend auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.

Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes

Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2023 Kredite in Höhe von 1.639,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 30. Juni 2024 um 8,4 Mrd. Euro auf 1.648,1 Mrd. Euro. Diese Erhöhung resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 231,2 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 222,8 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Jahr 2024 wurden bis Ende Juni für Zinszahlungen aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 17,0 Mrd. Euro aufgewendet.

Im Juni 2024 wurden insgesamt 38,0 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere emittiert. Diese verteilten sich auf 2,0 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 4,0 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 3,0 Mrd. Euro 7-jährige Bundesanleihen, 4,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 9,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 13,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Darüber hinaus wurden im Juni 2024 3,0 Mrd. Euro Grüne Bundeswertpapiere begeben.

Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren verminderten sich im Juni 2024 um 2,3 Mrd. Euro auf 198,8 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 16,2 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 8,9 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 5,5 Mrd. Euro gegenüberstanden. Ferner gab es Fälligkeiten im Eigenbestand in Höhe von 0,4 Mrd. Euro.

Zum Stichtag gliederte sich der Bestand der Kreditaufnahmen des Bundes in 94,6 Prozent Kreditaufnahmen für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung und in 5,4 Prozent der Kreditaufnahmen zur Darlehensfinanzierung.

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)

Im Juni 2024 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 39,4 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen und 32,0 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für Zinszahlungen der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Juni 2024 saldiert 1,8 Mrd. Euro aufgewendet.

Am 30. Juni 2024 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.559,9 Mrd. Euro. Folglich erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Mai 2024 um 7,4 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt lag bei 1.508,7 Mrd. Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 6,2 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für das SV BW erhöhte sich im Juni 2024 um 1,1 Mrd. Euro auf 11,2 Mrd. Euro. Die Bestände für die Kreditaufnahme für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,6 Mrd. Euro), für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (0,7 Mrd. Euro) und für den ITF (16,7 Mrd. Euro) veränderten sich gegenüber dem 31. Mai 2024 nicht oder nur sehr geringfügig.

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung

Im Juni 2024 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG weder neue Kredite aufgenommen noch getilgt. Für den WSF wurden im Juni 2024 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG keine Kredite aufgenommen und 1,0 Mrd. Euro an Krediten getilgt. Der Bestand belief sich damit per Ende Juni 2024 auf 56,3 Mrd. Euro (FMS) beziehungsweise 31,9 Mrd. Euro (WSF). Am 30. Juni 2024 betrug der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung 88,2 Mrd. Euro.

Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:

  • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Juni 2024,
  • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Juni 2024 und
  • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Juni 2024.

Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.

Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Juni 2024 als auch für den gesamten Bestand zum 30. Juni 2024. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr stellten mit 84,9 Mrd. Euro beziehungsweise 36,7 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes dar, gefolgt von den Bundesschatzanweisungen mit 38,8 Mrd. Euro beziehungsweise 16,8 Prozent.

Balkendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Mehr als 99 Prozent der Kreditaufnahme des Bundes sind in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Die konkreten Gläubiger sind dem Bund nicht bekannt.

Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren sind den Pressemitteilungen zum Emissionskalender zu entnehmen.1 Ferner werden auf der Internetpräsenz der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2

Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Juni 2024

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Juni 2024

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Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapiere im Juni 2024

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Die Rentenmarktentwicklung im 2. Quartal 2024

Wie bereits in den ersten Monaten des Jahres 2024 bestimmten auch im 2. Quartal 2024 der Verlauf der Inflationsentwicklung sowie sich ändernde Leitzinssenkungserwartungen die Entwicklung an den internationalen Rentenmärkten. Die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich möglicher Leitzinsreduzierungen der bedeutenden Zentralbanken schwächten sich ab. Infolgedessen setzte sich der Renditeanstieg im 2. Quartal 2024 fort. Unter anderem vor dem Hintergrund der hartnäckigen Kerninflationsraten beließen die meisten Notenbanken die Leitzinsen auf einem als restriktiv angesehenen Niveau.

Die Renditen deutscher Bundeswertpapiere lagen zum Ende des 1. Halbjahrs 2024 in allen Laufzeiten auf höheren Niveaus als Ende März 2024. Unterstützt durch die sukzessive Anpassung der Leitzinssenkungserwartungen stieg die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen von 2,29 Prozent am Ende des 1. Quartals auf 2,48 Prozent am Ende des 2. Quartals 2024. Die Nervosität im Vorfeld der vorgezogenen Neuwahlen in Frankreich, die sich dämpfend auf die Renditen von Bundeswertpapieren auswirkte, konnte diesen Trend abschwächen, aber nicht umkehren. Die Rendite 2-jähriger Bundeswertpapiere stieg marginal um einen Basispunkt auf 2,82 Prozent. Allerdings gingen die Marktteilnehmer Ende März 2024 sogar von einem signifikanten Renditerückgang aus. Der Renditeanstieg bei 5-jährigen Bundesanleihen auf 2,47 Prozent betrug 16 Basispunkte. Im langfristigen Laufzeitsegment stiegen die Renditen 30-jähriger Bundesanleihen um 23 Basispunkte auf 2,67 Prozent. Da der Renditeanstieg mit steigender Laufzeit höher ausfiel, versteilerte sich die Zinskurve im Verlauf des 2. Quartals 2024 im mittleren und langen Laufzeitsegment. Gleichzeitig schwächte sich die Inversion der Zinskurve im Laufzeitbereich zwischen 2 Jahren und 5 Jahren ab.

Renditen von Bundeswertpapieren nach Laufzeiten
Tagesschlussrenditen in Prozent p. a.
 28. März 202428. Juni 2024
  2 Jahre2,812,82
  5 Jahre2,312,47
10 Jahre2,292,48
30 Jahre2,442,67

Nachdem die drei Leitzinssätze seit September 2023 unverändert geblieben waren, senkte der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) diese in der Juni-Sitzung – wie von den meisten Marktteilnehmern im Vorfeld erwartet – um 25 Basispunkte. Somit betrug der Satz für die Einlagefazilität zuletzt 3,75 Prozent, für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte 4,25 Prozent und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,50 Prozent. Auf der Grundlage seiner Beurteilung vom Juni 2024 verkündete der EZB-Rat, die Leitzinsen so lange wie erforderlich ausreichend restriktiv zu halten, um eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 Prozent zu ermöglichen. Wie bisher sollen die zukünftigen Zinsbeschlüsse datengestützt auf der Beurteilung der Inflationsaussichten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Im Voraus werde sich der EZB-Rat nicht auf einen bestimmten Zinspfad festlegen. Marktteilnehmer erwarteten Ende Juni 2024, dass im weiteren Jahresverlauf noch ein bis zwei weitere Zinssenkungsschritte erfolgen würden. Diese Erwartung spiegelte sich zu diesem Zeitpunkt auch in den Forwardnotierungen wider, die bis Ende 2024 weitere Leitzinssenkungen in einem Umfang von 40 Basispunkten implizierten.

Die vom Eurosystem gehaltenen Bestände an Wertpapieren zu geldpolitischen Zwecken waren im 2. Quartal 2024 weiter rückläufig. Seit Juli 2023 verzichtet die EZB vollständig auf die Wiederanlage der Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme) angekauften Wertpapiere. Demgegenüber wurde die Reinvestition der Tilgungsbeträge fälliger Wertpapiere des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) bis Ende des 1. Halbjahrs 2024 unverändert fortgeführt. Gemäß Beschluss des EZB-Rats aus dem Juni 2024 wird im 2. Halbjahr 2024 das PEPP-Portfolio im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. Euro reduziert werden, bevor die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 voraussichtlich vollständig eingestellt wird.

Die Inflationsrate im Euroraum, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), änderte sich im 2. Quartal 2024 lediglich geringfügig. Der Schnellschätzung zufolge betrug die Jahresänderungsrate des HVPI im Juni 2,5 Prozent und damit 0,1 Prozentpunkte mehr als im März 2024. Den jüngsten EZB-Projektionen zufolge, die gegenüber den Projektionen aus dem März leicht nach oben revidiert wurden, dürfte die HVPI-Inflationsrate von durchschnittlich 2,5 Prozent im Jahr 2024 auf 2,2 Prozent im Jahr 2025 zurückgehen und 2026 mit 1,9 Prozent leicht unter dem EZB-Zielwert liegen. Die sogenannte Kerninflationsrate (ohne Energie, Lebensmittel, Tabak und Alkohol), ein wichtiges Maß des zugrundeliegenden Preisdrucks, lag im Juni 2024 bei 2,9 Prozent und blieb somit in den vergangenen Monaten weitgehend unverändert. Auch für die Kerninflation wird im Projektionszeitraum ein weiterer Rückgang erwartet.

Liniendiagramm: Entwicklung der Renditen 10-jähriger Staatsanleihen im 2. Quartal 2024 BildVergroessern
Quelle:  LSEG Datastream

Die US-amerikanische Notenbank Fed beließ die Leitzinsen seit Juli 2023 unverändert in einer Spanne von 5,25 Prozent bis 5,50 Prozent und führte ihren Bilanzabbau fort. Der Preisdruck zeigte sich im 2. Quartal 2024 persistent auf einem Niveau oberhalb der Zielwerte von 2 Prozent. Im Mai 2024 betrug die Jahresänderungsrate des Verbraucherpreisindex 3,3 Prozent. Diese erhöhte Gesamtinflation wird in erster Linie durch die nach wie vor hohe Kerninflation getragen, welche im Mai 2024 3,4 Prozent betragen hat.

Die Mitglieder des Offenmarktausschusses der US-Notenbank erwarten im Median ihrer Juni-Projektion eine Fed Funds Rate von 5,1 Prozent zum Jahresende 2024, womit statt drei Zinssenkungsschritten im März lediglich noch ein Zinssenkungsschritt im laufenden Jahr unterstellt wird. Die Erwartung zum US-Wirtschaftswachstum im Jahr 2024 wurden gegenüber den März-Projektionen unverändert bei 2,1 Prozent belassen. Die Inflation sollte in diesem Umfeld weiter in Richtung des Zielwerts von 2 Prozent zurückgedrängt werden, auch wenn gemäß den Juni-Projektionen dieser Prozess langsamer als bisher verlaufen sollte. Ende Juni wurden in den Forwards für 2024 Leitzinssenkungen durch die Fed in Höhe von circa 45 Basispunkten eingepreist.

Die 10-jährige US-Staatsanleiherendite, die Ende des 1. Quartals 2024 bei 4,21 Prozent notierte, erhöhte sich – insbesondere vor dem Hintergrund der reduzierten Zinssenkungserwartungen – bis Ende des 2. Quartals 2024 auf 4,39 Prozent. Da sich die Rendite 2-jähriger US-Staatsanleihen zum Ende des 1. Halbjahrs 2024 weiterhin auf einem spürbar höheren Niveau befand, verlief die Zinskurve im Bereich zwischen 2 Jahren und 10 Jahren – wie bereits seit Mitte 2022 – invers.

Renditen 10-jähriger Staatsanleihen im 2. Quartal 2024
Tagesschlussrenditen in Prozent p. a.
 28. März 202428. Juni 2024
USA4,214,39
Vereinigtes Königreich3,934,17
Japan0,701,04
Deutschland2,292,48

Trotz einer weiter abnehmenden und zuletzt auf dem Zielwert von 2 Prozent befindlichen Inflationsrate im Vereinigten Königreich beließ die Bank of England den Leitzins im Berichtszeitraum mit 5,25 Prozent unverändert. Wie in den anderen großen Währungsräumen stiegen auch die Renditen 10-jähriger britischer Staatsanleihen im 2. Quartal 2024 und notierten Ende Juni bei 4,17 Prozent.

Nachdem die Bank of Japan im März 2024 den Leitzins auf eine Spanne von 0,0 Prozent bis 0,1 Prozent festgesetzt hatte, wurde diese im 2. Quartal 2024 unverändert belassen. Gleichzeitig wurde dem Markt signalisiert, dass die Käufe japanischer Staatsanleihen zukünftig weiter gedrosselt werden könnten. Die Inflationsentwicklung blieb für japanische Verhältnisse hoch und sowohl in der Gesamt- als auch der Kernrate oberhalb von 2 Prozent. Im Verlauf des 2. Quartals 2024 stieg die Rendite 10-jähriger japanischer Staatsanleihen spürbar um 34 Basispunkte auf 1,04 Prozent Ende Juni.

Fußnoten

1
Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
2

Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse