Eurogruppe
Bei der Eurogruppe am 20. Juni 2024 im regulären Format befassten sich die Ministerinnen und Minister eingangs mit den Ergebnissen der Mission des Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Euroraum. Die Mission findet jährlich statt und ähnelt den Artikel-IV-Konsultationen für Staaten. Die geschäftsführende Direktorin des IWF Kristalina Georgieva stellte zunächst den Abschlussbericht des IWF vor. Demnach entwickle sich die wirtschaftliche Lage im Euroraum positiv. Die wirtschaftliche Erholung setze sich fort, die Arbeitsmärkte zeigten sich robust. Das Wirtschaftswachstum habe in 2023 bei 0,4 Prozent des BIP gelegen. Für das laufende Jahr erwarte der IWF ein Wachstum von 0,8 Prozent.
Kristalina Georgieva bescheinigte der Wirtschaft des Euroraums insgesamt betrachtet und trotz bestehender Abwärtsrisiken eine bemerkenswerte Resilienz. Die Einigung auf eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts würdigte sie als eine besondere Leistung. Mit den neuen Fiskalregeln seien angemessene fiskalische Anpassungen zu erwarten. Die IWF-Direktorin betonte in diesem Zusammenhang, dass stabile Staatsfinanzen eine wichtige Voraussetzung für Stabilität seien. Als ernstzunehmende mittelfristige Abwärtsrisiken für die Wirtschaft des Euroraums nannte Kristalina Georgieva das anhaltend niedrige Produktivitätswachstum und die fortschreitende Alterung der Bevölkerung. Um das Wirtschaftswachstum mittelfristig zu stärken, sollten beispielsweise die Integration der Finanzmärkte fortgesetzt, öffentliche Investitionen u. a. in Forschung und Entwicklung priorisiert sowie der Binnenmarkt u. a. durch eine höhere Arbeitsmarktmobilität gestärkt werden.
In der anschließenden Diskussion wurden die Einschätzungen des IWF weitgehend von den wortnehmenden Mitgliedstaaten bestätigt, insbesondere hinsichtlich der mittelfristigen Herausforderungen. Der Euroraum habe in den zurückliegenden Krisenjahren seine Widerstandskraft bewiesen. Künftig müsse aber eine besondere Balance bei der Förderung des Wachstums gemeistert werden, da fiskalische Stabilität und die kapitalintensiven Herausforderungen der Zeit, wie z. B. der grünen und digitalen Transformation, in Einklang gebracht werden müssten.
Im Anschluss stellte die Europäische Zentralbank (EZB) ihren diesjährigen Bericht über die internationale Rolle des Euro vor. Die Präsidentin der EZB Christine Lagarde erklärte, dass die internationale Verwendung des Euro im vergangenen Jahr weitgehend stabil geblieben sei. Nach wie vor sei der Euro weltweit die zweitwichtigste Währung. Die EZB-Präsidentin verwies jedoch auf bestehende Risiken durch die aktuellen internationalen geopolitischen Entwicklungen wie den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die eine stärkere Fragmentierung der globalen Zahlungssysteme begünstigen können. Zur Stützung der internationalen Rolle des Euro sei es nach Einschätzung der EZB wichtig, die Wirtschafts- und Währungsunion weiter zu stärken, die Finanzmärkte tiefer zu integrieren und eine bessere Infrastruktur für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro mit zentralen Partnern durch Verknüpfung des Targetsystems des Euroraums mit Bezahlsystemen anderer Länder zu entwickeln. Insbesondere der digitale Euro könne den Weg für grenzüberschreitende Zahlungen in digitalen Zentralbankwährungen ebnen.
In der Diskussion zeigte sich, dass sich die Mitgliedstaaten der Eurogruppe der Herausforderungen bewusst sind, insbesondere mit Blick auf den aktuellen internationalen Kontext. Es wurde festgehalten, dass eine solide Wirtschafts- und Fiskalpolitik im Euroraum sowie eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion angezeigt seien, um die internationale Rolle des Euros weiterhin zu wahren und zu stärken. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die hohe Bedeutung der Kapitalmarktunion und der Bankenunion thematisiert.
Bei der Eurogruppe im inklusiven Format fand im Anschluss ein Austausch zum Thema Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang mit Industriepolitik und Marktintegration statt. Kristalina Georgieva, die als geschäftsführende Direktorin des IWF auch an dieser Sitzung teilnahm, äußerte sich skeptisch gegenüber industriepolitischen Maßnahmen. Europa müsse zwar proaktiv die Herausforderungen der Zeit angehen, z. B. in den Bereichen Demografie, Energie oder Klima. Dabei sollten industriepolitische Maßnahmen idealerweise nur eine kleine Rolle spielen, zeitlich beschränkt sein und gezielt eingesetzt werden. Die Geschichte habe gezeigt, dass die Mehrzahl der industriepolitischen Maßnahmen in die falsche Richtung gegangen sei. Die IWF-Direktorin nannte zwei Voraussetzungen, die derartige Maßnahmen rechtfertigen würden: Marktversagen und fehlende Alternativen, die weniger verzerrend wirken.
Die Europäische Kommission teilte einerseits die Vorbehalte des IWF. Andererseits erklärte sie, dass umfassend auf die Herausforderungen reagiert werden müsse, auch mit Blick auf den Inflation Reduction Act und das Ende von NextGenEU im Jahr 2026. In der anschließenden Debatte äußerte sich die Mehrheit der wortnehmenden Mitgliedstaaten skeptisch gegenüber industriepolitischen Maßnahmen, auch aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit. Der deutsche Sitzungsvertreter betonte, dass insbesondere horizontale Maßnahmen im Sinne der Verbesserung von Rahmenbedingungen durch strukturelle Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitrügen. Hierunter falle u. a. auch der Abbau von Bürokratie.
ECOFIN
Beim Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 21. Juni 2024 befassten sich die Mitgliedstaaten erneut mit dem Paket zur „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“. Schwerpunkte des Pakets sind die Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Verwendung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, die Schaffung einer harmonisierten Rechtsgrundlage für transaktionsbezogene Meldesysteme, die Senkung der Bürokratielast grenzüberschreitend tätiger Unternehmen und die Novellierung der Vorschriften für elektronische Plattformen, die im Beherbergungs- und Personentransportsektor Leistungen erbringen.
Das Thema stand bereits im Mai auf der Tagesordnung. Ziel der Befassung war die Einigung auf die Inhalte des Rechtsetzungspakets, mit dessen Regelungen das Mehrwertsteuerrecht der Europäischen Union (EU) weiter an die fortschreitende Digitalisierung angepasst werden soll. Die notwendige Einstimmigkeit konnte wie auch schon im Mai aufgrund der fortbestehenden Ablehnung Estlands nicht erzielt werden. Estland begründete seine Ablehnung damit, dass seine systematischen Bedenken gegen die Neuregelung der Mehrwertbesteuerung von Plattformen im Beherbergungs- beziehungsweise Personentransportsektor nicht ausgeräumt seien.
Aus Sicht der Bundesregierung sind die Bestimmungen zur E-Rechnung sowie den Meldesystemen von besonderer Bedeutung. Der deutsche Sitzungsvertreter betonte, dass der Ausbau der E-Rechnung als digitale Lösung den Unternehmen erhebliche Erleichterungen bringen werde. Eine Einigung auf ein einheitliches Regelwerk, wie es der Kompromisstext vorsehe, sei im Interesse der europäischen Wirtschaft und daher dringend geboten, da ansonsten neue Hürden für den Binnenmarkt aufgebaut werden würden. Die weiteren wortnehmenden Mitgliedstaaten stimmten dem von der Präsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschlag ebenfalls zu. Das Dossier wird unter der ungarischen Ratspräsidentschaft weiter beraten.
Danach unterrichtete die Ratspräsidentschaft die Mitgliedstaaten über den Stand aktueller Gesetzgebungsvorschläge im Finanzdienstleistungsbereich. Die belgische Ratspräsidentschaft erklärte, dass zuletzt Verhandlungsmandate des Rats in zentralen Themenbereichen, wie das Rahmenwerk für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung im Bankenbereich (Crisis Management and Deposit Insurance, CMDI), die Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) und die Änderungsverordnung im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung beziehungsweise den Datenaustausch zwischen Aufsichtsbehörden (Berichtspflichten), erreicht werden konnten.
Der deutsche Sitzungsvertreter würdigte in seinem Kommentar die Verhandlungsmandate zu CMDI, RIS und Berichtspflichten als sehr gute und ausgewogene Kompromisse. Diese gelte es in den anstehenden Trilogverhandlungen zu verteidigen. Bei CMDI sei der Instrumentenkasten zur Sicherung der Finanzstabilität erweitert worden, ohne dabei wichtige ordnungspolitische Prinzipien aufzugeben. Die allgemeine Ausrichtung sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Bankenunion. Für die Bundesregierung sei es insbesondere wichtig, dass bewährte nationale Systeme wie die Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, Insolvenzverfahren für kleine und mittlere private Banken sowie die primäre Haftung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank erhalten werden konnten.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt berichtete die Europäische Kommission über den Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Die Europäische Kommission gab an, nun insgesamt 49 Zahlungsanträge mit einem Volumen von insgesamt 240,3 Mrd. Euro bewilligt zu haben. Weitere Zahlungsanträge in Höhe von insgesamt 30 Mrd. Euro seien noch in der Prüfung. Darunter befänden sich u. a. die Anträge von Belgien, Bulgarien, Zypern, Spanien, Griechenland, Kroatien, Italien, den Niederlanden, Rumänien und der Slowakei.
Die Europäische Kommission erklärte, dass sie für dieses Jahr noch den Eingang weiterer 30 Zahlungsanträge erwarte. Mit diesen würde dann das Gesamtvolumen der ausgezahlten Beträge auf mehr als 300 Mrd. Euro steigen. Die Mitgliedstaaten seien bei der Umsetzung ihrer Programme erfolgreich, allerdings werde die Zeit für weitere Maßnahmen allmählich knapp, da die Fazilität im Rahmen von NextGenEU Ende 2026 auslaufe.
Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass sie u. a. von Deutschland am 30. April 2024 den Antrag auf eine Revision mit dem zusätzlichen Ziel der Ergänzung des REPowerEU-Kapitels erhalten habe. Dieser werde nun geprüft und bis zur Sommerpause bearbeitet. Im Anschluss an die Ausführungen der Europäischen Kommission verabschiedete der Rat den Durchführungsbeschluss zur Revision des Aufbau- und Resilienzplans von Irland nach Art. 21 ARF-Verordnung und die Ergänzung um ein REPowerEU-Kapitel.
Daran anschließend präsentierte die Europäische Kommission ihr Frühjahrspaket 2024 den damit zusammenhängenden weiteren Zeitplan. Das Paket enthält u. a. länderspezifische Empfehlungen für alle 27 Mitgliedstaaten und die Ergebnisse der vertieften Überprüfungen im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten. Darüber hinaus schlägt die Europäische Kommission gemäß Art. 126 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU erste Schritte zur Eröffnung von Defizitverfahren für sieben Mitgliedstaaten vor. Dazu gehören Belgien, Frankreich, Italien, Malta, die Slowakei, Ungarn und Polen. Hinsichtlich des laufenden Defizitverfahrens gegen Rumänien kommt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen zur Rückführung des übermäßigen Defizits ergriffen habe.
Die Beschlüsse zur Annahme der länderspezifischen Empfehlungen, der Ratsschlussfolgerungen zu makroökonomischen Ungleichgewichten und zur Feststellung übermäßiger Defizite sollen beim ECOFIN im Juli 2024 gefasst werden. Um die Konsistenz des präventiven und des korrektiven Arms des reformierten Regelwerks sicherzustellen, werden die Empfehlungen des Rats zur Korrektur der übermäßigen Defizite mit quantitativen Vorgaben voraussichtlich Ende des Jahres festgelegt.
Im Anschluss an die Erläuterungen der Europäischen Kommission erklärte der deutsche Sitzungsvertreter, dass das Frühjahrspaket momentan noch von deutscher Seite geprüft werde. Die Behandlung des Themas Wettbewerbsfähigkeit in den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen werde aber begrüßt. Sie zeige, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in erster Linie durch Strukturreformen auf Ebene der Mitgliedstaaten erfolgen müsse. Die Aussagen der Europäischen Kommission zu den Defizitverfahren begrüßte der deutsche Sitzungsvertreter ebenso. Die Verfahren seien wichtig für die Glaubwürdigkeit des reformierten Fiskalregelwerks.
Wenig Verständnis zeigte der deutsche Sitzungsvertreter für das Vorgehen der Europäischen Kommission, die Staatsverschuldung bei der Einstufung der Ungleichgewichte im Ungleichgewichterfahren nicht mehr zu berücksichtigen. Auf die Kritik der Europäischen Kommission an den Investitionen in Deutschland erwiderte der deutsche Sitzungsvertreter, dass die investiven Ausgaben aus dem Bundeshaushalt derzeit auf einem Rekordhoch lägen. In der weiteren Debatte unterstützten mehrere Mitgliedstaaten die deutsche Position zur Wettbewerbsfähigkeit beziehungsweise den Defizitverfahren.
Im Anschluss befassten sich die Mitgliedstaaten mit den ökonomischen und finanziellen Folgen des Kriegs in der Ukraine. Vorübergehend per Video zugeschaltet war wie im Mai 2024 der ukrainische Finanzminister Serhiy Marchenko, der von den aktuellen Entwicklungen in der Ukraine berichtete. Demnach gebe es zunehmende Probleme im Bereich der Energieerzeugung im Zuge gezielter Angriffe Russlands auf die Infrastruktur. Diese hätten zu einer Reduzierung der Energieerzeugungskapazitäten von rund 20 Prozent geführt. Die aktuellen Finanzbedarfe der Ukraine seien entsprechend hoch, auch im Bereich Militär. Der ukrainische Finanzminister machte in seinem Beitrag die hohe Dankbarkeit der Ukraine für die bisher geleisteten Hilfen deutlich. In diesem Zusammenhang erwähnte er auch die internationale Wiederaufbaukonferenz in Berlin, die er als wirkungsvolles Signal würdigte.
Der deutsche Sitzungsvertreter machte im Beisein des ukrainischen Finanzministers deutlich, dass die EU auch in den kommenden Jahren die Ukraine finanziell unterstützen müsse. Er bedankte sich in diesem Zusammenhang bei allen, die die Wiederaufbaukonferenz in Berlin unterstützt und zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Bei der Konferenz in Berlin wurden über 110 Vereinbarungen unterzeichnet. Insgesamt wurde eine Unterstützung in Höhe von über 16 Mrd. Euro angekündigt.
Anschließend sprachen die Mitgliedstaaten über die zusätzlichen Darlehen für die Ukraine, die durch die Nutzung außerordentlicher und unerwarteter Erträge aus immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank umgesetzt werden sollen. Hierzu legte die Europäische Kommission ein Hintergrunddokument vor. Die Europäische Kommission und Italien als G7-Präsidentschaft informierten über die mögliche Ausgestaltung der Darlehen an die Ukraine in Höhe von ungefähr 50 Mrd. US-Dollar, auf die sich die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs auf dem G7-Gipfel in Apulien geeinigt hatten. Die wortnehmenden Mitgliedstaaten signalisierten hierzu ihre grundsätzliche Zustimmung. Die Ausgestaltung müsse aber noch im Detail geklärt werden. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wurde mandatiert, das Konzept weiter bis zum nächsten ECOFIN im Juli 2024 auszuarbeiten und dem Rat zu berichten.
Der deutsche Sitzungsvertreter wie auch eine Reihe von Mitgliedstaaten sprachen sich für eine faire Lastenteilung aus und mahnten zu einer zügigen Operationalisierung. Darüber hinaus verwiesen der deutsche Sitzungsvertreter und einige Mitgliedstaaten auf die Notwendigkeit, dass das europäische wie auch internationale Recht eingehalten werden müsse und dass so viele Partner wie möglich für das neue Hilfspaket gewonnen werden müssten.
Abschließend befassten sich die Mitgliedstaaten unter „Verschiedenes“ mit dem UN Special Committee on Taxation. Hintergrund ist, dass bei den Vereinten Nationen eine „UN Framework Convention on International Tax Cooperation“ erarbeitet werden soll. Zur Vorbereitung dieser Rahmenkonvention werden gegenwärtig als erster Schritt Terms of Reference (ToR) erarbeitet. Die ToR sollen der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Herbst 2024 vorgelegt werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings erhebliche inhaltliche und prozedurale Defizite des Verhandlungsprozesses.
Die belgische Ratspräsidentschaft berichtete zunächst von dem Verhandlungsprozess bei den UN in New York. Dieser gestalte sich aktuell schwierig, da er nicht konsistent mit den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sei. Die belgische Ratspräsidentschaft unterstrich, dass eine gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten wichtig sei. Die Europäische Kommission unterstützte den Ansatz einer koordinierten Haltung aller Mitgliedstaaten der EU und rief dazu auf, Themen zu identifizieren und in den Verhandlungsprozess einzubringen, die allgemein zustimmungsfähig seien.