Liebe Leserinnen, liebe Leser,
am 17. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028, den Nachtrag zum Bundeshaushalt 2024 sowie eine umfassende Wachstumsinitiative für Deutschland beschlossen. Die Beschlüsse zeigen, wie finanzpolitische Solidität mit politischen Schwerpunktsetzungen und wirtschaftspolitischen Impulsen in Einklang gebracht werden können.
Die Einhaltung der Regelgrenze der Schuldenbremse führt zum Wiederaufbau fiskalischer Puffer, um auch in zukünftigen Krisen umfangreich gegensteuern zu können, sichert die fiskalische Tragfähigkeit und senkt die Zinsausgaben. Gleichzeitig zeigen die Beschlüsse die Flexibilität der Schuldenbremse, die insbesondere keine starre Obergrenze festlegt. Die wirtschaftliche Erholung im laufenden Jahr verläuft schwächer als in der dem Bundeshaushalt 2024 zugrundeliegenden Herbstprojektion 2023 erwartet. Im Nachtrag zum Bundeshaushalt 2024 erlaubt die Schuldenbremse daher konjunkturbedingt eine höhere Nettokreditaufnahme. Damit werden die Mehrbelastungen im Vollzug 2024 – durch niedrigere Steuereinnahmen, höhere Arbeitsmarktausgaben und insbesondere die gestiegenen Kosten für die Förderung der Erneuerbaren (EEG-Umlage) – ausgeglichen.
Die Schuldenbremse führt außerdem dazu, dass die Ausgaben sich in Jahren ohne außergewöhnliche Krisen auf einem Pfad im Einklang mit den mittelfristigen Einnahmen bewegen. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 setzt den Pfad der finanzpolitischen Normalisierung gegenüber den Krisenjahren fort. Der Entwurf sieht keinen weiteren Anstieg der Ausgaben vor und macht damit einen weiteren Schritt zurück zum Pfad der Ausgaben von vor den Krisenjahren. Die Gesamtausgaben sinken von rund 489 Mrd. Euro (Bundeshaushalt 2024 inklusive Nachtrag) auf 481 Mrd. Euro. Und dennoch ist dieser Haushalt kein Sparhaushalt, sondern ein Haushalt, der vieles möglich macht.
Die Schuldenbremse zwingt dazu, Prioritäten zu setzen, und verhindert, dass Zielkonflikte lediglich mithilfe höherer Verschuldung und zulasten nachfolgender Generationen gelöst werden. Die Bundesregierung setzt in ihrem Entwurf die Schwerpunkte auf mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren, gesellschaftlichen Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierten Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum. Zudem investiert der Bund dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist: bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und digitaler Infrastruktur. Für das Jahr 2025 sind Investitionsausgaben des Bundes auf Rekordhöhe vorgesehen. Sie steigen im Vergleich zum Vorjahr nochmals an, auf rund 78 Mrd. Euro; im Jahr 2024 lagen sie bereits bei rund 71 Mrd. Euro. Im Jahr 2019 lagen die Investitionen noch bei rund 38 Mrd. Euro. Der Aufwuchs der Investitionen bleibt auch nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen bestehen.
Der Haushaltsentwurf 2025 und der mittelfristige Finanzplan bis 2028 ermöglichen eine Wachstumsinitiative, die erste Schritte zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts und somit des Wachstumspotenzials in Deutschland setzt. Das Bundeskabinett hat das angebotsseitige Maßnahmenpaket mit 49 Einzelmaßnahmen beschlossen, durch das Arbeits-, Innovations- und Investitionsanreize gestärkt werden, unnötige Bürokratie abgebaut, der Kapitalmarkt gestärkt sowie der Energiemarkt weiterentwickelt und an die Herausforderungen der Dekarbonisierung angepasst wird.
Der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 und die Wachstumsinitiative ermöglichen zudem eine umfassende Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. So wird die kalte Progression vermieden und der Einkommensteuertarif entsprechend der Inflation angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 um rund 23 Mrd. Euro (gesamtstaatlich) entlastet. Damit werden Arbeitsanreize für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt und die Attraktivität des Standorts Deutschland wird gestärkt. In der Wachstumsinitiative sind weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und Selbstständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart, etwa bei Abschreibungen, Forschungszulage, Förderung der Elektromobilität, Verlängerung der Stromsteuersenkung und Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit. Die Übernahme der EEG-Umlage durch den Bund entlastet auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe.
Die Entwürfe für den Bundeshaushalt und die Wachstumsinitiative setzen Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland, und dies im Einklang mit der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse. In der aktuellen Ausgabe des Monatsberichts stellen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte der Wachstumsinitiative sowie des Entwurfs für den Bundeshaushalts 2025 vor.
Außerdem beantwortet Bundesfinanzminister Christian Lindner im Interview Fragen rund um die Wachstumsinitiative und den Bundeshaushalt. Er geht insbesondere darauf ein, wieso Deutschland gerade jetzt eine Wachstumsinitiative benötigt, und erläutert, dass diese einen Wechsel darstellt von Umverteilung, Subventionierung und staatlicher Lenkung hin zu Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung sowie dem Respekt vor Eigentum und unternehmerischem Risiko. Zudem gibt er einen Einblick, welche Schwerpunkte im Bundeshaushalt für ihn wichtig sind.
In der Rubrik „Blick von außen – Der ökonomische Gastbeitrag“ diskutiert Prof. Dr. Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Professorin an der Technischen Universität Nürnberg, den Hochlauf klimaneutraler Energieträger auf Basis von Wasserstoff. In ihrem Beitrag zeigt sie Handlungsbedarf sowie mögliche Handlungsoptionen auf, denn die für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft benötigten Wasserstoffbedarfe werden bisweilen unterschätzt.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das durch die evidenzbasierte Beratung einen wertvollen Beitrag zur Politikberatung leistet und regelmäßig wichtige Impulse zur Finanz- und Wirtschaftspolitik setzt. Am 4. Juli 2024 haben wir mit zahlreichen Gästen das 75-jährige Bestehen des Wissenschaftlichen Beirats im Rahmen eines Economic Dialogue mit Bundesfinanzminister Christian Lindner gefeiert. Wir geben Ihnen in dieser Ausgabe einen Einblick in die Jubiläumsveranstaltung.
Ich wünsche Ihnen viele Freude bei der Lektüre.
Ihr Dr. Wolf Heinrich Reuter
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen