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BMF-Monatsbericht August 2024

Inhalt

Editorial

22.08.2024
Porträtfoto von Dr. Wolf Heinrich Reuter BildVergroessern

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

am 12. Juli 2024 haben die Expertenkommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „Vereinfachte Unternehmensteuer“ offiziell ihre Berichte an Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ stellt in ihrem Bericht verschiedene Vorschläge vor, die der Vereinfachung für Steuerpflichtige und für die Verwaltung dienen. Die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ präsentiert in ihrem Bericht zahlreiche Vorschläge, um die grundlegende Struktur der Unternehmensbesteuerung zu reformieren. Der Fokus dieser Vorschläge liegt dabei auf der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im internationalen Vergleich. Wir werden im BMF nun die Vorschläge beider Expertenkommissionen hinsichtlich möglicher Realisierungsoptionen intensiv prüfen.

Zudem fand im Juli 2024 die Jahreskonferenz des Netzwerks empirische Steuerforschung (NeSt) im BMF statt. Die Jahreskonferenz dient dem regelmäßigen Austausch verschiedener Stakeholder aus den Bereichen der Steuerlehre, der Steuerdaten, des Steuerrechts und der Besteuerungsverfahren, um die Dateninfrastruktur für die empirische Steuerforschung in Deutschland zu verbessern.

Im Interview beantwortet Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMF, Fragen zu den Berichten der Expertenkommissionen und der Jahreskonferenz NeSt. Dabei erläutert sie u. a., welche Vorschläge aus den beiden Kommissionsberichten sie für besonders relevant hält und wie es mit diesen Vorschlägen weitergeht. Außerdem geht sie darauf ein, welche Aspekte der Jahreskonferenz des NeSt aus ihrer Sicht hervorzuheben sind und berichtet, wofür sich das NeSt konkret einsetzt.

Die BMF-Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2023“ wurde bereits veröffentlicht. Sie bietet einen vergleichenden Überblick zur internationalen Besteuerung. Im Ergebnis zeigt sich dabei, dass Deutschlands Steuer- und Abgabesystem in der Lage ist, ein vergleichsweise hohes Niveau an öffentlichen Leistungen zu finanzieren. Die deutsche Abgabenquote bewegt sich dabei mit knapp unter 40 Prozent im oberen Mittelfeld der betrachteten OECD-Staaten. Der internationale Vergleich zeigt auch, dass die Belastung von Kapitalgesellschaften in Bezug auf die nominalen Steuersätze hierzulande hoch ist und die deutsche Wirtschaft dadurch vor strukturellen Herausforderungen steht. Auch bei der Belastung des Faktors Arbeit durch Steuern und Sozialabgaben befindet sich Deutschland im internationalen Vergleich in der Spitzengruppe.

Es gilt daher, mit einer wachstumsorientierten Steuerpolitik die Steuer- und Abgabenlast mittelfristig insbesondere für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau abzusenken. Die Bundesregierung begegnet diesen Herausforderungen im Rahmen der Wachstumsinitiative, die auch eine Vielzahl an steuerlichen Maßnahmen enthält. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Produktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die dadurch angestrebte Erhöhung des Wachstumspotenzials schafft wirtschaftliche Freiräume und fördert zugleich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die angebotsseitigen Maßnahmen der Wachstumsinitiative für eine höhere wirtschaftliche Dynamik können dabei lediglich erste Schritte sein, um das Ziel einer international wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabenlast zu erreichen.

Für Entwicklungs- und Schwellenländer mit absehbar nicht tragfähigen Staatsfinanzen ist eine Restrukturierung ihrer Auslandsverbindlichkeiten oft die einzige Möglichkeit, um ihre wirtschaftliche Lage und die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren. Das G20 Common Framework for Debt Treatments ist ein etabliertes Instrument zur internationalen Koordinierung von Schuldenbehandlungen für die ärmsten Staaten der Welt. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig für eine Weiterentwicklung dieses Common Framework ein, damit dieses insbesondere in seiner Umsetzung geordneter, vorhersehbarer und schneller gestaltet wird.

Das europäische Bankenabwicklungsrahmenwerk wurde als Reaktion auf die Finanzmarktkrise der Jahre 2007 bis 2009 geschaffen und seit dem Jahr 2015 schrittweise umgesetzt. Nach acht Jahren der Aufbauphase wurden bis Ende des Jahres 2023 bedeutsame Meilensteine erreicht, wie die Zielausstattung des europäischen Abwicklungsfonds. Was in diesen acht Jahren erreicht wurde und welche künftigen Herausforderungen es in diesem Bereich gibt, erfahren Sie in dieser Ausgabe.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Ihr Dr. Wolf Heinrich Reuter
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen