Entwicklung des Steueraufkommens
Steueraufkommen insgesamt
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Juli 2024 um rund 8 Prozent unter dem Wert vom Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, ging gegenüber Juli 2023 um rund 11 Prozent zurück. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge erhöhten sich – wie schon in den vergangenen Monaten – beträchtlich. Die Zuwachsrate war allerdings aufgrund der höheren Vorjahresbasis im Berichtsmonat wesentlich niedriger als in den vorhergehenden Monaten. Auch bei der veranlagten Einkommensteuer war eine Verbesserung der Einnahmen zu verzeichnen. Diese stiegen um 0,2 Mrd. Euro an. Bei der Lohnsteuer betrug der Aufkommenszuwachs mehr als 6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, was die bisher höchste monatliche Zuwachsrate in diesem Jahr war. Ein erheblicher Einnahmerückgang zeigte sich hingegen bei den Steuern vom Umsatz. Allerdings war hier die Vorjahresbasis durch einen Sondereffekt deutlich überzeichnet. Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag ging im Vorjahresvergleich stark zurück. Der Anstieg der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis Juli 2024) lag bei knapp 2 Prozent.
Das Aufkommen der Bundessteuern lag im Berichtsmonat insgesamt um fast 6 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Größere Einnahmeanstiege waren beim Solidaritätszuschlag, bei der Tabaksteuer, der Versicherungsteuer, der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Luftverkehrsteuer zu verzeichnen. Bei der Tabaksteuer wurden erhebliche dem Vormonat Juni zugehörige Einnahmen erst im Juli aufkommenswirksam gebucht. Das Aufkommen aus der Energiesteuer stieg leicht an. Die Einnahmen aus der Stromsteuer und der Alkoholsteuer dagegen gingen zurück. Der Aufkommensrückgang bei der Stromsteuer spiegelte weiterhin die Entlastungswirkung des Strompreispakets wider.
Das Aufkommen aus den Ländersteuern verzeichnete im Berichtsmonat einen erheblichen Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um mehr als 18 Prozent. Sowohl die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer als auch die aus der Grunderwerbsteuer stiegen um rund 20 Prozent an.
Verteilung auf die Gebietskörperschaften
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen lagen im Juli 2024 um fast 10 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Dies war vor allem auf die beträchtlichen Einnahmerückgänge bei den Gemeinschaftsteuern – insbesondere den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und den Steuern vom Umsatz – zurückzuführen. Daneben minderten auch die höheren Auszahlungsbeträge an Regionalisierungsmitteln und Bundesergänzungszuweisungen die Einnahmen des Bundes. Verbessert wurde die Einnahmesituation des Bundes dagegen durch den Anstieg der Einnahmen aus den Bundessteuern sowie einen Rückgang der Eigenmittelabführung an die Europäische Union. Bei den Steuern vom Umsatz fiel der Rückgang im Berichtsmonat beim Bund stärker aus als beim Aufkommen aus dieser Steuerart insgesamt. Dies steht in Zusammenhang mit Änderungen bei den Festbeträgen, die gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder und Gemeinden übertragen werden (s. a. zur aktuellen Verteilung Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Juli 2024“).
Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Juli 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufgrund des Einnahmerückgangs bei den gemeinschaftlichen Steuern und trotz des Anstiegs der Einnahmen aus Ländersteuern ein Minus von 7 Prozent. Das Aufkommen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stieg im Berichtsmonat um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Umsatzsteuerverteilung im Juli 2024
Der Anteil von Bund, Ländern und Gemeinden am Aufkommen der Steuern vom Umsatz berechnet sich für den Monat Juli 2024 wie in Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Juli 2024“ dargestellt.
Bund | Länder | Gemeinden | |
USt-Anteil gemäß § 1 FAG | 52,8 Prozent | 45,2 Prozent | 2,0 Prozent |
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am Aufkommen (24.456 Mio. Euro) | 12.916 Mio. Euro | 11.052 Mio. Euro | 488 Mio. Euro |
Hinzu (+)/ab (-): | -1.062 Mio. Euro | +862 Mio. Euro | +200 Mio. Euro |
Anteil nach Festbeträgen: | 48,5 Prozent | 48,7 Prozent | 2,8 Prozent |
11.855 Mio. Euro | 11.913 Mio. Euro | 688 Mio. Euro | |
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||
Quelle: Bundesministerium der Finanzen |
Konjunkturelles Umfeld
Die Konjunktur in Deutschland tritt aktuell auf der Stelle. Nachdem im 1. Quartal 2024 noch ein Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in preis-, saison- und kalenderbereinigter Rechnung gegenüber dem Vorquartal zu beobachten gewesen war, gab es im 2. Quartal 2024 nach erster Schätzung des Statistischen Bundesamts einen leichten Rückgang. Quantitative Angaben zu den einzelnen Komponenten liegen noch nicht vor. Qualitativ berichtete das Statistische Bundesamt, dass verwendungsseitig insbesondere die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten rückläufig gewesen seien.
Der leichte Rückgang des BIP spiegelt u. a. die schwache Entwicklung einiger Indikatoren in den vergangenen Monaten wider. So ist nach neuesten Zahlen die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Juni zwar wieder gestiegen, konnte den kräftigen Rückgang aus dem Mai aber nicht einmal zur Hälfte kompensieren. Der Wiederanstieg war dabei vor allem auf die Industrieproduktion zurückzuführen, im Baugewerbe kam es nur zu einem sehr leichten Anstieg. Noch schwächer entwickelten sich die Exporte. Die nominalen Warenexporte gingen im Juni – wie schon im Vormonat – deutlich zurück und büßten damit die Zuwächse seit Jahresbeginn nahezu ein. Die nominalen Warenimporte stiegen dagegen leicht gegenüber Mai an.
Frühindikatoren deuten nicht auf eine unmittelbar bevorstehende Belebung von Industriekonjunktur und Auslandsgeschäften hin. Das ifo Geschäftsklima im Verarbeitenden Gewerbe hat sich zuletzt eingetrübt. Die ifo Exporterwartungen liegen nach wie vor im leicht negativen Bereich. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im Juni zwar gestiegen, der Zuwachs ist aber maßgeblich auf Inlandsaufträge zurückzuführen.
Die Inflationsrate lag im Juli weiterhin etwas oberhalb von 2 Prozent und damit wohl unterhalb der gesamtwirtschaftlichen Lohnanstiege, sodass sich die Erholung der Reallöhne und der Kaufkraft fortsetzte. Am Arbeitsmarkt blieb das zweigeteilte Bild der vergangenen Monate bestehen. Während die Beschäftigung weiterhin auf historisch hohem Niveau lag, machte sich die schwache Konjunktur in einem parallelen Anstieg der Arbeitslosigkeit bemerkbar. Insbesondere im konjunkturnahen Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs III wurden zuletzt Zuwächse der Arbeitslosigkeit verzeichnet.
Mit Blick auf die aufwärtsgerichtete Entwicklung der Realeinkommen und die robuste Beschäftigungssituation ist zu erwarten, dass vor allem der private Konsum die wirtschaftliche Dynamik im weiteren Jahresverlauf stützen wird. Das spiegelt sich auch darin wider, dass sich das Geschäftsklima im Dienstleistungsbereich aktuell deutlich besser darstellt als in der Industrie und sich das Konsumklima nach Schätzungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zuletzt leicht verbessert hat. Gleichzeitig bleibt im konsumnahen Bereich die konjunkturelle Unsicherheit spürbar. So ist das Geschäftsklima im Juli erstmals seit langem auch im Dienstleistungsbereich gefallen. Laut aktuellen Umfragen der GfK profitiert die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zwar spürbar von steigenden Realeinkommen. Allerdings bleibt auch die Sparneigung weiter erhöht, was den unmittelbaren Ausblick bei den konsumnahen Unternehmen trüben dürfte. Die konjunkturelle Dynamik in der 2. Jahreshälfte könnte also auch maßgeblich davon beeinflusst werden, inwieweit sich zusätzliches Realeinkommen tatsächlich in zusätzliche Konsumausgaben übersetzen wird.
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuer wies das Bruttoaufkommen im Juli 2024 einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 5 Prozent auf. Die aktuell schwache Konjunktur zeigt sich auf dem Arbeitsmarkt vor allem über einen Anstieg der Arbeitslosigkeit (s. o.). Für die Einnahmen aus der Lohnsteuer ist aber maßgeblich die Beschäftigungsentwicklung relevant. Die Beschäftigung verzeichnet nach wie vor leichte Zuwächse gegenüber dem Vorjahr, auch wenn sich der Stellenaufbau zunehmend abgeschwächt hat. Gleichzeitig liegt allerdings auch die Kurzarbeit auf höherem Niveau als im Vorjahresmonat, was für sich genommen dämpfend auf die Aufkommensentwicklung der Lohnsteuer wirkt. Insgesamt resultieren somit aus den Arbeitsmarktzahlen derzeit keine nennenswerten Impulse für die Lohnsteuer. Einschlägig für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist daher vor allem die Entwicklung der nominalen Löhne. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil des Lohnzuwachses noch immer mit der Zahlung von steuerfreier Inflationsausgleichsprämie in Verbindung steht. Da auch die deutlichen Entlastungen durch die mit dem Inflationsausgleichsgesetz verabschiedeten Tarifänderungen im Jahr 2024 den Anstieg des Lohnsteueraufkommens dämpfen, dürfte die Zuwachsrate des Bruttoaufkommens aus der Lohnsteuer weiterhin unterhalb des aus dem Nominallohnwachstum zu erwartenden Niveaus liegen. Nach Abzug der in der Summe gegenüber dem Vorjahr kaum veränderten Kindergeldzahlungen ergibt sich beim Kassenaufkommen der Lohnsteuer ein Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat von rund 6 Prozent.
Veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer und Körperschaftsteuer im Juli 2024 wurde im Wesentlichen durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung bestimmt. Der Schwerpunkt der Veranlagungen liegt aktuell auf dem Jahr 2022. Bei der veranlagten Einkommensteuer ergaben sich zudem hohe Erstattungsbeträge aus der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023. Für die Einnahmeentwicklung dieses Monats ergaben sich hieraus im Vorjahresvergleich kaum Impulse. Während sich bei der veranlagten Einkommensteuer in der Summe aus nachträglichen Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen eine leichte Aufkommensverbesserung um etwa 0,2 Mrd. Euro ergab, ging das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer um etwa 0,3 Mrd. Euro zurück. Die Auszahlung der Forschungszulage aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer hat sich gegenüber dem Juli 2023 mit einem Zuwachs um fast 140 Prozent mehr als verdoppelt, bleibt allerdings mit rund 4 Mio. Euro für das Kassenergebnis nicht relevant. Die aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlte Forschungszulage erhöhte sich um rund 70 Prozent auf etwa 60 Mio. Euro. Im Ergebnis blieben die Kasseneinnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer geringfügig negativ. Dies bedeutete gegenüber dem Vorjahresmonat einen Anstieg um etwa 0,2 Mrd. Euro. Das Kassenaufkommen der Körperschaftsteuer ging um 0,3 Mrd. Euro auf -0,6 Mrd. Euro zurück.
Kapitalertragsteuern
Der bisher in diesem Jahr beobachtete sehr starke Anstieg des Aufkommens der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge schwächte sich im Juli 2024 mit einem Plus von 81 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat etwas ab. Die sich in den Vormonaten abzeichnende Stabilisierung des monatlichen Aufkommensniveaus auf einem Wert um circa 1,4 Mrd. Euro setzte sich damit fort.
Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag war im Berichtsmonat mit einem Minus von rund 55 Prozent ein starker Aufkommensrückgang gegenüber dem Juli 2023 zu verzeichnen. Das monatliche Aufkommen aus dieser Steuerart hängt maßgeblich von den Dividendenzahlungszeitpunkten der großen Kapitalgesellschaften ab, die im Jahresvergleich einer beträchtlichen unterjährigen Fluktuation unterliegen. Der aktuelle Rückgang hatte sich daher bereits mit dem starken Einnahmeanstieg im Vormonat abgezeichnet. Verstärkt wurde der Einnahmerückgang durch einen Einzelfall mit besonders hohen Dividendenzahlungen im Vergleichsmonat Juli 2023, bei dem für das aktuelle Jahr mit wesentlich geringeren Ausschüttungsbeträgen zu rechnen gewesen war. Damit wiesen die Einnahmen aus dieser Steuerart nunmehr kumuliert im bisherigen Jahresverlauf einen Rückgang um rund 10 Prozent auf.
Steuern vom Umsatz
Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz gingen im Berichtsmonat um rund 9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Hierbei verringerte sich das Aufkommen sowohl bei der (Binnen-)Umsatzsteuer (-10 Prozent) als auch bei der Einfuhrumsatzsteuer (-5 Prozent). Allerdings war das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer im Vorjahr durch beträchtliche Einnahmen aus dem sogenannten One-Stop-Shop-Verfahren (s. a. Monatsbericht August 2023) deutlich überzeichnet. Dennoch spiegelt die Aufkommensentwicklung bei der Umsatzsteuer auch wider, dass der private Konsum trotz der sich erholenden Realeinkommen kaum an Dynamik gewonnen hat. Die Einwicklung der Einfuhrumsatzsteuereinnahmen steht im Einklang mit der Entwicklung der nominalen Warenimporte, die gemäß den aktuell vorliegenden Zahlen im Juni über 6 Prozent unterhalb des Wertes des Vorjahresmonats lagen.
Kumuliert erhöhten sich die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz im bisherigen Jahresverlauf nur um etwa 1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.