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BMF-Monatsbericht August 2024

Inhalt

Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik

22.08.2024

Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe am 15. Juli 2024 und des ECOFIN-Rats am 16. Juli 2024

Eurogruppe

Die Eurogruppe begann mit der Befassung zur haushaltspolitischen Ausrichtung des Euroraums für das kommende Jahr, dem sogenannten Fiscal Stance. Der Vorsitzende des Europäischen Fiskalausschusses (EFB) Prof. Niels Thygesen stellte zunächst den aktuellen Bericht des EFB zum Fiscal Stance vor. Prof. Niels Thygesen erklärte in diesem Zusammenhang, dass er einen restriktiven fiskalischen Impuls in der Aggregation für das Jahr 2025 für geboten halte, um das strukturelle Defizit zu reduzieren und die europäische Geldpolitik bei der Rückführung der Inflation zu unterstützen. Es war die letzte Teilnahme von Prof. Niels Thygesen, da dessen Amtszeit als EFB-Vorsitzender im Oktober 2024 endet.

Die Ministerinnen und Minister einigten sich auf eine gemeinsame Erklärung, in der sie sich ausdrücklich zu einer schrittweisen und nachhaltigen Haushaltskonsolidierung im Euroraum bekennen und die Notwendigkeit eines restriktiven finanzpolitischen Kurses für den Euroraum im Jahr 2025 betonen. Von zentraler Bedeutung sei es zudem, die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern und gleichzeitig ausreichend Raum für notwendige Investitionen zu gewährleisten, um negative Auswirkungen des fiskalpolitischen Kurses auf das Wirtschaftswachstum zu vermeiden. Zudem solle die Umsetzung des reformierten Fiskalregelwerks der Europäischen Union (EU) zügig und konsequent erfolgen. Bundesfinanzminister Christian Lindner unterstützte in seinem Beitrag die Inhalte der gemeinsamen Erklärung und führte aus, dass stabile öffentliche Finanzen insbesondere in den aktuell unsicheren Zeiten wichtig seien. Vor diesem Hintergrund sei ein haushaltskonsolidierender Kurs angezeigt.

Im Anschluss stellte der Präsident der Eurogruppe Paschal Donohoe das Arbeitsprogramm der Eurogruppe für das 2. Halbjahr 2024 und darüber hinaus bis März 2025 vor, dem die Mitgliedstaaten zustimmten. Schwerpunkte sollen die abschließenden Arbeiten im Arbeitsstrang Wettbewerbsfähigkeit, fortführende Arbeiten an der Kapitalmarktunion, die Koordinierung der Fiskal- und Wirtschaftspolitik im Euroraum sowie der Euro als internationale und digitale Währung sein.

Abschließend sprachen die Ministerinnen und Minister über den Konvergenzstand der Mitgliedstaaten im Wechselkursmechanismus II. Als Mitglieder im Wechselkursmechanismus II nahmen auch die Finanzminister Bulgariens und Dänemarks teil. Im Fokus stand Bulgarien. Der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission kommt für Bulgarien zu dem Ergebnis, dass der EU-Mitgliedstaat alle Konvergenzkriterien mit Ausnahme des Kriteriums der Preisstabilität erfüllt. Bulgarien habe nach Einschätzung der Europäischen Kommission in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht. Das Land wurde im Kreis der Eurogruppe ermutigt, seine Reformbemühungen zur Einführung des Euro fortzusetzen. Die Einführung könne erfolgen, wenn die nachhaltige Konvergenz mit dem Euroraum erreicht sei, d. h., alle Konvergenzkriterien vollständig erfüllt sein würden. Dänemark ist wegen einer Ausnahmeregelung (Opt-out-Klausel) nicht zum Beitritt verpflichtet und war daher nicht Gegenstand eines Konvergenzberichts.

Im Anschluss trafen sich die Mitglieder der Eurogruppe im inklusiven Format. Dort stand das Thema Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang mit der Beseitigung der Finanzierungslücke für den Investitionsbedarf der EU auf der Tagesordnung. Der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta war zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen und stellte einleitend seinen Bericht zur Zukunft des EU-Binnenmarkts mit dem Titel „Viel mehr als ein Markt“ vor. Enrico Letta verwies in seinem Vortrag auf die Notwendigkeit schnellen Handelns zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, insbesondere in den Bereichen Energie, elektronische Kommunikation, Finanzmärkte sowie Handelspolitik. In diesem Zusammenhang spiele auch das Thema Verteidigung und Sicherheit eine wichtige Rolle. Die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts müsse zudem weiter abgebaut werden. Grundsätzlich benötige Europa mehr Kapital zur Bewältigung dieser Aufgaben, auch mit Blick auf die grüne und digitale Transformation. Dafür seien private und öffentliche Mittel notwendig.

Die Ministerinnen und Minister waren sich in der anschließenden Aussprache über die nötige Beschleunigung der Arbeiten zur Kapitalmarktunion hinsichtlich der Mobilisierung privaten Kapitals und der Vertiefung des Binnenmarkts einig. Diesbezüglich solle die Umsetzung des vereinbarten Fahrplans zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion vorangetrieben werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner verwies in seinem Beitrag u. a. auch auf die Notwendigkeit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen. Auch sollte der Fokus nicht zu sehr auf öffentlichen Mitteln liegen. In erster Linie sei es privates Kapital, das für Investitionen gewonnen werden müsse. Anstatt über Mehrausgaben sollte über eine effizientere Mittelverwendung nachgedacht werden. Eine gemeinsame Schuldenaufnahme sah er kritisch. Die Ministerinnen und Minister waren sich einig, dass die Diskussionen der vergangenen Monate zur Wettbewerbsfähigkeit im September zusammengefasst werden sollten. Ziel sei, ein gemeinsames Verständnis darüber zu entwickeln, wie dieses Thema auf der Ebene der Ministerinnen und Minister weiter vorangebracht werden könne.

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ECOFIN

Der ungarische Finanzminister Mihály Vargas stellte zu Beginn des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) den Ministerinnen und Ministern das Programm der ungarischen Präsidentschaft vor. Allgemeine Schwerpunkte sollen demnach die Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit als ganzheitlicher Ansatz, die Stärkung der Verteidigungsindustrie, die Erweiterung der EU, der Umgang mit illegaler Migration, die künftige Kohäsionspolitik, eine landwirtschaftsfreundliche Politik und der demografische Wandel sein. Als wichtige Themen für den ECOFIN-Rat nannte der ungarische Finanzminister die Arbeiten im Rahmen des Europäischen Semesters insbesondere auch mit Blick auf die notwendige Umsetzung der Reform der EU-Fiskalregeln, wirksamere Maßnahmen gegen Steuervermeidung, die Zollreform und die Einigung im Trilog zum EU-Haushalt 2025. Darüber hinaus wird eine Einigung zum Legislativpaket „Umsatzsteuer im Digitalen Zeitalter“ angestrebt.

Im Finanzdienstleistungsbereich sollen die Arbeiten zur Kapitalmarkt- und Bankenunion sowie zum digitalen Euro fortgesetzt werden. Dabei nannte der ungarische Finanzminister insbesondere die Retail-Investment-Strategie, die Überarbeitung des Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung der Banken und die Reporting Requirements Regulation. Der informelle ECOFIN ist für den 13. und 14. September 2024 in Budapest geplant. Schwerpunkte des Treffens sollen die Finanzierung der grünen Transformation und der demografische Wandel sowie dessen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen sein.

Im Anschluss kam es zu einer umfassenden Aussprache. Alle wortnehmenden Ministerinnen und Minister stellten klar, dass der Ukraine und deren finanzieller Unterstützung auch weiterhin höchste Priorität im Rat eingeräumt werden müsse. Sie kritisierten, dass Ungarn die Ukraine nicht als Priorität erwähnt habe. Ungarn müsse als Ratspräsidentschaft zwingend dem Anspruch eines ehrlichen Maklers gerecht werden.

Der deutsche Finanzminister Christian Lindner zeigte sich in seinem Beitrag enttäuscht über die jüngsten diplomatischen Alleingänge des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Er stellte klar, dass die Ukraine die europäische Freiheit verteidige. Ungarn müsse in seiner Präsidentschaft die Rolle des ehrlichen Maklers annehmen und dürfte die Position nicht einseitig für nationale Interessen nutzen. Der Bundesfinanzminister äußerte die klare Erwartung, dass die finanzielle, militärische und humanitäre Unterstützung der Ukraine weiterhin höchste Priorität im Rat habe. Er verwies darüber hinaus auf die Anwendung der reformierten Fiskalregeln und die Kapitalmarktunion als wichtige Themen, die entsprechend prioritär zu behandeln seien. Der ungarische Finanzminister erklärte, dass die Ukraine auch weiterhin regelmäßig auf der Agenda des ECOFIN stehen werde. Auch wolle die Präsidentschaft die Arbeiten zur finanziellen Unterstützung der Ukraine im Rahmen des Follow-ups zum G7-Gipfel weiter vorantreiben.

Beim folgenden Tagesordnungspunkt berichtete die Europäische Kommission zunächst über den aktuellen Umsetzungsstand der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF). Bislang seien 240,6 Mrd. Euro an 25 Mitgliedstaaten ausgezahlt worden. Aktuell befänden sich 14 Auszahlungsanträge, u. a. der Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Italien, der Niederlande, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Spanien in Bearbeitung beziehungsweise in Gremienbefassung. Die Europäische Kommission rechne mit weiteren Anträgen nach der Sommerpause. In diesem Zusammenhang verwies die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit einer beschleunigten Umsetzung der Pläne durch die Mitgliedstaaten, da nur noch zwei Jahre Zeit blieben.

Der ECOFIN-Rat verabschiedete im Anschluss die Durchführungsbeschlüsse zu den Planrevisionen von Deutschland, Finnland, Griechenland, Polen und Zypern nach Art. 21 der Verordnung zur RRF und die Ergänzung des deutschen Plans um ein REPowerEU-Kapitel in Höhe von 2,3 Mrd. Euro. Die Europäische Kommission erläuterte in diesem Zusammenhang kurz das deutsche REPowerEU-Kapitel, das insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden beinhalte. Bulgarien kündigte die Aufnahme der Arbeiten zu einem eigenen REPowerEU-Kapitel an, dessen Entwurf bis Mitte September 2024 fertiggestellt sein solle.

Zudem stand ein Austausch zu den ökonomischen und finanziellen Folgen des Kriegs in der Ukraine auf der Agenda. Die Europäische Kommission, der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses und Italien als G7-Präsidentschaft informierten die Ministerinnen und Minister zunächst über die finanzielle Situation in der Ukraine und die aktuellen Arbeiten zu den Extraordinary Revenue Acceleration Loans (ERA-Kredite) an die Ukraine in Höhe von rund 50 Mrd. US-Dollar. Die Europäische Kommission berichtete in diesem Zusammenhang von einer voraussichtlich um rund 12 Mrd. US-Dollar höheren Finanzierungslücke für 2025. Die Ukraine-Fazilität sei eine wichtige Stütze für die Ukraine. Nach einer Vorfinanzierung in Höhe von 1,9 Mrd. Euro im Juni 2024 sei die erste reguläre Auszahlung von 4,4 Mrd. Euro für das 3. Quartal 2024 geplant. Voraussetzung sei hierfür die Erfüllung der Anforderungen gemäß dem Ukraine-Plan.

Die Arbeiten zu der G7-Initiative hinsichtlich der ERA-Kredite würden unterdessen auf EU- und G7-Ebene fortgesetzt werden. Demnach sollen der Ukraine Kredite in Höhe von insgesamt rund 50 Mrd. US-Dollar zur Verfügung gestellt werden, unter Nutzung der Erträge, die Zentralverwahrer aus dem Cash-Management der bei ihnen blockierten Vermögenswerte der russischen Zentralbank generieren. Die Europäische Kommission erklärte, dass sie aktuell an Legislativvorschlägen arbeite.

Die Europäische Zentralbank (EZB) verwies darauf, dass durch die Maßnahmen die Finanzstabilität sowie europäisches und internationales Recht im Blick behalten werden müssten. Die wortnehmenden Mitgliedstaaten machten die Dringlichkeit der Vorhaben deutlich. Dabei müsse auch auf eine faire Lastenverteilung geachtet werden. Einige Mitgliedstaaten machten deutlich, dass sie eine Lösung mit den G7-Staaten bevorzugten.

Danach stand das Frühjahrspaket im Rahmen des Europäischen Semesters auf der Tagesordnung. Die Ministerinnen und Minister billigten die finanz- und wirtschaftspolitischen Elemente der länderspezifischen Empfehlungen 2024 und die Ratsschlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen in 2024 im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Bundesfinanzminister Christian Lindner machte in der Aussprache seine Verwunderung darüber deutlich, dass die Europäische Kommission im makroökonomischen Ungleichgewichteverfahren ihre Herangehensweise ohne Absprache mit den Mitgliedstaaten geändert habe. Die Europäische Kommission hatte diesbezüglich entschieden, dass öffentliche Schulden im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens nicht mehr berücksichtigt werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner erklärte, dass er mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sei, und forderte eine Diskussion auf technischer Ebene. Er erklärte, dass öffentliche Schulden ein eigenständiges makroökonomisches Ungleichgewicht seien, welches weiterhin in dem Verfahren berücksichtigt werden sollte. Bundesfinanzminister Christian Lindner wurde von einer Reihe von Mitgliedstaaten unterstützt. Vor diesem Hintergrund nimmt der Rat die Einstufungen der Europäischen Kommission im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens in den Ratsschlussfolgerungen nur zur Kenntnis.

Daran anschließend beschäftigten sich die Ministerinnen und Minister mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Zusammenhang mit der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Die Europäische Kommission hatte am 19. Juni 2024 ihren Bericht nach Art. 126 (3) des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) vorgelegt, in dem sie für Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei die Einleitung von Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorschlägt. Nach Prüfung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses empfahl sie dem Rat am 8. Juli 2024 die Annahme von Beschlüssen nach Art. 126 (6) AEUV zur Feststellung eines übermäßigen Defizits. Die Europäische Kommission hatte am 19. Juni 2024 zudem beim laufenden Defizitverfahren in Bezug auf Rumänien eine Empfehlung für einen Beschluss des Rats nach Art. 126 (8) AEUV vorgelegt mit der Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rats vom 18. Juni 2021 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert habe.

Die Europäische Kommission äußerte die Erwartung, dass die (inzwischen erfolgte) Zustimmung des Rats zu den Defizitverfahren bis 1. August 2024 im schriftlichen Verfahren nach Befassung durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter erfolgen werde. Die Europäische Kommission warb zudem mit Blick auf die neuen EU-Fiskalregeln für eine rechtzeitige Vorlage der nationalen fiskalpolitisch-strukturellen Pläne bis spätestens zum 15. Oktober 2024, damit der geplante Gleichlauf der verschiedenen Teile des SWP sichergestellt werde. Sollten die Pläne nicht rechtzeitig vorliegen, würde die Europäische Kommission die Abbaupfade aus dem Defizitverfahren allein entlang der technischen Zielpfade festlegen. Die Mitgliedstaaten wurden ermuntert, idealerweise noch vor der Sommerpause in den technischen Dialog mit der Europäischen Kommission zu treten. Im weiteren Austausch erklärten einige Mitgliedstaaten, dass sie die Fortführung beziehungsweise Einleitung von Defizitverfahren akzeptierten und bereits nationale Anstrengungen zum Defizitabbau ergriffen hätten.

Ein weiteres Thema beim Treffen des ECOFIN-Rats waren die Konvergenzberichte der Europäischen Kommission und der EZB, die bereits ausschnittsweise Gegenstand der Befassung in der Eurogruppe waren. Die Europäische Kommission berichtete, dass keiner der untersuchten Mitgliedstaaten Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden alle Bedingungen für den Beitritt zum Euroraum erfüllen konnten. Bulgarien erfülle – bis auf das Kriterium der Preisstabilität – alle weiteren Konvergenzkriterien. Es gelte daher für Bulgarien, die Inflation glaubhaft und nachhaltig zu senken. Dänemark ist wegen einer Ausnahmeregelung (Opt-out-Klausel) nicht zum Beitritt verpflichtet und war nicht Gegenstand des Berichts.

Die Europäische Kommission erklärte, dass sie die Bewertung sehr ernst nehme. Nicht nur mache der Euro die jeweiligen Volkswirtschaften krisenfester und widerstandsfähiger. Auch komme ein stärkerer und breiter aufgestellter Euroraum dem gesamten EU-Wirtschaftsraum zugute. Die EZB stimmte den Ausführungen der Europäischen Kommission zu. In der anschließenden Diskussion bedankte sich der bulgarische Finanzminister für die Erstellung der Konvergenzberichte. Die Einführung des Euro sei eine langjährige Priorität des Mitgliedstaats. Bulgarien sei sich bewusst, dass das Kriterium der Preisstabilität aktuell nicht erfüllt werde. Die Inflation gehe jedoch stetig zurück. Sobald alle Kriterien erfüllt seien, wolle man einen außerordentlichen Konvergenzbericht beantragen. Die Ratspräsidentschaft erinnerte abschließend daran, dass die turnusmäßige Berichterstattung alle zwei Jahre erfolge, soweit kein Sonderbericht beantragt werde.

Zum Ende des Treffens beschäftigten sich die Ministerinnen und Minister mit den Vorbereitungen für das Treffen der G20-Finanzministerinnen und -minister und -Zentralbankgouverneurinnen und -gouverneure vom 25. bis 26. Juli 2024 in Rio de Janeiro. Ziel des Treffens sei ein gemeinsames Kommuniqué nach dem erfolglosen Versuch im Februar. Zudem sei eine Ministererklärung zur internationalen Kooperation in der Steuerpolitik abzuschließen. Die Europäische Kommission erklärte, dass die schwierige geopolitische Lage auch beim bevorstehenden Treffen in Brasilien ein bestimmendes Thema sein werde. Die Europäische Kommission würdigte das brasilianische Vorhaben zur Besteuerung von Ultra High Net Worth Individuals und begrüßte, dass der Fokus mittlerweile auf dem Informationsaustausch liege. Darüber hinaus werde die Aufnahme des Klimawandels auf die Agenda begrüßt. Ein Mitgliedstaat unterstützte die Aussagen der Europäischen Kommission und erklärte u. a., dass mehr private Mittel für die ärmsten Länder zu mobilisieren seien. Die Ratspräsidentschaft hielt fest, dass sich die Mitgliedstaaten auf ein EU-Mandat geeinigt hätten, das den Verhandlungsrahmen für die EU-Vertreter beim G20-Treffen vorgebe.