BMF-Monatsbericht September 2024

Inhalt

Steuereinnahmen im August 2024 und konjunkturelles Umfeld

20.09.2024

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im August 2024 um gut 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“).

Bei den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, war ein Zuwachs von gut 3 Prozent zu verzeichnen. Zu Aufkommensanstiegen kam es dabei weiterhin bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Auch die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer wiesen ein Plus auf. Rückläufig gegenüber dem Vorjahresmonat war dagegen das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, der Körperschaftsteuer und auch den Steuern vom Umsatz. Kumuliert war für die Gemeinschaftsteuern von Januar bis August 2024 ein Anstieg von rund 2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.

Ein kräftiger Aufkommenszuwachs von knapp 18 Prozent ergab sich im Berichtsmonat bei den Bundessteuern. Dieser war maßgeblich auf beträchtliche Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag der Europäischen Union (EU –EKB) zurückzuführen. Hier war im Vorjahr noch kein Aufkommen zu verzeichnen gewesen: Der EKB wird nur für die Jahre 2022 und 2023 erhoben und im Berichtsmonat kamen – im Einklang mit den gesetzlichen Fristen – Einnahmen aus dem Jahr 2022 in die Kasse.1 Ohne den EKB wäre bei den Bundessteuern ein moderater Einnahmerückgang zu verzeichnen gewesen, da rückläufige Einnahmen aus Energiesteuer und Stromsteuer (aufgrund des Strompreispakets) nicht von Aufkommensanstiegen bei Solidaritätszuschlag, Tabaksteuer, Versicherungsteuer und Kfz-Steuer voll kompensiert worden waren. Die Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) hätte ohne den EKB im Bereich der bisherigen Veränderungsrate im Jahresdurchschnitt von knapp über 2 Prozent gelegen.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern legten im August 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 8 Prozent zu. Dabei lag das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer relativ nah am Vorjahreswert und setzt damit den Trend der Aufkommensstabilisierung fort. Bei den volatilen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer ergab sich ein Zuwachs von rund 19 Prozent.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen wiesen im August 2024 einen Anstieg von rund 6 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dahinter stand u. a. der – durch den EKB verursachte – Anstieg der Einnahmen aus den Bundessteuern. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern legten dagegen nur um knapp 2 Prozent zu. Dass dieser Anstieg unterhalb des Zuwachses der Gemeinschaftsteuereinnahmen insgesamt lag, war u. a. dadurch bedingt, dass bei den Steuern vom Umsatz etwas höhere Festbeträge abgezogen worden waren als im Vorjahr (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im August 2024“). Die Festbeträge werden gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder und Gemeinden übertragen. Dabei kamen in diesem Monat erstmals die Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zum Tragen, durch welches der Bund im Zeitraum August bis Dezember 2024 zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von 300 Mio. Euro pro Monat an die Länder überträgt. Etwas höher als im Vorjahr lagen auch die Auszahlungsbeträge an Regionalisierungsmitteln und Bundesergänzungszuweisungen an die Länder, wohingegen sich die Eigenmittelabführung an die EU nahe des Vorjahreswerts befand.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen wiesen im Berichtsmonat einen Zuwachs von gut 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf, wobei die Einnahmen der Länder aus den gemeinschaftlichen Steuern mit 3 ½ Prozent stärker anstiegen als die des Bundes. Das Aufkommen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stieg im August um rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Umsatzsteuerverteilung im August 2024
BundLänderGemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent
am Aufkommen (24.998 Mio. Euro)13.192 Mio. Euro11.287 Mio. Euro499 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): 1/12 der Festbeträge gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 FAG (12.740 Mio. Euro)-1.362 Mio. Euro+1.162 Mio. Euro+200 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen47,4 Prozent49,8 Prozent2,8 Prozent
11.830 Mio. Euro12.449 Mio. Euro698 Mio. Euro

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Konjunkturelles Umfeld

Die kurzfristigen konjunkturellen Aussichten bleiben eingetrübt. So ist das ifo Geschäftsklima im August zum dritten Mal in Folge gesunken. Die Einschätzung der aktuellen Lage verschlechterte sich dabei stärker als die Geschäftsaussichten. Im Verarbeitenden Gewerbe hängt das schlechte Geschäftsklima wohl insbesondere mit der schwachen Auftragslage zusammen. Die Auftragseingänge stiegen zwar im Juli spürbar, allerdings vor allem infolge von Großaufträgen; ohne diese nahmen die neuen Aufträge leicht ab. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima nach der Erholung in den vergangenen Monaten wieder verschlechtert. Die Verbraucherstimmung musste nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im August einen Rückschlag hinnehmen. Vor allem Einkommens- und Konjunkturerwartungen der Befragten wurden schwächer bewertet.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Unter den sogenannten harten Indikatoren fielen die Zahlen zur Produktion unerwartet schwach aus. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging zum Auftakt in das 3. Quartal 2024 weiter deutlich zurück. Der Rückgang war dabei auf die Industrieproduktion zurückzuführen, im Baugewerbe kam es zu einem leichten Anstieg. Etwas besser sah es beim Außenhandel aus. Hier stoppten die Warenausfuhren im Juli ihren Abwärtstrend vorerst und stiegen wieder an, bei den Warenimporten war sogar ein kräftiges Plus zu verzeichnen. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich verbleiben die Ausfuhren aber deutlich im Minus. Die ifo Exporterwartungen wie auch die Einkaufsmanagerindizes in wichtigen Absatzmärkten lassen kurzfristig keine wesentliche Erholung der Ausfuhren erwarten.

Die wirtschaftliche Stagnation macht sich zunehmend auch am Arbeitsmarkt bemerkbar: Der Beschäftigungsaufbau kam zuletzt nahezu zum Erliegen. Die saisonbereinigte Arbeitslosigkeit erhöhte sich im August zwar nur leicht, im Vergleich zum Vorjahr liegt sie aber merklich höher. Zudem waren die Zuwächse beim konjunkturnahen Rechtskreis SGB III (u. a. diejenigen Arbeitslosen, die aufgrund ihrer Beitragszahlungen grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben) deutlich höher als die Zuwächse der Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II (u. a. Bürgergeld). Die gedämpfte wirtschaftliche Dynamik spiegelt sich auch in der konjunkturellen Kurzarbeit wider, deren Inanspruchnahme wieder angestiegen ist.

Die Inflationsrate sank im August 2024 leicht unter den Vormonatswert und fiel im Vorjahresvergleich knapp unter die Zwei-Prozent-Marke. Insbesondere sinkende Energiepreise führten zu der schwächeren Verbraucherpreissteigerung insgesamt. Die Dienstleistungen verteuerten sich allerdings weiterhin merklich, sodass die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) weiterhin erhöht blieb. Die im Vergleich zu den zwei Vorjahren deutlich gesunkene Verbraucherpreisinflation trägt dazu bei, dass derzeit spürbare Reallohnzuwächse zu verzeichnen sind. Nach den neuesten Daten des Statistischen Bundesamts verzeichnete der Reallohnindex im 2. Quartal 2024 einen Zuwachs von über 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Insbesondere der private Konsum dürfte von dieser Entwicklung im weiteren Verlauf profitieren.

Die Bundesregierung wird am 9. Oktober 2024 mit der Herbstprojektion eine aktualisierte Einschätzung zur konjunkturellen Entwicklung in den kommenden Jahren vorlegen.

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Die Einnahmen aus der Lohnsteuer wiesen im August 2024 mit einem Plus von rund 7 ½ Prozent die bislang höchste Steigerungsrate im Jahresverlauf auf. Dahinter stand ein Anstieg des Bruttoaufkommens von etwas über 5 Prozent, der maßgeblich von der Lohnentwicklung getrieben wurde. Die Nominallöhne stiegen nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts im 2. Quartal 2024 kräftig um rund 5 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Dazu kommt, dass die Lohnanstiege in weiten Teilen nicht mehr auf die Zahlung von steuerfreien Inflationsausgleichsprämien, sondern auf „reguläre“ Lohnsteigerungen zurückzuführen sein dürften. Die Impulse vom Arbeitsmarkt werden dagegen zunehmend schwächer: Der Beschäftigungsaufbau ist aktuell zum Erliegen gekommen und die Kurzarbeit ist weiterhin höher als im Vorjahr. Die aus dem Bruttoaufkommen der Lohnsteuer geleisteten Kindergeldzahlungen lagen angesichts der unveränderten Kindergeldsätze in einer sehr ähnlichen Höhe wie im Vorjahr.

Veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Die Aufkommensentwicklung der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer im August 2024 war maßgeblich durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume bestimmt. Bei der veranlagten Einkommensteuer ist dabei insbesondere auch die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 relevant. Im Ergebnis war bei dieser Steuerart ein höheres Aufkommen als im Vorjahresmonat zu verzeichnen (rund 750 Mio. Euro mehr). Dabei waren – wie schon in vielen Vormonaten – sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen (darunter auch an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) höher als im Vorjahreszeitraum. Daneben fielen im Berichtsmonat aber auch die nachträglichen Vorauszahlungen für vergangene Jahre deutlich kräftiger aus, was den Anstieg des Aufkommens insgesamt erklärt. Die Auszahlung an Forschungszulage aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer befand sich weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau, jedoch nach wie vor in für das Aufkommen quantitativ nicht relevanter Größenordnung. Bei der Körperschaftsteuer waren die aus der Veranlagung resultierenden Nachzahlungen dagegen niedriger als im August des Vorjahres, sodass sich – bei ungefähr gleichbleibenden Erstattungen und einem Plus bei den nachträglichen Vorauszahlungen – ein Rückgang des Aufkommens gegenüber dem Vorjahr um rund 400 Mio. Euro ergab. Zu diesem trug in begrenztem Umfang bei, dass sich die aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlte Forschungszulage um rund 42 Prozent auf etwa 65 Mio. Euro erhöhte. Für die weitere Entwicklung des Aufkommens beider Steuerarten wird der September neuen Aufschluss geben, wenn die dritte Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr fällig wird.

Kapitalertragsteuern

Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge setzte sich die in den Vormonaten zu beobachtende Aufkommensstabilisierung bei rund 1,4 Mrd. Euro auch im August 2024 fort. Damit war bei dieser Steuerart gegenüber dem Vorjahresmonat ein Anstieg von 102 Prozent zu verzeichnen. Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag ging das Aufkommen dagegen um rund 17 ½ Prozent zurück. Der Rückgang fiel etwas kräftiger aus als bislang kumuliert im Jahresverlauf. Hier kann sich allerdings u. a. bedingt durch die Dividendenzahlungszeitpunkte der großen Kapitalgesellschaften eine beträchtliche unterjährige Volatilität bei den Einnahmen ergeben (siehe dazu auch den Monatsbericht August 2024).

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz war im August 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um etwas mehr als 2 Prozent rückläufig. Bei der Einfuhrumsatzsteuer war ein Einnahmerückgang um gut 10 Prozent zu verzeichnen. Die Warenimporte stiegen nach neuesten Daten des Statistisches Bundesamts im Juli 2024 aber wieder spürbar an und lagen in nominaler Betrachtung fast auf dem Vorjahresniveau. Dies könnte im kommenden Monat – zwischen dem Zeitpunkt der Einfuhr und der entsprechenden Verbuchung von Kasseneinnahmen liegen in der Regel zwei Monate – der Einfuhrumsatzsteuer auch einen Aufwärtsimpuls bringen.

Das Aufkommen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer lag im August 2024 um rund ½ Prozent oberhalb des Aufkommens im Vorjahresmonat. Hinter dieser kraftlosen Aufkommensentwicklung steht auch, dass der private Konsum in realer Rechnung nach wie vor schwächelt: So lag er im 2. Quartal 2024 nur auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Nominale Zuwächse, die für das Steueraufkommen einschlägig sind, werden daher aktuell allein durch Preissteigerungen bedingt, die wieder deutlich moderater ausfallen als in den beiden Vorjahren.

Fußnoten

1
Nähere Informationen zum EKB finden sich beispielsweise auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.