Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Ferner nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5 und 23 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung in Form von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis durch die niedrigeren Refinanzierungskonditionen des Bundes.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich
- erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
- nachfolgend auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF, ITF und SV BW ohne Darlehensfinanzierung und
- anschließend auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2023 Kredite in Höhe von 1.639,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. August 2024 um 33,8 Mrd. Euro auf 1.673,5 Mrd. Euro. Diese Erhöhung resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 309,0 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 275,2 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Jahr 2024 wurden bis Ende August für Zinszahlungen aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 28,5 Mrd. Euro aufgewendet.
Im August 2024 wurden insgesamt 39,5 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere emittiert. Diese verteilten sich auf 2,0 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 2,0 Mrd. Euro 15-jährige Bundesanleihen, 4,5 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 3,0 Mrd. Euro 7-jährige Bundesanleihen, 8,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 5,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 15,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Darüber hinaus wurden im August 2024 Grüne Bundeswertpapiere in Höhe von 1,5 Mrd. Euro begeben.
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren verminderten sich im August 2024 um 0,8 Mrd. Euro auf 200,1 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 17,9 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 9,3 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 7,8 Mrd. Euro gegenüberstanden. Ferner gab es Fälligkeiten im Eigenbestand in Höhe von 22 Mio. Euro.
Zum Stichtag gliederte sich der Bestand der Kreditaufnahmen des Bundes in 94,6 Prozent Kreditaufnahmen für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung und in 5,4 Prozent der Kreditaufnahmen zur Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)
Im August 2024 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 40,2 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen und 37,9 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für Zinszahlungen der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im August 2024 saldiert 4,5 Mrd. Euro aufgewendet.
Am 31. August 2024 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.583,3 Mrd. Euro. Folglich erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Juli 2024 um 2,3 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt lag bei 1.529,5 Mrd. Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 1,2 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für das SV BW erhöhte sich im August 2024 um 1,1 Mrd. Euro auf 13,8 Mrd. Euro. Die Bestände für die Kreditaufnahme für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,7 Mrd. Euro), für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (0,6 Mrd. Euro) und für den ITF (16,8 Mrd. Euro) veränderten sich gegenüber dem 31. Juli 2024 gar nicht oder nur sehr geringfügig.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Im August 2024 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG 1,0 Mrd. Euro neue Kredite aufgenommen und keine neuen Kredite getilgt. Für den WSF wurden im August 2024 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG weder Kredite aufgenommen noch getilgt. Der Bestand belief sich damit per Ende August 2024 auf 58,3 Mrd. Euro (FMS) beziehungsweise 31,9 Mrd. Euro (WSF). Am 31. August 2024 betrug der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung 90,2 Mrd. Euro.
Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im August 2024,
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im August 2024 und
- Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im August 2024.
Im statistischen Anhang des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.
Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im August 2024 als auch für den gesamten Bestand zum 31. August 2024. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr stellten mit 113,7 Mrd. Euro beziehungsweise 36,8 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes dar, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 52,9 Mrd. Euro beziehungsweise 17,1 Prozent.
Mehr als 99 Prozent der Kreditaufnahme des Bundes sind in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Die konkreten Gläubiger sind dem Bund nicht bekannt.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren sind den Pressemitteilungen zum Emissionskalender zu entnehmen.1 Ferner werden auf der Internetpräsenz der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im August 2024
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Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapiere im August 2024
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Fußnoten
- 1
Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
- 2
Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse