BMF-Monatsbericht November 2024

Inhalt

Steuerschätzung Oktober 2024: Abwärtsrevision der erwarteten Steuereinnahmen

21.11.2024
  • Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ erstellte vom 22. bis zum 24. Oktober 2024 auf Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung seine turnusmäßige Vorausschätzung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Vorausgeschätzt wurden die Einnahmen für die Jahre 2024 bis 2029.
  • Auf Basis des zum Schätzzeitpunkt geltenden Steuerrechts ging der Arbeitskreis von einem sukzessiven Anstieg der Steuereinnahmen von rund 916 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf rund 1.134 Mrd. Euro im Jahr 2029 aus. Der Anteil des Bundes an den Steuereinnahmen liegt im Schätzzeitraum durchschnittlich bei rund 39 Prozent.
  • Gegenüber der vorherigen Steuerschätzung vom Mai 2024 stellt das Ergebnis eine deutliche Abwärtsrevision dar. Diese ist vor allem auf die gedämpfte Einnahmeentwicklung und die schwächere konjunkturelle Entwicklung im laufenden Jahr zurückzuführen.

Hintergrund

Vom 22. bis 24. Oktober 2024 fand die 167. Sitzung des unabhängigen Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ auf Einladung der Finanzministerin des Landes Thüringen in Gotha statt. Vorausgeschätzt wurden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2029. Die Ergebnisse wurden am 24. Oktober 2024 vorgestellt.1

Der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen“
erstellt in Deutschland die Vorausschätzungen für die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Dem seit 1955 bestehenden Gremium gehören Expertinnen und Experten der 16 Bundesländer, von fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstituten (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, ifo Institut, Institut für Weltwirtschaft, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Institut für Wirtschaftsforschung Halle), des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Deutschen Bundesbank, des Statistischen Bundesamts, des Deutschen Städtetags, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des BMF, welches den Vorsitz führt, an. In der Regel finden zwei Sitzungen im Jahr statt: im Frühjahr und im Herbst. Auf Grundlage der Schätzvorschläge verschiedener im Arbeitskreis vertretener Institutionen werden einvernehmlich Vorausschätzungen für jede einzelne Steuerart erstellt.

Berücksichtigte Steuerrechtsänderungen

Die Steuerschätzungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ basieren (jeweils) auf geltendem Steuerrecht. Stand der in der aktuellen Schätzung berücksichtigten Steuerrechtsänderungen ist der Schätzzeitpunkt Oktober 2024 und das zu dem Zeitpunkt geltende Steuerrecht. Tabelle 1 zeigt die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen und sonstigen Regelungen, die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2024 in der Schätzung neu einbezogen wurden.

Auswirkungen der neu in die Steuerschätzung einbezogenen Rechtsänderungen (Mehr- (+)/Mindereinnahmen (-))
in Mrd. Euro
202420252026202720282029
Bund-1,5-1,2-1,6-1,8-1,7-1,4
Länder1,50,3-0,1-0,2-0,2-0,1
Gemeinden000000
insgesamt-0,1-0,9-1,8-2,1-1,9-1,6

Nicht in der Schätzung berücksichtigt sind noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Maßnahmen sowie gefasste politische Beschlüsse, die noch der legislativen Umsetzung bedürfen. Dies ist bei der Interpretation der Zahlen der Steuerschätzung zu beachten (s. u.).

Gesamtwirtschaftliche Bezugsgrößen

Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2024 der Bundesregierung vom 9. Oktober 2024 zugrunde. Angesichts der im Jahresverlauf schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und eingetrübter Frühindikatoren wurde in der Projektion für dieses Jahr mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,2 Prozent gerechnet. Im nächsten und übernächsten Jahr wurden dann wieder positive BIP-Wachstumsraten von 1,1 Prozent im Jahr 2025 und 1,6 Prozent im Jahr 2026 erwartet.

Mit Blick auf die für die Steuereinnahmen relevanten gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen ergaben sich gegenüber der vorangegangenen Steuerschätzung im Mai unterschiedliche Impulse: Für die Bruttolöhne und -gehälter, die vor allem für die Lohnsteuer relevant sind, wurden sehr ähnliche Zuwachsraten projiziert wie noch im Frühjahr. Allerdings ergeben sich aus Zahlungen an steuerfreien Inflationsausgleichsprämien Unsicherheiten für die Schätzung des Lohnsteueraufkommens. Denn mangels statistischer Erfassung liegen keine gesicherten Informationen über den Gesamtbetrag der Inflationsausgleichsprämien und deren Verteilung auf die Auszahlungsjahre vor.

Die Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen dürfte vor allem in diesem Jahr schwächer ausfallen als im Frühjahr projiziert. Daraus ergibt sich – isoliert betrachtet – ein abwärtsgerichteter Impuls für die Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern.

Auch bei den Steuern vom Umsatz fiel der kurzfristige Impuls gegenüber der vorangegangenen Schätzung mit Blick auf die Entwicklung des privaten Konsums und der Wohnungsbauinvestitionen eher negativ aus. Daneben sind für diese Steuerart auch Veränderungen in der Konsumstruktur relevant, da verschiedene Komponenten des Konsums teils unterschiedlich besteuert werden und sich Verschiebungen in der Struktur daher im Kassenaufkommen bemerkbar machen können.

Zum Seitenanfang

Schätzergebnis insgesamt und nach Gebietskörperschaften

Erwartete Entwicklung der Einnahmen im Schätzzeitraum

Für die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen wird im Schätzzeitraum ausgehend von 915,9 Mrd. Euro im Jahr 2023 ein Anstieg bis zum Jahr 2029 auf 1.133,8 Mrd. Euro erwartet (s. a. Tabelle 2). Ausgehend vom vorangegangenen Ist-Jahr 2023 liegt die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate im Schätzzeitraum somit etwas über 3½ Prozent.

Erwartete Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften
in Mrd. Euro
Ist 2023Schätzung
2024
Schätzung
2025
Schätzung
2026
Schätzung
2027
Schätzung
2028
Schätzung
2029
Steuereinnahmen insgesamt915,8941,6982,41.024,91.063,21.097,11.133,8
   Bund356,0372,2389,7397,3410,3425,8439,9
   Länder382,6392,1406,3422,3438,2453,4469,6
   Gemeinden141,6145,2151,6159,3165,4171,1177,0
   EU35,432,034,946,049,246,847,2

Für den Bund wird im Jahr 2024 ein stärkeres Wachstum der Steuereinnahmen erwartet als bei den Steuereinnahmen insgesamt. Einerseits hängt dies damit zusammen, dass die Eigenmittel-Abführungen an die Europäische Union (EU) aus dem Steueraufkommen des Bundes in diesem Jahr niedriger ausfallen dürften als im Vorjahr. Dazu werden geringere Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung vom Bund an die Länder übertragen als im Vorjahr, sodass die Einnahmen des Bundes aus den Steuern vom Umsatz überproportional ansteigen. Eine weitere Verringerung der vom Bund an die Länder zu übertragenden Festbeträge führt dann auch im Jahr 2025 dazu, dass die Steuereinnahmen des Bundes etwas stärker zunehmen als die Steuereinnahmen insgesamt. In den Jahren 2026 bis 2028 wird die Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes im Vergleich zu den Steuereinnahmen insgesamt insbesondere durch die Veränderungen bei den erwarteten EU-Eigenmittel-Abführungen bestimmt. In den Jahren 2026 und 2027 steigen diese deutlich an und führen damit zu niedrigeren Steigerungsraten bei den Steuereinnahmen des Bundes im Vergleich zu den Steuereinnahmen insgesamt. Im Jahr 2028 gehen die unterstellten EU-Eigenmittel-Abführungen zurück. Dies führt wiederum zu einem stärkeren Anstieg der Steuereinnahmen des Bundes im Vergleich zu den Steuereinnahmen insgesamt. Im Jahr 2029 steigen die erwarteten Steuereinnahmen des Bundes und die Steuereinnahmen insgesamt proportional an.

Die Steuereinnahmen der Länder entwickeln sich in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund der oben genannten Änderungen bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung voraussichtlich etwas schwächer als die Steuereinnahmen insgesamt. Ab dem Jahr 2026 verläuft die Entwicklung des Steueraufkommens der Länder annähernd im Einklang mit der erwarteten Entwicklung des Aufkommens insgesamt.

Für die Steuereinnahmen der Gemeinden wird – vor allem bedingt durch die Gewerbesteuer – in den Jahren 2024 und 2025 eine etwas schwächere Dynamik als für die Steuereinnahmen insgesamt erwartet. In den späteren Jahren des Schätzzeitraums ab 2026 wird dagegen eine leicht stärkere Dynamik prognostiziert.

Der Anteil der Steuereinnahmen des Bundes an den Steuereinnahmen insgesamt liegt im Schätzzeitraum 2024 bis 2029 bei durchschnittlich 39,0 Prozent (Länder 41,4 Prozent, Gemeinden 15,5 Prozent, EU 4,1 Prozent, s. a. Abbildung 1). Er liegt damit etwas höher als in den vorangegangenen Jahren, bleibt aber unterhalb des Anteils des Jahres 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie.

Abbildung: Verteilung des erwarteten Steueraufkommens im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2029 (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 1 Quelle:Arbeitskreis „Steuerschätzungen”

Die volkswirtschaftliche Steuerquote – gemessen als Verhältnis der Steuereinnahmen zum nominalen BIP – bleibt voraussichtlich im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (2023: 21,88 Prozent/2024: 21,84 Prozent). Bis zum Ende des Schätzzeitraums wird sie gemäß Schätzergebnis allmählich bis auf 22,64 Prozent ansteigen.

Bei der Interpretation der Zahlen ist allerdings – wie oben ausgeführt – zu bedenken, dass die Steuerschätzung vom geltenden Steuerrecht ausgeht. Daher werden hier u. a. bereits auf den Weg gebrachte und gegebenenfalls künftige weitere im Schätzzeitraum anstehende Anpassungen von Grund- und Kinderfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums sowie Tarifanpassungen zum Ausgleich der kalten Progression nicht berücksichtigt. Diese Anpassungen würden die Steuerquote senken.

Vergleich mit der Schätzung vom Mai 2024

Auf Basis der oben aufgeführten gesamtwirtschaftlichen Annahmen sowie der Einnahmeentwicklung im laufenden Jahr werden die Steuereinnahmen insgesamt im gesamten Schätzzeitraum voraussichtlich niedriger ausfallen als noch in der Steuerschätzung vom Mai 2024 prognostiziert.

Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung Oktober 2024 vom Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2024 für den Gesamtstaat
Beträge in Mrd. Euro
JahrErgebnis der
Steuerschätzung
Mai 2024
AbweichungenErgebnis der Steuerschätzung
Oktober 2024
Abweichung insgesamtdavon:
Steuerrechts-
änderungen
Schätz-
abweichung
2024950,3-8,7-0,1-8,7941,6
2025995,2-12,7-0,9-11,8982,4
20261.036,6-11,6-1,8-9,81.024,9
20271.074,8-11,7-2,1-9,61.063,2
20281.110,5-13,4-1,9-11,41.097,1
2024 bis 20285.167,3-58,1-6,8-51,35.109,2

Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte „Unternehmens- und Vermögenseinkommen“ und „private Konsumausgaben“, die für die Schätzung aufkommensstarker Steuerarten bedeutsam sind, haben sich – gemessen an den für die Steuern relevanten Veränderungsraten zum Vorjahr – für das Jahr 2024 gegenüber den zugrunde liegenden Annahmen aus dem Mai verschlechtert (s. o. zur gesamtwirtschaftlichen Projektion). Für die Bruttolöhne und -gehälter, die vor allem für die Lohnsteuer relevant sind, wurden zwar sehr ähnliche Zuwachsraten projiziert wie noch im Frühjahr. Die Aufkommensentwicklung der Lohnsteuer ist jedoch schlechter als im Mai erwartet verlaufen, was auch mit dem Umfang der Auszahlung der statistisch nicht erfassten Inflationsausgleichsprämien in Zusammenhang stehen könnte. Auch bei anderen aufkommensstarken Steuerarten verlief die Einnahmeentwicklung schlechter, als im Mai 2024 erwartet worden war. Alles in allem ergab sich eine beträchtliche Minderung der Einnahmeerwartungen insgesamt für das Jahr 2024.

Diese verringerten Einnahmeerwartungen für das Jahr 2024 schreiben sich als sogenannte Basiseffekte in die nachfolgenden Jahre des Schätzzeitraums fort, zumal die für die Schätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen Eckwerte für diesen Zeitraum insgesamt – mit Blick auf die relevanten Veränderungsraten gegenüber dem jeweiligen Vorjahr – allenfalls leicht nach oben revidiert wurden. Ab dem Jahr 2025 verursachen zudem die neu einbezogenen Steuerrechtsänderungen zusätzliche Steuermindereinnahmen.

Zum Seitenanfang

Schätzergebnisse nach einzelnen Steuerarten

Erwartete Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten gegenüber dem jeweiligen Vorjahr
in Prozent
202420252026202720282029
Lohnsteuer+5,3+9,5+5,9+6,2+5,0+5,7
Steuern vom Umsatz+2,6+3,0+3,3+2,7+2,7+2,7
Ertragsteuern¹+1,0+2,2+4,8+3,3+3,4+3,1
Bundessteuern+2,5+1,6+1,8+2,3+0,2+0,2
Ländersteuern+3,2+4,0+3,8+3,2+2,4+1,8

Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer blieben die Einnahmen im Jahr 2024 hinter den Erwartungen der Steuerschätzung vom Mai 2024 zurück. Die Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter wurden in der Herbstprojektion gegenüber der Frühjahrsprojektion allerdings kaum verändert. Vor allem eine stärkere Inanspruchnahme der Inflationsausgleichsprämie im laufenden Jahr könnte die eher schwache Entwicklung des Lohnsteueraufkommens im bisherigen Jahresverlauf erklären (s. o.). Die für 2024 resultierende Abwärtsrevision der Einnahmeerwartung schreibt sich als Basiseffekt auch in die folgenden Schätzjahre fort. Daneben dürften aus den unterstellten Sozialversicherungsbeiträgen ab dem Jahr 2025 höhere Sonderausgabenabzüge bei der Lohnsteuer resultieren, die das Minus gegenüber der Mai-Schätzung weiter erhöhen. Die Projektion der Bruttolöhne und -gehälter wurde für die Jahre ab 2025 gegenüber der Frühjahrsprojektion nur marginal verändert, sodass hieraus keine wesentlichen positiven Impulse für die Schätzansätze der Lohnsteuer resultieren.

Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz sind im bisherigen Jahresverlauf erheblich unter den Erwartungen der Schätzung vom Mai 2024 geblieben. Dies spiegelt sich auch in der Herabsetzung der Wachstumsannahmen für den privaten Konsum gegenüber der Frühjahrsprojektion für das Jahr 2024 wider. In der Oktober-Steuerschätzung wurde daher der Schätzansatz für das Aufkommen der Steuern vom Umsatz im Jahr 2024 deutlich nach unten korrigiert. Da die Herbstprojektion hinsichtlich der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen der Steuern vom Umsatz für die Jahre ab 2025 nur unerheblich von der Frühjahrsprojektion abweicht, ergeben sich hier keine neuen Impulse für die Entwicklung der Steuern vom Umsatz. Die Minderung der Einnahmeerwartungen für das Jahr 2024 ist damit als Basiseffekt für den gesamten Schätzzeitraum relevant.

Ertragsteuern

Die Erwartungen für die Körperschaftsteuer wurden für das Jahr 2024 aufgrund der gegenüber den Annahmen vom Mai schwächeren Einnahmeentwicklung sowie den reduzierten Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen abwärts revidiert. Da in den folgenden Schätzjahren die Annahmen für die Unternehmens- und Vermögenseinkommen gegenüber der Frühjahrsprojektion insgesamt nicht wesentlich verändert wurden, wirkt der niedrigere Schätzansatz für die Körperschaftsteuer im Jahr 2024 als mindernder Basiseffekt fort. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer entwickelten sich im Gegensatz zur Körperschaftsteuer im 2. und vor allem im 3. Quartal dieses Jahres besser, als noch im Mai erwartet worden war. Die Schätzansätze für das Jahr 2024 und – infolge des Basiseffekts – auch für die übrigen Jahre des Schätzzeitraums wurden daher gegenüber der Mai-Steuerschätzung erhöht.

Der außergewöhnlich starke Zuwachs der Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (im bisherigen Jahresverlauf bis September 2024 +147 Prozent) war bereits im 1. Quartal sichtbar und in der Schätzung vom Mai das bisherige Aufkommen 2024 gut eingeschätzt worden. Hier ergaben sich daher in der Oktober-Steuerschätzung für den gesamten Schätzzeitraum nur sehr geringe Korrekturen an der Aufkommensschätzung. Als Ursache für die Aufkommensentwicklung wird weiterhin der schnelle und starke Anstieg des Zinsniveaus vor allem für kurzfristige Anlageformen, wie Tagesgeld oder Festgeld mit Laufzeit bis zu zwei Jahren, angesehen.

Die Einschätzung der Einnahmeentwicklung bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2024 wird durch zwei gegenläufige Effekte geprägt. Die Einnahmeerwartungen für das Bruttoaufkommen (vor Abzug der Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern und vor Einbeziehung der neuen Rechtsänderungen) wurden aufgrund der Einnahmeentwicklung im bisherigen Jahresverlauf 2024 nach oben korrigiert. Wesentliche Einnahmeminderungen werden dagegen aus den neu als Steuerrechtsänderung in die Steuerschätzung einbezogenen Urteilen des Bundesfinanzhofs I R 1/20 und I R 2/20 erwartet. Die Urteile betreffen die Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge ausländischer Investmentfonds.

Bundessteuern

Bei den Bundessteuern ergeben sich in der Summe in den Jahren 2024 bis 2026 nur geringe Abweichungen im Vergleich zur Schätzung im Mai. Größere Abweichungen bei einzelnen Steuerarten glichen sich im Saldo im Wesentlichen aus. Ab dem Jahr 2027 werden höhere Einnahmen als noch in der Steuerschätzung vom Mai erwartet.

Ländersteuern

Für das Aufkommen aus den Ländersteuern ergab sich in Summe gegenüber der Mai-Steuerschätzung im gesamten Schätzzeitraum eine Erhöhung der Einnahmeerwartungen, die vor allem auf der Kassenentwicklung im laufenden Jahr basierte. Die Einnahmenerwartungen für die beiden aufkommensstärksten Ländersteuern – Grunderwerbsteuer sowie Erbschaftsteuer – wurden etwas angehoben.

Abbildung 2 zeigt die Abweichung der Schätzergebnisse der einzelnen Steuerarten vom Schätzergebnis im Mai 2024. Für die beiden aufkommensstärksten Steuerarten, Lohnsteuer und Steuern vom Umsatz, wurden die Einnahmeerwartungen deutlich herabgesetzt. Bei den Ertragsteuern zeigt sich ein geteiltes Bild: Für einige Steuerarten wurde die Einnahmeprognose heraufgesetzt, für andere wurden die Erwartungen nach unten korrigiert.

Abbildung: Abweichung des Schätzergebnisses für einzelne Steuerarten vom Ergebnis der vorangegangenen Schätzung aus dem Mai 2024 (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 2 Quelle:Arbeitskreis „Steuerschätzungen”

Zum Seitenanfang

Fazit

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ erwartet in den Jahren 2024 bis 2029 weiter ansteigende Steuereinnahmen. So werden im Jahr 2024 Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt rund 942 Mrd. Euro erwartet, die bis zum Jahr 2029 auf rund 1.134 Mrd. Euro zunehmen. Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2024 ergeben sich allerdings in allen Schätzjahren spürbare Mindereinnahmen, die auf die schwache konjunkturelle Entwicklung und die hinter den Erwartungen zurückgebliebene Kassenentwicklung seit der vorangegangenen Schätzung sowie – in geringerem Ausmaß – auch auf neu einbezogene Steuerrechtsänderungen zurückzuführen sind.

Fußnoten

1
Die Ergebnisse sind hier zu finden.