BMF-Monatsbericht November 2024

Inhalt

Steuereinnahmen im Oktober 2024 und konjunkturelles Umfeld

21.11.2024

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Oktober 2024 um rund 8 Prozent höher als im Oktober 2023 (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“).

In gleicher Höhe wie die Steuereinnahmen insgesamt legte das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil der Einnahmen ausmachen, zu. Anstiege verzeichneten dabei die Einnahmen aus fast allen Gemeinschaftsteuern, lediglich bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag war ein Rückgang zu verzeichnen (s. a. Anmerkungen zu den einzelnen Steuerarten unten). Der Aufkommensanstieg im Oktober fiel dabei sowohl bei den Steuern insgesamt als auch bei den Gemeinschaftsteuern deutlich höher aus als im bisherigen Jahresverlauf. Kumuliert von Januar bis Oktober 2024 waren gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im vorherigen Jahr jeweils Anstiege von knapp über 3 Prozent zu verzeichnen.

Bei den Bundessteuern kam es im Oktober 2024 zu einem Einnahmezuwachs von rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dieser war allerdings zu einem beträchtlichen Teil auf einen Buchungseffekt bei der Tabaksteuer zurückzuführen. Hier wurden Einnahmen, die eigentlich im September angefallen wären, erst im Oktober gebucht. Neben der Tabaksteuer wiesen unter den aufkommensstärkeren Bundessteuern auch die Versicherung- und die Kraftfahrzeugsteuer sowie der Solidaritätszuschlag Aufkommensanstiege aus. Dagegen waren die Einnahmen aus der Energiesteuer gegenüber Oktober 2023 leicht und die Einnahmen aus der Stromsteuer deutlich rückläufig. Bei der Stromsteuer spiegelte dies die Entlastungen durch das Strompreispaket wider. Kumuliert von Januar bis Oktober 2024 wiesen die Bundessteuern ein Einnahmeplus von rund 3 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf. Zu rund zwei Dritteln ging dieser kumulierte Anstieg auf den erstmalig erhobenen Energiekrisenbeitrag der Europäischen Union (EU) zurück.

Noch kräftiger im Plus als die Bundessteuern lagen die Ländersteuern. Sie wiesen im Oktober einen Anstieg von über 14 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dahinter stand einerseits ein Aufkommensanstieg von knapp 22 Prozent bei der Grunderwerbsteuer. Bei dieser Steuerart ist weiterhin eine Aufkommensstabilisierung bei rund 1,1 Mrd. Euro pro Monat zu beobachten, was durch die niedrigere Vorjahresbasis den hohen Zuwachs ergibt. Auch die zweite bedeutende Ländersteuer, die Erbschaftsteuer, wies im Berichtsmonat einen merklichen Zuwachs auf (knapp 16 Prozent). Bei dieser Steuerart ist Volatilität zum Vorjahresmonat eher die Regel als die Ausnahme. Kumuliert von Januar bis Oktober 2024 war bei den Ländersteuern ein Aufkommensanstieg gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2023 von rund 4 ½ Prozent zu beobachten.

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Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen wiesen im Oktober 2024 einen Anstieg von gut 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dahinter standen neben dem Plus aus den Steuereinnahmen vor allem um rund 400 Mio. Euro niedrigere Eigenmittelabführungen an die EU gegenüber Oktober 2023, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden. Auch die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder fielen spürbar niedriger aus als im Vorjahresmonat. Allerdings wurden diese von höheren Regionalisierungsmittelzahlungen teils kompensiert. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern legten etwas weniger stark zu als das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt. Dies war dadurch bedingt, dass der Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz nach Berücksichtigung von Festbeträgen, die gemäß § 1 Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder und Gemeinden übertragen werden, etwas niedriger lag als im Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Oktober 2024“).

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen legten um rund 7 ½ Prozent zu. Der etwas schwächere Anstieg als beim Bund war neben den EU-Abführungen durch die im Vorjahresvergleich niedrigeren Bundesergänzungszuweisungen bedingt (siehe jeweils oben). Der Länderanteil an den gemeinschaftlichen Steuern stieg dagegen im Berichtsmonat durch den oben genannten Effekt bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung relativ zum Vorjahr etwas stärker als der des Bundes. Das Aufkommen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stieg im Oktober 2024 um rund 10 Prozent gegenüber dem Oktober 2023.

Umsatzsteuerverteilung im Oktober 2024
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (24.416 Mio. Euro)

12.895 Mio. Euro11.033 Mio. Euro487 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG-1.362 Mio. Euro+1.162 Mio. Euro+200 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen:47,2 Prozent49,9 Prozent2,8 Prozent
11.533 Mio. Euro12.195 Mio. Euro687 Mio. Euro

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Konjunkturelles Umfeld

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld. Allerdings gab es zuletzt vermehrt positive Meldungen: So stieg das Bruttoinlandsprodukt in preis-, kalender- und saisonbereinigter Rechnung nach erster Schätzung des Statistischen Bundesamts im 3. Quartal und – entgegen den Erwartungen vieler Beobachter – um 0,2 Prozent an. Das ifo Geschäftsklima legte im Oktober 2024 zum ersten Mal nach vier Monaten mit Rückgängen zu und auch die Konjunkturerwartungen des ZEW –Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung sowie der Einkaufsmanagerindex für Deutschland sendeten weniger pessimistische Signale.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Laut ifo Institut ist die momentane Auftragslage der Unternehmen allerdings nach wie vor ein zentrales Problem. Zudem fielen unter den sogenannten harten Indikatoren die aktuellen Zahlen zur Produktion und zum Außenhandel weiterhin schwach aus. Bei der Produktion lag dies u. a. an derzeit hohen Schwankungen der Produktion in der Automobilbranche. Auch in anderen Bereichen, wie der Chemischen Industrie, gab es im Vergleich zum Vormonat merkliche Rückgänge. Außerhalb der Industrie sanken die Energieerzeugung und auch die Bauproduktion. Nach den leichten Anstiegen der nominalen Warenexporte in den vergangenen Monaten nahmen sie im September wieder ab und lagen leicht unter dem Vorjahresniveau. Die nominalen Wareneinfuhren stiegen hingegen und lagen leicht höher als im Vorjahresmonat. Einige Frühindikatoren speziell für die Exportentwicklung, wie die ifo Exporterwartungen, fallen weiterhin pessimistisch aus. Dies gilt insbesondere für die Automobil- und die Metallbranche. Auch der RWI/ISL-Containerumschlag-Index ist nach kräftigen Anstiegen im September wieder etwas gefallen.

Die konjunkturelle Schwäche macht sich immer deutlicher auch am Arbeitsmarkt bemerkbar. Die jüngste Revision des Statistischen Bundesamts zeigt, dass dies – anders als bisher ausgewiesen – bei den Beschäftigungszahlen sogar schon seit Juni der Fall ist. So war die Zahl der Erwerbstätigen im September 2024 bereits zum vierten Mal in Folge saisonbereinigt sichtbar rückläufig. Auch bei der Kurzarbeit zeichnete sich das aktuelle konjunkturelle Muster ab: Sie lag im August (letzter verfügbarer Datenpunkt nach Hochrechnungen) merklich höher als im Vorjahresmonat. Im Verarbeitenden Gewerbe wird weiterhin mit Abstand am meisten Kurzarbeit geleistet. Die Anzeigen für Kurzarbeit deuten für die weiteren Monate des Jahres auf ein nach wie vor erhöhtes Niveau an Kurzarbeit hin.

Die Inflationsrate lag im Oktober mit 2,0 Prozent wieder etwas höher als im Vormonat. Die Verbraucherpreise für Energie blieben gegenüber dem Vorjahresmonat rückläufig, allerdings weniger kräftig als im September. Nahrungsmittel und Dienstleistungen verteuerten sich im Vorjahresvergleich stärker als zuletzt und vor allem im Dienstleistungsbereich ist die Teuerungsrate nach wie vor spürbar erhöht. Laut Umfragen des ifo Instituts stieg die Zahl der Unternehmen, die in den kommenden Monaten Preiserhöhungen planen, zuletzt wieder leicht an. Dennoch ist hieraus nicht auf spürbare Wiederanstiege der Inflation im weiteren Verlauf zu schließen. Die weiterhin merklich erhöhte Dienstleistungsinflation spiegelt allerdings ein Aufwärtsrisiko für die projizierte Inflationsentwicklung wider.

Insgesamt bleibt es ungewiss, ob die positiveren Signale der Frühindikatoren im Oktober der Beginn einer (vorsichtigen) Trendwende bei der Konjunktur sein könnten. Dämpfende Faktoren, wie geopolitische Unsicherheiten und eine steigende Beschäftigungsunsicherheit, dürften weiterhin fortwirken. Zudem ist mit dem Ausgang der US-Präsidentschaftswahl die Unsicherheit auch mit Blick auf die zukünftige Außenhandelsentwicklung gestiegen. Sollten beispielsweise höhere Zölle in großem Umfang auf Importe aus der EU implementiert werden, könnte dies das deutsche Exportgeschäft in den folgenden Jahren spürbar beeinflussen.

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer war im Berichtsmonat ein Anstieg des Aufkommens von knapp 6 Prozent zu beobachten. Das Bruttoaufkommen legte dabei um knapp 5 Prozent zu. Die Kindergeldzahlungen entsprachen – bei unveränderten Sätzen – ungefähr denen im Vorjahresmonat. Der Anstieg im Bruttoaufkommen dürfte maßgeblich auf die spürbaren Nominallohnsteigerungen zurückzuführen sein, die gegenwärtig wohl kaum noch auf Zahlungen von steuerfreien Inflationsausgleichsprämien zurückgehen. Die Impulse vom Arbeitsmarkt mit Blick auf Personenzahlen haben dagegen deutlich abgenommen und dürften derzeit allenfalls neutral für das Aufkommen ausfallen. Die Beschäftigung war zuletzt rückläufig (s. o.) und liegt kaum noch über dem Vorjahresniveau. Die Kurzarbeit überschritt das Vorjahresniveau, was für sich genommen das Lohnsteueraufkommen im Vorjahresvergleich reduzierte.

Veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Im Oktober 2024 war die Aufkommensentwicklung der beiden Steuerarten maßgeblich durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume bestimmt. Dabei ist für die veranlagte Einkommensteuer insbesondere auch die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 relevant. Bei dieser Steuerart ergab sich insgesamt ein Betrag an Erstattungen für vergangene Zeiträume (nicht nur von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahresmonat, bei Anstiegen sowohl von Nachzahlungen für vergangene Zeiträume als auch von (nachträglichen) Vorauszahlungen. Im Ergebnis war so ein kräftiger Zuwachs des Kassenaufkommens gegenüber Oktober 2023 von 64 Prozent zu beobachten. Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung lassen sich aus den potenziell sehr volatilen Ergebnissen der Veranlagungstätigkeit – bedingt z. B. durch unterschiedliche Stände bei der Abgabe der Steuererklärungen und der Bearbeitung der Fälle durch die Finanzverwaltung oder durch größere Einzelfälle – aber bestenfalls bedingt ziehen. Die Auszahlung an Forschungszulage aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer lag rund doppelt so hoch wie im Vorjahresmonat, jedoch weiterhin in einer für das Aufkommen quantitativ nicht relevanten Größenordnung.

Bei der Körperschaftsteuer waren die Erstattungen für vergangene Zeiträume leicht und die Nachzahlungen spürbar höher als im Vorjahresmonat. Die (nachträglichen) Vorauszahlungen gingen etwas zurück. Im Ergebnis lag das Aufkommen um knapp 700 Mio. Euro höher als im Oktober des Vorjahres. Die aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlte Forschungszulage erhöhte sich dabei um rund 20 Mio. Euro gegenüber Oktober 2023. Auch bei dieser Steuerart gilt, dass aus der Veranlagungstätigkeit spürbare Volatilität bei den Einnahmen im Vorjahresvergleich entstehen kann. Die gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufigen und im Saldo negativen Vorauszahlungen für das laufende Jahr deuten jedoch weiterhin darauf hin, dass die schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung die Aufkommensentwicklung belastet. Denn es muss aus den im Saldo negativen Vorauszahlungen angenommen werden, dass in merklichem Umfang Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer für das laufende Jahr herabgesetzt wurden.

Kapitalertragsteuern

Die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge wies im Oktober 2024 mit knapp 82 Prozent weiterhin einen sehr starken Aufkommensanstieg aus. Gleichzeitig haben sich die Zuwachsraten damit gegenüber der 1. Jahreshälfte abgeschwächt, da der starke Anstieg von Zinsen auf (kurzfristige) Einlagen bereits in der Vorjahresbasis spürbar gewesen war. Angesichts der Aufkommens- und Zinsentwicklung ist hier in den nächsten Monaten mit weiter abnehmenden Zuwachsraten zu rechnen, jedoch nicht mit einem deutlich rückläufigen Aufkommen. Die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die maßgeblich auf die Besteuerung von Dividendenerträgen zurückzuführen sind, gingen im Oktober 2024 um knapp 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Der Oktober gehört üblicherweise zu den aufkommensschwächeren Monaten und fällt für das Jahresergebnis weniger stark ins Gewicht.

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz stieg im Berichtsmonat gegenüber dem Vorjahr um rund 2 ½ Prozent an. Dies ist im Einklang mit einer (nur) moderaten Aufwärtsbewegung beim nominalen privaten Konsum. Die aktuellen Daten zu den Einzelhandelsumsätzen deuten darauf hin, dass in den nächsten Monaten – für sich genommen – leicht kräftigere Impulse für das Aufkommen zu erwarten sein dürften. Im September war beim Einzelhandel gegenüber dem Vorjahresmonat nominal ein Plus von 4 Prozent zu verzeichnen, das auf reale Zuwächse in fast gleicher Größenordnung zurückzuführen war. Für die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer im Oktober 2024 ergab sich ein Wert in sehr ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahresmonat. Dies passte zur vorliegenden Datenmeldung für die nominalen Importe, die im September 2024 gegenüber dem Vorjahr nominal (kalender- und saisonbereinigt) nur ein leichtes Plus von rund 1 Prozent aufwiesen. Das Aufkommen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer lag im Berichtsmonat um rund 3 ½ Prozent höher als im Vergleichszeitraum.