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BMF-Monatsbericht Dezember 2024

Inhalt

Editorial

20.12.2024

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

aufgrund der anstehenden Neuwahl des Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 wird der Bundeshaushalt für das Jahr 2025 erst anschließend aufgestellt und vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Daher wird zum 1. Januar 2025 die sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Sie ist im Grundgesetz verankert und hat sich als bewährtes, regelmäßig angewendetes Instrument etabliert.

Die vorläufige Haushaltsführung sichert finanzpolitische Kontinuität, indem bereits bewilligte Maßnahmen, wie gesetzliche Leistungen, Förderprogramme oder Baumaßnahmen, selbstverständlich fortgeführt werden. Die Initiierung neuer Projekte unterliegt klaren gesetzlichen Regeln und bedarf besonderer Begründungen. Corinna Westermann, Abteilungsleiterin im BMF für den Bundeshaushalt, beantwortet im Interview Fragen zur vorläufigen Haushaltsführung und schildert ihre bisherigen Erfahrungen bei deren Anwendung.

Die aktuelle Ausgabe des Monatsberichts führt zudem eine Neuerung ein, die Sie zur Diskussion einlädt: die Rubrik „Ein Thema – zwei Blickwinkel“. Unter dieser Überschrift werden zwei Gastbeiträge veröffentlicht, in denen renommierte Ökonominnen und Ökonomen ihre unterschiedlichen Sichtweisen zu einem übergeordneten aktuellen Thema darlegen. In dieser Ausgabe eröffnen wir die Rubrik mit dem Thema „Mehr Zukunft in den Staatsfinanzen“. Dieses mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland hochaktuelle Thema erörtern Prof. Martin Werding und Prof. Jens Südekum aus ihrem jeweiligen Blickwinkel.

Außerdem stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe des Monatsberichts die aktuellen Anpassungen der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes vor. Die Beteiligungsabteilung des BMF berichtet zudem über ihre vielfältige Zusammenarbeit im internationalen Bereich, u. a. im Rahmen internationaler Beratungsprojekte und bilateraler Dialoge auf internationaler Ebene.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre, besinnliche Feiertage und einen gesunden Start in das kommende Jahr 2025!

Ihr Dr. Steffen Meyer
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen