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BMF-Monatsbericht Dezember 2024

Inhalt

Steuereinnahmen im November 2024 und konjunkturelles Umfeld

20.12.2024

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im November 2024 um 9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“).

Hinter dem Anstieg steht maßgeblich ein Zuwachs des Aufkommens aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil der Einnahmen ausmachen. Die Gemeinschaftsteuereinnahmen lagen um mehr als 10 Prozent höher als im November 2023. Dazu trug ein Sondereffekt bei den Steuern vom Umsatz bei, die einen kräftigen Aufkommensanstieg zum Vorjahresmonat verzeichneten (s. a. Anmerkungen zu den einzelnen Steuerarten unten). Mit Ausnahme der Körperschaftsteuer waren auch die Einnahmen aus den anderen Gemeinschaftsteuern – teils sehr deutlich – höher als im Vergleichszeitraum. In der kumulierten Betrachtung war im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis November) ein Anstieg der Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern um knapp 4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres zu verzeichnen. Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) wiesen kumuliert ein Plus in gleicher Höhe auf.

Die Einnahmen aus den Bundessteuern lagen im November 2024 leicht – um rund 1 ½ Prozent – höher als im Vorjahresmonat. Aufkommenszuwächsen bei der Tabak-, der Versicherung- und der Kraftfahrzeugsteuer sowie beim Solidaritätszuschlag standen Rückgänge bei der Energie- und Stromsteuer gegenüber. Kumuliert von Januar bis November 2024 lagen die Einnahmen aus den Bundessteuern gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um rund 3 ½ Prozent im Plus. Dies war allerdings zu einem wesentlichen Teil auf den erstmalig erhobenen Energiekrisenbeitrag der Europäischen Union (EU) zurückzuführen. Ohne diesen entspräche der kumulierte Anstieg in etwa dem Anstieg im Berichtsmonat.

Bei den Einnahmen aus den Ländersteuern ergab sich im November 2024 ein Zuwachs von knapp 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer lag weiterhin nahe bei 1,1 Mrd. Euro und wies damit einen Anstieg gegenüber der niedrigeren Vorjahresbasis von rund 8 Prozent auf. Bei der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, der Erbschaftsteuer, war ein Plus von 17 Prozent zu verzeichnen. In der kumulierten Betrachtung von Januar bis November 2024 fällt der Zuwachs bei den Ländersteuern gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit gut 5 Prozent moderater aus, was die Aufkommensvolatilität in einzelnen Monaten unterstreicht.

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Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Bei den Steuereinnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen kam es im November 2024 zu einem Anstieg von rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Maßgeblich zum Plus trug bei, dass die Eigenmittelabführungen an die EU, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, rund 16 Prozent niedriger lagen als im November 2023. Auch die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder waren im Berichtsmonat deutlich niedriger als im Vergleichszeitraum (-28 Prozent), wohingegen die Zahlungen an Regionalisierungsmitteln an die Länder spürbar stiegen (+ 17 Prozent). Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen etwas weniger stark als das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt. Dies lag daran, dass der Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz nach Berücksichtigung von Festbeträgen, die gemäß § 1 Abs. 2, 2a und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder und Gemeinden übertragen werden, im November 2024 leicht geringer ausfielen als im November 2023 (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im November 2024“).

Der Zuwachs bei den Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen lag im November 2024 bei rund 9 Prozent. Hier wirkten die oben genannten Faktoren Bundesergänzungszuweisungen, Regionalisierungsmittelzahlungen und vertikale Umsatzsteuerverteilung spiegelbildlich auf das Länderaufkommen. Das Aufkommen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stieg im November 2024 um 11 Prozent gegenüber dem November 2023.

Umsatzsteuerverteilung im November 2024
BundLänderGemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent
am Aufkommen (28.672 Mio. Euro)15.143 Mio. Euro12.957 Mio. Euro572 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG-1.362 Mio. Euro+1.162 Mio. Euro+200 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen:48,1 Prozent49,2 Prozent2,7 Prozent
13.781 Mio. Euro14.119 Mio. Euro772 Mio. Euro

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Konjunkturelles Umfeld

Die deutsche Wirtschaftsleistung entwickelt sich nach wie vor allenfalls verhalten. Die jüngste Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts weist für das Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal 2024 ein preis-, saison- und kalenderbereinigtes Wachstum von 0,1 Prozent aus. Die privaten Konsumausgaben und der Staatskonsum stiegen im 3. Quartal 2024 jeweils etwas. Die Warenexporte gingen dagegen im Vergleich zum Vorquartal deutlich zurück, wohingegen die Importe von Waren und Dienstleistungen leicht stiegen. Rechnerisch ging daher vom Außenbeitrag ein dämpfender Impuls aus.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Frühindikatoren spiegeln die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage wider. Das ifo Geschäftsklima sowie die Konjunkturerwartungen des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) haben sich im November – nach jeweiligen Zuwächsen im Oktober – wieder eingetrübt. Der ZEW-Lageindikator befindet sich auf einem ähnlich tiefen Niveau wie im April 2020. Beim ifo Geschäftsklima fiel die Beurteilung der aktuellen Lage wieder schlechter aus als noch im Oktober 2024, während die Erwartungen gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert pessimistisch blieben. Über die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigte sich ein gemischtes Bild. Einerseits bewerteten Unternehmen im Handel ihre Lage weniger pessimistisch. Andererseits verschlechterte sich das Klima in allen anderen Wirtschaftsbereichen. Insbesondere im Dienstleistungssektor und im Bauhauptgewerbe zeigten sich die Firmen mit den aktuellen Geschäften weniger zufrieden als zuvor.

Auch die sogenannten harten Indikatoren verblieben schwach. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging im Oktober gegenüber dem Vormonat um 1,0 Prozent zurück. Während die Bauproduktion unverändert gegenüber dem Vormonat war, meldeten insbesondere die Energieerzeuger einen starken Produktionsrückgang. Der Ausstoß in der Industrie war leicht rückläufig. Die Produktion in der Automobilindustrie sank dabei nach starken Schwankungen in den vergangenen Monaten ebenfalls. In der Exportwirtschaft setzte sich die Schwäche fort. Die Ausfuhren gingen nach neuesten Zahlen im Oktober 2024 kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat spürbar zurück, nachdem bereits im September ein deutliches Minus zu verzeichnen gewesen war.

Die gegenwärtige konjunkturelle Lage macht sich mittlerweile spürbar auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts blieb die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt im Oktober 2024 insgesamt nahezu unverändert gegenüber dem Vormonat. Die merklich negative Dynamik (seit Juni gut -70.000 Erwerbstätige) ist damit immerhin kurzfristig gebremst worden, die Beschäftigungsentwicklung ist aber weiterhin durch unterschiedliche sektorale Muster geprägt: In den Industriebranchen sind seit Beginn des Jahres deutliche Rückgänge zu verzeichnen. In den Dienstleistungsbranchen, insbesondere in öffentlichen Bereichen, wurde dagegen teils merklich Beschäftigung aufgebaut. Die Zahl der Arbeitslosen stieg im November 2024 im Vergleich zum Vormonat saisonbereinigt leicht. Im Vorjahresvergleich bedeutete dies einen Anstieg um 168.000 Personen. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Einen deutlichen Anstieg verzeichnete im September 2024 die Kurzarbeit. Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, insbesondere aus dem Maschinenbau und der Metallindustrie, machen derzeit am häufigsten Gebrauch von Kurzarbeit. Die Frühindikatoren zum Arbeitsmarkt lassen in den nächsten Monaten keine Besserung erwarten.

Die Inflationsrate lag im November mit 2,2 Prozent etwas höher als im Vormonat. Dienstleistungen wiesen weiterhin eine spürbar erhöhte Teuerungsrate auf, wohingegen sich der Rückgang bei den Energiepreisen im Vorjahresvergleich fortsetzte, wenn auch weniger stark als in den vorangegangenen Monaten. Unsicherheit für die weitere Inflationsentwicklung besteht in beide Richtungen. Geopolitische Aufwärtsrisiken bleiben mit Blick auf Frachtraten und Rohstoffpreise bestehen. Der inländische Preisauftrieb ist insbesondere im Dienstleistungssektor weiterhin hoch. Gleichzeitig ist die konjunkturelle Entwicklung schwach, was Lohndruck (über den Arbeitsmarkt) und Preissetzungsspielräume (über die inländische Nachfrage) für sich genommen dämpfen dürfte.

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen aus der Lohnsteuer wies im November 2024 mit rund 7 ½ Prozent eine relativ hohe Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat auf (kumuliert Januar bis November rund +5 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum), bei annähernd unveränderten Kindergeldausgaben. Dahinter standen steigende Nominallöhne, die im 3. Quartal 2024 nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts um knapp 5 Prozent höher lagen als im Vorjahr. Dazu kam wohl ein spürbar abnehmender Anteil der steuerfreien Inflationsausgleichsprämien an den Lohnzahlungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bei der weiteren Entwicklung des Aufkommens dürfte eine zunehmende Rolle spielen, dass sich die konjunkturelle Schwäche mittlerweile spürbar auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar macht. Die Zahl der Erwerbstätigen lag nur noch geringfügig über der im Vorjahr, die Kurzarbeit stieg dagegen merklich über das Vorjahresniveau.

Veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer lag im November 2024 um rund 120 Mio. Euro höher als im November 2023. Die Aufkommensentwicklung war dabei maßgeblich durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume bestimmt, sodass sich merkliche Schwankungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat ergeben können. Die Auszahlungen an Forschungszulage fielen weiterhin quantitativ nicht ins Gewicht, stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat aber deutlich an. In der kumulierten Betrachtung von Januar bis einschließlich November 2024 war bei der veranlagten Einkommensteuer ein Aufkommensanstieg von etwas über 2 Prozent gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Vorjahr festzustellen.

Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer verzeichneten dagegen einen merklichen Rückgang um rund 800 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresmonat. Auch hier kann sich aus der Veranlagungstätigkeit eine spürbare Einnahmevolatilität im Vorjahresvergleich ergeben. Kumuliert ist bei dieser Steuerart im bisherigen Jahresverlauf ein Minus von rund 12 Prozent gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2023 zu verzeichnen. Hier lassen sich aus der Entwicklung der Aufkommensstruktur auch die Auswirkungen der anhaltenden konjunkturellen Schwäche erkennen. Die nachträglichen Anpassungen der laufenden Vorauszahlungen sowie der Vorauszahlungen für das Vorjahr zeigen gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023 nach unten. Das Niveau der Erstattungen liegt bereits jetzt um 2 Mrd. Euro höher als im gesamten Vorjahr, während die Nachzahlungen einen wesentlich geringeren Zuwachs aufweisen. Der Anstieg der aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlten Forschungszulage im bisherigen Jahresverlauf um über 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat das Aufkommen in einem vergleichsweise eher geringen Umfang gemindert.

Kapitalertragsteuern

Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge war auch im November 2024 mit rund 122 Prozent eine sehr hohe Steigerungsrate des Aufkommens im Vorjahresvergleich zu beobachten. Kumuliert bis einschließlich November lag das Einnahmeplus gegenüber dem Vorjahr bei 136 Prozent. Im kommenden Jahr ist hier mit deutlich geringeren Veränderungsraten zu rechnen, da sich der starke Anstieg der Zinsen auf (kurzfristige) Einlagen dann bereits in der Vorjahresbasis niedergeschlagen hat. Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, das maßgeblich auf die Besteuerung von Dividendenerträgen zurückzuführen ist, stieg im Berichtsmonat ebenfalls, und zwar um rund 20 ½ Prozent gegenüber November 2023. Dies lag innerhalb der üblichen Schwankungsbreite der monatlichen Veränderungsraten bei dieser Steuerart. In der kumulierten Betrachtung war ein Rückgang der Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Vorjahr um knapp 9 Prozent zu verzeichnen.

Steuern vom Umsatz

Bei den Steuern vom Umsatz ergab sich im November 2024 ein kräftiger Anstieg der Einnahmen um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dieser lag deutlich höher als der kumulierte Zuwachs von 3 Prozent im bisherigen Jahresverlauf gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das war insbesondere auch auf die in diesem Monat besonders hoch ausfallende Vereinnahmung von Steueraufkommen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) zurückzuführen, ohne die der Aufkommensanstieg wesentlich moderater ausgefallen wäre.1 Aktuelle konjunkturelle Indikatoren wie die Umsätze aus dem Einzelhandel deuten nicht darauf hin, dass hier eine Trendwende einsetzt und auch in den nächsten Monaten ähnlich kräftige Aufkommensanstiege zu erwarten wären. Die Einzelhandelsumsätze waren nach aktuellen Daten im Oktober in preisbereinigter Rechnung gegenüber dem Vormonat rückläufig und lagen in für das Steueraufkommen relevanter nominaler Rechnung im Vorjahresvergleich nur knapp 2 Prozent höher.

Die Einnahmen aus dem OSS-Verfahren werden im Aufkommen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer erfasst, das – analog zu den Steuern vom Umsatz – um fast 15 Prozent höher lag als im November 2023. Für die Einfuhrumsatzsteuer war dagegen nur ein leichter Zuwachs von einem halben Prozent zu verzeichnen. Dies lag grundsätzlich im Einklang mit der Entwicklung der nominalen Warenimporte, die nach aktuellen Daten im Oktober 2024 zuletzt etwas (rund 1 ½ Prozent) höher lagen als im Vorjahresmonat.

Fußnoten

1
Nähere Informationen zum OSS-Verfahren sind im BMF-Monatsberichtsartikel „Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld im Juli 2023“ aus der Ausgabe im August 2023 zu finden.