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Vorläufige Haushaltsführung 2025
Zu Beginn des Jahres 2025 gibt es noch keinen in Kraft getretenen Bundeshaushalt 2025. Die Haushaltsführung ist daher zunächst vorläufig und richtet sich nach Art. 111 GG und den dazu erlassenen ergänzenden Verwaltungsvorschriften des BMF.
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Im Interview: Corinna Westermann, Leiterin der Haushaltsabteilung
Die Leiterin der Haushalts-Abteilung des BMF beantwortet Fragen zur vorläufigen Haushaltsführung und schildert ihre bisherigen Erfahrungen bei deren Anwendung.