BMF-Monatsbericht Januar 2025

Inhalt

Editorial

30.01.2025

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Beginn des neuen Jahres steht in Deutschland politisch ganz im Zeichen der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Wirtschafts- und finanzpolitische Themen nehmen im Wettbewerb um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger einen großen Raum ein. Unbestritten ist dabei, dass weitreichende Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene zur Überwindung der strukturellen Wachstumsschwäche ein zentraler Baustein zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sind. Auch die aktuellen Konjunkturaussichten Deutschlands sind derzeit sehr verhalten: Für das Jahr 2025 erwartet die Bundesregierung in ihrer am 29. Januar 2025 im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts veröffentlichten Jahresprojektion einen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um lediglich 0,3 Prozent nach einem Rückgang um 0,2 Prozent im Vorjahr. Damit läge das BIP im Jahr 2025 nur um rund 0,5 Prozent über dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019.

Daher war es richtig, dass die Bundesregierung noch wichtige steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht hat. Ein Teil hiervon konnte mit der Mehrheit des Deutschen Bundestags beschlossen werden und trat zusammen mit den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die wichtigsten steuerlichen Änderungen werden im Rahmen des Schlaglichtartikels in dieser Ausgabe des Monatsberichts vorgestellt. Hierzu zählen im Wesentlichen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und den Ausgleich der kalten Progression beziehen, insbesondere die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags. Zudem wurde das Kindergeld für Familien mit Kindern erhöht.

Außerdem stellt sich Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, im Interview vor und erläutert u. a., wie sich die steuerlichen Änderungen für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Familien, konkret auf deren Alltag auswirken.

Am 20. Januar 2025 wurde der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2024 durch das BMF vorgestellt. Die Bundesregierung hat demnach das Haushaltsjahr 2024 etwas besser als noch vor einigen Wochen vermutet abschließen und eine im Bundeshaushalt bestehende Rücklage vollständig schonen können. Die Nutzung dieser Rücklage im Jahr 2025 kann nunmehr die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 erleichtern. Das Haushaltsdefizit 2024 wurde weiter abgesenkt. Die Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts 2024 belief sich auf 33,3 Mrd. Euro. Die strukturelle NKA des Bundes in Abgrenzung der Schuldenbremse fiel nach vorläufigem Ergebnis mit 0,28 Prozent des BIP niedriger aus als die strukturelle Obergrenze gemäß Art. 115 Grundgesetz von 0,35 Prozent des BIP. Für den Bundeshaushalt 2025 eröffnet der vorläufige Abschluss jedoch keine neuen Spielräume. Aufgrund der schlechter als zuvor erwarteten konjunkturellen Entwicklung und den damit einhergehenden Steuermindereinnahmen sowie Mehrausgaben besteht für den Bundeshaushalt 2025 weiterhin ein hoher Handlungsbedarf.

Zudem wurde am 16. Dezember 2024 die neue eZOLL-App veröffentlicht. Mit ihr wurde ein komfortabler Weg für die Abgabe einer Zollanmeldung für Post- und Kuriersendungen geschaffen. In dieser Ausgabe wird Ihnen die eZOLL-App vorgestellt.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre dieser Ausgabe des Monatsberichts.

Ihr Dr. Steffen Meyer
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen