- Die Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts 2024 betrug nach vorläufigem Haushaltsabschluss 33,3 Mrd. Euro. Die im Soll geplante NKA wurde damit um 5,7 Mrd. Euro unterschritten.
- Die strukturelle NKA in Abgrenzung der Schuldenbremse des Bundes belief sich auf 0,28 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die im Art. 115 Grundgesetz mit 0,35 Prozent des BIP festgelegte Obergrenze für die um strukturelle Effekte bereinigte Nettoneuverschuldung wurde damit um 2,8 Mrd. Euro unterschritten. Um diesen Betrag wird das Kontrollkonto entlastet.
- Die investiven Ausgaben erreichten im Bundeshaushalt 2024 eine Höhe von 56,7 Mrd. Euro. Rechnet man das gesetzlich nicht umgesetzte Darlehen zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung heraus, wurden rein rechnerisch rund 97 Prozent der veranschlagten Investitionsausgaben getätigt. Dies ist ein Spitzenwert. Die Ist-Ausgaben 2024 stellen den nominal höchsten Investitionsbetrag dar, der bislang in einem Jahr aus dem Bundeshaushalt geleistet wurde.
Inhalt
- Ausgangslage
- Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
- Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
- Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
- Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2024
- Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten
- Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen
Ausgangslage
Die deutsche Wirtschaft konnte im vergangenen Jahr die wirtschaftliche Stagnation nicht hinter sich lassen. Konjunkturell belasteten nach wie vor die Nachwirkungen der multiplen exogenen Schocks der vergangenen Jahre (Corona-Pandemie, russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiepreiskrise) das wirtschaftliche Geschehen. Dazu dämpfte erhöhte Unsicherheit, u. a. durch geopolitische Entwicklungen sowie zuletzt auch mit Blick auf die zukünftigen Handelsbedingungen mit den Vereinigten Staaten, die Investitions- und Konsumneigung. Die Stagnation hat allerdings auch strukturelle Ursachen, wie demografische Veränderungen, geopolitische Fragmentierung oder Verluste an Marktanteilen auf Kernmärkten der deutschen Industrie. Die Bruttowertschöpfung war in der Folge im vergangenen Jahr vor allem in der Industrie rückläufig. Insgesamt war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts leicht um 0,2 Prozent niedriger als im Vorjahr. Im Jahresverlauf 2024 spiegelte sich die Stagnation in um die Null schwankenden Quartalsveränderungsraten des preis-, kalender- und saisonbereinigten BIP wider.
Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2024 stiegen um knapp 4 Prozent. Dabei fiel die Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten deutlich unterschiedlich aus. Die abwärts gerichtete Entwicklung in der Industrie spiegelte sich u. a. im Aufkommen der Körperschaftsteuer wider, das deutlich rückläufig war. Die stark gestiegenen Zinsen hatten als „Nebeneffekt“ zur Folge, dass das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge eine sehr hohe Zuwachsrate aufwies. Der moderate Zuwachs des Aufkommens aus den Steuern vom Umsatz reflektierte auch das Auslaufen temporärer Stützungsmaßnahmen in der Pandemie und der Energiepreiskrise: die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze auf Speisen in der Gastronomie und auf Lieferungen von Gas und Fernwärme. Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2024 können dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld“ in diesem Monatsbericht entnommen werden.1
Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
Das Haushaltsgesetz 2024 wurde am 12. Februar 2024 im BGBl. 2024 I Nr. 38 verkündet. Die Tabelle 1 zeigt neben dem Haushaltssoll 2024 wesentliche Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2024 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2023.
Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts
Die Ausgaben des Bundeshaushalts beliefen sich nach vorläufigem Haushaltsabschluss 2024 auf 465,7 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1). Das Soll wurde damit um 11,1 Mrd. Euro beziehungsweise 2,3 Prozent unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2023 fielen die Ausgaben im vergangenen Jahr um 1,9 Prozent beziehungsweise 8,5 Mrd. Euro höher aus. Zu den Einzelheiten s. a. die Abschnitte „Konsumtive Ausgaben“ und „Investive Ausgaben“.
Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen) beliefen sich im Jahr 2024 nach vorläufigem Ist auf 440,6 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1). Damit nahm der Bund 13,2 Mrd. Euro beziehungsweise 3,1 Prozent mehr ein, als im Soll veranschlagt war. Im Vergleich zum Vorjahresniveau stiegen die Einnahmen um 12,3 Prozent (+48,4 Mrd. Euro). Dies resultierte im Vergleich zum Ist des Jahres 2023 aus um 18,9 Mrd. Euro höheren Steuereinnahmen und gestiegenen Sonstigen Einnahmen (+29,5 Mrd. Euro). Die Steuereinnahmen waren im Ist des Jahres 2024 um 2,6 Mrd. Euro geringer als veranschlagt (Veränderung gegenüber dem Soll -0,7 Prozent), die Sonstigen Einnahmen waren jedoch um 31,7 Prozent beziehungsweise 15,8 Mrd. Euro höher als im Soll (s. a. Tabelle 7).
Unter den Sonstigen Einnahmen gingen mehr als die Hälfte der Mehreinnahmen (8,5 Mrd. Euro) gegenüber dem Soll auf Rückflüsse aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (6,3 Mrd. Euro), von Corona-Soforthilfen (0,8 Mrd. Euro) sowie von Corona-Unternehmenshilfen (1,4 Mrd. Euro) zurück. Diese Rückflüsse haben einen Bezug zu früheren Notlagekrediten. In entsprechender Anwendung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme werden diese Einnahmen (sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen) zweckgebunden nur zur Tilgung von Notlagenkrediten und nicht zur allgemeinen Haushaltsdeckung verwendet. Daneben sind Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aus Privatisierungserlösen (Veräußerung von Aktien der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG) erzielt worden. Die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans wurde für das Jahr 2024 von der Europäischen Kommission genehmigt und die beantragten Mittel von 13,5 Mrd. Euro wurden in voller Höhe wie geplant vereinnahmt.
Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme
Aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergab sich im Haushaltsjahr 2024 ein Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts in finanzstatistischer Abgrenzung von 25,0 Mrd. Euro. Der Finanzierungssaldo wird gedeckt durch eine vorläufige Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts in Höhe von 33,3 Mrd. Euro und Münzeinnahmen in Höhe von 0,2 Mrd. Euro. Dabei wurden auch Tilgungsausgaben in Höhe von 8,5 Mrd. Euro berücksichtigt. Die NKA fällt um 5,7 Mrd. Euro geringer aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Gegenüber dem Jahr 2023 ist die NKA damit zwar um knapp 6,1 Mrd. Euro angestiegen. Dabei war aber zum Haushaltsausgleich 2023 neben der NKA in Höhe von 27,2 Mrd. Euro auch eine Rücklagenentnahme von 37,5 Mrd. Euro benötigt worden. Für das Jahr 2024 war hingegen die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 10,2 Mrd. Euro nicht erforderlich.
Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
Erste vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse für das Jahr 2024
Grundlage für die erste vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse sind das erste vorläufige Jahresergebnis des Statistischen Bundesamts zum BIP des Jahres 2024 vom 15. Januar 2025 sowie der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2024 (Stand: 15. Januar 2025).
Der Bund hat gemäß vorläufigem Abschluss im Jahr 2024 mit einer NKA in Höhe von 33,3 Mrd. Euro abgeschlossen (s. a. Tabelle 2 lfd. Nr. 8). Ausgehend von der NKA in Höhe von 33,3 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos finanzieller Transaktionen von -1,4 Mrd. Euro (lfd. Nr. 6) und zuzüglich der an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepassten Konjunkturkomponente von -20,4 Mrd. Euro (lfd. Nr. 5) beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes auf Basis vorläufiger gesamtwirtschaftlicher Daten auf 11,6 Mrd. Euro beziehungsweise 0,28 Prozent des BIP (lfd. Nr. 9). Damit wird nach erstem vorläufigem Ergebnis die strukturelle Obergrenze (0,35 Prozent des BIP = 14,4 Mrd. Euro) um 2,8 Mrd. Euro unterschritten (lfd. Nr. 10).
Buchung der Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu Notlagemitteln früherer Haushaltsjahre im Bundeshaushalt 2024 und Buchungen auf dem Kontrollkonto
Im Jahr 2024 waren Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu früheren Notlagemitteln aus früheren Haushaltsjahren, sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen, in Höhe von 8,5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt zu verbuchen (vergleiche Sonstige Einnahmen). In der ausgewiesenen NKA (lfd. Nrn. 8 und 9) ist der Bruttotilgungsbetrag aus den nicht-strukturellen Einnahmen (lfd. Nr. 8a) enthalten. Unter Berücksichtigung dieses Tilgungsbetrags ergibt sich insgesamt eine Unterschreitung der zulässigen (strukturellen) NKA in Höhe von 2,8 Mrd. Euro. Der Unterschreitungsbetrag wird auf dem Kontrollkonto verbucht, d. h., im Ist des Jahres 2024 wird das Kontrollkonto um 2,8 Mrd. Euro entlastet. Der Saldo auf dem Kontrollkonto erhöht sich damit vorläufig auf 55,5 Mrd. Euro. Der Tilgungsbetrag aufgrund nicht-struktureller Einnahmen führt nicht zu einer Entlastung des Kontrollkontos, sondern verringert den zukünftigen Rückführungsbetrag pro Jahr aus Notlagenkrediten.
In den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zur Feststellung der Notlage und Festlegung eines Tilgungsplans (Beschluss des Bundestags vom 7. Dezember 2023 in Verbindung mit Beschluss des Bundestags vom 3. Juni 2022) heißt es bezüglich einer Anpassung der Tilgungspläne: „Höhere Rückführungen sind möglich. Dadurch verringert sich der Tilgungszeitraum.“
Erste vorläufige Abrechnung des Bundeshaushalts 2024 gemäß Schuldenbremse
Tabelle vergrößernEntwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Die Kennziffern des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 spiegeln insgesamt eine Verbesserung der finanziellen Situation des Bundeshaushalts wider.
- Die Ausgabenquote setzt die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zum nominalen BIP (erstes vorläufiges Jahresergebnis für das nominale BIP 2024: 4.306,4 Mrd. Euro, Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben 2024 stiegen mit 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr etwas weniger an als das nominale BIP mit 2,9 Prozent. In der Folge verringerte sich die Ausgabenquote 2024 gegenüber dem Jahr 2023 marginal um etwa 0,1 Prozentpunkte auf 10,8 Prozent des BIP und lag damit auch unter der jeweiligen Quote der Jahre 2020 bis 2022.
- Die Zinsausgabenquote stellt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts dar. Die Zinsausgabenquote ging etwas zurück, nachdem sie zuvor zweimal in Folge angestiegen war. Sie belief sich im Jahr 2024 auf 7,3 Prozent und unterschritt damit das Vorjahresniveau um 0,9 Prozentpunkte.
- Die Zins-Steuer-Quote (s. a. Abbildung 1) zeigt, wie viel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden müssen. Im Jahr 2024 betrug die Quote 9,1 Prozent und war damit um 1,4 Prozentpunkte geringer als im Jahr davor (10,6 Prozent). Die Quote ist im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2022 noch sehr hoch, aber geringer als in den Jahren 1982 bis 2013, in denen die Quote durchgängig im zweistelligen Bereich lag.
- Die Steuerfinanzierungsquote (s. a. Abbildung 2) gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts wieder. Die Quote stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozentpunkte auf 80,5 Prozent an. Dies zeigt eine weitere Normalisierung der Entwicklung der Steuereinnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt an. Im Jahr 2021 wurde nur etwa die Hälfte der Ausgaben durch Steuereinnahmen finanziert. Im Durchschnitt der Jahre 1952 bis 2019, also vor der Pandemie, betrug die Quote knapp 85 Prozent.
- Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten) und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden. Diese Kennzahl eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten). Der Bundeshaushalt 2024 wies einen Primärsaldo von +9,2 Mrd. Euro auf und war damit erstmals seit dem Jahr 2019 wieder positiv. Im Vorjahr hatte er noch bei -27,3 Mrd. Euro gelegen.


Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2024
Der Bundeshaushalt 2024 wurde unter schwierigen Bedingungen aufgestellt. Wesentliche Faktoren waren dabei die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, globale Unsicherheiten, Inflation, Zinsanstieg sowie Konsolidierungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021.
Umsetzung ausgewählter ausgabenseitiger Maßnahmen
Im Folgenden sind ausgewählte Ausgaben und Programme aus dem Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 dargestellt.
- Ein bedeutender Faktor im Jahr 2024 war erneut die Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf gegen die russische Invasion. Die Mittel für die Unterstützung flossen aus verschiedenen Titeln im Bundeshaushalt. Genannt seien hier die Ausgaben im Rahmen der sogenannten Ertüchtigungsinitiative von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung in Höhe von 8,0 Mrd. Euro. Aus diesem Titel wurden 2,5 Mrd. Euro mehr Mittel zur Verfügung gestellt als im Jahr 2023.
- Eine deutliche Erhöhung der Ausgaben gab es im Bereich Schiene: In Höhe von 5,5 Mrd. Euro erfolgte eine Eigenkapitalerhöhung an die Deutsche Bahn AG. Das waren um 4,4 Mrd. Euro höhere Ausgaben als im Jahr 2023. Hinzu kamen im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mrd. Euro höhere Baukostenzuschüsse zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes.
- Zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind 0,8 Mrd. Euro höhere Mittel abgeflossen als im Jahr 2023.
- Für den Meeresnaturschutz wurden 0,4 Mrd. Euro verausgabt. Hierfür waren im Jahr 2023 noch keine Mittel vorgesehen.
- Auch im sozialen Wohnungsbau wurden mehr Mittel als im Jahr 2023 eingesetzt (+0,5 Mrd. Euro).
- Deutliche Mehrausgaben waren für gesetzliche Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer ungünstigeren Entwicklung am Arbeitsmarkt als im Jahr 2023 und im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine erforderlich. So waren die Ausgaben für das Bürgergeld um 3,3 Mrd. Euro höher als im Ist des Jahres 2023.
- Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, wurden weiter deutlich zurückgefahren, insbesondere „Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2“ wurden mit -0,7 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2023 mehr als halbiert.
- Die Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ erfolgte in erforderlichem Umfang in Höhe von 1,4 Mrd. Euro. Das waren 50 Mio. Euro mehr als im Jahr 2023.
Steuerpolitik
Nach umfangreichen Entlastungen in den vergangenen Jahren zur Abmilderung krisenbedingter Belastungen und der Umsetzung struktureller Verbesserungen blieb es Ziel der Bundesregierung, Bürgerinnen und Bürger, Familien und Unternehmen im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten finanziell zu stärken. Sowohl finanz- als auch steuerpolitisch galt es, Vertrauen in eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzentwicklung zu sichern. Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen verbessert.
Klar im Vordergrund steht nach wie vor die Sicherung einer leistungs- und verteilungsgerechten Besteuerung. Die Effekte der kalten Progression wurden durch die Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeglichen. Dadurch wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger bei inflationsausgleichenden Einkommenssteigerungen steuerlich mehrbelastet werden. Zudem wurde zur steuerlichen Freistellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes der Kinderfreibetrag angehoben.
Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass Steuern und Abgaben wesentlich zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Zur Stärkung von Wachstum und sozialem Zusammenhalt gilt es auch künftig, auf ein ausgewogenes Verhältnis von Steuern beziehungsweise Abgaben einerseits und staatlichen Leistungen andererseits hinzuwirken.
Unterstützung der Länder und Kommunen
Der Bund unterstützte die Länder und Kommunen – wie in den vergangenen Jahren – auch im Jahr 2024 umfassend. Die Bundesmittel wurden für konkrete Ausgabezwecke in verschiedenen Politikbereichen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde den finanziellen Mehrbelastungen der Länder durch Erhöhungen ihres Anteils an der Umsatzsteuer Rechnung getragen.2 Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer beträgt seit 2018 weniger als 50 Prozent.
Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Maßnahmen im sozialen, im Familien- und Bildungs- sowie im Investitions- und Verkehrsbereich vom Bund fortgeführt. Viele dieser Maßnahmen sind langfristig, zum Teil sogar dauerhaft angelegt. Ebenso übernimmt der Bund weiterhin Teile der flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen. Nachfolgend werden ausgewählte Entlastungen näher dargestellt.
Krisenunterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund
Der Bund unterstützte die Länder und Kommunen weiterhin bei der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie aus anderen Ländern. So trägt der Bund bei den anerkannten Geflüchteten zu 100 Prozent die Kosten für den Lebensunterhalt gemäß SGB II beziehungsweise bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Um den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Länder zu begegnen, wurde ferner der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erhöht. Im Zuge der Umsatzsteuerverteilung haben die Länder im Jahr 2023 3,75 Mrd. Euro und im Jahr 2024 1,75 Mrd. Euro im Bereich der Flüchtlingskostenfinanzierung gesondert erhalten.
Darüber hinaus übernimmt der Bund für alle Personen, die SGB-II-Leistungen erhalten, bis zu 75 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Bereich Soziales
Die Bundesbeteiligung im Bereich Soziales wurde in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt. Die größte Entlastung der Kommunen erfolgt dabei im Bereich des Bürgergeldes (vormals Arbeitslosengeld II). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte im Jahr 2020 entlastet der Bund die Länder und Kommunen jährlich zusätzlich um 4 Mrd. Euro. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung ist inzwischen auf 12,4 Mrd. Euro im Jahr 2024 angestiegen. Zudem erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig (2024: 11,1 Mrd. Euro).
Darüber hinaus leistete der Bund im Jahr 2024 Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die in Integrationseinrichtungen beschäftigten Menschen mit Behinderungen in Höhe von 1,49 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der DDR nach Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz führte im Jahr 2024 zu einer finanziellen Entlastung der neuen Länder von 1,88 Mrd. Euro.
Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unterstützt der Bund die für die Wohnraumförderung zuständigen Länder durch die Gewährung von Finanzhilfen. Die vom Bund im Jahr 2024 bereitgestellten Programmmittel betrugen 3,15 Mrd. Euro.
Bildung und Betreuung
In der Bildung und bei der Betreuung werden die Länder und Kommunen umfangreich vom Bund unterstützt. Der Bund hat in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule zwei Sondervermögen errichtet, um den Ausbau der Kitas (5,4 Mrd. Euro, bis Mitte 2024) und die Ganztagsbetreuung an Grundschulen (gemäß Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz 3,5 Mrd. Euro bis Ende 2027) zu fördern. Darüber hinaus werden die Länder und Kommunen über den DigitalPakt Schule (6,5 Mrd. Euro) bei der Digitalisierung der Schulen unterstützt.
Zusätzlich zu diesen investiven Maßnahmen gab der Bund im Jahr 2024 im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung 845 Mio. Euro zum Ausgleich für Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen an die Länder weiter. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz wurde zum 1. Januar 2023 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung geändert und inhaltlich weiterentwickelt. Nachdem die finanziellen Mehrbelastungen der Länder bereits in den Jahren 2019 bis 2022 im Zusammenhang mit dem Gute-KiTa-Gesetz durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung mit insgesamt 5,5 Mrd. Euro berücksichtigt wurden, wird dies in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt 4 Mrd. Euro fortgesetzt. Mit dem im Herbst 2024 beschlossenen 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der Prozess auch in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt. Über eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2025 und 2026 zugunsten der Länder (2025 und 2026 jeweils 1,993 Mrd. Euro) soll ihren zusätzlichen Belastungen aus diesem gesetzlichen Vorhaben in den beiden Jahren Rechnung getragen werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Länder über die Umsatzsteuerverteilung für Mindereinnahmen aus der Einkommensteuer in Höhe von 4,5 Mrd. Euro entlastet, die wegen der Gewährung steuerlicher Kinderboni in den Jahren 2020 bis 2022 entstanden sind.
Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls. Bedeutsame Unterstützungen sind u. a. die vollständige Übernahme des BAföG seit dem Jahr 2015 durch den Bund (2024: 1,9 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenzstrategie und den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (2024: 2,3 Mrd. Euro). Hinzu kommt der Finanzierungsanteil des Bundes von 78 Prozent bei der Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung mit 0,76 Mrd. Euro.
Bereich Investitionen und Verkehr
Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich Schulsanierung werden weiterhin vom Bund über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert. Dessen Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025. Der Bund stellt für den Zeitraum 2017 bis 2025 hierfür insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) standen im Jahr 2024 zudem über 1,0 Mrd. Euro und für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 0,7 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder wurden so strukturschwache und ländliche Regionen mit 2,9 Mrd. Euro (GAK 1,5 Mrd. Euro und GRW 1,4 Mrd. Euro) unterstützt. Darüber hinaus förderte der Bund die drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Rahmen der Städtebauförderung mit Programmmitteln in Höhe von 0,8 Mrd. Euro.
Im Klimapaket 2030 wurden sowohl die Regionalisierungsmittel als auch die Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz strukturell erhöht und (zusätzlich) dynamisiert. Im Jahr 2024 erhielten die Länder insgesamt 11,2 Mrd. Euro an sogenannten regulären Regionalisierungsmitteln. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 für den Ausgleich der durch die Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden finanziellen Nachteile jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Letztere sind nach dem im Dezember 2024 verabschiedeten 10. Regionalisierungsgesetz innerhalb der Jahre 2023 bis 2025 überjährig verwendbar.
Weitere Entlastungen der Länder und Kommunen
Nennenswerte Entlastungen ergeben sich auch durch das seit dem Jahr 2018 wirksame Entlastungspaket von jährlich 5 Mrd. Euro zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Der Bund gewährt außerdem den Ländern Bremen und Saarland Sanierungshilfen von jährlich zusammen 0,8 Mrd. Euro.
Zur Finanzierung der Wiederaufbauhilfe in den von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 geschädigten Regionen wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit bis zu 30 Mrd. Euro errichtet, wobei 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Bundesinfrastruktur vorgesehen sind. Die weiteren 28 Mrd. Euro werden hälftig von Bund und Ländern getragen.
Zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Länder im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst haben die Länder und Kommunen im Jahr 2024 Mittel in Höhe von insgesamt 756 Mio. Euro erhalten, hiervon 600 Mio. Euro durch Anpassung der Umsatzsteuerverteilung.
Finanzlage der Sozialversicherungen
Die konjunkturelle Schwächephase zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Abschluss des Haushaltsjahres 2023 noch gut 3 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zur Risikovorsorge zuführen konnte, hat die BA das Haushaltsjahr 2024 mit einem negativen Finanzierungssaldo von 0,6 Mrd. Euro abgeschlossen und nach Abrechnung der umlagefinanzierten Rücklagen für das Insolvenzgeld und die Winterbeschäftigungsförderung 0,14 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung dient dazu, Defizite und Einnahmenschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. Sie hatte sich zum Jahresende 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 2,3 Mrd. Euro auf 45,0 Mrd. Euro erhöht, was 1,69 Monatsausgaben entsprach. Auch im Jahr 2024 bewegte sich die Nachhaltigkeitsrücklage auf einem hohen Niveau. So stellte die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2024 (RVB) fest, dass die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis zum September 2024 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 5,3 Prozent gestiegen waren. Für das Jahresende 2024 schätzte der RVB 2024 – u. a. noch unter Berücksichtigung des von der Regierung beschlossenen Rentenpakets II – eine Nachhaltigkeitsrücklage von 43,6 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,54 Monatsausgaben. Vor dem Hintergrund der hohen Nachhaltigkeitsrücklage konnte der Beitragssatz von 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung auch für das Jahr 2024 fortgeschrieben werden. Insgesamt flossen im Jahr 2024 gut 116,0 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt als Leistungen an die Rentenversicherung.
Der im Jahr 2004 eingeführte steuerfinanzierte Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrug im Jahr 2024 – wie bereits in den Vorjahren – 14,5 Mrd. Euro. Um das für das Jahr 2024 prognostizierte Defizit in der GKV zu vermeiden, wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent angehoben.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2024 bei 9,4 Mrd. Euro. In seiner Schätzung vom 15. Oktober 2024 prognostizierte der GKV-Schätzerkreis die Reserve nach Abschluss des Rechnungsjahres 2024 zum 15. Januar 2025 auf 6,0 Mrd. Euro. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich zum Stichtag 30. September 2024 auf 4,7 Mrd. Euro.
Gemäß Berechnungen des GKV-Schätzerkreises dürften im Jahr 2024 die Ausgaben der GKV stärker gestiegen sein als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder: So rechnet das Gremium für das Jahr 2024 mit einem Ausgabenwachstum von 7,1 Prozent (2023: +5,2 Prozent, 2022: +4,3 Prozent), dem ein geschätzter Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 5,7 Prozent (2023: +5,3 Prozent, 2022: +4,5 Prozent) gegenübersteht. Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2024 dürften Ende Februar 2025 vorliegen.
Der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung (SPV) lag zum Ende des Jahres 2023 bei 6,9 Mrd. Euro, was 1,4 Monatsausgaben entsprach. Bis September 2024 sank der Mittelbestand der SPV auf 5,3 Mrd. Euro, laut Haushaltsplänen der Pflegekassen entspricht dies 1,0 Monatsausgaben. Um die Finanzsituation der SPV zu stabilisieren, wurde mit der gemäß § 55 SGB XI erlassenen Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 der Beitragssatz der SPV zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben. Dies führt jährlich zu Mehreinnahmen der SPV von 3,7 Mrd. Euro.
Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten
Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auch der Länder werden in der Haushaltsstatistik entsprechend ihrer ökonomischen Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe zugeordnet. Dies erfolgt über den Gruppierungsplan. Hier kann nach konsumtiven und investiven Ausgabearten unterschieden werden. So werden u. a. Baumaßnahmen, Erwerb von unbeweglichen Sachen (z. B. Immobilienkäufe), Darlehen, Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen und Erwerb von Beteiligungen den investiven Ausgaben zugeordnet (§ 13 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung). Zu den konsumtiven Ausgaben zählen Personalausgaben, laufender Sachaufwand inklusive der militärischen Beschaffungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme jener für Investitionen.
Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass die Ausgaben im Jahr 2024 insgesamt im Vergleich zum Jahr 2023 angestiegen sind. Dies resultierte sowohl aus einer Zunahme der konsumtiven als auch der investiven Ausgaben.
Gesamtübersicht der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen Arten
Tabelle vergrößernKonsumtive Ausgaben
Die Hauptgruppen 4 bis 6 des Gruppierungsplans (ausgenommen Obergruppe 59) stellen konsumtive Ausgaben dar. Die konsumtiven Ausgaben des Bundes summierten sich im Haushaltsjahr 2024 auf 409,0 Mrd. Euro. Das Soll wurde um 1,9 Prozent unterschritten.
Die Unterschreitung der im Haushalt geplanten konsumtiven Ausgaben war vor allem auf geringere Zinsausgaben (-3,2 Mrd. Euro beziehungsweise -8,5 Prozent), weniger Ausgaben für den laufenden Sachaufwand (-3,1 Mrd. Euro beziehungsweise -6,8 Prozent) und Personalausgaben (-2,5 Mrd. Euro beziehungsweise -5,6 Prozent) zurückzuführen.
Im Vergleich zum Jahr 2023 fielen die konsumtiven Ausgaben im Jahr 2024 um 1,7 Prozent beziehungsweise 6,8 Mrd. Euro höher aus (s. a. Tabelle 4). Dämpfend auf den Anstieg im Vergleich zum Jahr 2023 wirkten um 3,4 Mrd. Euro (-9,1 Prozent) geringere Zinsausgaben und um 1,7 Mrd. Euro (-3,9 Prozent) weniger Ausgaben für den laufenden Sachaufwand.
Der Anstieg der konsumtiven Ausgaben gegenüber dem Jahr 2023 ging zum einen auf höhere Personalausgaben (+2,3 Mrd. Euro beziehungsweise +5,8 Prozent) und zum anderen auf eine deutliche Zunahme der Zuweisungen und Zuschüsse (+9,7 Mrd. Euro beziehungsweise +3,5 Prozent) zurück. Letztere stiegen insbesondere durch höhere Ausgaben für Unternehmen sowie für Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen an. Die höheren Zuschüsse an Unternehmen gingen zu zwei Dritteln (1,7 Mrd. Euro) auf einen Buchungseffekt zurück. So wurden die Rückflüsse aus den Corona-Soforthilfen im Jahr 2024 als nicht-strukturelle Einnahmen und nicht wie im Jahr 2023 als negative Ausgaben gebucht. Höhere Mittel gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 0,7 Mrd. Euro wurden für die Finanzierung der Deutschen Energie Terminals GmbH, die für den Betrieb Schwimmender Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units) zuständig ist, verausgabt. Bei den Ausgaben für Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen schlugen vor allem höhere Aufwendungen für das Bürgergeld in Höhe von 3,3 Mrd. Euro (+13,0 Prozent) zu Buche. Hinzu kamen höhere Zuschüsse an das Ausland, in denen neben Rückgängen in einigen Titeln im Vergleich zum Jahr 2023 um 2,5 Mrd. Euro höhere Ausgaben für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung enthalten waren.
Investive Ausgaben
Investive Ausgaben sind in den Hauptgruppen 7 und 8 des Gruppierungsplans dargestellt. Die Definition ist nicht mit jener in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar, bei der Investitionen in Finanzvermögen nicht als investive Ausgaben zählen, wohingegen u. a. die Ausgaben für Forschung und Entwicklung und für bestimmte Militärausgaben hinzugezählt werden. Die investiven Ausgaben erreichten im Bundeshaushalt 2024 eine Höhe von 56,7 Mrd. Euro. Von den Minderausgaben im Vergleich zum Soll in Höhe von 13,9 Mrd. Euro entfielen dabei 12,0 Mrd. Euro auf das haushaltsrechtlich als investiv einzustufende Darlehen zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung, das gesetzlich nicht umgesetzt werden konnte. Wird dieser Einzeleffekt herausgerechnet, wurden rein rechnerisch rund 97 Prozent der veranschlagten Investitionsausgaben getätigt. Dies ist ein Spitzenwert. Die Ist-Ausgaben 2024 stellen den nominal höchsten Investitionsbetrag dar, der bislang in einem Jahr aus dem Bundeshaushalt geleistet worden ist. Die investiven Ausgaben sind in Tabelle 5 aufgeschlüsselt.
Das Niveau der investiven Ausgaben war im Jahr 2024 um 3,1 Prozent (+1,7 Mrd. Euro) höher als ein Jahr zuvor. Das im Januar 2023 gewährte Darlehen an den „Resilience and Sustainability Trust“ des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 6,3 Mrd. Euro, das haushaltsrechtlich als investive Ausgabe zu buchen gewesen war, entfiel im Jahr 2024. Die investiven Ausgaben lagen bei Bereinigung um diesen Effekt um 16,4 Prozent beziehungsweise 8,0 Mrd. Euro über denen des Vorjahres. Darin enthalten war die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG, die im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Mrd. Euro höher ausfiel. Die Zuschüsse für Investitionen überschritten das Vorjahresniveau um 2,2 Mrd. Euro (+6,8 Prozent). Dies war insbesondere auf höhere Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (+2,1 Mrd. Euro) zurückzuführen.
Über die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt hinaus erfolgten im Klima- und Transformationsfonds (KTF) umfangreiche Investitionsausgaben in Höhe von 17,8 Mrd. Euro. Das waren um 2,6 Mrd. Euro höhere investive Ausgaben als im Jahr 2023. Zusammen mit den nicht investiven Ausgaben beliefen sich die Programmausgaben im KTF im abgelaufenen Jahr auf insgesamt 41,6 Mrd. Euro. Das waren 21,4 Mrd. Euro höhere Programmausgaben als im Jahr 2023 (+106,5 Prozent). Dieser Anstieg der Programmausgaben erklärt sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Ausgaben für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Förderung, +18,5 Mrd. Euro) und für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (+3,1 Mrd. Euro).
Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen
Im Sollbericht 2024 wurden wichtige der nachfolgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen bereits kommentiert (s. a. Monatsbericht vom Februar 2024 „Sollbericht 2024: Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“).
Die Tabellen 6 und 7 weisen die Ausgaben und Einnahmen des Bundes nach Aufgabenbereichen als vorläufige Ergebnisse des Haushaltsjahres 2024 aus. Die Nummerierung und Darstellung erfolgen gemäß der Systematik des Funktionenplans.
Fußnoten
- 1
- In dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den in den folgenden Tabellen 1 und 7 dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
- 2
- Die in diesem Artikel aufgeführten Anpassungen beziehungsweise Aufsummierungen von Umsatzsteuerteilbeträgen bilden die in den vergangenen Jahren erfolgten gesamten Veränderungen in diesem Bereich nur ausschnittweise ab. Für eine vollständige Übersicht vergleiche die Darstellung der Entwicklung des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an den Gemeinschaftsteuern in den jährlich veröffentlichten Finanzberichten des Bundes.