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BMF-Monatsbericht Januar 2025

Inhalt

Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld

30.01.2025

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) waren im Dezember 2024 um knapp 4 Prozent höher als im Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Bei den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, betrug der Anstieg gegenüber Dezember 2023 knapp 6 Prozent. Einen sehr starken Zuwachs gab es dabei weiterhin bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Anstiege wiesen darüber hinaus auch die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz, den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer auf. Lediglich das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer lag niedriger als im Vorjahresmonat (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Bei den Bundessteuern erfolgten aufgrund technischer Verzögerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 für einen Teil der im Dezember 2024 fällig gewordenen Energie- und Stromsteuer die Einzahlungen erst im Januar 2025. In der Folge war das Aufkommen aus der Energiesteuer im Berichtsmonat mit fast -18 Prozent deutlich rückläufig. Bei der Stromsteuer ergab sich aus diesem Grund sowie durch die im Dezember 2024 weiter regulär ausgezahlten Steuerentlastungsbeträge ein negatives Kassenergebnis. Im Januar 2025 ist durch die Aufkommensverlagerung dafür mit entsprechenden Zuwächsen bei beiden Steuerarten zu rechnen. Kräftig im Plus lagen im Dezember 2024 die Einnahmen aus der Tabaksteuer (rund +26 Prozent gegenüber Vorjahresmonat). Angesichts der zum Jahreswechsel bevorstehenden Erhöhung der Steuersätze dürften hier Vorzieheffekte in Form eines verstärkten Steuerzeichenbezugs zu dem günstigeren Tarif des Jahres 2024 eine Rolle gespielt haben. Unter den weiteren aufkommensstarken Bundessteuern stiegen auch die Einnahmen aus der Versicherungsteuer. Dagegen war beim Solidaritätszuschlag eine Stagnation des Aufkommens festzustellen und das Aufkommen aus der Kfz-Steuer war rückläufig. In der Summe ging das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt im Dezember 2024 mit rund 10 Prozent spürbar zurück.

Das Aufkommen aus den Ländersteuern stieg gegenüber Dezember 2023 um rund 6 Prozent. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer lagen in etwa auf dem Niveau der Vormonate, wodurch sich hier angesichts der schwächeren Vorjahresbasis ein Zuwachs um rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum ergab. Bei der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, der Erbschaftsteuer, war das Aufkommen annähernd so hoch wie im Dezember 2023.

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) betrugen im Jahr 2024 insgesamt 861,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um knapp 4 Prozent. Die Einnahmeentwicklung im Jahr 2024 fiel bei den einzelnen Steuerarten unterschiedlich aus (siehe Fokusthema unten).

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen wiesen im Dezember 2024 ein Plus von rund 6 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dämpfend machte sich dabei das Minus bei den Bundessteuern bemerkbar. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen nicht nur aufgrund des Zuwachses des Aufkommens der Gemeinschaftsteuern (s. o.), sondern auch durch den gegenüber dem Vorjahreszeitraum höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen. Denn die Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder übertragen werden, hatten im Dezember 2023 durch das Pauschalentlastungsgesetz deutlich höher gelegen als im Berichtsmonat (s. a. zur aktuellen Verteilung Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2024“). Demgegenüber hatte der Bund im Dezember 2024 höhere EU-Eigenmittelabführungen zu leisten als im Vorjahresmonat; auch die Zahlung von Regionalisierungsmitteln an die Länder fiel etwas höher aus.

Bei den Ländern machte sich der durch die Auswirkung des Pauschalentlastungsgesetzes auf die vertikale Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2023 verursachte Basiseffekt spiegelbildlich bemerkbar. Im Ergebnis sanken im Berichtsmonat die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Vorjahresmonat. Dadurch fielen auch die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen – trotz höherer Einnahmen aus den Ländersteuern und höherer Regionalisierungsmittel – etwas über 2 Prozent niedriger aus als im Dezember 2023. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stiegen im Berichtszeitraum im Einklang mit den Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt um rund 6 Prozent.

Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2024
BundLänderGemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent
am Aufkommen (27.813 Mio. Euro)14.689 Mio. Euro12.569 Mio. Euro555 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG-1.362 Mio. Euro+1.162 Mio. Euro+200 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen:47,9 Prozent49,4 Prozent2,7 Prozent
13.327 Mio. Euro13.730 Mio. Euro755 Mio. Euro

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Konjunkturelles Umfeld

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer Stagnation. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 nach erster Schätzung leicht um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Die konjunkturelle Entwicklung wird weiterhin durch die Nachwirkungen exogener Schocks – der Corona-Pandemie, des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Energiepreiskrise – und erhöhte (geopolitische) Unsicherheiten belastet. Zudem wirken zunehmend auch strukturelle Faktoren dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung, wie demografische Veränderungen und sinkende Marktanteile deutscher Exporteure aufgrund abnehmender Wettbewerbsfähigkeit. So sank die Bruttowertschöpfung im vergangenen Jahr im Verarbeitenden Gewerbe, legte im Dienstleistungsbereich insgesamt jedoch zu. Auf der Verwendungsseite des BIP waren im Jahr 2024 die Bauinvestitionen rückläufig und die Ausrüstungsinvestitionen nahmen stark ab. Während die privaten Konsumausgaben nahezu stagnierten, expandierte der staatliche Konsum spürbar. Die Exportwirtschaft konnte nicht von der anziehenden Weltkonjunktur profitieren; der Export von Waren und Dienstleistungen ging erneut zurück. Durch einen leichten Anstieg der Importe ging vom Außenbeitrag rechnerisch ein negativer Wachstumsimpuls aus. Für den Arbeitsmarkt konnte ein Höchststand an Erwerbstätigen vermeldet werden. Der Anstieg an Beschäftigung kam jedoch im Jahresverlauf zum Erliegen. Der Beschäftigungsaufbau fand hierbei ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt und sank in den anderen Bereichen teils deutlich. Auch wurde vermehrt Kurzarbeit in Anspruch genommen.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Die Frühindikatoren für die weitere Entwicklung der Konjunktur bleiben eingetrübt. Das ifo Geschäftsklima hat sich im Dezember verschlechtert und ist auf einen Wert wie zuletzt im Mai 2020 in der Corona-Pandemie gefallen. Mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes hat sich das Geschäftsklima in allen Bereichen verschlechtert. Vor allem die exportorientierte Industrie kämpft mit einer schlechten Auftragslage und weitere Produktionskürzungen sind angekündigt. Die kommende Handelspolitik der USA bleibt ein Unsicherheitsfaktor und ein möglicherweise zunehmender Protektionismus könnte die Entwicklung zusätzlich beeinträchtigen. Im Dienstleistungssektor ist die aktuelle Lage zwar weniger pessimistisch bewertet worden, aber die negativeren Erwartungen der Unternehmen trüben das Bild. Immerhin prognostiziert die Gesellschaft für Konsumforschung eine leichte Erholung für das Konsumklima zu Jahresbeginn, die neben einer positiven Entwicklung der Realeinkommen auf einer rückläufigen Sparneigung gründet.

Die Inflationsrate zog im Dezember an. Die Teuerung bei Dienstleistungen blieb deutlich erhöht und war weiterhin Treiber der ebenfalls erhöhten Kerninflation (Verbraucherpreisindex ohne Energie und Nahrungsmittel). Die Energiepreise waren im Vorjahresvergleich auch im Dezember rückläufig, jedoch weniger stark als zuletzt. Nach vorne blickend stehen grundsätzlich inflationsdämpfende Faktoren (gesamtwirtschaftliche Entwicklung, Wirkung der restriktiven Geldpolitik etc.) dem Preisauftrieb vor allem im Dienstleistungsbereich gegenüber.

Die Bundesregierung hat ihre aktuelle Projektion zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts am 29. Januar 2025 veröffentlicht. Darin wird – u. a. angesichts der eingetrübten Frühindikatoren – in diesem Jahr nur mit einem geringen Zuwachs des preisbereinigten BIP von 0,3 Prozent gerechnet. Die Inflationsrate dürfte wie im Vorjahr bei 2,2 Prozent liegen.

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen aus der Lohnsteuer stieg im Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat spürbar um rund 7 Prozent – bei leicht niedrigeren Kindergeldausgaben. Die Nominallöhne erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich. Die Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien dürften dabei im Jahresverlauf eine abnehmende Rolle gespielt haben. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt hat sich die Beschäftigung zuletzt stabilisiert, die Kurzarbeit ist allerdings spürbar erhöht und liegt auch merklich höher als im letzten Winter. Für die weitere Entwicklung des Lohnsteueraufkommens wird die weitere Entwicklung der Erwerbstätigkeit ein wichtiger Faktor sein. Dazu kommt: In den nächsten Monaten dürften sich die steuerlichen Entlastungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression – für sich genommen – dämpfend auf das Aufkommenswachstum auswirken.

Ertragsteuern

Das Aufkommen von veranlagter Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wurde im Dezember 2024 maßgeblich durch die Einnahmen aus den Vorauszahlungen für das laufende Jahr bestimmt. Bei der veranlagten Einkommensteuer lagen diese Vorauszahlungen – wie schon im Vorquartal – im Plus (knapp über 2 Prozent). Unter Berücksichtigung der aus nachträglichen Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen resultierenden Einnahmeveränderungen ergab sich so im Berichtsmonat ein Anstieg der Kasseneinnahmen um knapp 1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei lagen sowohl die Nachzahlungen als auch die Erstattungen für vergangene Zeiträume in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahresmonat. Die Auszahlungsbeträge an Forschungszulage wiesen weiterhin eine hohe Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat auf, blieben jedoch quantitativ für die Aufkommensentwicklung nicht relevant.

Bei der Körperschaftsteuer, bei der u. a. große, exportorientierte Unternehmen für das Aufkommen maßgeblich sind, machen sich die Auswirkungen der wirtschaftlichen Schwächephase aktuell stärker bemerkbar. Hier waren die Vorauszahlungen für das laufende Jahr im Dezember deutlich rückläufig (rund -9 Prozent). Die bei der Körperschaftsteuer im Dezember 2024 aus der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für die Jahre bis 2023 resultierenden Nachzahlungen und Erstattungen stiegen (im Betrag) gegenüber dem Vergleichsmonat an. Im Saldo ergab sich hieraus eine leichte Aufkommensverbesserung, die aber die negative Entwicklung bei den Vorauszahlungen nicht ausgleichen konnte. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer verzeichneten einen Anstieg von rund 60 Prozent gegenüber Dezember 2023. Quantitativ fielen die Beträge für die Aufkommensentwicklung jedoch nur geringfügig ins Gewicht. Unter dem Strich ergab sich ein Kassenergebnis bei der Körperschaftsteuer im Dezember 2024 von über -9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag legte im Dezember 2024 spürbar um knapp 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu. Insbesondere die Gewinnausschüttungen kleinerer Körperschaften dürften diese Aufkommensentwicklung beeinflusst haben. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stiegen um über 90 Prozent gegenüber Dezember 2023. Das sehr kräftige Ergebnis zum Jahresausklang dürfte nicht mehr nur an deutlich höheren Zinserträgen liegen, sondern – mit Blick u. a. auf die Rallye am Aktienmarkt zum Jahresende – auch an Veräußerungserlösen.

Steuern vom Umsatz

Bei den Steuern vom Umsatz war auch im Dezember 2024 ein deutlicher Zuwachs bei dem Aufkommen von über 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Dabei stieg das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer um rund 14 Prozent und das der Einfuhrumsatzsteuer um rund 4 Prozent. Eine Trendwende hin zu höheren Zuwachsraten sollte daraus aber noch nicht abgeleitet werden. Zum einen wirkten sich im Dezember 2023 die temporären Entlastungsmaßnahmen in der Gastronomie und bei Gas und Fernwärme aufkommensmindernd aus. Zum anderen lässt sich aus den mit den Bemessungsgrundlagen korrelierten Konjunkturindikatoren weiterhin ein allenfalls moderater Zuwachs ableiten. Die Einzelhandelsumsätze lagen zuletzt weniger als 4 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Bei den Warenimporten, die mit den Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer korreliert sind, war sogar ein Minus von knapp 3 Prozent zum Vorjahresmonat zu verzeichnen.

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Im Fokus: Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2024

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2024

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Haushaltsjahr 2024 um knapp 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg lag damit etwas höher als die Wachstumsrate des nominalen BIP (knapp 3 Prozent). Die Zuwachsraten im Jahr 2024 fielen bei den einzelnen Steuerarten deutlich unterschiedlich aus. Verschiedene Faktoren waren maßgeblich für eine abweichende Entwicklung von der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Diese werden im Folgenden bei der Betrachtung der einzelnen Steuerarten diskutiert.

In absoluten Zahlen lagen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern)1 im Jahr 2024 bei 861,1 Mrd. Euro (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2024“). Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern legten gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 um rund 4 Prozent zu auf 719,0 Mrd. Euro. Das Aufkommen der Bundessteuern verzeichnete einen Zuwachs um knapp 2 Prozent auf 103,5 Mrd. Euro. Die Ländersteuern lagen mit gut 5 Prozent im Plus bei 26,5 Mrd. Euro. Die Entwicklung über einen längeren Zeitraum ist in der Abbildung „Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) nach Haushaltsjahren und Quartalen“ dargestellt.

Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2024
Steuereinnahmen nach ErtragshoheitHaushaltsjahr
in Mrd. Euro
Änderung
gegenüber Vorjahr
20242023in
Mrd. Euro
in
Prozent
Gemeinschaftsteuern719690,7+28,3+4,1
Bundessteuern103,5101,8+1,7+1,7
Ländersteuern26,525,2+1,3+5,2
Gewerbesteuerumlagen6,66,3+0,3+4,7
Zölle5,55,7-0,3-4,7
Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern)861,1829,8+31,3+3,8
Diagramm mit gestapelten Säulen: Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) nach Haushaltsjahren und Quartalen (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Gemeinschaftsteuern

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz lagen im Haushaltsjahr 2024 bei 302,1 Mrd. Euro und machten damit weiterhin rund 35 Prozent des Kassenaufkommens der Steuern insgesamt (ohne Gemeindesteuern) aus. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 war ein Anstieg um knapp 4 Prozent zu verzeichnen, der damit etwas höher lag als beispielsweise der Anstieg der privaten Konsumausgaben (+3 Prozent). Dies war auf das Auslaufen von temporären steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen und der Energiepreiskrise zurückzuführen (Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Gas und Fernwärme sowie auf Speisen in der Gastronomie). Zudem kam es bei der Vereinnahmung von Steueraufkommen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) in den vergangenen Jahren zu Verzögerungen (s. a. dazu den Artikel zu Steuereinnahmen und konjunkturellem Umfeld aus der August-2023-Ausgabe des BMF-Monatsberichts2). Beide Faktoren machen sich in der Aufkommensentwicklung der (Binnen-)Umsatzsteuer bemerkbar, die um über 7 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 anstieg. Das Aufkommen aus der Einfuhrumsatzsteuer ging dagegen, im Einklang mit der gedämpften Entwicklung bei den nominalen Warenimporten, um über 6 Prozent zurück.

Bei der Lohnsteuer ergab sich ein Aufkommenszuwachs im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um über 5 Prozent. Der Aufkommenszuwachs war u. a. dadurch bedingt, dass am Arbeitsmarkt ein neuer Beschäftigungshöchststand erreicht wurde, auch wenn die konjunkturelle Schwäche im Jahresverlauf zunehmend den Arbeitsmarkt erreichte. Die kräftigen Nominallohnanstiege spiegelten vielfach noch während der Phase der erhöhten Inflationsraten getroffene Tarifvereinbarungen wider. Sie gingen in Teilen auch auf Zahlungen von steuerfreien Inflationsausgleichsprämien zurück, ansonsten wäre der Anstieg des Lohnsteueraufkommens noch höher ausgefallen. Das aus dem Bruttoaufkommen der Lohnsteuer gezahlte Kindergeld lag – bei unveränderten Kindergeldsätzen – ungefähr auf der gleichen Höhe wie im Haushaltsjahr 2023. Die Zahlungen an Altersvorsorgezulagen gingen dagegen merklich um knapp 13 Prozent zurück.

Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer stiegen im Haushaltsjahr 2024 leicht um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Vorauszahlungen für das (jeweils) laufende Jahr übertrafen dabei das Niveau im Jahr 2023 leicht. Die aus der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume resultierenden Nachzahlungen und Erstattungen stiegen im Jahr 2024 jeweils merklich an, Erstere etwas stärker. Abzugsbeträge von Forschungszulage hatten quantitativ so gut wie keine Aufkommensrelevanz, auch wenn sich die Zahlungen an Forschungszulage gegenüber dem Jahr 2023 ungefähr verdoppelten.

Bei der Körperschaftsteuer war im Haushaltsjahr 2024 ein Rückgang der Einnahmen gegenüber dem vorhergehenden Jahr um über 11 Prozent zu verzeichnen. Die schwache Konjunktur machte sich spürbar in rückläufigen Vorauszahlungen für das laufende Jahr bemerkbar. Sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen für vergangene Zeiträume lagen im Jahr 2024 höher als im Jahr 2023. Im Saldo ergab sich aufgrund des stärkeren Anstiegs der Erstattungen eine beträchtliche Verringerung der Körperschaftsteuereinnahmen. Zum Anstieg der Erstattungen trugen auch gegenüber dem Vorjahr höhere Kapitalertragsteuer-Anrechnungen erheblich bei. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Körperschaftsteueraufkommen lagen mit mehr als 700 Mio. Euro um über 60 Prozent höher als im Jahr 2023, fielen damit für die Aufkommensentwicklung aber nur bedingt ins Gewicht.

Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge ist im Haushaltsjahr 2024 stark um über 130 Prozent gegenüber dem vorherigen Jahr gestiegen. Dies dürfte primär auf kräftig gestiegene Erträge aus verzinsten Geldanlagen zurückzuführen sein (s. a. Fokusthema des Artikels „Steuereinnahmen im Mai 2024 und konjunkturelles Umfeld“ im Monatsbericht Juni 20243). Neben dem deutlich veränderten Zinsumfeld könnten – angesichts der Kursentwicklung an den Aktienmärkten – zum Jahresende auch Veräußerungserlöse eine Rolle gespielt haben (s. o.).

Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag war dagegen gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 ein Rückgang des Aufkommens um über 6 Prozent zu verzeichnen. Das Aufkommen dieser Steuerart wird maßgeblich durch die Einnahmen aus Kapitalerträgen aufgrund von Gewinnausschüttungen von Unternehmen bestimmt. Diese Ausschüttungen lagen grundsätzlich im Jahr 2024 etwa auf dem gleichen Niveau wie im Jahr davor. Allerdings hatten im Vergleichsjahr 2023 Einzelfälle (wie z. B. die Sonderdividende der Volkswagen AG) das Aufkommen merklich erhöht.

Bundessteuern

Hinter dem leichten Anstieg bei den Einnahmen aus den Bundessteuern im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr steht eine heterogene Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten. Die Einnahmen aus der Energiesteuer blieben auch durch das Ergebnis im Dezember (s. o.) um rund 4 Prozent hinter den Einnahmen im Jahr 2023 zurück. Bis November betrug das kumulierte Minus bei der Energiesteuer knapp 1 Prozent. Zuwächse im Jahresvergleich ergaben sich vor allem bei der Versicherungsteuer und der Tabaksteuer. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und der Kfz-Steuer lagen leicht höher als im Haushaltsjahr 2023. Dagegen wäre bei der Stromsteuer auch ohne die Verzögerung zum Jahreswechsel ein merkliches Minus zu verzeichnen gewesen, das maßgeblich auf die Entlastungen durch das Strompreispaket zurückzuführen war.

Ländersteuern

Die Einnahmen aus den Ländersteuern erhöhten sich im Haushaltsjahr 2024 um rund 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer legte dabei um über 4 Prozent zu. Am Immobilienmarkt wurde der Abwärtstrend bei für die Bemessungsgrundlage relevanten Preisen und Transaktionen wohl gestoppt. Vom Niveau der Jahre vor 2023 sind die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aber deutlich entfernt. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stiegen im Haushaltsjahr 2024 um knapp 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Des Weiteren ergaben sich Anstiege bei der Rennwett- und Lotteriesteuer sowie der Feuerschutzsteuer – bei einem erneuten Rückgang der Einnahmen aus der Biersteuer, trotz Fußball-Europameisterschaft in Deutschland.

Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen und Verteilung auf die Ebenen

In allen Quartalen des Haushaltsjahres 2024 kam es zu Anstiegen der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal. Die unterjährige Volatilität in den Zuwachsraten war dabei durch verschiedene Faktoren bei einzelnen Steuerarten bedingt. So verzeichneten beispielsweise die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im 2. Quartal einen starken Aufkommensanstieg, gefolgt von einem ebenso kräftigen Rückgang im 3. Quartal. Dies dürfte mit den unterjährig variierenden Zeitpunkten von Dividendenausschüttungen zusammenhängen. Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lagen die Steigerungsraten zu Beginn des Jahres am höchsten, da Anfang 2023 noch ein niedriges Zinsniveau für das Aufkommen maßgeblich war. Bei den Steuern vom Umsatz wurde das unterjährige Profil auch durch Aufkommen aus dem OSS-Verfahren beeinflusst. Die Lohnsteuereinnahmen wurden im Quartalsverlauf auch von Auszahlungen an Inflationsausgleichsprämien, auch im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum, bestimmt. Bei den Ländersteuern ist das zeitliche Profil maßgeblich auf die Erhöhung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in der 2. Jahreshälfte zurückzuführen. Der Rückgang der Einnahmen aus den Bundessteuern im 4. Quartal hängt auch mit der Energie- und Stromsteuer im Dezember (s. o.) zusammen.

Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2024
Steuereinnahmen nach Ertragshoheit2024
in Mrd. Euro1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalJahr
Gemeinschaftsteuern171,5178,8177198,3725,6

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+1,9+6,6+0,3+7,5+4,1
Bundessteuern23,824,626,628,5103,5

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+3,2-0,4+7,6-2,8+1,7
Ländersteuern6,56,37,06,726,5

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

-5,0+1,9+14,3+10,7+5,2
Zölle (EU)1,11,41,41,65,5

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

-24,7-5,2+2,0+10,3-4,7
Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern)203,0211,0212,0235,1861,1

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+1,6+5,5+1,6+6,3+3,8

Die Verteilung der Steuereinnahmen auf Bund, Europäische Union (EU), Länder und Gemeinden und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in der Tabelle „Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen“ dargestellt. Neben den Veränderungsraten in den Einnahmen aus den Bundes- und Ländersteuern bedingten weitere Faktoren die unterschiedliche Aufkommensentwicklung zwischen den Ebenen. So fielen die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleisteten Eigenmittelabführungen an die EU im Jahr 2024 niedriger aus als im Vorjahr, was für sich genommen die Zuwachsrate des Bundesaufkommens erhöht. Die vom Bund an die Länder gezahlten Regionalisierungsmittel lagen etwas höher als im Jahr 2023, die Bundesergänzungszuweisungen etwas niedriger. Darüber hinaus wirkte sich die Umsatzsteuerverteilung auf die Aufkommensanstiege der verschiedenen Ebenen aus. So waren sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2023 erhebliche Beträge über die vertikale Umsatzsteuerverteilung vom Bund an die Länder abgegeben worden. Im Jahr 2023 lagen diese Beträge in der Summe allerdings etwas höher. In der Folge stiegen die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz beim Bund im Jahr 2024 kräftiger als die der Länder.

Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen
EbenenHaushaltsjahr
in Mrd. Euro
Veränderung 2024
gegenüber Vorjahr
20242023in Mrd. Euroin Prozent
Bund¹374,9356+18,9+5,3
Länder¹394,8382,6+12,2+3,2
Gemeinden²59,355,7+3,6+6,5
EU32,035,4-3,4-9,7
Zusammen861,1829,8+31,3+3,8

Fußnoten

1
Über die Einnahmen aus Gemeindesteuern berichtet das Statistische Bundesamt vierteljährlich. Die Daten stehen regelmäßig drei Monate nach Quartalsende zur Verfügung. Der Artikel bezieht sich daher ausschließlich auf die Steuereinnahmen ohne Gemeindesteuern.
2
Artikel „Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld im Juli 2023“ im BMF-Monatsbericht August 2023
3
Artikel „Steuereinnahmen im Mai 2024 und konjunkturelles Umfeld“ im BMF-Monatsbericht Juni 2024