BMF-Monatsbericht Februar 2025

Inhalt

Steuereinnahmen im Januar 2025 und konjunkturelles Umfeld

25.02.2025

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Januar 2025 um knapp 9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Anstieg war dabei insbesondere auch auf die Bundessteuern zurückzuführen (s. u.). Das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, legte gegenüber Januar 2024 deutlich moderater um 4 Prozent zu. Einem anhaltend starken Aufkommensanstieg bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge sowie Zuwächsen bei den Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer stand ein rückläufiges Aufkommen bei den Steuern vom Umsatz, den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie der Körperschaftsteuer gegenüber (s. a. Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Die Einnahmen aus den Bundessteuern wiesen im Januar 2025 einen starken Anstieg von über 66 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dieser war maßgeblich auf drei Steuerarten zurückzuführen. Bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erfolgte, aufgrund technischer Verzögerungen zum Jahreswechsel 2024/2025, die kassenwirksame Buchung eines Teils der im Dezember 2024 fällig gewordenen Steuer erst im Januar 2025 (siehe dazu Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im Dezember 20241). In der Folge wies die Energiesteuer – nach entsprechendem Rückgang im Dezember 2024 – im Berichtsmonat ein Einnahmeplus von 436 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Bei der Stromsteuer war ein Anstieg von knapp 93 Prozent zu verbuchen. Das Aufkommen der Tabaksteuer war im Vorjahresvergleich durch einen Sonderfall sehr stark erhöht. Deutlich moderatere Aufkommensanstiege gegenüber dem Vorjahresmonat wiesen im Berichtsmonat die drei anderen aufkommensstarken Bundessteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer und Solidaritätszuschlag) auf.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern lagen im Januar 2025 um gut 20 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer waren mit rund 1,2 Mrd. Euro etwas höher als zuletzt, was gegenüber der schwachen Vorjahresbasis einem Zuwachs von 25 Prozent entspricht. Das nach leichter Erholung bei den für das Steueraufkommen relevanten Immobilientransaktionen und -preisen erreichte Niveau scheint sich zu verfestigen. Bei der Erbschaftsteuer ergab sich im Rahmen der üblichen unterjährigen Volatilität ein Einnahmeanstieg von über 16 Prozent.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Januar 2025 – insbesondere aufgrund des starken Anstiegs der Einnahmen aus den Bundessteuern – um über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern legten in etwa so stark zu wie das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt. Die Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder übertragen werden (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Januar 2025“), lagen dabei in ähnlicher Höhe wie im Januar 2024. Auch die Zahlung von Regionalisierungsmitteln an die Länder fiel in etwa so hoch aus wie im Vorjahresmonat. Dagegen war bei den EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, im Berichtsmonat ein deutlicher Anstieg gegenüber Januar 2024 zu verzeichnen, der die Zuwachsrate des Bundesaufkommens dämpfte. Für das Jahr 2025 insgesamt wird mit einem – gegenüber der Januar-Zuwachsrate – deutlich moderateren Anstieg der EU-Abführungen gerechnet (siehe Monatsberichtsbeitrag zu Steuerschätzung im Oktober 20242).

Die Länder verzeichneten im Januar 2025 einen Anstieg ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen um leicht über 4 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern lagen rund 8 Prozent höher als im Januar des vorangegangenen Jahres. Dies war maßgeblich auf den kräftigen Anstieg der Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge zurückzuführen, an dem die Gemeinden partizipieren.

Umsatzsteuerverteilung im Januar 2025
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (25.405 Mio. Euro)

13.418 Mio. Euro11.481 Mio. Euro507 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG

-923 Mio. Euro+732 Mio. Euro+200 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen:

49,2 Prozent48,0 Prozent2,8 Prozent
12.495 Mio. Euro12.203 Mio. Euro707 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer war im Januar 2025 ein moderater Anstieg der Einnahmen um etwas über 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Der im Vergleich zu den Vormonaten spürbar geringere Anstieg war maßgeblich auf das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zurückzuführen. Durch dieses wurde rückwirkend der Grundfreibetrag für 2024 um 180 Euro erhöht, was überwiegend mit der im Januar 2025 fälligen Lohnsteuer für Dezember verrechnet wurde. Hinter der aufwärtsgerichteten Entwicklung der Lohnsteuer in den vergangenen Monaten stehen kräftige Steigerungsraten der für das Steueraufkommen relevanten Lohnzahlungen im Vorjahresvergleich.

Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte dem Lohnsteueraufkommen dagegen aktuell keine positiven Impulse geben. So liegt die Beschäftigung ungefähr auf Vorjahresniveau (bei unterschiedlicher Entwicklung zwischen den Branchen) und die Kurzarbeit spürbar höher als im Winter des Vorjahres.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer lag das Aufkommen im Januar 2025 um über 19 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Aufkommensentwicklung bestimmte dabei maßgeblich die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume, woraus sich – u. a. durch unterschiedliche Stände bei der Abgabe der Steuererklärungen und Bearbeitung der Fälle durch die Finanzverwaltung oder durch größere Einzelfälle – merkliche Schwankungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat ergeben können. Im Berichtsmonat lagen sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen höher als im Januar des Vorjahres, wobei die Nachzahlungen dabei stärker erhöht waren. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Einkommensteuer waren gegenüber dem Vorjahr um über 140 Prozent im Plus, fielen mit weniger als 6 Mio. Euro quantitativ aber weiterhin kaum ins Gewicht.

Auch für das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer im Januar 2025 war die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung maßgeblich. Hier kam es zu einem Aufkommensrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um über 32 Prozent. Dieser war vor allem auf gegenüber Januar 2024 rückläufige (nachträgliche) Vorauszahlungen für die jeweiligen Vorjahre zurückzuführen. Die aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlte Forschungszulage stieg im Januar 2025 um über 81 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, minderte das Aufkommen bei einem Volumen von gut 91 Mio. Euro aber nur in einem vergleichsweise geringen Umfang.

Bei den Kapitalertragsteuern wies das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, das sich maßgeblich aus der Besteuerung von Dividenden ergibt, zu Jahresbeginn 2025 eine ähnliche Größenordnung auf wie im Januar des Vorjahres. Das anhaltend hohe Zinsniveau führte bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge weiterhin zu sehr hohen positiven Veränderungsraten, und dies gegenüber einer bereits deutlich erhöhten Vorjahresbasis. Das Januaraufkommen wird insbesondere von der Besteuerung des Zinsertrags aus Geldanlagen mit Zinsfälligkeit zum 31. Dezember eines Jahres bestimmt. Zudem dürfte – angesichts der Kursentwicklung an den Börsen in den vergangenen zwei Monaten – auch das wertmäßige Volumen der Wertpapierumsätze zugenommen und zu höheren Einnahmen aus der Besteuerung der Veräußerungserlöse geführt haben.

Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz verzeichneten im Berichtsmonat einen leichten Rückgang, wobei das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer leicht anstieg, während die Einfuhrumsatzsteuereinnahmen dagegen rückläufig waren. Bei der Einfuhrumsatzsteuer dürfte dies auch auf unterjährige Volatilität zurückzuführen sein. In den Vormonaten waren tendenziell leichte Anstiege des Aufkommens zu verzeichnen. Die nominalen Warenimporte, die mit der Bemessungsgrundlage der Steuer korreliert sind, lagen zuletzt etwas höher als im Vorjahresmonat. Bei der (Binnen-)Umsatzsteuer machte sich im Vorjahresvergleich bemerkbar, dass im Januar 2024 erhebliche Beträge aus dem One-Stop-Shop-Verfahren vereinnahmt worden waren und die Vorjahresbasis dadurch erhöht war.3 Dies dämpfte entsprechend auch die Zuwachsrate bei den Steuern vom Umsatz insgesamt im Berichtsmonat. Die weitere Entwicklung der Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz wird insbesondere davon abhängen, wie sich die Konsumausgaben der privaten Haushalte in den nächsten Monaten darstellen. Die Konsumentenstimmung war zuletzt weiterhin getrübt (s. u.).

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Konjunkturelles Umfeld

Laut Statistischem Bundesamt ging das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2024 (in preis-, saison- und kalenderbereinigter Rechnung) um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurück. Gegenüber dem zusammen mit dem ersten Jahresergebnis für 2024 veröffentlichten sehr vorläufigen Wert für das 4. Quartal war dies eine leichte Abwärtsrevision um 0,1 Prozentpunkte. Die preisbereinigte Jahresveränderungsrate für 2024 blieb mit -0,2 Prozent unverändert.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Hinter dem Minus im Schlussquartal stand vor allem eine anhaltend schwache Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe. Dort ging die Produktion im Dezember weiter zurück, u. a. im Automobilbereich und in den energieintensiven Industrien. Während die Bauproduktion zuletzt unverändert blieb, stieg die Energieerzeugung an. Die Warenausfuhren stiegen im Dezember dagegen, wie auch schon im Vormonat, spürbar. Das insgesamt höhere Exportniveau zum Jahresende könnte u. a. vorgezogene Lieferungen in die USA in Erwartung steigender Zölle widerspiegeln. Auch die Wareneinfuhren verzeichneten Zuwächse, jedoch weniger stark, womit der Saldo der Handelsbilanz stieg.

Am Arbeitsmarkt blieb die Lage durch die konjunkturelle Entwicklung merklich belastet, was insbesondere auf die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe zurückging. Während die Erwerbstätigkeit zuletzt stagnierte, setzte die Arbeitslosigkeit ihren Aufwärtstrend fort und die Arbeitslosenquote stieg im Januar. Auch fiel im Januar der Zuwachs an gemeldeten offenen Arbeitsstellen auf einen langjährigen Tiefststand (für diesen Kalendermonat).

Die Inflationsrate sank im Januar gegenüber dem Vormonat und lag bei 2,3 Prozent. Im Vorjahresvergleich rückläufig waren erneut die Energiepreise; die Preise für Nahrungsmittel stiegen weniger stark als zuletzt. Eine weiterhin spürbar erhöhte Teuerungsrate wiesen Dienstleistungen auf. Die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) lag daher bei knapp unter 3 Prozent.

Die wirtschaftliche Lage dürfte gemäß den Frühindikatoren kurzfristig schwierig bleiben. Zwar verbesserte sich die Stimmung in deutschen Unternehmen im Januar leicht und der ifo Geschäftsklimaindex stieg etwas. Die Geschäftserwartungen sanken jedoch insgesamt weiter und verblieben im pessimistischen Bereich. Dabei blickt u. a. die Exportwirtschaft derzeit besorgt in die Zukunft: Die ifo Exporterwartungen sind im Januar zurückgegangen und insbesondere die Automobil- und die Metallindustrie rechnen mit weiteren Exportrückgängen.

Die skeptischen ifo Geschäftserwartungen decken sich mit den zuletzt deutlich gefallenen ZEW-Konjunkturerwartungen und dem ebenfalls zurückgegangenen GfK-Konsumklima zum Jahresbeginn. Gesunkene Konjunktur- und Einkommenserwartungen und eine rückläufige Anschaffungsneigung zusammen mit einer gestiegenen Sparneigung stehen hinter der eher trüben Verbraucherstimmung. Die deutsche Wirtschaft scheint vorerst nicht aus der Stagnation zu finden. Eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt ist damit in nächster Zeit nicht zu erwarten. Mit Blick auf die Inflationsentwicklung dürften sich inflationsdämpfende und -treibende Faktoren zunächst in etwa die Waage halten.