BMF-Monatsbericht Februar 2025

Inhalt

Entwicklung des Bundeshaushalts im Januar 2025

25.02.2025

Der Haushaltsaufstellungsprozess für das Jahr 2025 konnte bis zum Ende des vergangenen Jahres nicht – wie in Art. 110 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vorgesehen – finalisiert werden. Bis der Haushalt 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung daher im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, die im Wesentlichen auf Art. 111 GG basiert (siehe hierzu Monatsbericht des BMF vom Dezember 2024 „Vorläufige Haushaltsführung 2025“). Da das Soll des Bundeshaushalts 2025 damit nicht feststeht, können in den folgenden Tabellen auch keine Sollwerte dargestellt werden.

Einnahmen

Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen, Rücklagenentnahme und Einnahmen aus Krediten) beliefen sich im Januar 2025 auf 30,0 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 11,5 Prozent (+3,1 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen stiegen um 11,1 Prozent (+2,7 Mrd. Euro) gegenüber dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Für weitere Informationen zu den Steuereinnahmen s. a.Steuereinnahmen im Januar 2025“ in dieser Ausgabe des Monatsberichts.

Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 3,1 Mrd. Euro um 15,1 Prozent (+0,4 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dabei erhöhten sich die Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mrd. Euro.

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Ausgaben

Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen im Januar 2025 insgesamt 48,7 Mrd. Euro und stiegen damit gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums (+4,9 Prozent beziehungsweise +2,3 Mrd. Euro). Nach ökonomischen Arten gegliedert wuchsen sowohl die investiven Ausgaben (+4,1 Prozent beziehungsweise +0,1 Mrd. Euro) als auch die konsumtiven Ausgaben (+5,0 Prozent beziehungsweise +2,2 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahresniveau an.

Bei den konsumtiven Ausgaben stiegen sowohl die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse (+8,0 Prozent beziehungsweise +2,5 Mrd. Euro) als auch die Personalausgaben (+6,4 Prozent beziehungsweise +0,3 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahr an. Die Zinsausgaben gingen dagegen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 12,0 Prozent beziehungsweise 0,6 Mrd. Euro zurück, was zum Teil auch auf die geänderte Buchungspraxis der Zinsausgaben zurückzuführen ist. Seit Jahresbeginn werden diese periodengerecht veranschlagt, was zu Minderausgaben im Bundeshaushalt führt, da eingeplante Disagien periodengerecht verteilt werden und der bisher nötige Schwankungspuffer bei den Zinsausgaben deutlich reduziert werden kann. Für weitere Informationen hierzu wird auf den Artikel „Periodengerechte Zinsausgaben“ in dieser Ausgabe des Monatsberichts verwiesen.

Der Anstieg der laufenden Zuweisungen und Zuschüsse im Januar 2025 war vor allem darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den Kernhaushalt integriert wurde. Zuvor wurden die Zahlungen für die EEG-Umlage im Klima- und Transformationsfonds etatisiert. Für diesen Zweck wurden im Januar 2025 rund 1,5 Mrd. Euro verausgabt. Darüber hinaus wurde ein um 0,5 Mrd. Euro höherer Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung geleistet.

Zum Anstieg der investiven Ausgaben trugen höhere Sachinvestitionen (+56,7 Prozent beziehungsweise +0,1 Mrd. Euro) für Baumaßnahmen und den Erwerb von beweglichen Sachen bei. Die Finanzierungshilfen lagen etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (-0,3 Prozent beziehungsweise -0,0 Mrd. Euro).

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Finanzierungssaldo

Im Januar 2025 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 18,7 Mrd. Euro auf.

Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres und in diesem Jahr zusätzlich auch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung.

Entwicklung des Bundeshaushalts

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Tabelle 1

Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen

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Tabelle 2

Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen Arten

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Tabelle 3

Entwicklung der Einnahmen des Bundeshaushalts

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Tabelle 4