BMF-Monatsbericht Februar 2025

Inhalt

Kreditaufnahme des Bundes und seiner Sondervermögen

25.02.2025

Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).

Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Ferner nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5 und 23 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.

Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung in Form von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis durch die niedrigeren Refinanzierungskonditionen des Bundes.

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich

  • erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
  • nachfolgend auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF, ITF und SV BW ohne Darlehensfinanzierung und
  • anschließend auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.

Mit Beginn des Jahres 2025 wurde die Veranschlagung und Buchung von Zinsausgaben und Krediteinnahmen auf eine periodengerechte Abbildung umgestellt. Für weitere Informationen hierzu wird auf den Artikel „Periodengerechte Zinsausgaben“ in dieser Ausgabe des Monatsberichts verwiesen.

Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes

Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2024 Kredite in Höhe von 1.691,1 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. Januar 2025 um 13,7 Mrd. Euro auf 1.704,8 Mrd. Euro. Diese Erhöhung resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 37,9 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 24,4 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Jahr 2025 wurden bis Ende Januar für Zinszahlungen aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 4,3 Mrd. Euro aufgewendet.

Im Januar 2025 wurden insgesamt 39,2 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere emittiert. Diese verteilten sich auf 2,7 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 1,5 Mrd. Euro 15-jährige Bundesanleihen, 9,5 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 5,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 9,5 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 11,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Darüber hinaus wurden im Januar 2025 Grüne Bundeswertpapiere in Höhe von 2,0 Mrd. Euro begeben.

Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Januar 2025 um 3,2 Mrd. Euro auf 204,9 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 15,1 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 9,3 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 9,0 Mrd. Euro gegenüberstanden. Es gab keine Fälligkeiten im Eigenbestand.

Zum Stichtag gliederte sich der Bestand der Kreditaufnahmen des Bundes in 95,5 Prozent Kreditaufnahmen für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung und in 4,5 Prozent der Kreditaufnahmen zur Darlehensfinanzierung.

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)

Im Januar 2025 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 37,9 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen und 24,4 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für Zinszahlungen der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Januar 2025 saldiert 4,3 Mrd. Euro aufgewendet.

Am 31. Januar 2025 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.627,5 Mrd. Euro. Folglich erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Dezember 2024 um 13,7 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt lag bei 1.564,2 Mrd. Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 13,1 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für das SV BW erhöhte sich im Januar 2025 um 0,6 Mrd. Euro auf 23,6 Mrd. Euro. Die Bestände für die Kreditaufnahme für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,2 Mrd. Euro), für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (0,6 Mrd. Euro) und für den ITF (16,9 Mrd. Euro) veränderten sich gegenüber dem 31. Dezember 2024 gar nicht oder nur sehr geringfügig.

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung

Im Januar 2025 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG weder Kredite aufgenommen noch Kredite getilgt. Für den WSF wurden im Januar 2025 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG ebenfalls weder Kredite aufgenommen noch getilgt. Der Bestand belief sich damit per Ende Januar 2025 weiterhin auf 55,9 Mrd. Euro (FMS) beziehungsweise 21,4 Mrd. Euro (WSF). Am 31. Januar 2025 betrug der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung 77,3 Mrd. Euro.

Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:

  • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Januar 2025,
  • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Januar 2025 und
  • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Januar 2025.

Im statistischen Anhang sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.

Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Januar 2025 als auch für den gesamten Bestand zum 31. Januar 2025. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr stellten mit 11,3 Mrd. Euro beziehungsweise 29,7 Prozent die Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes dar, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 9,3 Mrd. Euro beziehungsweise 24,5 Prozent.

Balkendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Mehr als 99 Prozent der Kreditaufnahme des Bundes sind in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Die konkreten Gläubiger sind dem Bund nicht bekannt.

Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren sind den Pressemitteilungen zum Emissionskalender zu entnehmen.1 Ferner werden auf der Internetpräsenz der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2

Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Januar 2025

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Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Januar 2025

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Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapiere im Januar 2025

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Fußnoten

1

Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender

2

Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse