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BMF-Monatsbericht März 2025

Inhalt

Steuereinnahmen im Februar 2025 und konjunkturelles Umfeld

20.03.2025

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Februar 2025 um rund 8 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Der Zuwachs ging insbesondere auf die Gemeinschaftsteuern zurück, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachten. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern legten gegenüber Februar 2024 um fast 10 Prozent zu. Spürbare Zuwächse verzeichneten dabei die Einnahmen aus den beiden aufkommensstärksten Steuerarten: der Lohnsteuer und den Steuern vom Umsatz. Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge setzte sich der kräftige Aufkommensanstieg fort, auch die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag lagen im Plus. Dagegen waren bei der Körperschaftsteuer und bei der veranlagten Einkommensteuer geringere Aufkommen als im Vorjahresmonat zu verzeichnen (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Bei den Bundessteuern ergab sich im Februar 2025 nur ein leichter Aufkommensanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 1 Prozent. Dies war auch darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen aus der Tabaksteuer aufgrund einer erhöhten Vorjahresbasis um fast 34 Prozent niedriger lagen als im Februar 2024. Einen spürbaren Anstieg um rund 7 Prozent wiesen die Einnahmen aus der Versicherungsteuer auf. Dies ist für das Jahresaufkommen dieser Steuerart besonders relevant, da der Februar hier mit Abstand der aufkommensstärkste Monat ist. Im Plus lagen im Berichtsmonat auch die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, der Energiesteuer, der Kraftfahrzeugsteuer und der Stromsteuer. Bei Letzterer ist nun die entlastende Wirkung des Strompreispakets bereits in der Vorjahresbasis enthalten.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern fielen im Februar 2025 rund 6 Prozent höher aus als im Vorjahresmonat. Das Grunderwerbsteueraufkommen verzeichnet mit einem Wert von rund 1,2 Mrd. Euro im Februar 2025 einen Zuwachs um circa 13 Prozent. Die zweite aufkommensstarke Ländersteuer, die Erbschaftsteuer, wies einen leichten Aufkommensanstieg von rund 2 Prozent gegenüber Februar 2024 auf.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen lagen im Februar 2025 um rund 8 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Dem etwas höheren Anstieg der Bundeseinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern wirkte dabei der schwächere Anstieg der Einnahmen aus den Bundessteuern entgegen (s. o.). Die Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder übertragen werden (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Februar 2025“), lagen leicht niedriger als im Februar 2024. Leicht höher als im Vorjahresmonat waren dagegen die Eigenmittelabführungen der Europäischen Union (EU), die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, die Zahlung von Regionalisierungsmitteln an die Länder sowie die Bundesergänzungszuweisungen. Die Steuereinnahmen der Länder nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Februar 2025 in sehr ähnlicher Höhe gegenüber dem Vorjahresmonat an wie die des Bundes. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern fielen rund 12 Prozent höher aus als im Februar 2024. Dahinter standen die Aufkommensanstiege der Lohnsteuer und der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge.

Umsatzsteuerverteilung im Februar 2025
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (30.738 Mio. Euro)

16.234 Mio. Euro13.890 Mio. Euro614 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG

-923 Mio. Euro+723 Mio. Euro+200 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen:

49,8 Prozent47,5 Prozent2,6 Prozent
15.311 Mio. Euro14.613 Mio. Euro814 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Die Einnahmen aus der Lohnsteuer lagen im Februar 2025 um fast 13 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Bei einem Anstieg der Kindergeldzahlungen um rund 1 Prozent gegenüber Februar 2024 (durch die Kindergelderhöhung zu Jahresbeginn 2025) und sehr ähnlichen Beträgen an Altersvorsorgezulage ergab sich dabei ein Anstieg des Bruttoaufkommens der Lohnsteuer von über 10 Prozent. Der starke Aufkommenszuwachs dürfte vor allem auf in den vergangenen Monaten eingetretene tarifvertragliche Lohnerhöhungen zurückzuführen sein. In einer Reihe von Branchen waren Tarifverträge geschlossen worden, die zunächst Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien vorsahen und im späteren Verlauf dann vielfach beträchtliche Lohnanpassungen, die auf dem Lohnniveau ohne Inflationsausgleichsprämie aufsetzten. Die Anpassungen des Steuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression und zur Freistellung des Existenzminimums durch das Steuerfortentwicklungsgesetz sind dagegen noch nicht im Februaraufkommen sichtbar. Diese steuerlichen Entlastungen dürften den Aufkommensanstieg in den nächsten Monaten mindern. Auch daher ist zu erwarten, dass der Zuwachs des Lohnsteueraufkommens im weiteren Jahresverlauf abflacht. Dazu kommt: Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt mit Blick auf Beschäftigtenzahlen war zuletzt weiterhin bestenfalls seitwärtsgerichtet und dürfte dem Lohnsteueraufkommen aktuell keine Impulse verleihen.

Ertragsteuern

Sowohl bei der veranlagten Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer war die Aufkommensentwicklung im Februar 2025 maßgeblich durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume bestimmt. Dabei traten spürbare Schwankungen im Vorjahresvergleich auf, die sich z. B. aus unterschiedlichen Ständen bei der Abgabe der Steuererklärungen und Bearbeitung der Fälle durch die Finanzverwaltung oder durch größere Einzelfälle ergeben können.

Das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer lag im Berichtsmonat rund 0,3 Mrd. Euro niedriger als im Vorjahresmonat. Dabei waren im Vorjahresvergleich sowohl die Nachzahlungen als auch die Erstattungen für vergangene Zeiträume rückläufig, die Nachzahlungen allerdings etwas stärker. Auch die (nachträglichen) Vorauszahlungen für jeweils vergangene Jahre fielen etwas niedriger aus als im Februar 2024. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Einkommensteuer fielen mit rund 6 Mio. Euro quantitativ weiterhin kaum ins Gewicht, wiesen aber nach wie vor mehr als eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2024 auf.

Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer verringerte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum um 0,5 Mrd. Euro und lag damit circa 0,4 Mrd. Euro im Minus. Dies war zuvorderst auf einen Anstieg der Erstattungen für vergangene Zeiträume zurückzuführen, während Nachzahlungen und nachträgliche Vorauszahlungen deutlich näher am Ergebnis des Vorjahresmonats lagen. Die Auszahlungen an Forschungszulage fielen bei der Körperschaftsteuer mit rund 90 Mio. Euro stärker ins Gewicht als bei der veranlagten Einkommensteuer und trugen – bei einem Anstieg um fast 70 Prozent gegenüber Februar 2024 – mit knapp 40 Mio. Euro zum Rückgang des Aufkommens der Körperschaftsteuer gegenüber dem Vorjahresmonat bei.

Die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag wiesen im Februar 2025 einen Anstieg von rund 12 Prozent aus, allerdings gegenüber einem relativ aufkommensschwachen Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichneten hingegen – ausgehend von einer für diesen Monat bereits sehr hohen Vorjahresbasis – einen erneut starken Zuwachs um fast 54 Prozent. Aufgrund des anhaltend hohen Zinsniveaus kann von einer weiteren Zunahme des Volumens an festverzinslichen Kapitalanlagen und damit auch des für die Steuer relevanten Zinsertrags ausgegangen werden. Daneben dürfte auch der Anstieg von ebenfalls der Besteuerung unterliegenden Erlösen aus der Veräußerung von Kapitalanlagen zum Aufkommensanstieg beigetragen haben. Statistische Informationen zur weiteren Differenzierung der Aufkommensquellen liegen allerdings nicht vor.

Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz stiegen im Berichtsmonat merklich um rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Wie in den vorhergehenden Monaten erhöhten die Einnahmen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)1 die unterjährige Volatilität der Aufkommensentwicklung beträchtlich. Dies spiegelte sich im Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer wider, das gegenüber Februar 2024 um über 10 Prozent höher lag. Dagegen verringerte sich das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer um rund 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Mit Blick auf das gesamtwirtschaftliche Umfeld gilt: Die Warenimporte lagen zuletzt nominal spürbar höher als im Vorjahresmonat. Aus dem Minus bei der Einfuhrumsatzsteuer im Februar sollten also nicht notwendigerweise Schlussfolgerungen für die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf getroffen werden. Für die Steuern vom Umsatz insgesamt können u. a. die nominalen Umsätze im Einzelhandel als Anhaltspunkt herangezogen werden. Hier waren im Vorjahresvergleich zuletzt Anstiege von knapp 4 Prozent zu verzeichnen.

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Konjunkturelles Umfeld

Die schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hält an und Konjunkturindikatoren deuten nicht auf eine unmittelbar bevorstehende spürbare Belebung hin. Der Ausblick, gemessen an den Stimmungsindikatoren, hellte sich zuletzt in manchen Bereichen jedoch immerhin leicht auf beziehungsweise fiel weniger pessimistisch aus. So verbesserte sich im Februar aufgrund weniger skeptischer Erwartungen das ifo Geschäftsklima im Handel, im Bauhauptgewerbe sowie im Verarbeitenden Gewerbe etwas. Unter den sogenannten harten Indikatoren legte die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat zu. Die Industrieproduktion stieg merklich an, was insbesondere durch einen starken Produktionsanstieg in der Kfz-Industrie und bei der Reparatur und Instandhaltung von Maschinen geprägt war. Geringfügige Zuwächse der Produktion verzeichnete das Baugewerbe, wohingegen die Energieerzeugung etwas sank. Gesunkene Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Januar deuteten jedoch nicht auf eine nachhaltige Trendwende in der Industrie hin. Die nominalen Warenausfuhren gingen im Januar zurück und lagen damit auf dem Niveau des Vorjahresmonats. Zusammen mit gestiegenen Wareneinfuhren ging der Saldo der Außenhandelsbilanz im Januar spürbar zurück. Die ifo Exporterwartungen verbesserten sich zwar im Februar, lagen jedoch weiterhin im negativen Bereich.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen lag zuletzt im Januar gegenüber dem Vorjahr zwar spürbar höher, im Vormonatsvergleich legte er aber nur schwach zu. Frühindikatoren deuten hier nicht auf deutliche Zuwächse in der kurzen Frist hin: Obwohl die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher laut der Gesellschaft für Konsumforschung im Februar etwas zugelegt haben, gingen die Einkommenserwartungen zurück und die Sparneigung stieg weiter an, was insgesamt die Anschaffungsneigung dämpft. Somit ist auch der Ausblick für das Konsumklima im März pessimistisch.

Verhalten entwickelt sich weiterhin auch der Arbeitsmarkt. Die Zahl der Erwerbstätigen ging zu Beginn des Jahres 2025 saisonbereinigt leicht zurück und die Arbeitslosigkeit stieg im Februar leicht an. Frühindikatoren wie der BA-X Stellenindex und das IAB-Beschäftigungsbarometer zeichnen weiterhin eine eher schwache zukünftige Arbeitsmarktentwicklung vor. Eine Trendumkehr in vielen konjunkturreagiblen Bereichen, insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, zeichnet sich damit nicht ab. In bestimmten Sektoren wie beispielsweise Gesundheit sind Arbeitskräfte allerdings weiterhin knapp.

Die Inflationsrate blieb im Februar unverändert gegenüber Januar bei 2,3 Prozent. Die Teuerung bei Nahrungsmitteln erhöhte sich wieder, vor allem bei Obst und Gemüse. Dem standen weiterhin leicht rückläufige Energiepreise gegenüber. Dagegen blieb die Teuerung im Dienstleistungsbereich im Vorjahresvergleich spürbar erhöht, lag jedoch niedriger als in den Monaten zuvor. Die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) ging auf 2,7 Prozent zurück. Insgesamt ist für die nächsten Monate von Inflationsraten in ähnlicher Größenordnung auszugehen wie im Februar, wenn auch mit fallender Tendenz.