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BMF-Monatsbericht März 2025

Inhalt

Entwicklung des Bundeshaushalts bis einschließlich Februar 2025

20.03.2025

Der Haushaltsaufstellungsprozess für das Jahr 2025 konnte bis zum Ende des vergangenen Jahres nicht – wie in Art. 110 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vorgesehen – finalisiert werden. Bis das Haushaltsgesetz 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung daher im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, die im Wesentlichen auf Art. 111 GG basiert (siehe hierzu Monatsbericht des BMF vom Dezember 2024 „Vorläufige Haushaltsführung 2025“). Da das Soll des Bundeshaushalts 2025 damit nicht feststeht, können in den folgenden Tabellen keine Sollwerte dargestellt werden.

Einnahmen

Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen, Rücklagenentnahme und Einnahmen aus Krediten) beliefen sich in den Monaten Januar bis Februar 2025 auf 63,5 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 5,3 Prozent (+3,2 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen stiegen um 9,0 Prozent (+4,8 Mrd. Euro) gegenüber dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Für weitere Informationen zu den Steuereinnahmen s. a.Steuereinnahmen im Februar 2025“ in dieser Ausgabe des Monatsberichts.

Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 5,1 Mrd. Euro um 23,7 Prozent (-1,6 Mrd. Euro) unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass im Vorjahreszeitraum 1,7 Mrd. Euro aus der Veräußerung von Beteiligungen eingenommen wurden.

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Ausgaben

Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen von Januar bis Februar 2025 insgesamt 85,0 Mrd. Euro und stiegen damit gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums (+5,9 Prozent beziehungsweise +4,7 Mrd. Euro). Nach ökonomischen Arten gegliedert wuchsen sowohl die investiven Ausgaben (+12,6 Prozent beziehungsweise +0,5 Mrd. Euro) als auch die konsumtiven Ausgaben (+5,5 Prozent beziehungsweise +4,2 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahresniveau an.

Bei den konsumtiven Ausgaben stiegen neben den laufenden Zuweisungen und Zuschüssen (+7,3 Prozent beziehungsweise +4,0 Mrd. Euro) auch die Personalausgaben (+6,8 Prozent beziehungsweise +0,5 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahr an. Die Zinsausgaben gingen dagegen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 2,0 Prozent beziehungsweise 0,2 Mrd. Euro zurück, was zum Teil auf die geänderte Buchungspraxis der Zinsausgaben zurückzuführen war. Seit Jahresbeginn werden diese periodengerecht veranschlagt, was zu Minderausgaben im Bundeshaushalt führt, da eingeplante Disagien periodengerecht verteilt werden und der bisher nötige Schwankungspuffer bei den Zinsausgaben deutlich reduziert werden kann.1

Der Anstieg der laufenden Zuweisungen und Zuschüsse im Berichtszeitraum ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz) zum 1. Januar 2025 in den Kernhaushalt integriert wurde. Zuvor waren die Zahlungen für die EEG-Umlage im Klima- und Transformationsfonds etatisiert. Für diesen Zweck wurden bis Februar rund 2,2 Mrd. Euro verausgabt. Darüber hinaus wurde ein um 0,7 Mrd. Euro höherer Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung geleistet. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstattete der Bund 0,4 Mrd. Euro mehr als im Vorjahreszeitraum.

Zum Anstieg der investiven Ausgaben trugen vor allem höhere Finanzierungshilfen (+10,0 Prozent beziehungsweise +0,4 Mrd. Euro) bei. Die Sachinvestitionen stiegen um 35,5 Prozent beziehungsweise 0,1 Mrd. Euro im Vergleich zur Vorjahresperiode an.

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Finanzierungssaldo

Ende Februar 2025 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 21,4 Mrd. Euro auf.

Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres und in diesem Jahr zusätzlich auch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung.

Entwicklung des Bundeshaushalts

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Tabelle 1

Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen

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Tabelle 2

Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen Arten

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Tabelle 3

Entwicklung der Einnahmen des Bundeshaushalts

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Tabelle 4

Fußnoten

1
Siehe hierzu auch in der Februar-Ausgabe 2025: Artikel „Periodengerechte Zinsausgaben