- Das zum 1. März 2024 eingerichtete Projekt Direktauszahlungsmechanismus (DAM) wurde fristgerecht zum 31. März 2025 erfolgreich abgeschlossen.
- Projektauftrag war die technische Entwicklung des Basismechanismus (sogenanntes Minimal Viable Product), der antragsbasierte, unbare und kassensichere Direktauszahlungen per Pro-Kopf-Pauschale ermöglicht.
- Das Kernelement des DAM bildet die Speicherung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) aller potenziellen Zahlungsempfängerinnen und -empfänger zur steuerlichen Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Mit der Schaffung des DAM ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung verbunden. Der Mechanismus kommt zum Einsatz, sofern der Gesetzgeber eine Leistung definiert und eine unbare Auszahlung beauftragt wird.
Der Direktauszahlungsmechanismus
In den vergangenen Jahren haben immer wieder verschiedene Krisen die Menschen in Deutschland belastet (Ahrtal-Flut, Corona-Pandemie, Energiekrise). Die Bundesregierung hat auf die verschiedenen Krisen mit umfangreichen Hilfs- und Entlastungspaketen reagiert. Der Bund hat bislang allerdings über keinen direkten Weg verfügt, zielgerichtet und schnell finanzielle Leistungen an Bürgerinnen und Bürger festzusetzen und auszuzahlen. Dies hatte zur Folge, dass das Abrufen von Hilfen des Bundes von den Bürgerinnen und Bürgern in der Vergangenheit oft als zu bürokratisch und kompliziert wahrgenommen wurde.
Aber auch der Bund selbst hat ein starkes Interesse an einem Instrument, mit dem Mittel an Bürgerinnen und Bürger direkt ausgezahlt werden können. Weitgehend automatisierte Direktauszahlungen – z. B. im Krisenfall – können dazu beitragen, öffentliche Mittel effizient einzusetzen und größere Markteingriffe sowie damit verbundene negative Folgewirkungen zu vermeiden. Zudem sind auf Grundlage eines Direktauszahlungsmechanismus anlassbezogene Auszahlungen möglich, ohne zugleich dauerhafte Leistungsansprüche zu verbriefen. Ein Direktauszahlungsmechanismus stellt einen digitalisierten Auszahlungsweg bereit, der Ausdruck eines modernen Staats ist und die Handlungsfähigkeit des Bundes stärkt.
Der Weg zum Direktauszahlungsmechanismus
Da bisher eine zentrale Datengrundlage für direkte Überweisungen an Bürgerinnen und Bürger fehlte, wurde diese durch die ergänzende Zuspeicherung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) in die Identifikationsnummer-Datenbank (IdNr.-Datenbank) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geschaffen. Die Zuordnung aller möglichen Zahlungsempfängerinnen und -empfänger mittels der steuerlichen IdNr. gemäß § 139b Abgabenordnung (AO) stellt das Kernelement des Mechanismus dar. Mithilfe der steuerlichen IdNr. lassen sich unterschiedliche Daten fehlerfrei einzelnen Personen zuordnen. So können von Beginn an die in der steuerlichen IdNr.-Datenbank gespeicherten Daten genutzt werden, um mögliche Leistungskriterien bei einer Pauschalauszahlung abzubilden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden in einem ersten Schritt die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung einer Kontoverbindung und deren Verknüpfung mit der steuerlichen IdNr. durch das BZSt geschaffen. Die zentrale Speicherung dieser Daten bildet die Grundlage für den Aufbau des Direktauszahlungsmechanismus.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wurden dann die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um das BZSt als künftige Direktauszahlungsbehörde für den intendierten Direktauszahlungsmechanismus zu ermächtigen (§ 139e AO, § 5 Abs. 1 Nr. 48 Finanzverwaltungsgesetz).
Zum März 2025 wurde der Basismechanismus des Direktauszahlungsmechanismus (sogenanntes Minimal Viable Product) erfolgreich produktiv gesetzt. Mit diesem ist es künftig möglich, antragsbasiert schnelle und gegebenenfalls zielgerichtete, unbürokratische und sichere Auszahlungen an Privatpersonen vorzunehmen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.
Der Basismechanismus umfasst das Kernsystem inklusive Anbindung an die Bundeskasse, eine Antrags-App, die Möglichkeit der Antragstellung über das BZSt-Online-Portal (BOP) und einen Sachbearbeiterdialog im BZSt (DAM-Dialog), z. B. für die Rückläuferbearbeitung. Die erforderlichen Umsysteme (z. B. das IdNr.-Verfahren oder die BundID) wurden zudem umfangreich ertüchtigt und verschiedene Schnittstellen geschaffen. Darüber hinaus wurde die Zahlungsverkehrsplattform erweitert und die Schnittstelle zur Deutschen Bundesbank gedoppelt. Dadurch wird gewährleistet, dass das jetzige Bundeskassen-Tagesgeschäft getrennt und unabhängig von einem gegebenenfalls erforderlichen Massenauszahlungsvolumen ist.
Der DAM ist in Bezug auf seine Schnittstellen offen konzipiert, d. h., die perspektivische Anbindung an mögliche künftige Leistungsbehörden oder andere datenhaltende Behörden wurde ebenfalls berücksichtigt.
Von Beginn an mitgedacht wurden Datenschutz und Barrierefreiheit. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für den Basismechanismus beziehungsweise den Grundaufbau wurde in Abstimmung mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten des BZSt erarbeitet. Sobald ein Leistungsfall im Raum steht, wird auf dieser Basis eine hierauf aufsetzende, weitere DSFA erstellt. Im Rahmen der Erstellung der datenschutzrechtlichen Dokumentationen wurde die Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit proaktiv einbezogen.
Sowohl der Leistungsantrag im BOP als auch die begleitende App erfüllen die gesetzlichen Kriterien der Barrierefreiheit (§ 12a Behindertengleichstellungsgesetz i. V. m. § 3 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 i. V. m. DIN EN 301 549). Vor Produktivsetzung des Direktauszahlungsmechanismus wurde der Barrierefreiheitstest erfolgreich durchlaufen.
Im Falle von Auszahlungen, die einen Antrag voraussetzen, wird es unter der Annahme eines Mengengerüsts von bis zu 85 Mio. Leistungsanträgen möglich sein, diese innerhalb von zwei Monaten zu verarbeiten und zur Auszahlung zu bringen.
Das Antragsverfahren
Je nach Leistungsgesetz kann die Auszahlung von Leistungen mit einem Antragsverfahren verbunden sein. Was zunächst bürokratisch klingt, ist in der praktischen Umsetzung aber nur eine Frage von wenigen Minuten. Für die Antragstellung im Leistungsfall stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: zum einen ein Online-Formular im BOP. Zum anderen wurde zur Lastverteilung neben dem BOP als zweiter Eingangskanal eine vom Online-Portal entkoppelte Smartphone-App implementiert. Über die beiden Wege können bis zu 140 Anträge pro Sekunde verarbeitet werden. Der Basismechanismus ist auf die Annahme von maximal 5 Mio. Anträgen pro Tag ausgelegt. Unabhängig von einem konkreten Anwendungsfall können Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt zwei unkomplizierte Schritte unternehmen, die für eine Antragstellung notwendig wären:
1. Die Zuspeicherung der Bankverbindung
Um eine Leistung auszahlen zu können, muss zwingend eine Bankverbindung mit der steuerlichen IdNr. verknüpft werden. Bei Volljährigkeit der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers kann die Person selbst bestimmen, welche Kontoverbindung an das BZSt übermittelt werden soll. Werden mehrere Kontoverbindungen für eine Person an das BZSt übermittelt, wird immer die zuletzt übermittelte Kontoverbindung beim BZSt gespeichert. Welche Möglichkeiten der Zuspeicherung gibt es?
- Die Familienkassen
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Kindergeld festgesetzt worden ist, teilt die zuständige Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung (IBAN und gegebenenfalls Business Identifier Code (BIC)) mit, auf welche das Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist. - Die Hausbank
Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können ihre Kontoverbindung (IBAN und gegebenenfalls BIC) durch das kontoführende Kreditinstitut übermitteln lassen. Hierfür muss das kontoführende Kreditinstitut durch die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber beauftragt werden. Anders als bei den Familienkassen erfolgt hier keine automatische Übermittlung einer IBAN an das BZSt. Die Übermittlung kann selbstverständlich auch für Gemeinschaftskonten erfolgen. - ELSTER und BOP
Wer nicht auf seine Hausbank zurückgreifen möchte, kann seine Bankverbindung via ELSTER auch selbst zuspeichern. Hierfür gibt es bei ELSTER bereits ein eigenes Formular. Auch im BOP ist ein entsprechendes Formular hinterlegt. Diese Wege stehen übrigens auch Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 2 AO (z. B. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Lohnsteuerhilfevereine) offen, die Bankverbindungen im Auftrag ihrer Mandantschaft an das BZSt übermitteln wollen. Weitere Informationen zur IBAN-Zuspeicherung finden sich auf der Internetseite des BZSt.
2. Authentifizierungsmöglichkeiten für das Antragsverfahren
Ein Antragsverfahren sollte schnell und unkompliziert sein. Aber es sollte auch sicher sein, um Betrug und Missbrauch so effektiv wie möglich zu verhindern. Aus diesem Grund sieht das Antragsverfahren beim Direktauszahlungsmechanismus vor, dass sich die Antragsstellerinnen und Antragsteller im Rahmen des Verfahrens authentifizieren. Dafür stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: der eine ist das ELSTER-Zertifikat, der andere die BundID in Verbindung mit der Ausweis-App. Sofern noch kein ELSTER-Zertifikat vorhanden ist, kann dieses unter www.elster.de bezogen werden. Alle Informationen zur BundID finden sich unter: www.id.bund.de.
Wie geht es weiter?
Mit dem Direktauszahlungsmechanismus steht dem Bund nunmehr also ein zentrales und digitales Instrument zur Verfügung, um gegebenenfalls Leistungen direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Es ist außerdem möglich, das Antragsverfahren zielgruppenspezifisch zu nutzen, beispielsweise in einem räumlich begrenzten Krisen- oder Katastrophenfall. Der Direktauszahlungsmechanismus soll aber auch weiterentwickelt werden. Diese Weiterentwicklung erfolgt im Jahr 2025 mit zwei weiteren Ausbaustufen im August und Dezember. Hierbei werden zunächst weitere wesentliche Funktionalitäten der DAM-Systeme beziehungsweise Infrastrukturertüchtigungen umgesetzt. Darüber hinaus haben im Rahmen einer vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitsgruppe Arbeiten an einer Weiterentwicklung des Direktzahlungsmechanismus für eine Auszahlung für nach Einkommen differenzierte Auszahlungen an Teilgruppen der Bevölkerung begonnen.
Sieht der Gesetzgeber bei eventuellen Leistungsgesetzen keine Antragstellung vor, soll auch die antragslose, vollautomatisierte Auszahlung möglich sein. Generell werden bei allen Weiterentwicklungen eventuelle Verbindungen zu bestehenden Modernisierungs- und Digitalisierungsprojekten konsequent mitgedacht.
Wichtigste Basis für den Direktauszahlungsmechanismus ist aber die Verknüpfung zwischen der steuerlichen IdNr. und der Bankverbindung. Hier sind die Bürgerinnen und Bürger nun aktiv gefragt, ihre Hausbank mit der Übermittlung der Kontoverbindung an das BZSt zu beauftragen oder selbst z. B. via ELSTER vorzunehmen. Mit der App zum Direktauszahlungsmechanismus soll perspektivisch zudem ein weiterer Weg zur Zuspeicherung eröffnet werden.