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BMF-Monatsbericht April 2025

Inhalt

Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes mit dem BaFin-Kontenvergleich

23.04.2025
  • Am 15. Januar 2025 startete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vergleichswebsite für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto (Girokonto): https://kontenvergleich.bafin.de
  • Dieser Kontenvergleich zeigt übersichtlich, neutral und entgeltfrei die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland (6.900 Kontenmodelle von 1.100 Anbietern) mit Informationen zu monatlichen Gebühren, Preisen für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätzen.
  • Damit wird eine hohe Transparenz auf dem Girokontenmarkt hergestellt und somit der Verbraucherschutz gestärkt. Die Vergleichswebsite folgt den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes (ZKG) gemäß europäischen Vorgaben.

Der BaFin-Kontenvergleich im Internet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt seit Mitte Januar 2025 erstmals in Deutschland eine Website mit einer aktuellen Übersicht aller verfügbaren Girokonten für Privatpersonen auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Damit wird ein entgeltfreier Kosten- und Leistungsvergleich aus neutraler Quelle ermöglicht. Dies gewährleistet fortan eine hohe Transparenz im Girokontenmarkt und stärkt somit den finanziellen Verbraucherschutz.

Übersichtlichkeit

Die Kontenmodelle lassen sich anhand von 27 Vergleichskriterien darstellen. Ziel ist es, die große Bandbreite unterschiedlicher Kontenmodelle mit vielen Nebenbedingungen vergleichbar zu machen. Dabei verzichtet die Website auf Cookies. Zudem enthält der BaFin-Kontenvergleich Inhalte in Leichter Sprache und lässt sich barrierefrei bedienen.

Suchfunktionen und Filter

Anhand von Such- und Filterfunktionen können Nutzerinnen und Nutzer das Angebot nach ihrem Bedarf eingrenzen. Suchergebnisse lassen sich online speichern, weiterleiten und herunterladen.

Einfache Handhabung, Fairness und Neutralität

Mit wenigen Mausklicks können die Nutzerinnen und Nutzer Merkmale für ihr Wunschkonto festlegen, wie Kontoführungsgebühr, unentgeltliche Bargeldauszahlung im Ausland oder Ausgabe einer Kreditkarte. Die Suchergebnisse werden neutral und werbefrei dargestellt.

Der BaFin-Kontenvergleich verfolgt kein kommerzielles Interesse und gibt keine Empfehlung für ein Konto oder einen Anbieter. Die Vergleichswebsite verlinkt jedoch jedes Konto direkt mit dem Internetauftritt des jeweiligen Anbieters. So gelangen Nutzerinnen und Nutzer unmittelbar zum Anbieter und können sich dort detailliert über die Konditionen eines bestimmten Kontos informieren und gegebenenfalls den gewünschten Kontovertrag abschließen.

Screenshot der Internetseite des Kontovergleichs BildVergroessern
Screenshot der Internetseite des Kontovergleichs Quelle:BaFin

Besondere Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern

Neben klassischen Girokonten führt der BaFin-Kontenvergleich auch sogenannte Basiskonten auf, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Seniorinnen und Senioren.

Ein Basiskonto
ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, für das besondere Schutzvorschriften gelten. Die Bank darf sich beim Basiskonto z. B. nicht frei entscheiden, wen sie als Kundin oder Kunden ablehnt oder wann sie es kündigt. Es umfasst alle wesentlichen Zahlungsdienstfunktionen wie Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Das Basiskonto trägt ebenso wie die Vergleichswebsite zum finanziellen Verbraucherschutz bei und ist im Zahlungskontengesetz (ZKG) geregelt (siehe im Einzelnen §§ 30 und 38 ZKG).

Kontenwechselhilfe

Damit nach einem Kontenvergleich ein vereinfachter Wechsel zu einem anderen Zahlungsdienstleister unterstützt und erleichtert wird, hat der Gesetzgeber in Abschnitt 3 des ZKG (Kontenwechselhilfe) eine Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe festgelegt (§§ 20 ff. ZKG).

Hierfür muss die Verbraucherin beziehungsweise der Verbraucher die involvierten Zahlungsdienstleister ermächtigen, die gesetzliche Kontenwechselhilfe durchzuführen. Üblicherweise leitet der Anbieter des neuen Kontos den Kontenwechsel auf Wunsch der Verbraucherin beziehungsweise des Verbrauchers ein und stellt dafür ein spezifisches Formular zur Verfügung.

Der Zugang
Unter dem folgenden Link ist der Kontenvergleich der BaFin abrufbar: https://kontenvergleich.bafin.de.

Gelungener Erstauftritt

Die Live-Schaltung des BaFin-Kontenvergleichs am 15. Januar 2025 erzeugte mit über 180.000 Zugriffen eine große öffentliche Resonanz. Zahlreiche Print- und digitale Medien berichteten umfassend über das neue Produkt. Insbesondere Verbraucherschützerinnen und -schützer begrüßten den Start des BaFin-Kontenvergleichs und lobten die gute Funktionalität und den breiten Marktüberblick.

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Hintergrund und Entwicklung

Woher die Daten für den Kontenvergleich stammen

Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kontenmodelle anhand von Vergleichskriterien wie dem monatlichen Entgelt oder der Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden und diese bei Anpassungen durch neue Meldungen an die BaFin zu aktualisieren. Hieraus generiert die Aufsichtsbehörde ihren Kontenvergleich.

Neo-Banken
oder Challenger-Banken bieten ihre Dienstleistungen rein digital an und beschränken sich meist auf ein spezielles Kundensegment. Das Angebot der verfügbaren Finanzdienstleistungen ist meist begrenzt.

FinTech,
kurz für Financial Technology, beschreibt Unternehmen, die technologiebasierte Anwendungen in Zusammenhang mit dem Finanzmarkt anbieten. Dabei handelt es sich häufig, aber nicht notwendigerweise, um Start-ups. Auch Produkte und Dienstleistungen etablierter (Finanz-)Unternehmen setzen zunehmend auf innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz.

Für die Richtigkeit der Angaben sind die Kontoanbieter selbst verantwortlich. Nach elektronischer Meldung über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin werden die Daten ohne weitere Prüfung oder Bearbeitung durch die BaFin in den Kontenvergleich übernommen. Die Aufnahme in den Kontenvergleich ist kein BaFin-Gütesiegel für Kontoanbieter oder deren Zahlungskonten, sondern gesetzlich vorgegeben. Die BaFin führt jedoch stichprobenhafte Qualitätschecks durch. Hierbei prüft sie die Meldungen sowohl auf Plausibilität als auch auf Aktualität.

BaFin-Kontenvergleich auch Recherchewerkzeug für Medien

Die im BaFin-Kontenvergleich enthaltenen Daten sind frei zugänglich. Sie lassen sich als Tabelle vollständig herunterladen und auch für wissenschaftliche oder redaktionelle Zwecke weiterverarbeiten. Beispielsweise lässt sich das Filialangebot regional nach Postleitzahl auswerten.

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Ausblick

Um das Angebot noch nutzerfreundlicher zu gestalten, wird die BaFin den Kontenvergleich kontinuierlich weiterentwickeln. Hierfür steht die BaFin in regelmäßigem und engem Austausch mit den Verbänden der Kreditwirtschaft sowie den Interessenvertretungen der Verbraucherverbände. Auch wird die BaFin kritische und anerkennende Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern so weit wie möglich einbeziehen. Für 2025 ist die Bereitstellung des Kontenvergleichs auch in englischer Sprache geplant.

Hintergrund und Entwicklung

Die europäische Zahlungskontenrichtlinie (Payment Accounts Directive, PAD – Richtlinie 2014/92/EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu mindestens einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite zu Entgeltinformationen bei Zahlungskonten haben. Die Richtlinie macht hierbei umfangreiche Vorgaben zur Organisation, Darstellung und Marktabdeckung sowie zu Inhalten der Website. Bei der nationalen Umsetzung durch das ZKG hatte sich die damalige Bundesregierung im Jahr 2016 für eine privatrechtliche Lösung mit Akkreditierung und Zertifizierung entschieden.

Der Betrieb der einzigen auf diesem Wege zertifizierten Website des Anbieters Check24 wurde jedoch am 18. Januar 2021 eingestellt, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen mangelnder Marktabdeckung erfolgreich auf Unterlassung des Angebots geklagt hatte. Als Übergangslösung stellte die Stiftung Warentest nach Absprache mit der Bundesregierung bis Jahresbeginn 2023 ihren eigenen Kontovergleich kostenlos zur Verfügung, der aber auch nicht alle Vorgaben des ZKG erfüllte.

Gemäß Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde daher die BaFin mit der Bereitstellung eines Kontenvergleichs nach ZKG beauftragt. Die notwendigen Änderungen im ZKG wurden mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz Ende 2023 umgesetzt. Insbesondere wurden der BaFin per Verordnungsermächtigungen wesentliche Aufgaben des Vorhabens übertragen. Hierzu gehört insbesondere die Durchführung einer neuen Meldeverpflichtung für alle Anbieter von Zahlungskonten.

Der BaFin-Kontenvergleich ist zur Neutralität verpflichtet und empfiehlt im Unterschied zu gewohnten Vergleichsportalen keine Konten oder Kontoanbieter, ermöglicht auch keinen Vertragsabschluss, sondern bietet lediglich eine Vorauswahl mit Links zu den Anbietern. Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit für private Anbieter, sich für den Betrieb einer Vergleichswebsite (beim TÜV Saarland) zu zertifizieren und hierfür auf die gemeldeten Daten zuzugreifen.