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BMF-Monatsbericht April 2025

Inhalt

Steuereinnahmen im März 2025 und konjunkturelles Umfeld

23.04.2025

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im März 2025 um rund 11 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Sowohl die Gemeinschaftsteuern als auch die Bundessteuern und die Ländersteuern hatten insgesamt kräftige Zuwächse zu verzeichnen. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern legten gegenüber März 2024 um rund 11 Prozent zu. Bis auf die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg das Aufkommen aller gemeinschaftlichen Steuerarten – teils kräftig – gegenüber dem Vorjahresmonat an (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Bei den Bundessteuern ergab sich im März 2025 ein Aufkommensanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 7 Prozent. Der relativ hohe Einnahmeanstieg ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen aus der Tabaksteuer aufgrund einer sehr niedrigen Vorjahresbasis um 58 Prozent höher lagen als im März 2024. Spürbare Anstiege um rund 7 Prozent wiesen die Einnahmen aus der Versicherungsteuer sowie aus dem Solidaritätszuschlag auf. Im Minus lagen im Berichtsmonat hingegen die Einnahmen aus der Energiesteuer, der Kraftfahrzeugsteuer und der Stromsteuer.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern fielen im März 2025 rund 22 Prozent höher aus als im Vorjahresmonat. Bei der Grunderwerbsteuer erhöhten sich die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um fast 37 Prozent. Die zweite aufkommensstarke Ländersteuer, die Erbschaftsteuer, wies einen Aufkommensanstieg von rund 17 Prozent gegenüber März 2024 auf.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen lagen im März 2025 um rund 14 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Basis hierfür war der Zuwachs der Bundeseinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern sowie aus den Bundessteuern. Die gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem nach § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Umsatzsteueranteil des Bundes an die Länder übertragenen Festbeträge (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im März 2025“) fielen leicht niedriger aus als im März 2024. Damit stieg das Aufkommen des Bundes aus den Steuern vom Umsatz mit mehr als 19 Prozent stärker als das Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt. Zudem fielen die EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, um 0,5 Mrd. Euro niedriger aus als im März 2024. Die Zahlungen von Regionalisierungsmitteln sowie Bundesergänzungszuweisungen an die Länder erhöhten sich im Vorjahresvergleich leicht. Die Steuereinnahmen der Länder nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen stiegen im März 2025 mit knapp 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls deutlich, aber geringer als die Steuereinnahmen des Bundes. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern fielen rund 8 Prozent höher aus als im März 2024.

Umsatzsteuerverteilung im März 2025
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (22.875 Mio. Euro)

12.081 Mio. Euro10.337 Mio. Euro457 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG

-923 Mio. Euro+723 Mio. Euro+200 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen

49,8 Prozent47,5 Prozent2,6 Prozent
11.158 Mio. Euro11.060 Mio. Euro657 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Die Einnahmen aus der Lohnsteuer waren im März 2025 um mehr als 7 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Bei einem Anstieg der Kindergeldzahlungen um rund 1 Prozent gegenüber dem März 2024 (durch die Kindergelderhöhung zum Jahresbeginn 2025) ergab sich dabei ein Anstieg des Bruttoaufkommens der Lohnsteuer von über 6 Prozent. Das Kassenaufkommen im März beinhaltete die für den Februar angemeldeten Lohnsteuern. Am 22. Januar war der geänderte Programmablaufplan, der die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz ab dem 1. Januar 2025 eingeführten Tarifänderungen bei der Einkommensteuer enthielt, vom BMF veröffentlicht worden. Viele Unternehmen dürften den gesetzlichen Vorgaben einer Umsetzung/Rückrechnung in den Lohnsteuerabrechnungen bis zum 1. März 2025 im Laufe des Monats Februar entsprochen haben. Das Aufkommen im März wurde in diesen Fällen durch verrechnete Lohnsteuererstattungen für den Januar gemindert. Der Zuwachs im Bruttoaufkommen lag damit unterhalb des Zuwachses vom Vormonat (im Februar mehr als 10 Prozent). Der dennoch immer noch starke Anstieg dürfte vor allem auf die in den vergangenen Monaten eingetretenen tarifvertraglichen Lohnerhöhungen zurückzuführen sein. Aus der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen für das Lohnsteueraufkommen aktuell keine positiven Impulse.

Ertragsteuern

Sowohl bei der veranlagten Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer waren im März 2025 die ersten Quartalsvorauszahlungen für das Jahr 2025 fällig. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr stiegen bei der veranlagten Einkommensteuer gegenüber dem März 2024 um circa 3 Prozent an. Auch bei den nachträglichen Vorauszahlungen war ein Anstieg zu verzeichnen, während sich der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen leicht verringerte. Insgesamt ergab sich bei der veranlagten Einkommensteuer ein Einnahmeplus von 5 Prozent. Bei der Körperschaftsteuer gingen hingegen die Vorauszahlungen für das laufende Jahr um fast 3 Prozent gegenüber dem März 2024 zurück. Die Einnahmen aus den nachträglichen Vorauszahlungen verringerten sich noch stärker. Der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen verbesserte sich dagegen gegenüber dem Vergleichszeitraum erheblich, und zwar um mehr als 1,5 Mrd. Euro. Hierbei war allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorjahr außergewöhnlich hohe Erstattungen von im Steuerabzugsverfahren einbehaltener Kapitalertragsteuer die Einnahmen in etwa der gleichen Größenordnung gemindert hatten. Ohne diesen Sachverhalt wäre der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen im Vergleich zum Vorjahresmonat nahezu unverändert geblieben. Das Aufkommen der Körperschaftsteuer stieg im Ergebnis zwar um mehr als 16 Prozent, wäre ohne den Basiseffekt der hohen Erstattungen jedoch um circa 1,5 Prozent gesunken. Die derzeit schwachen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirken sich offenbar auf die Einkommensteuerpflichtigen weniger stark aus als auf die stärker in den Weltmarkt eingebundenen körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen. Dies steht im Einklang damit, dass sich die Wertschöpfung in der Industrie schwächer entwickelt hat als im Dienstleistungsbereich.

Die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag wiesen im März 2025 einen Rückgang von fast 8 Prozent aus. Dagegen verzeichneten die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge – ausgehend von einer bereits sehr hohen Vorjahresbasis – einen sehr starken Zuwachs um fast 64 Prozent. Aufgrund der nicht vorhandenen statistischen Informationen kann nicht verlässlich beurteilt werden, inwieweit der Einnahmezuwachs auf einen Anstieg der Zinserträge oder der Veräußerungserträge zurückzuführen ist. Es ist allerdings zu vermuten, dass ein Anstieg der Veräußerungserträge in den vergangenen Monaten zum Aufkommenszuwachs beigetragen hat.

Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz stiegen im Berichtsmonat stark um rund 16 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer stieg um etwa 15 Prozent. Für den starken Anstieg liegen keine sichtbaren Gründe vor; das Monatsaufkommen der Steuer vom Umsatz und ihrer Teilaggregate kann allerdings unterjährig sehr volatil sein. Der Einfluss von Zahlungen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)1 war im Berichtsmonat eher gering. Auf Basis der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wäre ein wesentlich moderaterer Anstieg zu erwarten gewesen. So verzeichnete beispielsweise der Einzelhandelsumsatz, einschließlich Kfz-Handel, im Januar 2025, welcher dem März-Aufkommen der Umsatzsteuer zugrunde liegt, im Vorjahresvergleich nominal einen Zuwachs von 3,5 Prozent. Das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer verzeichnete ebenfalls einen sehr kräftigen Zuwachs um fast 19 Prozent gegenüber März 2024. Die Einnahmen resultierten aus den Einfuhren im Januar. Diese waren gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,7 Prozent gestiegen.

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Konjunkturelles Umfeld

Die sogenannten harten Indikatoren zeigen momentan ein gemischtes Bild. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe büßte die Zugewinne aus dem Vormonat im Februar zu beträchtlichen Teilen wieder ein. Besonders niedrig blieb dabei die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen, die weiterhin mit gestiegenen Kosten und einer gedämpften Nachfrage zu kämpfen hatten. Die Produktion im Baugewerbe ging im Februar sogar deutlicher zurück, als der Anstieg im Januar ausgefallen war.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Die nominalen Warenausfuhren legten im Februar dagegen zu. Insbesondere die Ausfuhren in die USA stiegen kräftig, was auf Vorzieheffekte in Erwartung von US-Zollerhöhungen hindeutete. Der Saldo der Außenhandelsbilanz stieg leicht an, da die Wareneinfuhren weniger stark zunahmen.

Einzelhandelsunternehmen (ohne Kfz) erzielten im Februar gegenüber dem Vormonat einen leichten und gegenüber dem Vorjahresmonat spürbaren Anstieg ihrer Umsätze. Stärkere Umsatzanstiege verzeichnete zum Jahresbeginn auch das Gastgewerbe.

Gemessen an den Stimmungsindikatoren hellte sich der Ausblick für die zukünftige Entwicklung im März weiter auf. In allen Wirtschaftsbereichen verbesserte sich der ifo Geschäftsklimaindex. Deutsche Unternehmen bewerteten die aktuelle Lage und insbesondere die Geschäftserwartungen besser als im Vormonat. Einen deutlichen Anstieg verzeichnete das Verarbeitende Gewerbe, obwohl hier die Auftragseingänge noch stagnierten. Die aufgehellte Stimmung in den Unternehmen spiegelte sich auch in den im März deutlich gestiegenen ifo Exporterwartungen und ZEW-Konjunkturerwartungen wider. Die Unternehmensbefragungen zum Auslandsgeschäft wurden jedoch vor den US-Zollankündigungen von Anfang April sowie wechselseitigen Zollerhöhungsankündigungen mit China durchgeführt. Beides dürfte sowohl über stark erhöhte Unsicherheit als auch über den Effekt der Zölle selbst das wirtschaftliche Geschehen weltweit belasten und damit Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Die Frühindikatoren dürften sich tendenziell eher eintrüben und die einsetzende Aufhellung gedämpft werden.

Eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt blieb bislang aus. Die Zahl der Erwerbstätigen ging im Februar saisonbereinigt zurück; die Arbeitslosigkeit setzte ihren Aufwärtstrend fort und stieg im März saisonbereinigt an. Eine Besserung ist kurzfristig nicht absehbar. Frühindikatoren, wie das IAB-Beschäftigungsbarometer, zeigten eher nach unten. Dabei sank im IAB-Barometer neben der Arbeitslosigkeits- auch die Beschäftigungskomponente, die erstmalig seit der Corona-Pandemie unter den neutralen Wert von 100 Punkten fiel.

Die Inflationsrate ging im März gegenüber Februar leicht auf 2,2 Prozent zurück. Der Rückgang der Energiepreise im Vorjahresvergleich setzte sich etwas stärker fort als zuletzt und auch die Teuerung im Dienstleistungsbereich ging wie in den Monaten zuvor zurück, blieb jedoch spürbar erhöht. Anstiege verzeichneten erneut Nahrungsmittelpreise. Hier überstieg die Teuerungsrate im März wieder spürbar die Inflationsrate insgesamt.

Fußnoten

1
Siehe auch zum OSS-Verfahren: Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld im Juli 2023