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BMF-Monatsbericht April 2025

Inhalt

Editorial

23.04.2025

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Zollpolitik der US-Administration hat zu erheblichen Unsicherheiten für die weltwirtschaftliche Entwicklung und weltweit  zu starken Ausschlägen an den Börsen geführt. Die Strategie der Europäischen Kommission, diesen Handelsstreit nicht zu eskalieren, den USA Verhandlungen anzubieten und gleichzeitig gezielte Gegenmaßnahmen vorzubereiten, wird von der Bundesregierung unterstützt. Die Geschlossenheit der EU-Mitgliedstaaten ist entscheidend für eine starke Position Europas.

Auch aufgrund der Auswirkungen dieses Handelskonflikts und der damit verbundenen Unsicherheiten ist es wichtig, dass sich die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer von CDU, CSU und SPD rasch auf den Entwurf eines Koalitionsvertrags geeinigt haben. Das Vorhaben, die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähiger aufzustellen, ist an zahlreichen Stellen im Koalitionsvertrag verankert.

Am 25. März 2025 sind Änderungen am Grundgesetz in Kraft getreten, die drei wichtige Weichenstellungen in der deutschen Finanzverfassung für zentrale Handlungsfelder der künftigen Bundesregierung enthalten. Hiervon wurde im Monatsbericht im März bereits kurz berichtet: die limitierte Bereichsausnahme von der Schuldenregel für Verteidigungsausgaben und andere sicherheitspolitische Ausgaben, das Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Infrastruktur, der jetzt auch den Ländern eingeräumte strukturelle Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In dieser Ausgabe werden die finanzverfassungsrechtlichen Änderungen im Einzelnen dargestellt, welche die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands spürbar stärken und eine Investitionsoffensive ermöglichen sollen, um die Wachstumsvoraussetzungen der deutschen Volkswirtschaft zu verbessern.

Ebenfalls zum Ende des vergangenen Monats wurde mit Blick auf den Direktauszahlungsmechanismus (DAM) eine wichtige Etappe dieses finanzpolitischen Projekts erfolgreich abgeschlossen. Damit liegt erstmals ein technischer Mechanismus vor, mit dem der Staat in die Lage versetzt wird, finanzielle Leistungen schnell, direkt, zielgerichtet und sicher an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen, wenn der Gesetzgeber eine Leistung definiert. Zentrales Element des DAM ist die Verknüpfung der Kontoverbindung mit der steuerlichen Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern. In einem nächsten Schritt sollen die Voraussetzungen für nach Einkommen differenzierte Auszahlungen an Teilgruppen der Bevölkerung geschaffen werden. In dieser Ausgabe wird daher über den DAM und das künftige Antragsverfahren berichtet. Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im BMF, beantwortet im Interview zudem Fragen, wie der Mechanismus funktioniert.

In dieser Ausgabe des Monatsberichts wird auch das zentrale Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern sowie zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern, der sogenannte bundesstaatliche Finanzausgleich, erklärt. Im Jahr 2024 wurde die Umsatzsteuer (einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer) zu 48,1 Prozent den Ländern und zu 2,8 Prozent den Gemeinden zugewiesen. Der Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder erfolgte zunächst nach einwohnerabhängigen länderindividuellen Umsatzsteueranteilen. Das Gesamtvolumen dieser Transfers im Jahr 2024 betrug rund 18,7 Mrd. Euro.

Darüber hinaus enthält diese Ausgabe informative Artikel über den BaFin-Kontenvergleich und die Digitale Rentenübersicht. Schließlich blickt der Monatsbericht auf den Erfolg des Zoll Ski Teams in der Saison 2024/2025 mit über 200 Podestplatzierungen und auf dessen Geschichte insgesamt.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Ihr Dr. Steffen Meyer
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen