- Mit den am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderungen wurden die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen für Verteidigungsausgaben und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben, zusätzliche Infrastrukturinvestitionen sowie einen Verschuldungsspielraum für die Länder neu geregelt.
- Ziel dieses Pakets ist es, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken, das Wachstumspotenzial zu erhöhen und die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen langfristig zu sichern.
- CDU/CSU und SPD haben im Entwurf ihres Koalitionsvertrags vorgesehen, dass eine Expertenkommission Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Schuldenbremse erarbeitet – mit dem Ziel, dauerhaft wachstumsfördernde Investitionen zu ermöglichen und finanzielle Tragfähigkeit generationengerecht abzusichern.
Fundamentale Veränderungen der Sicherheitsarchitektur und Herausforderungen der deutschen Volkswirtschaft
Erhöhter sicherheitspolitischer Handlungsdruck verlangt entschlossenen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben
Der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend verändert. Die aktuelle Ausrichtung der US-Außenpolitik hat den Handlungsdruck weiter erhöht. Europa – und insbesondere Deutschland – wird künftig größere sicherheitspolitische Verantwortung schultern müssen. Vor diesem Hintergrund und angesichts neuer NATO-Fähigkeitsziele wird Deutschland seine Verteidigungsausgaben und Beschaffungseffizienz weiter steigern müssen. Die mit der „Zeitenwende“ eingeleitete Ausrüstung und Befähigung der Bundeswehr ist konsequent fortzuführen. Fähigkeitslücken, die infolge der russischen Aggression und Neuausrichtung der US-Außenpolitik weiter gestiegen sind, sind rasch zu schließen und der Truppenaufwuchs ist voranzutreiben.
Unter Einhaltung der Schuldenregel des Grundgesetzes (GG) (Art. 109 und Art. 115 GG) war der fiskalische Spielraum im Einzelplan 14 (Verteidigung) stark eingeschränkt. Das Sondervermögen Bundeswehr und die Finanzplanung unter Einhaltung der Schuldenbremse hätten nicht ausgereicht, um den notwendigen Fähigkeitsaufbau sicherzustellen. Die äußere Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe. Ihre verfassungsrechtliche Bedeutung ist durch Art. 45a, Art. 87a und Art. 115a GG klar hervorgehoben. Ein entschlossener, nachhaltiger Ausbau der Verteidigungsfähigkeit ist daher politisch unabweisbar. Deshalb haben der Bundestag der 20. Legislaturperiode und der Bundesrat die limitierte Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im Rahmen der Schuldenregel in Art. 109 und Art. 115 GG beschlossen.
Strukturelle Wachstumsschwäche erfordert entschlossene Investitionen in die öffentliche Infrastruktur
Die deutsche Volkswirtschaft steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Das Potenzialwachstum ist seit Jahren rückläufig – von rund 1,5 Prozent vor einem Jahrzehnt auf heute nur noch etwa 0,5 Prozent bis 0,6 Prozent – und dürfte – ohne Strukturreformen – auch künftig auf niedrigem Niveau verharren. Ursachen sind der demografische Wandel, überbordene Regulierungs- und Bürokratielasten und eine schwache Produktivitätsentwicklung, auch aufgrund eines Investitionsstaus bei der öffentlichen Infrastruktur.
Eine funktionierende moderne Infrastruktur ist zentral für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Sie ist zudem – etwa im Verkehrsbereich – eine unverzichtbare Voraussetzung für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Trotz gestiegener Ausgaben war der Modernitätsgrad des öffentlichen Kapitalstocks zuletzt rückläufig; die gesamtstaatlichen Nettoanlageinvestitionen lagen über zwei Jahrzehnte hinweg nahe null. Der öffentliche Kapitalstock verliert dadurch real an Wert – mit negativen Folgen für Produktivität und Wachstum.
Unabhängige Studien veranschlagen den gesamtwirtschaftlichen Investitionsbedarf auf einen mittleren bis hohen dreistelligen Milliardenbetrag in den kommenden zehn Jahren, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Bildung und Dekarbonisierung. Um diese Bedarfe umzusetzen, braucht es für die Unternehmen, aber auch die durchführenden Verwaltungen verlässliche mittelfristige Planungssicherheit – vor allem angesichts begrenzter Bau- und Umsetzungskapazitäten.
Öffentliche Investitionen wirken dabei doppelt: Sie stärken nicht nur das Wachstum über den Ausbau des Kapitalstocks, sondern vor allem über bessere Standortbedingungen, also den Rahmen für die Wirtschafts- und Innovationstätigkeit von Unternehmen und Investoren. Höhere Wachstumsraten stützen langfristig auch die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, da sie die Effekte höherer Schuldenstände überkompensieren können. Deshalb haben der Bundestag und der Bundesrat zur Bewältigung dieser Herausforderung ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur in Art. 143h GG beschlossen.
Strukturelle Ausgabenlasten erfordern erweiterten fiskalischen Spielraum auch für Länder und Kommunen
Die Länder und ihre Kommunen haben – insbesondere nach den Krisen der vergangenen Jahre und angesichts vielfältiger, teils neuer Herausforderungen – ebenso wie der Bund große Finanzierungsbedarfe, die weitgehend unabhängig von der konjunkturellen Lage bestehen. Diese ergeben sich etwa aus der Gewährleistung eines funktionierenden und modernen Bildungs- und Betreuungssystems, dem Erhalt und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, der Digitalisierung der Verwaltung, der Anpassung an den Klimawandel, der Integration geflüchteter Menschen sowie der Stärkung des Bevölkerungsschutzes.
Ein Teil dieser Herausforderungen betrifft alle Länder gleichermaßen, andere sind regionalspezifisch ausgeprägt. Neben strukturellen Ausgabebedarfen können auch Situationen entstehen, in denen Länder kurzfristig zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum benötigen. Gleichzeitig stehen sie – wie der Bund – vor großen, strukturell wenig flexiblen Ausgabenposten, insbesondere bei den laufenden Personalausgaben, die im Durchschnitt über 30 Prozent der Ausgaben ausmachen, sowie bei perspektivisch steigenden Pensionslasten. Deshalb haben der Bundestag und der Bundesrat die Einräumung eines strukturellen Verschuldungspielraums für die Länder in Art. 109 GG beschlossen.
Finanzierungspaket für Verteidigung und Sicherheit sowie für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur
Diese Herausforderungen haben zu weitreichenden finanzpolitischen Weichenstellungen geführt: Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im März 2025 einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, mit der die finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen verändert worden sind. Die Grundgesetzänderung ist am 25. März 2025 in Kraft getreten.
Das Finanzierungspaket umfasst drei Säulen:
- Erstens werden sicherheits- und verteidigungspolitisch begründete Ausgaben – für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit sowie zur Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten wie der Ukraine – künftig von der regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse ausgenommen, soweit sie einen Sockelwert von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten. Durch diese limitierte Bereichsausnahme wird ein verlässlicher finanzieller Rahmen für sicherheitsrelevante Ausgaben geschaffen und zugleich ein klares Signal zur Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO gesetzt. Für alle übrigen Ausgaben des Bundeshaushalts gilt die Schuldenregel unverändert.
- Zweitens wird ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen, das sich über einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren erstreckt. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen zusätzlich zu den Investitionen im Bundeshaushalt eingesetzt werden. Von der Zusätzlichkeit wird ausgegangen, wenn die Investitionsquote im Bundeshaushalt ein angemessenes Niveau beträgt.
Aus diesem Sondervermögen werden 100 Mrd. Euro dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt. Dies dient der langfristigen Absicherung zentraler Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 und trägt dem erheblichen Finanzierungsbedarf insbesondere in den Bereichen Dekarbonisierung, Energieinfrastruktur und industrielle Transformation Rechnung.
Weitere 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen stehen den Ländern für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Mittel kann die Finanzierung zentraler Infrastrukturaufgaben im Zuständigkeitsbereich der Länder unterstützen – etwa im Bildungswesen, im kommunalen Verkehr oder bei der Anpassung an den Klimawandel. - Drittens wird den Ländern – angesichts der hohen Investitionsbedarfe und in Angleichung an den strukturellen Verschuldungsspielraum des Bundes – ein struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht. Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass bei der Einführung der Schuldenregel im Jahr 2009 für die Länder kein eigener struktureller Verschuldungsspielraum vorgesehen gewesen ist – obwohl große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der konjunkturellen Lage sind, auch bei den Ländern bestehen.
Ausblick
Das Finanzierungspaket legt den Grundstein für eine langfristig tragfähige, wachstumsorientierte Finanz- und Wirtschaftspolitik in Deutschland. Mit den zusätzlichen öffentlichen Investitionen, einem verlässlichen Rahmen für sicherheitsrelevante Ausgaben und einem strukturellen Verschuldungsspielraum für die Länder entsteht ein Dreiklang, der zentrale Zukunftsaufgaben absichert.
Der Fokus liegt nun auf der Ausarbeitung der Ausführungsgesetze. Gesetzlicher Regelung bedürfen die Aufteilung der nunmehr für die Ländergesamtheit zulässigen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder, die technischen Details der Bereichsausnahme für die Verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Ausgaben und die Errichtung und Ausgestaltung des Sondervermögens Infrastruktur.
Flankierend zu diesen finanzpolitischen Reformen sieht der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD vor, eine Expertenkommission einzusetzen. Sie soll Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Schuldenbremse vorlegen, die dauerhaft wachstumsfördernde öffentliche Investitionen ermöglicht – mit dem Ziel, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und finanzielle Tragfähigkeit generationengerecht zu verbinden.
Die Erhöhung öffentlicher Investitionen ist noch keine hinreichende Bedingung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu sichern. Sie kann jedoch – durch verbesserte Planungsbedingungen, attraktive Standortfaktoren und klare Investitionsimpulse – einen notwendigen und entscheidenden Beitrag leisten, um zusätzliche private Investitionen zu mobilisieren. Gerade in Bereichen wie Dekarbonisierung sowie digitaler und energetischer Infrastruktur sehen zahlreiche unabhängige Studien erhebliches privates Investitionspotenzial.
Zu einem umfassenden Gesamtpaket für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gehört auch ein Reformpaket mit Maßnahmen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials. Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD sieht als notwendige Reformanstrengungen insbesondere eine ambitionierte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in verschiedenen Bereichen vor – u. a. zur Modernisierung der Verwaltung und im Verkehrsbereich. Darüber hinaus soll ein umfassender Rückbau der Bürokratie angegangen werden, gerade auch mit Blick auf kleinere und mittlere Unternehmen. Außerdem sind in dem Entwurf Anreize für private Investitionen durch ausgeweitete steuerliche Abschreibungsregelungen und die perspektivische Absenkung des Körperschaftsteuersatzes verankert. Zudem wird die Sicherung der Fachkräftebasis als entscheidender Standortfaktor adressiert – durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, qualifizierte Zuwanderung, beschleunigte Anerkennungsverfahren sowie eine verbesserte Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Der Industriestandort Deutschland soll gezielt gestärkt werden: Maßnahmen zur Sicherung wettbewerbsfähiger Energiepreise, der beschleunigte Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, die Modernisierung energieintensiver Branchen wie Stahl und Chemie sowie technologieoffene Unterstützung für die Automobilindustrie stehen dabei im Mittelpunkt. Leistungsfähige Infrastrukturen bilden eine zentrale Grundlage für funktionierende Mobilitätssysteme, die Dekarbonisierung der Wirtschaft und die Steigerung des langfristigen Wachstumspotenzials.