BMF-Monatsbericht Mai 2025

Inhalt

Steuereinnahmen im April 2025 und konjunkturelles Umfeld

22.05.2025

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Mit einem Anstieg um rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat nahmen die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) im April 2025 beträchtlich zu (siehe Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr“). Dazu trug maßgeblich ein Einmaleffekt bei den Ländersteuern bei (s. u.). Der Aufkommenszuwachs bei den Gemeinschaftsteuern, aus denen der größte Teil des Steueraufkommens resultiert, fiel mit rund 4 Prozent moderater aus. Ein sehr kräftiges Einnahmeplus ergab sich dabei weiterhin bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer lagen etwas höher als im April 2024. Im Vergleich zum Vorjahresmonat nahezu unverändert zeigte sich das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz und das aus der veranlagten Einkommensteuer. Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag ergab sich ein leichtes Aufkommensminus (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Die Einnahmen aus den Bundessteuern legten im Berichtsmonat gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 5 Prozent zu und damit ebenfalls weniger stark als die Einnahmen insgesamt. Unter den aufkommensstarken Bundessteuern verzeichneten insbesondere die Tabaksteuer, der Solidaritätszuschlag und die Versicherungsteuer Einnahmezuwächse. Dagegen lagen die Einnahmen aus der Energiesteuer, der Kraftfahrzeugsteuer und der Stromsteuer niedriger als im April 2024.

Der extrem hohe Anstieg des Aufkommens aus den Ländersteuern von über 191 Prozent im April 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat ging auf die Erbschaftsteuer zurück. Bei dieser lagen die Einnahmen maßgeblich durch einen einmaligen Effekt fast 500 Prozent höher als im April 2024. Bei der Grunderwerbsteuer, der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, war ein Plus von 25 Prozent zu verzeichnen.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen waren im April 2025 etwa 2 ½ Prozent höher als im Vorjahresmonat. Der aus den höheren Einnahmen bei den Gemeinschaftsteuern und Bundessteuern resultierende Aufkommensanstieg der Einnahmen des Bundes wurde dabei gegenüber dem Vorjahresmonat durch geringere Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage und einen Anstieg der aus dem Steueraufkommen des Bundes zu leistenden EU-Eigenmittelabführungen gemindert. Daneben erhöhten sich auch die Zahlungen von Regionalisierungsmitteln und Bundesergänzungszuweisungen an die Länder leicht. Die Einnahmen des Bundes aus den Steuern vom Umsatz erhöhten sich trotz des leichten Rückgangs des Gesamtaufkommens aus dieser Steuer, da die Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und § 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an dieser Steuer an die Länder übertragen werden (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im April 2025“), etwas geringer ausfielen als im Vorjahresmonat. Bei den Ländern ergab sich im Berichtsmonat dagegen vor allem durch den außerordentlich hohen Zuwachs bei den Einnahmen aus den Ländersteuern ein Aufkommenszuwachs nach Bundesergänzungszuweisungen von über 16 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern fielen rund 6 Prozent höher aus als im April 2024, was auf die Aufkommensanstiege der Lohnsteuer und vor allem der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge zurückzuführen ist.

Umsatzsteuerverteilung im April 2025
BundLänderGemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent
am Aufkommen (22.530 Mio. Euro)11.899 Mio. Euro10.181 Mio. Euro450 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG-923 Mio. Euro+723 Mio. Euro+200 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen49,8 Prozent47,5 Prozent2,6 Prozent
10.976 Mio. Euro10.904 Mio. Euro650 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen aus der Lohnsteuer stieg im April 2025 um knapp 4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an. Der Zuwachs des Bruttoaufkommens (vor Abzug des Kindergelds) betrug rund 3 Prozent. Der Anstieg war wohl vor allem auf seit dem vergangenen Jahr eingetretene tarifvertragliche Lohnerhöhungen zurückzuführen, die nun aber zunehmend in der Vergleichsbasis enthalten sein dürften, weshalb die Zuwachsrate geringer ausfiel als im bisherigen Jahresverlauf. Vom Arbeitsmarkt ergeben sich aktuell keine Impulse für das Lohnsteueraufkommen (s. u.). Die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz ab dem 1. Januar 2025 eingeführten Anpassungen des Steuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression und zur Freistellung des Existenzminimums minderten auch im Berichtsmonat die Einnahmen. Die Kindergeldzahlungen, die aus dem Bruttoaufkommen der Lohnsteuer geleistet werden, lagen im April 2025 rund 1 Prozent höher als im Vorjahresmonat, was auf die Erhöhung des Kindergeldsatzes zu Jahresbeginn zurückzuführen ist.

Ertragsteuern

Sowohl bei der veranlagten Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer war die Aufkommensentwicklung im April maßgeblich durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung bestimmt. Daraus können sich grundsätzlich größere Schwankungen im Vorjahresvergleich ergeben, die z. B. aus unterschiedlichen Ständen bei der Abgabe der Steuererklärungen und der Fallbearbeitung durch die Finanzverwaltung oder aus größeren Veranlagungsfällen resultieren.

Das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer belief sich im April 2025 auf rund -0,3 Mrd. Euro und war damit gegenüber dem Vergleichszeitraum April 2024 nahezu unverändert. Dabei lagen sowohl die Nachzahlungen und die Erstattungen für vergangene Zeiträume als auch die (nachträglichen) Vorauszahlungen etwas höher als im Vorjahresmonat. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Einkommensteuer betrugen knapp 6 Mio. Euro und waren damit spürbar höher als im Vorjahresmonat.

Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer lagen im Berichtsmonat bei 0,2 Mrd. Euro und erhöhten sich somit gegenüber dem Vergleichszeitraum April 2024 (-0,2 Mrd. Euro). Bei der Körperschaftsteuer waren im Berichtsmonat höhere Einnahmen aus nachträglichen Vorauszahlungen für die Jahre 2023 und 2024 zu verzeichnen. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer betrugen rund 65 Mio. Euro und waren damit, wie bei der Einkommensteuer, spürbar höher als im Vorjahresmonat.

Die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag wiesen im April 2025 einen Rückgang um knapp 4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Maßgeblich für das Jahresaufkommen dürften hier die nächsten Monate werden, in die üblicherweise ein beträchtlicher Anteil der jährlichen Einnahmen fällt (durch die Dividendenauszahlungstermine der großen Aktiengesellschaften). Dagegen verzeichneten die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge ausgehend von einer bereits sehr hohen Vorjahresbasis einen starken Zuwachs um über 55 Prozent. Aufgrund der nicht vorhandenen statistischen Informationen kann nicht verlässlich beurteilt werden, inwiefern der Einnahmezuwachs auf einen Anstieg der Zinserträge und/oder der Veräußerungserträge zurückzuführen ist. Es ist allerdings zu vermuten, dass ein Anstieg der Veräußerungserträge in den vergangenen Monaten in stärkerem Ausmaß zum Aufkommenszuwachs beigetragen hat als zuvor.

Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz verzeichneten im Berichtsmonat einen leichten Rückgang, der den starken Anstieg im Vormonat nivelliert. Der Aufkommenszuwachs vom Januar bis April 2025 liegt kumuliert nunmehr bei rund 5 ½ Prozent und entspricht damit besser den zugrunde liegenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, die bei aufkommensrelevanten Größen wie den nominalen Einzelhandelsumsätzen nur moderate Zuwächse im Vorjahresvergleich aufweisen. Die Entwicklungen im März und April bestätigen, dass aufgrund der hohen unterjährigen Volatilität des Aufkommens der Steuern vom Umsatz aus der Einnahmeentwicklung in einem Monat oft nur bedingt Erkenntnisse über den weiteren Einnahmeverlauf zu gewinnen sind. Das gilt insbesondere auch für die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer, die im Berichtsmonat über 5 Prozent niedriger lagen als im Vorjahresmonat – trotz zuletzt ansteigender nominaler Importe im Vorjahresvergleich. Auch im weiteren Verlauf des Jahres ist bei den Steuern vom Umsatz mit Volatilität im Vorjahresvergleich zu rechnen, die u. a. auch aus der Entwicklung der Einnahmen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)1 resultiert.

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Konjunkturelles Umfeld

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im 1. Quartal 2025 in preis-, saison- und kalenderbereinigter Rechnung. Die sogenannten harten Konjunkturindikatoren für den Berichtsmonat März spiegeln die Aufwärtsbewegung im BIP wider. So stieg die Produktion im Produzierenden Gewerbe spürbar an. Sowohl die Industrieproduktion, insbesondere in der Pharmaindustrie, der Automobilindustrie und dem Maschinenbau, als auch die Bauproduktion verzeichneten deutliche Zuwächse gegenüber dem Vormonat. Die Warenausfuhren stiegen, wie im Vormonat, weiter an. Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel insgesamt hingegen gingen leicht zurück, wobei der Internet- und Versandhandel deutliche Zuwächse aufwies. Für das 1. Quartal 2025 ergab sich für den Einzelhandel saisonbereinigt ein leichtes Plus gegenüber dem Vorquartal.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Der Arbeitsmarkt war zuletzt von Stagnation geprägt. Die Gesamtbeschäftigung erhöhte sich im März saisonbereinigt geringfügig, der saisonbereinigte Anstieg der Arbeitslosigkeit flachte im April ab. Die Entwicklung ist durch gegenläufige Muster gekennzeichnet. Beschäftigungsrückgängen im Verarbeitenden Gewerbe stehen Beschäftigungszuwächse im Dienstleistungssektor gegenüber. Die Frühindikatoren zum Arbeitsmarkt deuten eine Fortsetzung der Seitwärtsbewegung an. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer und das ifo Beschäftigungsbarometer stiegen zwar jeweils leicht an, signalisieren aber kurzfristig keine merkliche Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt.

Die Inflationsrate lag im April bei 2,1 Prozent. Preise für Energie waren im Vorjahresvergleich spürbar rückläufig. Die Teuerung bei Dienstleistungen und auch bei Nahrungsmitteln war jedoch weiterhin gegenüber der Rate insgesamt erhöht.

Die Stimmung in den Unternehmen verbesserte sich laut ifo Institut im April trotz gestiegener Unsicherheiten durch die US-Zollpolitik leicht. Der Anstieg des ifo Geschäftsklimas fußt auf einer besseren Bewertung der aktuellen Lage; die Geschäftserwartungen gingen hingegen leicht zurück. Auch das GfK-Konsumklima hellte sich im April leicht auf. Zuletzt deutlich gefallen sind jedoch die ZEW-Konjunkturerwartungen und auch die Exporterwartungen gingen auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Corona-Pandemie zurück. Für den Ausblick besteht weiterhin große Unsicherheit mit Blick auf die internationale Handelspolitik.

In der am 24. April veröffentlichten Frühjahrsprojektion geht die Bundesregierung davon aus, dass die Wirtschaftsleistung im Jahre 2025 insgesamt stagnieren wird. Über das Sommerhalbjahr dürfte insbesondere die hohe Unsicherheit aufgrund der US-Zollpolitik die Konjunktur belasten. Mit einer etwas kräftigeren Dynamik der Gesamtwirtschaft wird ab der Jahreswende gerechnet, wenn die Unsicherheit nachlässt und Impulse aus staatlichen Maßnahmen durch das Finanzierungspaket anfangen, zur Geltung zu kommen. Für das kommende Jahr rechnet die Bundesregierung demnach mit einem Wachstum des preisbereinigten BIP von 1,0 Prozent, wovon knapp 0,3 Prozentpunkte auf eine höhere Anzahl an Arbeitstagen zurückgehen. Die erwartete binnenwirtschaftliche Expansion dürfte dann auch für eine leichte Belebung am Arbeitsmarkt sorgen.

Fußnoten

1
Siehe auch zum OSS-Verfahren: Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld im Juli 2023