BMF-Monatsbericht Mai 2025

Inhalt

Entwicklung des Bundeshaushalts bis einschließlich April 2025

22.05.2025

Der Haushaltsaufstellungsprozess für das Jahr 2025 konnte bis zum Ende des vergangenen Jahres nicht – wie in Art. 110 Abs. 2 Grundgesetz (GG) geboten – finalisiert werden. Bis das Haushaltsgesetz 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung daher im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, die im Wesentlichen auf Art. 111 GG basiert (siehe hierzu Monatsbericht des BMF vom Dezember 2024 „Vorläufige Haushaltsführung 2025“). Da das Soll des Bundeshaushalts 2025 damit nicht feststeht, können in den folgenden Tabellen auch keine Sollwerte dargestellt werden.

Einnahmen

Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen, Rücklagenentnahme und Einnahmen aus Krediten) beliefen sich in den Monaten Januar bis April 2025 auf 136,0 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 8,7 Prozent (+10,8 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen betrugen 122,5 Mrd. Euro und stiegen damit um 9,3 Prozent (+10,5 Mrd. Euro) gegenüber dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums an. Für weitere Informationen zu den Steuereinnahmen s. a.Steuereinnahmen im April 2025“ in dieser Ausgabe des Monatsberichts.

Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 13,5 Mrd. Euro um 2,8 Prozent (+0,4 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dabei waren die Verwaltungseinnahmen um 3,2 Mrd. Euro höher als im Vorjahreszeitraum, insbesondere aufgrund von um 2,5 Mrd. Euro höheren Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie. Dagegen waren die Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen um 1,7 Mrd. Euro geringer als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

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Ausgaben

Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen von Januar bis April 2025 insgesamt 159,5 Mrd. Euro und stiegen damit gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums um 6,6 Prozent beziehungsweise 9,9 Mrd. Euro. Nach ökonomischen Arten gegliedert nahmen sowohl die investiven Ausgaben (+55,7 Prozent beziehungsweise +5,1 Mrd. Euro) als auch die konsumtiven Ausgaben (+3,5 Prozent beziehungsweise +4,9 Mrd. Euro) gegenüber dem entsprechenden Vorjahresergebnis zu.

Bei den konsumtiven Ausgaben stiegen insbesondere die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse (+7,9 Prozent beziehungsweise +7,9 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahr an. Der Anstieg war vor allem darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz) zum 1. Januar 2025 in den Kernhaushalt integriert worden war. Zuvor waren die Zahlungen für die EEG-Umlage im Klima- und Transformationsfonds etatisiert gewesen. Für diesen Zweck wurden bis April rund 3,4 Mrd. Euro verausgabt. Darüber hinaus wurde ein um 1,3 Mrd. Euro höherer Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung geleistet. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verausgabte der Bund 1,3 Mrd. Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zinsausgaben gingen dagegen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 27,3 Prozent beziehungsweise 3,9 Mrd. Euro zurück, was zum Teil auch auf die geänderte Buchungspraxis der Zinsausgaben zurückzuführen ist. Seit Jahresbeginn werden diese periodengerecht veranschlagt, was zu Minderausgaben im Bundeshaushalt führt, da eingeplante Disagien periodengerecht verteilt werden und der bisher nötige Schwankungspuffer bei den Zinsausgaben deutlich reduziert werden kann.

Zum Anstieg der investiven Ausgaben trugen vor allem höhere Finanzierungshilfen (+62,3 Prozent beziehungsweise +4,9 Mrd. Euro) bei. Dabei wurden zur Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG 4,3 Mrd. Euro geleistet. Die Sachinvestitionen stiegen um 12,1 Prozent beziehungsweise 0,1 Mrd. Euro im Vergleich zur Vorjahresperiode an.

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Finanzierungssaldo

Ende April 2025 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 23,5 Mrd. Euro auf.

Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres und in diesem Jahr zusätzlich auch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung.

Entwicklung des Bundeshaushalts

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Tabelle 1

Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen

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Tabelle 2

Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen Arten

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Tabelle 3

Entwicklung der Einnahmen des Bundeshaushalts

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Tabelle 4