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BMF-Monatsbericht Juli 2025

Inhalt

Die richtigen Prioritäten für die Zukunft Deutschlands

22.07.2025

Bundeshaushalt 2025, Eckwerte bis 2029 sowie Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

  • Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2025 den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes, die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2026 bis 2029 sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen.
  • Mit Rekordinvestitionen im Bundeshaushalt in diesem Jahr von über 115 Mrd. Euro und dem geplanten Aufwuchs in den kommenden Jahren ermöglicht die Bundesregierung einen Modernisierungsschub für Wachstum und Beschäftigung. Mit dem hohen Investitionsniveau in den Folgejahren schafft sie zudem Planungssicherheit, was auch für private Investitionen wichtig ist.
  • Strukturreformen werden beschlossen, damit Investitionen zügig umgesetzt werden können und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird.
  • Zur Stärkung der äußeren Sicherheit erreicht die NATO-Quote mit dem Bundeshaushalt 2025 in diesem Jahr 2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und steigt auf Basis der Eckwerte auf 3,5 Prozent im Jahr 2029.
  • Gleichzeitig hat die weitere Konsolidierung des Haushalts hohe Priorität und bleibt eine Daueraufgabe.

Gesamtwirtschaftliche und haushaltspolitische Ausgangslage

Der Bundeshaushalt 2025 trifft auf ein herausforderndes sicherheitspolitisches und wirtschaftliches Umfeld. Deutschlands Sicherheit ist heute so stark bedroht wie seit dem Ende des Kalten Kriegs nicht mehr. Deutschland und Europa müssen viel stärker als bisher in der Lage sein, ihre Sicherheit selbst zu gewährleisten. Hinzu kommen eine anhaltende Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft, erheblicher Aufholbedarf bei den Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sowie das Erfordernis struktureller Maßnahmen für ein höheres Wachstumspotenzial.

Die Annahmen zur kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die dem zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 zugrunde lagen, stammen aus der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 24. April 2025. Darin wurde – nach zwei Jahren mit leichten Rückgängen des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Folge – für das laufende Jahr 2025 auch nur von einer Stagnation der realen Wirtschaftsleistung ausgegangen. Neben strukturellen Faktoren wie den demografischen Veränderungen, den im internationalen Vergleich hohen Energiekosten oder dem Verlust von Wettbewerbsfähigkeit auf Kernmärkten deutscher Unternehmen belastet derzeit vor allem die US-Zollpolitik und die mit ihr verbundene Unsicherheit die wirtschaftliche Dynamik. Die wirtschaftliche Stagnation spiegelt sich auch am Arbeitsmarkt wider. Im laufenden Jahr dürfte die Erwerbstätigkeit weiter zurückgehen und die Arbeitslosigkeit ansteigen. Für das kommende Jahr geht die Bundesregierung in der Frühjahrsprojektion von einem BIP-Wachstum von 1,0 Prozent aus, das auch durch die fiskalischen Impulse gestützt wird. Am Arbeitsmarkt dürfte sich im Zuge der binnenwirtschaftlichen Expansion eine leichte Belebung ergeben. Die Prognoseunsicherheit ist derzeit aber weiterhin erhöht, vor allem durch die wechselhafte US-Zollpolitik.

Auch das Potenzialwachstum, also das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft bei Normalauslastung, befindet sich auf einem niedrigen Niveau (s. a. Abbildung 1). Insbesondere der Beitrag des Faktors Arbeit entwickelt sich im Zuge des demografischen Wandels rückläufig und dämpft innerhalb des Projektionszeitraums das Potenzialwachstum. Zudem liegt die erwartete Dynamik der Produktivität deutlich unter dem Durchschnitt der Vorkrisenjahre. Damit das Wachstumspotenzial nicht auf diesem niedrigen Niveau verharrt, muss Deutschland die Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts sowie das Arbeitskräftepotenzial stärken.

Abbildung: Wachstumsbeiträge zum Produktionspotenzial in Deutschland BildVergroessern
Abbildung 1 Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats die in den Art. 109 und 115 des Grundgesetzes (GG) angelegte Schuldenbremse reformiert und somit die finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen verändert:

  1. Von den im Rahmen der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben sowie weitere sicherheitsrelevante Ausgaben 1 Prozent des nominalen BIP übersteigen (Bereichsausnahme).
  2. Der Ländergesamtheit wurde in Anlehnung an die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit des Bundes die Möglichkeit eingeräumt, sich ebenfalls in Höhe von 0,35 Prozent des BIP zu verschulden.
  3. Außerdem wurde Art. 143h neu ins GG aufgenommen. Dieser ermöglicht es dem Bund, ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. Euro zu errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Art. 109 Abs. 3 und Art. 115 Abs. 2 GG nicht anzuwenden.

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Bundeshaushalt 2025 und Eckwerte bis 2029

Mit dem Beschluss des zweiten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2025, der als Anlage u. a. auch den ersten Wirtschaftsplan des SVIK enthält (siehe nächster Abschnitt), und den Eckwerten bis 2029 hat die Bundesregierung nur sieben Wochen nach Amtsantritt ein deutliches Zeichen gesetzt: Sie ist handlungsfähig und stellt frühzeitig die finanziellen Weichen für die Zukunft Deutschlands.

Zugleich bildet die neue Bundesregierung mit dem zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 die ersten politischen Schwerpunkte der Koalition unter Berücksichtigung der Änderungen der Schuldenbremse des Grundgesetzes sowie des neuen Sondervermögens ab.

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und der Finanzplan bis 2029 sehen die in Tabelle 1 genannten Eckwerte vor.

Eckdaten Bundeshaushalt und Finanzplan
in Mrd. Euro
Ist 2024Zweiter Regierungs-
entwurf 2025
Eckwerte
2026202720282029
Ausgaben474,2503,0519,5512,7550,4573,8

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

X6,13,3-1,37,44,3
Einnahmen440,8421,2430,2425,3434,7447,8

davon: Steuereinnahmen

375,0386,8383,8400,6412,3423,9
Nettokreditaufnahme33,381,889,387,5115,7126,1
nachrichtlich:
Sondervermögen17,261,383,484,458,059,4

SVIK¹

-37,257,957,058,059,4

SV BW

17,224,125,527,5--

Die zulässige Nettokreditaufnahme nach der Obergrenze der Schuldenbremse wird in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Einnahmen aus Krediten für die Ausgaben der Bereichsausnahme gemäß Art. 115 Abs. 2 S. 4 GG, die 1 Prozent des nominalen BIP übersteigen. Diese belaufen sich im Jahr 2025 auf rund 32,1 Mrd. Euro und steigen auf rund 121,2 Mrd. Euro im Jahr 2029. Die Ausgaben der Bereichsausnahme bilden den Hochlauf im Bereich der äußeren und inneren Sicherheit ab.

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Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Die Bundesregierung legt mit dem SVIK ein umfassendes Investitionsprogramm vor. Dieses große finanzielle Engagement ist dringend nötig, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und damit auch Beschäftigung in Deutschland langfristig zu sichern. Mit dem hohen Investitionsniveau wird auch in den Folgejahren die nötige Planungssicherheit geschaffen, die für neue private Investitionen essenziell ist.

Mit einer zügigen Umsetzung des Sondervermögens sind Bund, Länder und Kommunen in der Lage, insgesamt zusätzliche Investitionen von 500 Mrd. Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu leisten. Mit den Mitteln werden zusätzliche Impulse gesetzt. Das Kriterium der Zusätzlichkeit ist deshalb eindeutig definiert: Die Investitionsquote im Kernhaushalt muss in allen Jahren immer über 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt liegen. Dabei sind die Gesamtausgaben um finanzielle Transaktionen und um den Anteil der Ausgaben der Bereichsausnahme zu bereinigen, der 1 Prozent des nominalen BIP übersteigt.

Die zusätzlichen Investitionen werden vor allem dort eingesetzt, wo der Bedarf für die Bürgerinnen und Bürger auch im Alltag deutlich spürbar ist: bei der Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Digitalisierung, Wohnungsbau sowie der Energieinfrastruktur.

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Haushaltspolitische Schwerpunkte der Bundesregierung

Mit dem Bundeshaushalt 2025 und der neuen Finanzplanung schafft die Bundesregierung die haushaltspolitische Grundlage dafür, die aktuell anstehenden Herausforderungen für Deutschland zu meistern.

Die Bundesregierung setzt dabei auf einen Dreiklang aus

  1. Investitionen für mehr Wachstum und die Modernisierung Deutschlands sowie in die Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit,
  2. Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit sowie für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen durch schnellere Verfahren und weniger Bürokratie und
  3. Konsolidierung des Haushalts durch strikten Finanzierungsvorbehalt und Überprüfung aller staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit.

Investitionen

Um den Wohlstand zu sichern, Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sind öffentliche sowie private Investitionen erforderlich. Für das Jahr 2025 sind insgesamt – Kernhaushalt, SVIK und Klima- und Transformationsfonds (KTF) – Rekordinvestitionen von rund 115 Mrd. Euro eingeplant.

Im Jahr 2025 steigen die Investitionen um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024. Hiervon kommen rund 62,7 Mrd. Euro aus dem Kernhaushalt, rund 25,7 Mrd. Euro aus dem KTF und 27,2 Mrd. Euro aus dem neuen Sondervermögen (s. a. Abbildung 2). Auf diesem hohen Niveau geht es in den nächsten Jahren weiter: Bis 2029 werden die Investitionen des Bundes auf fast 120 Mrd. Euro pro Jahr steigen. Die Investitionsquote in Abgrenzung von Art. 143h GG von über 10 Prozent im Kernhaushalt wird im Finanzplanungszeitraum durchgehend eingehalten. Damit ist auch klar: Der Bund investiert zusätzlich, wie vom Deutschen Bundestag festgelegt. Zudem werden der Abfluss und die Wirkung der Investitionsmittel mit regelmäßigen Berichten transparent gemacht.

Abbildung: Investive Ausgaben im Bundeshaushalt BildVergroessern
Abbildung 2 Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur steigen massiv an, auf einen nie zuvor erreichten Höchstwert. Allein für die dringende Modernisierung der Bahninfrastruktur stehen dem Bund für das Jahr 2025 knapp 22 Mrd. Euro zur Verfügung; bis 2029 sind es über 100 Mrd. Euro. Insgesamt stehen für Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße im Jahr 2025 rund 33 Mrd. Euro zur Verfügung, rund 7 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2024.

Investitionen in Bildung

Für Bildungs- und Forschungsausgaben werden im Jahr 2025 aus dem Kernhaushalt insgesamt 29,4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt – rund 1,2 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2024. Dem für Bildung, Wissenschaft und Forschung zentralen Einzelplan 30 stehen 22,4 Mrd. Euro im Jahr 2025 zur Verfügung. Auch aus Mitteln des SVIK unterstützt der Bund damit die Länder bei zahlreichen Programmen für Bildung, Studium und Lehre sowie Kinderbetreuung. Wichtige Programme dabei sind das Startchancen-Programm, mit dem Kinder aus schwierigen sozialen Gegenden speziell gefördert werden, das mit 400 Mio. Euro pro Jahr weitergeführt wird. Auch die digitale Ausstattung von Schulen soll mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Mrd. Euro zu beteiligen. Für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland unterstützt der Bund die Länder in den nächsten Jahren zusätzlich beim Ganztagsausbau; die Kita-Qualität wird darüber hinaus in den Jahren 2025 und 2026 jeweils mit knapp 2 Mrd. Euro zusätzlich gefördert. Weitere Milliarden aus dem SVIK werden für Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas bereitgestellt.

Investitionen in neuen Wohnraum und schnelleres Bauen

Bezahlbarer Wohnraum ist nach wie vor eine der zentralen gesellschaftlichen Fragen. Der Bund hat für den sozialen Wohnungsbau im Jahr 2025 Programmmittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro vorgesehen, die bis zum Jahr 2029 um weitere 20 Mrd. Euro aufwachsen sollen. Auch die Städtebauförderung wird im Jahr 2025 mit Programmmitteln in Höhe von 790 Mio. Euro unterstützt. Auch hier sollen die Mittel weiter anwachsen; weitere rund 5 Mrd. Euro an Programmmitteln sind bis zum Jahr 2029 vorgesehen. Damit werden die Programmmittel im Jahr 2029 doppelt so hoch sein wie im laufenden Jahr 2025. Aus dem SVIK sollen zusätzliche Förderscheiben für das Bauen von rund 8 Mrd. Euro im Zeitraum bis zum Jahr 2029 bereitgestellt werden. Für den klimaneutralen Neubau werden zudem zusätzliche Förderungen mit einem Volumen von insgesamt 3,25 Mrd. Euro ermöglicht.

Investitionen in Digitalisierung

In den kommenden Jahren wird der Bund massiv in die Digitalisierung investieren. Digitalisierung wird darüber hinaus in einem neuen Ministerium gebündelt. Aus dem SVIK stehen bereits für das Jahr 2025 Investitionen von 4 Mrd. Euro in die Digitalisierung bereit. Diese werden in den kommenden Jahren weiter stark aufwachsen, u. a. für den Breitbandausbau und die Digitalisierung der Verwaltung.

Investitionen in den klimaneutralen Umbau – KTF

Der KTF ist zentral für Investitionen in die Klimaneutralität, deshalb wird der Fonds finanziell gestärkt. Dafür werden dem KTF aus dem SVIK insgesamt 100 Mrd. Euro (10 Mrd. Euro jährlich) zugeführt. Die bisher zu hohe globale Minderausgabe (GMA) – und damit die bisherige Finanzierungslücke aus dem Finanzplan vorheriger Bundeshaushalte – wird korrigiert. Außerdem wird auf eine allein im geltenden Finanzplanungszeitraum vorgesehene Zuführung von 20 Mrd. Euro aus dem KTF in den Bundeshaushalt verzichtet – die Mittel stehen also für Maßnahmen des Fonds zur Verfügung. Im KTF sind bis zum Jahr 2029 Programmausgaben in Höhe von 187 Mrd. Euro vorgesehen. Darunter fallen u. a. Gebäudeförderung, klimafreundliche Mobilität, Entlastung bei Energiekosten und Transformation der Industrie. Gleichzeitig wird der KTF fokussiert: Klimabezogene Programme werden im KTF gebündelt, um mehr Effizienz und Transparenz zu schaffen. Der KTF kann sich somit auf seine Kernaufgaben fokussieren: die Stärkung privater und staatlicher Investitionen in die Klimaneutralität und Transformation.

Investitionen in Ländern und Kommunen

Die Modernisierung Deutschlands gelingt nur gemeinsam. Mit der Errichtung des Sondervermögens stehen den Ländern und Kommunen deshalb 100 Mrd. Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Die Bundesregierung erwartet davon einen enormen Investitionsschub in Kitas, Schulen und Universitäten, aber auch in die Verkehrsinfrastruktur vor Ort.

Investitionen in äußere und innere Sicherheit

Mit Schaffung der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben und weitere sicherheitsrelevante Ausgaben hat die Bundesregierung die Grundlage geschaffen, in einer veränderten internationalen Sicherheitsordnung dauerhaft mehr Verantwortung übernehmen zu können. Damit bekennt sie sich klar zu ihrer Verantwortung in der NATO und zu einer starken europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die internationalen Verpflichtungen wird Deutschland umfänglich erfüllen und sich dabei stets an den nötigen Fähigkeiten orientieren. Die NATO-Quote erreicht mit dem zweiten Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 in diesem Jahr 2,4 Prozent des BIP und steigt auf Basis der Eckwerte auf 3,5 Prozent des BIP im Jahr 2029. Die Unterstützung der Ukraine, militärisch und zivil, wird auch in den künftigen Haushalten sichergestellt sein.

Sicherheitspolitik besteht nicht nur aus militärischer Stärke, sondern auch aus präventiver Politik. Trotz nötiger Einsparungen wird Deutschland weltweit der größte Geldgeber im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sein.

Neben der äußeren wird auch die innere Sicherheit gestärkt. Hierfür schafft die Bundesregierung 1.000 neue Stellen für die Bundespolizei und stellt gegenüber der bisherigen Finanzplanung zusätzlich 1,1 Mrd. Euro im Bereich der inneren Sicherheit allein für das Jahr 2025 zur Verfügung. Bis zum Jahr 2029 wird der Bereich innere Sicherheit mit über 7,5 Mrd. Euro gestärkt.

Strukturreformen

Damit die geplanten Investitionen zügig umgesetzt werden können und die Wirtschaft schnell und nachhaltig auf einen Wachstumskurs kommt, werden wichtige Strukturreformen auf den Weg gebracht, um für kürzere Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie, mehr verfügbare Fachkräfte sowie Diversifizierung und Kapazitätserweiterungen bei der inländischen Energieerzeugung zu sorgen.

Zu den Strukturreformen kommen gezielte steuerliche Maßnahmen: Die Bundesregierung hat bereits den Wachstumsbooster auf den Weg gebracht, der Anreize für mehr private Investitionen schafft und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erhöhen soll. Zudem wird die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen wirksam bei den Energiepreisen entlasten. Dazu gehören drei Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2026 greifen:

  • Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet.
  • Die Absenkung der Stromsteuer für die Industrie, Land- und Forstwirtschaft wird verstetigt.
  • Der Bund übernimmt einen deutlich stärkeren Anteil an den Kosten des Netzausbaus. Diese Investitionen dienen der Energiesicherheit und dem Klimaschutz. Das soll zukünftig deutlich weniger über die Stromrechnung finanziert werden.

Konsolidierung

Trotz des SVIK und der durch die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben sowie weitere sicherheitsrelevante Ausgaben bereits veränderten Schuldenregel bleibt ein erheblicher Konsolidierungsdruck auf dem Kernhaushalt bestehen. Diesen galt es, in der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 und der Eckwerte bis 2029 durch schon im Koalitionsvertrag vereinbarte klare Vorgaben und die richtige Prioritätensetzung zu mildern. Das betrifft z. B. die Einsparung beim Personal ab diesem Jahr bis 2029 um 8 Prozent und die Reduzierung der Verwaltungsausgaben bis 2029 um 10 Prozent, wobei Sicherheitsbehörden von den Einsparungen ausgenommen sind. Darüber hinaus wird der Bundeshaushalt 2025 wieder auf ein solides Fundament gestellt. Die Bodensatz-GMA wird für das Jahr 2025 angesichts des absehbar späten Abschlusses des parlamentarischen Verfahrens auf 4 Mrd. Euro gesenkt. Die Vorsorgen zur Deckung von investiven und sonstigen Ausgaberesten werden wieder auf das langjährig bewährte Niveau erhöht. Der im geltenden Finanzplan ausgewiesene Handlungsbedarf von 13 Mrd. Euro im Jahr 2026 wird vollständig aufgelöst und die veranschlagte Bodensatz-GMA von 17 Mrd. Euro auf 8 Mrd. Euro abgesenkt. Schließlich stärkt der Bund die staatlichen Einnahmen und intensiviert dazu die Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuerbetrug und sonstiger Finanzkriminalität. Hierzu werden noch vor der Sommerpause Gesetzesvorschläge vorgelegt.