- Oberste Aufgabe deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist es, sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auch künftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können. Dafür muss Deutschland seine Verteidigungsfähigkeit rasch verstärken.
- Um die dazu notwendigen Investitionen tätigen zu können, ist Deutschland auf eine leistungsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie angewiesen. Diese bedarf neben vielen weiteren Faktoren, insbesondere unternehmerischer Planbarkeit durch Abnahmesicherheit staatlicher Nutzer und resiliente Lieferketten, auch adäquater Finanzierungsmöglichkeiten.
- Um sicherzustellen, dass auch angesichts steigender Verteidigungsausgaben weiterhin ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zur Verfügung stehen, überprüft die Bundesregierung fortlaufend die Angemessenheit regulatorischer Vorgaben.
- Zudem haben private Investoren und Finanzinstitute angesichts der veränderten Rahmenbedingungen ihre Aktivität in der Branche zuletzt stark ausgeweitet und dabei auch selbstgesetzte Ausschlusskriterien überarbeitet.
- Parallel haben nationale und europäische Förderbanken ihre Anlage- und Kreditvergaberichtlinien angepasst und sind bestrebt, sich zukünftig noch stärker in die Finanzierung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einzubringen.
Inhalt
- Starke Zunahme von Investitionen
- Nachhaltigkeit im Finanzmarkt: Kein Hindernis für Investitionen in Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
- Entwicklungsbanken öffnen ihre Investitionsstrategie – Entwicklungen bei der KfW und der Europäischen Investitionsbank
- Ausbau der Exportkreditgarantien des Bundes für die Absatzfinanzierung
- EU-Kommission hat die Verbesserung der Bedingungen für die SVI weiter im Blick
Starke Zunahme von Investitionen
Für die Landes- und Bündnisverteidigung muss Deutschland angesichts der aktuellen Bedrohungslage seine Verteidigungsfähigkeit deutlich verstärken, um sich und seine Verbündeten schützen und verteidigen zu können. Dazu bedarf es einer in allen Lagen leistungsfähig aufgestellten europäischen und nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI). Der Bundestag hat am 18. März 2025 mit der teilweisen Ausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse die Voraussetzungen dafür geschaffen, die deutschen Rüstungsausgaben nachhaltig zu steigern. Damit können auch die NATO-Verpflichtungen zur Höhe der Verteidigungsausgaben erfüllt werden, die zuletzt auf dem NATO-Gipfel am 24. und 25. Juni 2025 in Den Haag angepasst worden sind. Bereits das im Februar 2022 angekündigte und dann im Juni 2022 beschlossene 100-Mrd.-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr hatte eine Trendwende bei den deutschen Rüstungsausgaben eingeleitet.
Zur nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI)
gehören alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erwirtschaften und/oder hier Güter und Dienstleistungen zum Schutz der zivilen Sicherheit oder der militärischen Landes- und Bündnisverteidigung bereitstellen. Sie bieten Systeme, Produkte oder Dienstleistungen an oder sind in der zugehörigen Wertschöpfungskette als Zulieferer oder Produzenten tätig.
Damit die SVI auf den erheblich gestiegenen Bedarf nach Verteidigungsgütern reagieren kann, bedarf es guter Rahmenbedingungen. Dazu gehören insbesondere unternehmerische Planbarkeit und Investitionssicherheit, die durch Abnahmesicherheit staatlicher Nutzer, resiliente Lieferketten, bürokratiearme Genehmigungsprozesse sowie Transparenz und Verlässlichkeit bei Exportgenehmigungen gefördert werden. Zudem bedarf es adäquater Finanzierungsmöglichkeiten, damit die SVI ihrerseits notwendige Investitionen schnell vornehmen kann, um die benötigten Rüstungsgüter in ausreichendem Umfang zu produzieren.
Der Finanzsektor hat bereits auf die zunehmende Nachfrage und die geänderten Rahmenbedingungen reagiert: Viele Banken und Investmentfonds bringen sich nun verstärkt in die Finanzierung der SVI ein. Fondsanbieter legen zunehmend Investmentfonds auf, die sich auf Investitionen in die SVI spezialisieren, und Banken vergeben gezielt Kredite an Unternehmen aus dem Sektor. Start-ups in der SVI konnten in den vergangenen Jahren verstärkt Investitionen anziehen (s. a. Abbildung 1). Investitionen in junge Unternehmen sind wichtig, um den notwendigen Innovationsschub bereitstellen zu können. Insbesondere das Kriegsgeschehen in der Ukraine zeigt, dass neue technologische Entwicklungen (z. B. im Bereich Drohnen und künstliche Intelligenz) ein entscheidender Faktor militärischer Überlegenheit sein können.
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Auch im Aktienmarkt ist klar erkennbar, dass mehr Mittel in die Branche investiert werden: Seit Februar 2022, dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Einrichtung des neuen Sondervermögens, haben sich in Europa die Kurse von Unternehmen der SVI um 168 Prozent besser entwickelt als der Durchschnitt aller gelisteten Unternehmen (s. a. Abbildung 2).
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Nachhaltigkeit im Finanzmarkt: Kein Hindernis für Investitionen in Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Die Verteidigungsindustrie leistet einen wichtigen Beitrag zu Resilienz, Sicherheit und Frieden, unter Berücksichtigung völkerrechtlicher Grundsätze, Übereinkommen und Verträge. Die Bundesregierung hat zuletzt auch im Rahmen der im Dezember 2024 beschlossenen nationalen SVI-Strategie klargestellt, dass bestehende Regulatorik keine Einschränkung für SVI-Investitionen enthält. In Bezug auf nachhaltige Geldanlagen heißt dies aus Sicht der Bundesregierung konkret: Ein gemäß europäischer und deutscher Regulierung nachhaltiger Fonds kann auch in Unternehmen der SVI investieren, sofern dies unter Beachtung der Ausschlüsse und Nachhaltigkeitskriterien des jeweiligen Fonds erfolgt. Das heißt, es erfolgt keine Sonderbehandlung oder Ausnahme für die SVI: Auch SVI-Investitionen von ESG-Fonds (ESG: Environment, Social und Governance; also Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) müssen die Nachhaltigkeitskriterien des jeweiligen Fonds erfüllen.
Ebenso können Unternehmen der SVI ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf Konformität mit der Taxonomie der Europäischen Union (EU) prüfen und bei Einhaltung der Grenzwerte als nachhaltig deklarieren. Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) schränkt die Finanzierung der SVI ebenfalls nicht ein. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat innerhalb ihrer Leitlinien zur Verwendung von ESG-Begriffen in Fondsnamen klargestellt, dass konventionelle Verteidigungstechnologien keinen Teil der verpflichtenden Basisausschlusskriterien für einen nachhaltigen Fonds nach der SFDR darstellen.
Grundsätzlich können Anleger je nach Anlagestrategie und vor dem Hintergrund von individuellen Risiko-Rendite-Abwägungen breit investieren und dabei freiwillig auch festlegen, ob und wie Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen. Das bedeutet, auch ESG-orientierte Finanzmarktprodukte können im Rahmen ihrer Anlagestrategie in die SVI investieren.
Exkurs: Europäische Sustainable-Finance-Regulierung
In der EU wurden mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums seit 2018 zahlreiche Initiativen angestoßen, um Nachhaltigkeit auch im Finanzmarkt stärker zu verankern. Dazu gehörten insbesondere Regeln, welche die Transparenz bei Unternehmen und in Finanzmarktprodukten erhöhen sollten.
Zu diesen Initiativen gehören z. B. die EU-Taxonomieverordnung, die definiert, ab wann eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig angesehen werden kann, oder die EU-Offenlegungsverordnung.
Diese Transparenzregeln verpflichten verschiedene Akteure (z. B. Banken oder Fondsmanager), stärker darüber zu berichten, wie sie Nachhaltigkeit berücksichtigen. Sie gelten horizontal für alle Sektoren, setzen aber selbst keine verpflichtenden Standards, die von Unternehmen eingehalten werden müssten.
Bei Finanzmarktprodukten wird die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten zumeist mit dem Begriff „ESG“ beschrieben. Diese englische Abkürzung steht für Environment, Social und Governance; also Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung.
Entwicklungsbanken öffnen ihre Investitionsstrategie – Entwicklungen bei der KfW und der Europäischen Investitionsbank
Neben einer Finanzierung durch den privaten Finanzsektor stehen der SVI auch die Finanzierungsmodelle der deutschen Förderbanken vollständig offen. Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der wichtigsten nationalen Förderbank, können bereits seit vielen Jahren von Unternehmen aller Sektoren unterschiedslos genutzt werden. Ausschließlich geächtete Waffen können mit KfW-Mitteln nicht finanziert werden.
Die KfW Capital ist gleichermaßen offen für Investitionen in die SVI. Die KfW Capital ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW und spezialisiert sich als Dachfondsinvestor auf die Förderung von Venture Capital in Deutschland. Bis April 2025 konnte mit Mitteln der KfW Capital nur in Unternehmen investiert werden, die Dual-Use-Güter herstellen, d. h. Produkte, die nicht nur militärisch, sondern auch zivil genutzt werden können. Im Mai 2025 sind neue Regeln in Kraft getreten, die an diejenigen der KfW angepasst sind: Nach den neuen Ausschlusskriterien darf die KfW Capital auch ausschließlich Militärgüter produzierenden Unternehmen Venture Capital bereitstellen.
Weitere Öffnung bei der Europäischen Investitionsbank
Auch die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds (EIF) haben ihre Investmentstrategie erweitert. Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der EU und eines der größten multilateralen Finanzinstitute weltweit. Die Bank finanziert Projekte im Bereich ihrer acht strategischen Kernprioritäten, darunter auch die Sicherheits- und Verteidigungsfinanzierung. Dabei hat die EIB kontinuierlich ihren Handlungsspielraum erweitert. Zuletzt im März 2025 beschloss der Verwaltungsrat der EIB, die Differenzierung von Dual-Use aufzugeben und zuvor ausgeschlossene militärische Infrastruktur und Ausrüstung zu finanzieren. Waffen und Munition sind weiterhin nicht über die EIB finanzierbar. Darüber hinaus führte die Bank Verteidigung als drittes horizontales Politikziel, in dessen Rahmen für das Jahr 2025 Investitionen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro geplant sind. Eine Kredit- und Garantielinie mit dem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Lieferkette des Sicherheits- und Verteidigungssektors wurde zuletzt im Juni 2025 auf 3 Mrd. Euro erhöht.
Der EIF ist ein Teil der EIB und hat die Aufgabe, die Finanzierung von europäischen KMU zu erleichtern und mit Investitionen zu unterstützen. Im Mai 2025 hat der EIF 40 Mio. Euro in einen europäischen Verteidigungsfonds investiert. Die Investitionen des Fonds fokussieren sich auf Informationsüberlegenheit, Cyberverteidigung, Raumfahrt, Autonomie und Robotik.
Ausbau der Exportkreditgarantien des Bundes für die Absatzfinanzierung
Weiterhin hat die Bundesregierung ihre Deckungspolitik bei den Exportkreditgarantien für die SVI ausgebaut. Bisher ist die Bundesregierung bei ihrer Unterstützung mit Exportkreditgarantien für den Sektor restriktiv gewesen, nun wird der Sektor in den Grenzen der Export- und Kriegswaffenkontrolle mit dem zivilen Sektor gleichgestellt. Für die Bundesregierung ist diese Entscheidung ein integraler Bestandteil der Zeitenwende. Deutschland ist auf eine leistungsfähige SVI angewiesen, deren nachhaltiger Erfolg in großem Maße vom Export abhängt.
Viele exportierende Unternehmen stehen bei ihren Auslandsgeschäften vor der Herausforderung, dass Forderungen gegenüber den Käufern durch politische oder wirtschaftliche Risiken gefährdet sein können. Das kann dazu führen, dass Zahlungen ausbleiben und finanzielle Engpässe entstehen. Hier setzt die Bundesregierung mit den staatlichen Exportkreditgarantien an: Sie bieten eine verlässliche Absicherung gegen diese Risiken und machen so den Export häufig überhaupt erst möglich. Gleiches gilt auch für Banken, die diese Exporte finanzieren. Auch für sie sind manche Exporte aufgrund von hohen Risiken schwer finanzierbar. Vereinfacht dargestellt wandelt sich das Käuferrisiko für die Bank mit einer Exportkreditgarantie des Bundes in ein erstklassiges Risiko (AAA-Rating Deutschlands), was nicht nur die Finanzierung erleichtert, sondern auch die Finanzierungskosten senkt.
EU-Kommission hat die Verbesserung der Bedingungen für die SVI weiter im Blick
Auf EU-Ebene ist die Kommission weiterhin bestrebt, im Rahmen der allgemeinen Anstrengungen zum Bürokratieabbau auch die SVI nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Kommission hat am 17. Juni 2025 ein Paket mit verschiedenen Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vorgestellt. Ziel ist es, durch regulatorische Vereinfachungen und gezielte Anpassungen sowohl die militärische Handlungsfähigkeit als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie weiter zu erhöhen.