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BMF-Monatsbericht August 2025

Inhalt

Investitionssofortprogramm Deutschland: Mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

21.08.2025
  • Wachstumsbooster beschlossen: Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zielt darauf ab, Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
  • Investitionsanreize durch degressive Abschreibungen: Unternehmen profitieren von degressiven Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.
  • Senkung der Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz wird schrittweise um jährlich einen Prozentpunkt beginnend ab 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent gesenkt, um den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen.
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes: Der Thesaurierungssteuersatz wird in drei Schritten auf 25 Prozent gesenkt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmern und Kapitalgesellschaften aufrechtzuerhalten.
  • Förderung der E-Mobilität: Der Markthochlauf der E-Mobilität wird durch eine degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge mit einem Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung in Höhe von 75 Prozent unterstützt. Bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird die Bruttolistenpreisgrenze für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
  • Stärkung der Forschung: Die Forschungszulage wird durch eine Erhöhung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags und durch die Ausweitung förderfähiger Aufwendungen gestärkt, um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern und um die Standortattraktivität Deutschlands im internationalen Standortwettbewerb zu steigern.
  • Solide Finanzierung und langfristige Tragfähigkeit: Die Maßnahmen sind auf eine ausgewogene Steuerpolitik ausgerichtet, die sowohl wirtschaftliche Dynamik als auch Verteilungsgerechtigkeit fördert und die öffentlichen Finanzen langfristig sichert.

Wachstumsbooster beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen

Der Weg für den Wachstumsbooster der Bundesregierung ist frei. Nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm am 26. Juni 2025 im Deutschen Bundestag stimmte am 11. Juli 2025 auch der Bundesrat einstimmig zu.

Das beschlossene Reformpaket sieht wesentliche steuerliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und durch bessere Rahmenbedingungen starke Anreize setzen und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen schaffen. Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Verbesserungen vor:

1. Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent

Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen, kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute, ist unkompliziert in der Umsetzung und liefert damit eine schnelle Anreizwirkung in der Breite.

Die Ausweitung der degressiven AfA gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind.

2. Schrittweise Absenkung der Unternehmensteuer ab dem Jahr 2028

Daran zeitlich anschließend werden die Unternehmensteuern deutlich gesenkt. Um den Standort international wettbewerbsfähiger zu machen, wird der aktuelle Körperschaftsteuersatz jährlich, beginnend ab dem Jahr 2028, jeweils um 1 Prozentpunkt von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent reduziert.

Ab dem Jahr 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent. Das ist ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland, um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähig zu werden.

Korrespondierend zur Körperschaftsteuersatzsenkung wird der Thesaurierungssteuersatz in § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) ebenfalls beginnend ab 2028 in drei Schritten auf 25 Prozent abgesenkt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmern und Kapitalgesellschaften weiterhin zu gewährleisten.

3. Investitionsbooster für E‑Mobilität bei Unternehmen

Mit dem Gesetz wird E‑Mobilität weiter gefördert und ausgebaut. Der allgemeine Investitionsbooster wird um einen solchen für E‑Mobilität ergänzt. Dafür wird eine degressive Abschreibung für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent, damit alle Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren. Dies leistet einen gezielten steuerlichen Beitrag für den Markthochlauf der E-Mobilität im betrieblichen Bereich.

Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro erhöht.

4. Investitionsbooster in Forschung

Um Investitionen in Forschung zu fördern, werden zudem bei der Forschungszulage der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag deutlich erhöht und unbürokratisch die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet.

Maßgebliche Kriterien bei der Forschungszulage sind die Bemessungsgrundlage und der Fördersatz. Ab dem Jahr 2026 wird bei der steuerlichen Forschungszulage der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro angehoben.

Um bürokratiearm eine mittelbare Anhebung des Fördersatzes zu erreichen, werden die förderfähigen Aufwendungen auf Gemein- und sonstige Betriebskosten in Form einer 20-Prozent-Pauschale ausgeweitet. Darüber hinaus werden die förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen von Einzelunternehmerinnen und -unternehmern sowie von Mitunternehmerinnen und Mitunternehmern von 70 Euro auf 100 Euro je Arbeitsstunde angehoben.

Die Anhebung der Bemessungsgrundlage ist Bestandteil des Koalitionsvertrags; sie steigert die Attraktivität der steuerlichen Forschungsförderung und somit auch die Standortattraktivität Deutschlands im internationalen Standortwettbewerb. Dies ist ein deutliches Signal sowohl für inländische als auch ausländische Unternehmen, dass es sich lohnt, in Forschung und Entwicklung in Deutschland zu investieren.

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Ausgewogene Steuerpolitik für nachhaltiges Wachstum

Deutschland steht geopolitisch und wirtschaftlich vor großen Herausforderungen. Das beschlossene Reformpaket sieht wesentliche steuerliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen.

Die Bundesregierung setzt auf eine ausgewogene Steuerpolitik, die sowohl die wirtschaftliche Dynamik als auch die Verteilungsgerechtigkeit fördert und dabei die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellt. Es ist daher klar, dass alle Vorhaben solide finanziert sein müssen. Das heißt, die geplanten steuerlichen Maßnahmen müssen zielgerichtet und effektiv sein.

Der Bundesregierung ist bewusst, dass die geplanten steuerlichen Maßnahmen kurzfristig zu geringeren Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden führen werden. Es ist aber gerade jetzt wichtig, die Potenziale der deutschen Volkswirtschaft zu nutzen und wieder einen höheren Wachstumspfad zu erreichen. Dabei geht es nicht nur um die Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen, sondern auch um die Schaffung einer langfristig resilienten Wirtschaft.

Angesichts der aktuellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft setzen diese kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wichtige und klare Impulse für einen Wachstumstrend. Gleichwohl handelt es sich nur um einen ersten Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen, dem umfassendere weitere Maßnahmen folgen müssen, wie auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart. Standortstärkende Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept eingebettet werden, das sowohl schnell wirkende Entlastungen als auch in der Tiefe wirksame strukturelle Verbesserungen enthält.

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm enthält folgende Maßnahmen:

  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – „Investitionsbooster“ (§ 7 Abs. 2 EStG). Gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes um jährlich 1 Prozentpunkt ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent (§ 23 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes).
  • Schrittweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes in § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum (VZ) 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032, § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a – neu – EStG):
    Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung: 75 Prozent
    Abschreibungszeitraum: sechs Jahre.
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG).
  • Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 des Forschungszulagengesetzes):
    Anhebung des Höchstbetrags der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro. Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf Gemein- und Betriebskosten in Form einer 20-Prozent-Pauschale
    Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen von 70 Euro auf 100 Euro.